APL und Stornierung

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

hab da mal eine eher theoretische Frage:

Habe bei APL einen Vermittlungsauftrag für einen Golf6 unterschrieben. Inkl. Verzicht auf Widerruf. Den Kaufvertrag des Händlers habe ich jedoch noch nicht unterschrieben. Aus persönlichen Gründen würde ich den Kauf aber doch erstmal nicht tätigen wollen.
Hat jemand eine Ahnung, ob ich hier wieder raus komme und wenn ja, ob das was kostet?

Schöne Grüße,

hogbard

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Carlocat



Zitat:

Original geschrieben von speeeeet


Es gibt zwar ein Treuhandkonto, aber es ist doch dennoch Vorkasse oder nicht ?
Wie sicher ist das "Treuhandkonto" bzw. wie läuft das ab. Ist das ein unabhänginger Finanzdienstleister bzw. eine Bank, bei der das Geld dann nach Abholung schlussendlich an das AH überwiesen wird und solange sicher ist?

Ist ein Treuhandkonto bei der Sparkasse. Habe vor 2 Jahren mein Auto auch bei AWK bestellt, hat alles super geklappt.

Du überweist das Geld auf Treuhandkonto. Dann bekommst du Fahrzeugbrief. Mit dem meldest du dein Auto auf deinen Namen an und schikst kopie vom Fahrzeugschein an AWK. Nur mit der Kopie vom Fahrzeugschein bekommt AWK das Geld vom Treuhandkonto.

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13% ist auch OK 🙂

Ich habe schonmal einen Golf 5 über einen Vermittler bestellt.

Folgender Ablauf,

7 Tage vor Werksabholung bekam ich per Einschreiben den Fahrzeugbrief,
Golf 5 angemeldet
Geld überwiesen
nach 2 Tagen kam per Fax der Abholschein
nach WOB gefahren, Wagen abgeholt.

Und Autowelt König ist ja auch seriös, wie hier mehrfach bestätigt.

meinauto.de / Autowelt König

Weitere Nachteile:
- Unverbindliche Auslieferung 4. Quartal 09
- VW Umweltprämie + wird nicht vom Kaufpreis abgezogen, man erhält irgendwann einen Scheck
- 2-3 Wochen vor Abholung in Wob und Versendung des KFZ-Briefes soll ich bereits überweisen.

Dadurch Prämien in Gefahr möglicherweise.

Vorteile Autohaus vor Ort:
- Unverbindliche Auslieferung August 09
- VW UPP wird vom Kaufpreis direkt abgezogen auch vor Verschrottung Altfahrzeug
- Zahlung vor Ort

Mein Vater hat seinen Tiguan bei Jütten und Koolen bestellt. Er hatte genau solche Sachen vorher in einem Telefonat geklärt. Dort ist es so, dass man nach Erhalt des Briefes den Kaufpreis an das Autohaus überweist und dann den Abholschein bekommt. Imho so kein Problem.

Ich würde sowas auch vorher klären wenn es so wichtig ist.

Zitat:

Original geschrieben von speeeeet


Es gibt zwar ein Treuhandkonto, aber es ist doch dennoch Vorkasse oder nicht ?

Wie sicher ist das "Treuhandkonto" bzw. wie läuft das ab. Ist das ein unabhänginger Finanzdienstleister bzw. eine Bank, bei der das Geld dann nach Abholung schlussendlich an das AH überwiesen wird und solange sicher ist?

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Zitat:

Original geschrieben von Carlocat



Zitat:

Original geschrieben von speeeeet


Es gibt zwar ein Treuhandkonto, aber es ist doch dennoch Vorkasse oder nicht ?
Wie sicher ist das "Treuhandkonto" bzw. wie läuft das ab. Ist das ein unabhänginger Finanzdienstleister bzw. eine Bank, bei der das Geld dann nach Abholung schlussendlich an das AH überwiesen wird und solange sicher ist?

Ist ein Treuhandkonto bei der Sparkasse. Habe vor 2 Jahren mein Auto auch bei AWK bestellt, hat alles super geklappt.

Du überweist das Geld auf Treuhandkonto. Dann bekommst du Fahrzeugbrief. Mit dem meldest du dein Auto auf deinen Namen an und schikst kopie vom Fahrzeugschein an AWK. Nur mit der Kopie vom Fahrzeugschein bekommt AWK das Geld vom Treuhandkonto.

So ich komme mal wieder zum Thema "APL und Stornierung" zurück.

Ein Kollege hat bei APL einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen, aber da er jetzt aus wichtigen Gründen doch kein neues Auto sich mehr leisten kann, wollte er bei APL vom Vertrag zurücktreten.
Jetzt kommt aber die Frechheit (finde ich).

Sie boten Ihm an gegen eine Zahlung von 450€!! einen Aufhebungsvertrag (oder wie das heißt) zuzuschicken und sich dann von allen weiteren Forderungen "freizukaufen". Das hat er natürlich nicht gemacht, da sowas vor Vertragsabschluss nicht vereinbart wurde. Seitdem wird er alle 3-4 Tage von APL per Mail angeschrieben und aufgefordert zu bezahlen, sonst werden die rechtliche Schritte gegen Ihn einleiten. Immerhin sind sie schon auf 250€ (glaub ich) runtergegangen.

Also ich muss sagen, dass ich das schon dreist finde, da wirklich NICHTS, aber auch GARNICHTS im Vermittungsvertrag über eine Zahlung drinsteht.

Ich selbst muss aber sagen, dass ich mit APL zufrieden bin. Habe mir nämlich auch einen Golf bestellt.

Hallo,

ich habe auch bei APL bestellt und vor ein paar Tagen die Unterlagen bekommen.

APL bietet kostenlose Angebote an. Wenn man dieses unterschreibt und zurückschickt ist das ein verbindlich Auftrag, vermittelt zu werden.
Wenn man nicht 2 Wochen warten will, muss man auf sein Widerrufsrecht verzichten. (Oder einfach sich erst gar nicht vermitteln lassen, wenn man kein Auto kaufen will *ARGH*)

APL verdient sein Geld damit, Kunden an Autohäuser zu vermitteln und bekommt einen Teil des Neuwagenwertes als Provision.

Wenn jetzt jmd - warum auch immer - doch nicht verbindlich das Auto bestellen möchte, kann APL vom Händler seine Provision nicht einfordern, jedoch kann APL den entgangenen Gewinn beim Kunden, der schließlich sich nicht an den Vermittlungsvertrag hält, einfordern.

Ich bin sehr froh darüber, dass APL Stornierungen voll in Rechnung stellt. Sonst müssten andere, ernsthafte Käufer die Kosten für "Spassvermittlungsauftragsgeber" bezahlen, da APL mit diesen Arbeit hat, aber kein Geld verdienen würde.

PACTA SUNT SERVANDA

Ich habe auch bei APL bestellt und wurde an einen VW-Händler in Aachen vermittelt. Alles zu meiner Zufriedenheit, waren 15,x Prozent Rabatt.

Um die Vermittler-Provision zu sparen werde ich bei der nächsten Bestellung (bald steht ein Auto für meine Frau an) erst mal direkt bei dem Autohaus anfragen, vielleicht gibt's dann noch ein wenig mehr Rabatt...

Zitat:

Original geschrieben von Mazar


Hallo,

ich habe auch bei APL bestellt und vor ein paar Tagen die Unterlagen bekommen.

APL bietet kostenlose Angebote an. Wenn man dieses unterschreibt und zurückschickt ist das ein verbindlich Auftrag, vermittelt zu werden.
Wenn man nicht 2 Wochen warten will, muss man auf sein Widerrufsrecht verzichten. (Oder einfach sich erst gar nicht vermitteln lassen, wenn man kein Auto kaufen will *ARGH*)

APL verdient sein Geld damit, Kunden an Autohäuser zu vermitteln und bekommt einen Teil des Neuwagenwertes als Provision.

Wenn jetzt jmd - warum auch immer - doch nicht verbindlich das Auto bestellen möchte, kann APL vom Händler seine Provision nicht einfordern, jedoch kann APL den entgangenen Gewinn beim Kunden, der schließlich sich nicht an den Vermittlungsvertrag hält, einfordern.

Ich bin sehr froh darüber, dass APL Stornierungen voll in Rechnung stellt. Sonst müssten andere, ernsthafte Käufer die Kosten für "Spassvermittlungsauftragsgeber" bezahlen, da APL mit diesen Arbeit hat, aber kein Geld verdienen würde.

PACTA SUNT SERVANDA

Ich kann nicht der Ansicht folgen, dass ein unterschriebenr Vermittlungsvertrag in jedem Fall eingehalten werden muss. Würde dies der Fall sein, wäre man den Verkaufsbedingungen des Händlers ausgeliefert.

Beispiel:

In verbindlichen Bestellung wird der mit Händler abgesprochenen Liefertermin aufgenommen. Mit der AB wird ein viel späterer Termin genannt. Damit hat der Händler sich nicht an die Absprache gehalten. Soll ich jetzt, da der Händler sich nicht an die Absprache gehalten hat, an die verbindliche Vermittlung gebunden sein? Dass dies nicht sein kann, liegt auf der Hand (Die entsprechenden §§ kenne ich nicht).

Oder:

Händler lehnt eine Barzahlung des Fahrzeuges ab und möchte eine Zahlungsmodalität, die für den Käufer eine Vorauszahlung darstellt und damit für ihn ein Risiko darstellt.

Ein Vermittlungsvertrag, der den verbindlichen Abschluss eines weiteren Vertrages beinhaltet, ist unwirksam, wenn die Bedingung des abzuschliessenden Kaufvertrages vor Abschluss nicht bekannt sind. Dies würde den Käufer einseitig benachteiligen.  Im Vermittlungsvertrag wird M.E. nur die Preisbedingung für den Kaufvertrag genannt, alle anderen Klauseln des Kaufvertrages sind unbekannt.

Jetzt Volljuristen mit ihrer Meinung an die Front!

Pacta sunt servanda, wenn sie einvernehmlich zustande gekommen sind.

O.

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