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APL und Stornierung

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 1:41

Hallo,

hab da mal eine eher theoretische Frage:

Habe bei APL einen Vermittlungsauftrag für einen Golf6 unterschrieben. Inkl. Verzicht auf Widerruf. Den Kaufvertrag des Händlers habe ich jedoch noch nicht unterschrieben. Aus persönlichen Gründen würde ich den Kauf aber doch erstmal nicht tätigen wollen.

Hat jemand eine Ahnung, ob ich hier wieder raus komme und wenn ja, ob das was kostet?

Schöne Grüße,

hogbard

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Carlocat

Zitat:

Original geschrieben von speeeeet

Es gibt zwar ein Treuhandkonto, aber es ist doch dennoch Vorkasse oder nicht ?

Wie sicher ist das "Treuhandkonto" bzw. wie läuft das ab. Ist das ein unabhänginger Finanzdienstleister bzw. eine Bank, bei der das Geld dann nach Abholung schlussendlich an das AH überwiesen wird und solange sicher ist?

Ist ein Treuhandkonto bei der Sparkasse. Habe vor 2 Jahren mein Auto auch bei AWK bestellt, hat alles super geklappt.

Du überweist das Geld auf Treuhandkonto. Dann bekommst du Fahrzeugbrief. Mit dem meldest du dein Auto auf deinen Namen an und schikst kopie vom Fahrzeugschein an AWK. Nur mit der Kopie vom Fahrzeugschein bekommt AWK das Geld vom Treuhandkonto.

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Als Privatverbraucher kannst Du nicht auf einen Widerruf verzichten. Problematisch ist aber, daß das Fahrzeug nach Deinen Spezifikationen gefertigt wird/sofort mit der Leistungsausführung begonnen wird, es also keine Widerrufsfrist gibt. Letztendlich wurde aber kein spezifisches Fahrzeug von Dir bestellt, so daß auch kein Schaden entstanden ist, außer dem Widerruf des Vermittlungsvertrages, falls Du verstehst, auf was ich hinaus will. Es kommt also darauf an, welche Tätigkeiten "so oder so" vom Vertragspartner erbracht werden, auch wenn man spezielle Wünsche hat.

Zur Verdeutlichung: Mobilcom, 1&1 etc bieten auch an, bei Verzicht auf Widerruf schneller oder sonstwie den Telefonanschluß zu schalten. Fakt ist aber, daß sie in keinerlei Hinsicht irgendwas "spezifisches" anders machen, als beim "normalen" Abschluß, sondern den normalen Weg der Leistungserfüllung beschreiten - was letztendlich auch richterlich entschieden wurde, demzufolge hat man also ein Widerrufsrecht. Eine komplikationslose Angelegenheit wie beim Quelle-Versand ist es aber nicht, man sollte also eher nur überlegt bestellen, denn man was nie, was die Gegenseite für "überraschende" Argumente bringt.

am 20. Februar 2009 um 4:04

Zitat:

Original geschrieben von tomorrowabc

Als Privatverbraucher kannst Du nicht auf einen Widerruf verzichten.

...

Das stimmt so nicht ganz.

Da APL die vereinbarte Leistung aber nun schon erbracht hat, sprich die Vermittlung, wird es wohl nun auf den guten Willen von APL ankommen.

am 20. Februar 2009 um 5:40

@hogbart:

Ich vermisse die AGB´s von APL auf der HP (oder ich bin einfach zu doof um die zu finden :cool:).

Sonst steht auf der HP, dass der Service kostenlos ist, auch wenn keine Bestellung erfolgt (rechte Spalte).

Wie weit bist Du schon? Habe ich richtig verstanden, Du hast schon die Bestellunterlagen vom Autohaus erhalten und müsstest diese nur noch unterschrieben zurückschicken? Was möchtest Du überhaupt stornieren?

Bei anderen Vermittler (z.B. Intercar-24) ist das so, dass wenn Du vermittelt wurdest aber nicht mehr bestellen möchtest, die Vermittlungsgebühren i.H.v. ca. 250Euro tragen musst (diese Leistung wird normalerweise vom Autohaus erbracht).

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 10:36

Hallo,

vielen Dank schonmal für die Antworten. Genau, bisher habe ich den Vermittlungsvertrag unterschrieben und und die Bestellunterlagen des Autohauses erhalten. Das wars. Stornieren möchte ich unter Umständen die Bestellung. Das heißt vllt. möchte ich doch kein Auto bestellen.

Und genau der Punkt mit den AGB´s und so weiter lässt mich eben fragen. Selbst in den gesamten Unterlagen die ich von APL bekommen habe find ich keine AGB. Auf der HP, auch nichts dergleichen. Bin ich zu blöd um die zu finden oder haben die etwa keine?

Schöne Grüße,

hogbard

Wie lange ist das ganze den her? Du kannst innerhalb von 14 Tagen von der Bestellung jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Auch ohne Widerrufsrecht.

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 10:59

Bestellt habe ich (also Datum auf meinem Vermittlungsvertrag) am 11.2.09.

Allerdings habe ich, wie gesagt, ja diesen Widerrufsausschluß unterschrieben.

Naja, falls ich tatsächlich stornieren muss, werde ich mich wohl direkt an APL wenden, hatte nur gedacht, dass es vllt. jemanden gibt der das mal gemacht hat.

Vielen Dank trotzdem für die zahlreichen Antworten.

Ich denke, dass Du zunächst nichts "bestellt" hast, sondern einen Vermittlungsauftrag erteilt hast mit dem Ziel, Dich an einen Händler zu vermitteln!

Insofern hast Du nicht das Problem, dass Du nicht die Fahrzeugbestellung (hier ist Dein Vertragspartner der Händler), sondern den Vermittlungsauftrag mit APL"stornieren" müsstest.

Ggf. kann der Vermittler Dir, wie von Jekyll00 bereits geschrieben, eine Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen, wobei diese im voraus vereinbart sein muss.

Unabhängig von Deinem Verzicht auf Widerruf sollten Dir jedoch zwingend die AGB des Vermittlers zugegangen sein, da diese m. E. mit zur Vertragsgrundlage gehört, v. a. im Hinblick darauf, dass Du Endverbraucher bist.

(Ausführungen stellen nur meine Überlegungen dar)

am 20. Februar 2009 um 13:27

So ist die Formulierung von APL:

Zitat:

Ist der Käufer eine natürliche Person, die gem. § 13 BGB als Verbraucher gilt (natürliche Person, die den Vertrag zu einem

Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist), so ist er

berechtigt, sein Angebot auf Abschluss dieser Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Der Widerruf hat

schriftlich, per Fax oder Email zu erfolgen.

Die Widerrufsfrist beginnt mit Zustandekommen dieser Vereinbarung, d.h. mit Eingang des Bestätigungsschreibens von

APL (gem. Punkt 2 dieser Vereinbarung) beim Käufer. Zur Fristwahrung durch den Käufer genügt die rechtzeitige Absendung

des Widerrufs an APL. Der Widerruf ist nicht zu begründen. Bei rechtzeitigem Widerruf kommt die Vereinbarung

zwischen APL und dem Käufer nicht zustande. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch vorzeitig, wenn APL mit der Ausführung

des Auftrags auf ausdrücklichen Wunsch und mit Zustimmung des Käufers vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist

begonnen hat. Die Auftragsausführung beginnt, sobald APL das Angebot zum Abschluss des Kaufvertrags an den Verkäufer

im Auftrag des Käufers übermittelt.

Das wäre nach $312d BGB sauber.

Da im Vertrag auch explizit das steht:

Zitat:

a) Der Käufer ist verpflichtet, mit dem von APL zu benennenden Verkäufer (VW-Vertragshändler) einen verbindlichen Kaufvertrag

über das Fahrzeug gem. Punkt 1 dieser Vereinbarung zu schließen. Hierzu wird APL veranlassen, dass der Verkäufer dem

Käufer umgehend ein entsprechendes Bestellformular übermittelt.

...und keine weitere Rücktrittsklausel enthalten ist, wirst Du darauf angewiesen sein, daß APL Deine Kündigung aus Kulanz akzeptiert. Das müsste aber eigentlich möglich sein.

Zitat:

Original geschrieben von Carlocat

Ich denke, dass Du zunächst nichts "bestellt" hast, sondern einen Vermittlungsauftrag erteilt hast mit dem Ziel, Dich an einen Händler zu vermitteln!

 

Insofern hast Du nicht das Problem, dass Du nicht die Fahrzeugbestellung (hier ist Dein Vertragspartner der Händler), sondern den Vermittlungsauftrag mit APL"stornieren" müsstest.

 

Ggf. kann der Vermittler Dir, wie von Jekyll00 bereits geschrieben, eine Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen, wobei diese im voraus vereinbart sein muss.

 

Unabhängig von Deinem Verzicht auf Widerruf sollten Dir jedoch zwingend die AGB des Vermittlers zugegangen sein, da diese m. E. mit zur Vertragsgrundlage gehört, v. a. im Hinblick darauf, dass Du Endverbraucher bist.

 

(Ausführungen stellen nur meine Überlegungen dar)

Die AGB des Vermittlers werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn der Kaufinteressent die Möglichkeit hatte, diese vor Vertragsabschluss (hier: Vermittlungsauftrag)  einzusehen; also Nachträgliche Zusendung der AGB reicht nicht aus. 

Wenn auf der Internetseite kein Hinweis auf die AGB existiert, dann Widerspruch unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen einlegen. Dann ist kein Vermittlungsauftrag zustande gekommen.

 

Sollten die AGB vor Erteilung des Vermittlungsauftrages zur Einsicht zur Verfügung gestanden haben, dann bitte prüfen, ob hier Aussagen über die Höhe der Entschädigung bei Nichtzustandekommen einer Fahrzeugbestellung gemacht werden. Wenn kein Hinweis, dann auch kein Recht auf Kostenerstattung.

 

Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass  der Vermittler keine Einsichtnahme in die AGB vor Abschluss des Vermittlungaiftrages auf seiner Internetseite anbietet, aber möglich ist es. Wenn dem so ist, dass schon einfache gesetzliche Vorgaben nicht beachtet werden, dann hätte ich persönlich große Bauchschmerzen, mit einem solchen Unternehmen in vertragliche Beziehungen einzutreten.

 

Olau!

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 13:43

Hallo,

zunächst möchte hier noch anmerken, dass APL hervorragend bisher gearbeitet hat. Keine Frage, dass Angebot ist wirklich gut der Kontakt immer schnell erreichbar. Aber wie gesagt, leider ist der jetztige Zeitpunkt wirklich suboptimal für den Erwerb eines neuen Autos.

Hinsichtlich evtl. Kosten bei nicht Erfüllung des Vermittlungsauftrages steht eben nichts im Vertrag. Es gibt nur einen Punkt der lautet:

4. Der Käufer ist verpflichtet mit dem von APL zu benennenden Händler... einen Kaufvertrag abzuschließen.

Ist ja nicht so, dass ich nicht wollte, aber wie gesagt, momentan sehr ungünstig.

Naja, mal schauen wie es weiter geht. Aber wenn jemand zufällig diese Konstellation hatte oder aber mir irgendwo was von APL zeigen kann, wo diese Situation eindeutig geregelt ist, wäre ich dankbar.

Schöne Grüße

Zitat:

Original geschrieben von hogbard

Hallo,

zunächst möchte hier noch anmerken, dass APL hervorragend bisher gearbeitet hat. Keine Frage, dass Angebot ist wirklich gut der Kontakt immer schnell erreichbar. Aber wie gesagt, leider ist der jetztige Zeitpunkt wirklich suboptimal für den Erwerb eines neuen Autos.

Hinsichtlich evtl. Kosten bei nicht Erfüllung des Vermittlungsauftrages steht eben nichts im Vertrag. Es gibt nur einen Punkt der lautet:

4. Der Käufer ist verpflichtet mit dem von APL zu benennenden Händler... einen Kaufvertrag abzuschließen.

Ist ja nicht so, dass ich nicht wollte, aber wie gesagt, momentan sehr ungünstig.

Naja, mal schauen wie es weiter geht. Aber wenn jemand zufällig diese Konstellation hatte oder aber mir irgendwo was von APL zeigen kann, wo diese Situation eindeutig geregelt ist, wäre ich dankbar.

Schöne Grüße

Erst einmal sorry für das "hogbart" oben, war sehr früh am Morgen...

Genau dieser Punkt Nr. 4 kann ich mir nicht vorstellen. Das würde nämlich bedeuten, der Käufer schließt nicht lediglich einen Vermittlungsvertrag mit APL, sondern einen sog. Vorvertrag über den Erwerb eines Fahrzeugs.

Ich habe mich bis jetzt noch nicht mit APL beschäftigt. Ich habe über Intercar bestellt. Dort wird genau diese Vermittlung "gekauft", mehr nicht. Bei Intercar geht es nur darum, wer die Vermittlung bezahlt. Bei Fahrzeugbestellung der Verkäufer, sonst der Käufer. Eine Fahrzeugbestellung muss nicht erfolgen!

Des Weiteren müsstest Du, spätestens mit den Auftragsunterlagen, auch die AGB´s von APL zugeschickt bekommen haben zwecks Kenntnisnahme. Wenn nicht, sieht die Sache ganz anders aus... ;)

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 14:09

Hallo,

mal dumm gefragt: Was ist der Unterschied zwischen einer AGB und dem Vermittlungsvertrag? Einen Vermittlungsvertrag habe ich natürlich bekommen. Eine darüber hinausgehende AGB aber nicht. (Auch nicht so gekennzeichnet)

Der Punkt ist eben, dass das aus dem Vertrag nicht hervor geht, wie es gehandhabt wird, sollte ich den Kaufvertrag doch nicht unterschreiben können.

Schönen Gruß

@hogbard:

AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind Vertragsbedingungen die eine Vertragspartei, in der Regel der Verkäufer, aufstellt. Diese können auch im eigentlichen Vertrag enthalten sein, müssen aber als solche kenntlich gemacht werden.

Umgangssprachlich: das Kleingedruckte.

am 20. Februar 2009 um 15:26

Zitat:

Original geschrieben von hogbard

...

Ist ja nicht so, dass ich nicht wollte, aber wie gesagt, momentan sehr ungünstig.

...

Nur mal so nebenbei, warum hast Du dir denn überhaupt erst einen Händler vermitteln lassen?

Zum eigentlichen Thema: Ruf doch einfach mal bei APL an und versuche das mit denen zu klären, wenn es dann nichts wird, kannst Du doch immernoch kommen wegen fehlenden AGB usw.

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