Anhängerbetrieb - einige Fragen
Hallo zusammen,
ich habe einen F11 525dA mit schwenkbarer Anhängerkupplung ab Werk.
Ich fahre schon seit einigen Jahren mit diversen Fahrzeugen mit Anhänger, allerdings immer nur mit 750kg ungebremsten Anhängern zum Abtransport von Gartenabfällen oder sonstigen Kleinigkeiten, deshalb habe ich mich nie mit Stützlast, dem zulässigen Gesamtgewicht von Auto und der Anhängelast von Anhänger beschäftigt.
Jetzt bräuchte ich allerdings ein paar Mal einen größeren Anhänger. Hier die Daten des Anhängers:
HN 3550 TP
Hochlader, Zweiachser
Planenaufbau, nutzbare Innenhöhe 2100 mm
Zul. Gesamtgewicht: 3500 kg
Nutzlast: ca. 2700 kg
Innenmaße: ca. 5100 x 2040 x 2100 mm
Max. Stützlast 100kg
Demnach hat der Anhänger ein Eigengewicht von 800kg.
Mein F11 hat lt. Fahrzeugschein eine Leergewicht von ca. 1824kg, ein zulässiges Gesamtgewicht von ca. 2400kg, eine Anhängelast gebremst von 2100kg und ein Stützlast von max. 90kg.
Nun meine Fragen:
1. Darf ich den Hänger überhaupt (im Leerbetrieb) ziehen (wg. der Differenz bei der Stützlast und den Gewichtsangaben)?
2. Wenn ja, wieviel darf ich dann beim Anhänger zuladen?
Danke
Woke
43 Antworten
Hallo,
natürlich kannst Du den Hänger ziehen.
Du darfst nur nicht mehr als 90 Kg Stützlast haben. Also am besten eine alte Personenwage unter das Bugrad des Hängers gestellt und messen. Wenn über 90Kg, dann das Gewicht innerhalb des Hängers nach hinten verlagern.
Der Hänger darf beladen nicht mehr als 2100 Kg wiegen, das Fahrzeuggewicht selber nicht über 2400 Kg.
Zusammen max. 4500 Kg.
Gruß
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von woke
Demnach hat der Anhänger ein Eigengewicht von 800kg.Mein F11 hat lt. Fahrzeugschein eine Leergewicht von ca. 1824kg, ein zulässiges Gesamtgewicht von ca. 2400kg, eine Anhängelast gebremst von 2100kg und ein Stützlast von max. 90kg.
Nun meine Fragen:
1. Darf ich den Hänger überhaupt (im Leerbetrieb) ziehen (wg. der Differenz bei der Stützlast und den Gewichtsangaben)?
2. Wenn ja, wieviel darf ich dann beim Anhänger zuladen?
Danke
Woke
Du darfst den Anhänger auf 90kg Stützlast bringen und insgesamt auf
2190kgGesamtgewicht. D.h. 1390kg Zuladung. Die 90kg Stützlast zählen dann zur Zuladung des Zugwagens, dessen zGG nicht überschritten werden darf ebenso wie ein etwaiges Zuggesamtgewicht, das ggf. weniger ist als zGG des Zugwagens plus maximale Anhängelast.
Amen
Hallo,
danke für die Antworten.
Das heisst also ich kann die Stützlast von 90kg ausnutzen, mehr geht nicht - ok verstanden.
Zuladung beim Hänger sind 1390kg (2190kg - Eigengewicht von 800kg), da durch die Hinzurechnung von der Stützlast das zGG des Hängers nicht überschritten wird - ok verstanden
Zuladung im Kofferraum des Autos wären dann also auch nochmal ca. 600kg, richtig?
Das bedeutet dann also das zGG des kompletten Gespanns dürfte knappe 4600kg nicht überschreiten.
Ok danke für die Antworten!
Wolfgang
P. S. Weiss jemand was der Nachtrag im KFZ-Schein bedeutet: bei AHK ab Werk 2520KG statt 2420kg?
Ein wenig Off topic
Mit aktuellem Pkw Führerschein ohne anhängerführerschein gibt es noch zu beachten:
Zul.Gesamtgewicht des Gespanns<3,5t
Zul.GG Anhänger < Leergewicht Pkw
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na, so OffTopic ist das nicht, denn ohne Fahrerlaubnis der Klasse BE darf er den Anhänger nichtmal leer ziehen, da die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 3.500 Kg überschreitet.
Und dann wirds selbstverständlich teuer wegen Fahrens ohne gültige Erlaubnis und im Falle des Un-Falles regressiert sich auch noch die Versicherung.
Wolfgang
Zitat:
Original geschrieben von woke
P. S. Weiss jemand was der Nachtrag im KFZ-Schein bedeutet: bei AHK ab Werk 2520KG statt 2420kg?
BMW erhöht das zGG um die Stützlast, wenn ein AHK verbaut ist - eben damit man die volle Stützlast ausnutzen kann UND noch die "normale" Zuladung hat. Warum das hier 100kg und nicht 90kg sind (bei meinem X1 ist es genau die Stützlast) weiss ich nicht.
FE (z.B. eine solide Klasse 3 😁) habe ich mal vorausgesetzt.
In den Anhänger dürfen also 1390kg und ins Auto 2520kg - (Stützlast) 90kg - Leergewicht (1824kg) = 606kg. Aber Vorsicht beim Leergewicht des Autos, wenn es nicht gewogen ist... .
Amen
Hallo,
danke für die Tipps - von der Führerscheinklasse her gibts kein Problem:
Ich hab die alte Klasse 3.
Woke
Zitat:
Original geschrieben von Billy_bunny
Ein wenig Off topicMit aktuellem Pkw Führerschein ohne anhängerführerschein gibt es noch zu beachten:
Zul.Gesamtgewicht des Gespanns<3,5t
Zul.GG Anhänger < Leergewicht Pkw
Hab das nochmal hochgeholt, weil sich ab 19.1.2013 die Führerscheinklassen ändern.
Auszug aus ADAC Broschüre:
......
Klasse B__ Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige
Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige
Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht
übersteigt).......
Damit entfällt die o.g. Beschränkung "Zul.GG Anhänger < Leergewicht Pkw".
Das gilt automatisch auch für die Führerscheininhaber, die bislang den B mit der Beschränkung hatten, wenn Sie ihren Schein durch den neuen EU ab 19.1. ersetzen. So hab ich es jedenfalls gelesen.
Umschreibepflicht besteht für ALLE Führerscheininhaber bis 19.1.2033
Gruß
Billy
Hallo!
Wobei man folgendes beachten sollte:
Das Leergewicht eines Fahrzeuges beinhaltet zwar den Fahrer mit 68kg sowie wahnsinnige 7 kg für Gepäck, aber keinerlei Extras. Gut ausgestattet erhöht man das Leergewicht locker um 100 kg und mindert damit die mögliche Zuladung. Nur, wer fährt mit seinem Auto schon auf eine Waage.
CU Oliver
Das Perverse dabei ist ja, daß für die Führerschein-Klassifizierung die ZULÄSSIGEN Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger schlagend sind. (damit ist Jürgens Warnung hinfällig).
Mein Nachbar hat einen alten Passat und einen Motorradhänger (mit 1.300 Kg ZGG).
Weil der Passat entsprechend leicht ist, darf er das Gespann mit B fahren.
Mein GT hat ein ZGG von 2.650 kg - ich darf mit B den genannten Anhänger nicht mal leer ziehen (obwohl das tatsächliche Gesamtgewicht der Fuhre bei weitem keine 3.500 Kg erreicht), und muß also E zu B machen.
Dann gilt als Beschränkung nicht mehr das ZGG der Gesamtfuhre sondern interessanterweise das TATSÄCHLICHE Gewicht (maximale Anhängelast lt. Zulassungsschein, für den GT sind das 2.100 Kg).
Ich darf also einen Anhänger mit 4,5 tonnen ZGG dranhängen, solange er samt Ladung net schwerer als 2.100 Kg ist.
Wer sich DAS wieder ausgedacht hat........
Wolfgang
Wenn du grenzwertig unterwegs bist, dann solltest du am besten mal auf eine Waage fahren: sowohl das Auto als auch der Anhänger sind leer oft etwas schwerer, als es den Angaben im Fahrzeugschein/Zul.Besch. entspricht, 800 kg mit Hochplane wären ziemlich wenig.
Beim Beladen darauf achten, dass die Stützlast passt, orientiere dich so gut es geht am erlaubten Maximalwert von 90 kg, das wirkt sich positiv auf die Fahrstabilität aus.
Da der Anhänger sehr breit ist und einen Planenaufbau besitzt, wirst du wohl Zusatzspiegel (und immer eine Tankstelle in der Nähe 😁 ) benötigen.
Zitat:
Original geschrieben von wolfgang2380
Das Perverse dabei ist ja, daß für die Führerschein-Klassifizierung die ZULÄSSIGEN Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger schlagend sind. (damit ist Jürgens Warnung hinfällig).Mein Nachbar hat einen alten Passat und einen Motorradhänger (mit 1.300 Kg ZGG).
Weil der Passat entsprechend leicht ist, darf er das Gespann mit B fahren.Mein GT hat ein ZGG von 2.650 kg - ich darf mit B den genannten Anhänger nicht mal leer ziehen (obwohl das tatsächliche Gesamtgewicht der Fuhre bei weitem keine 3.500 Kg erreicht), und muß also E zu B machen.
Dann gilt als Beschränkung nicht mehr das ZGG der Gesamtfuhre sondern interessanterweise das TATSÄCHLICHE Gewicht (maximale Anhängelast lt. Zulassungsschein, für den GT sind das 2.100 Kg).
Ich darf also einen Anhänger mit 4,5 tonnen ZGG dranhängen, solange er samt Ladung net schwerer als 2.100 Kg ist.Wer sich DAS wieder ausgedacht hat........
Wolfgang
Das ist beim neuen BE wohl auch anders:
Wieder ADAC Broschüre:
....
BE_ Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt......
Hier mal der Link zur Broschüre. Darin steht auch welche Klassen zu welcher umgeschrieben werden, wenn man einen neuen Führerschein braucht.
http://www.adac.de/_mmm/pdf/EU-Fuhrerschein%202013_153047.pdf
Hallo Billy
danke für den Hinweis, du hast natürlich recht was die Führerschein-KLassifizierung angeht.
ich hab das einfach überlesen (max zGG des Anhängers von 3,5 t) und bin an der zulässigen Anhängelast lt. Zulassung hängengeblieben.......
Hallo zusammen,
Vielleicht würde es bereits besprochen doch ich bin bislang nicht fündig geworden.
Ich möchte gerne einen gebrauchten 520d Touring kaufen und damit gelegentlich einen Wohnwagen ziehen.
Dieser darf maximal 2000kg wiegen. Daher auch meine Frage; darf der 520 das ziehen? Laut der angefügten Tabelle darf er nur 1800kg ziehen 2000 steht in Klammern???
Der 518d darf 2000kg anhängen!?
Wer weiß wirklich Bescheid....?
Mfg Markus
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast' überführt.]