Anhängerbetrieb - einige Fragen
Hallo zusammen,
ich habe einen F11 525dA mit schwenkbarer Anhängerkupplung ab Werk.
Ich fahre schon seit einigen Jahren mit diversen Fahrzeugen mit Anhänger, allerdings immer nur mit 750kg ungebremsten Anhängern zum Abtransport von Gartenabfällen oder sonstigen Kleinigkeiten, deshalb habe ich mich nie mit Stützlast, dem zulässigen Gesamtgewicht von Auto und der Anhängelast von Anhänger beschäftigt.
Jetzt bräuchte ich allerdings ein paar Mal einen größeren Anhänger. Hier die Daten des Anhängers:
HN 3550 TP
Hochlader, Zweiachser
Planenaufbau, nutzbare Innenhöhe 2100 mm
Zul. Gesamtgewicht: 3500 kg
Nutzlast: ca. 2700 kg
Innenmaße: ca. 5100 x 2040 x 2100 mm
Max. Stützlast 100kg
Demnach hat der Anhänger ein Eigengewicht von 800kg.
Mein F11 hat lt. Fahrzeugschein eine Leergewicht von ca. 1824kg, ein zulässiges Gesamtgewicht von ca. 2400kg, eine Anhängelast gebremst von 2100kg und ein Stützlast von max. 90kg.
Nun meine Fragen:
1. Darf ich den Hänger überhaupt (im Leerbetrieb) ziehen (wg. der Differenz bei der Stützlast und den Gewichtsangaben)?
2. Wenn ja, wieviel darf ich dann beim Anhänger zuladen?
Danke
Woke
43 Antworten
Hallo
In Deutschland gilt (Auszug Wiki):
Verkehrsrechtlich darf in Deutschland bei Personenkraftwagen die gezogene Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten (1:1). In keinem Fall jedoch mehr als 3500 kg.
In anderen Worten darf dein Fahrzeug nicht weniger als 2t wiegen, wenn du 2t ziehen möchtest.
Der Unterschied zwischen 1800 kg und die 2000 kg in Klammern angegeben, ergibt sich wahrscheinlich aus den Ausstattungsvarianten des F11.
Leergewicht in der Basisversion wiegt der 520d nämlich 1750 kg. Mit Ausstattung natürlich mehr: zB. mit xDrive und 8-Gang-Autom., Panoramadach, ein paar Fernseher und tolle Ledersitze etc. ...landest du bereits bei über 2000 kg.
Mehr Infos kann dir evtl. ein Experte liefern.
PS: Gibt's in Deutschland auf den Fahrzeugausweisen keine Angaben dazu? (Anhängelast/Stützlast)
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast' überführt.]
Meiner wiegt weniger und ich darf mit meinem 520d f10 2t ziehen
Gruß
Niko
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast' überführt.]
Hallo!
Es geht hier aber nicht um das Leergewicht sondern um das zulässige Gesamtgewicht.
CU Oliver
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast' überführt.]
Also dass das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs mindestens dem Gesamtgewicht des Anhängers entsprechen muss ist meiner Meinung nach Unsinn. Die ganzen SUVs wie X5, X6, Q7, Cayenne oder Touareg haben eine Gesamtmasse von 2,8-3,0t und dürfen teilweise bis zu 3,5t ziehen.
Mein 530d darf 2t ziehen.
Den Unterschied zwischen den 1,8t und den 2t wird entweder das Automatikgetriebe oder eine Begrenzung bei Steigungen über z.B. 8% ausmachen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast' überführt.]
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Der BMW F11 (FL) ab 07/2013 darf nur noch 1800kg anhängen, mit Automatikgetriebe 2000kg
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast' überführt.]
Hallo,
es ist genau so wie Pizer geschrieben hat. Der 520d hat mit Schaltgetriebe eine Anhängelast von 1800 kg, mit Automatik darf er 2000 kg ziehen. Der 520d hat als Schaltwagen mit dem Facelift eine längere Achsübersetzung bekommen. Aus diesem Grund wurde die Anhängelast für den Schaltwagen reduziert.
Zu den genannten Werten kommt beim F11 übrigens noch die Stützlast von maximal 90 kg, d. h. das tatsächliche Anhängergewicht darf bei Ausnutzung der vollen Stützlast 1890 bzw. 2090 kg betragen.
Ich würde übrigens bei geplantem Wohnwagenbetrieb immer ein Fahrzeug mit Automatik nehmen. Bei den verbrauchsoptimierten Schaltwagen wird die Kupplung durch die lange Übersetzung des 1. Gangs im Anhängerbetrieb sehr stark beansprucht.
Von der Leistung her reichen übrigens sowohl der 518d als auch der 520d locker für einen Wohnwagen bis 2000 kg.
Gruß Rainer
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast' überführt.]
Hallo,
die Antwort von ifragx "In keinem Fall jedoch mehr als 3500 kg" ist so nocht richtig und bezieht sich eher auf den Führerschein, also was man mit seinem PKW-Führerschein fahren darf. Mit dem aktuellen PKW-Führerschein ohne Anhängererweiterung (Klasse B) darf man maximal 3500kg (Gesamtgewicht!) fahren:
"Grundsätzlich mitgefu?hrt werden du?rfen Anhänger bis 750 kg zG. Übersteigt das Anhängergewicht diesen Wert, darf die Gesamtmasse des gesamten Zuges die 3,5-t-Grenze nicht u?berschreiten"
Mit der Erweiterung für Anhänger (BE) darf man 3.500kg (max Gesamtfahrzeug) + 3.500kg (max Anhänger) fahren.
Seit glaube 2013 gibt es auch noch was dazwischen, B mit Schlüssel 96, da draf man dann bis 4250kg zul. Gesamtgewicht fahren.
Ansonsten für das Fahrzeugt sollte die Angabe von Pitzer stimmen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast' überführt.]
Hallo,
eine Frage zum Anhänger, ob ich richtig liege: habe den F11 LCI 530d mit zulässigem GG von 2470kg. Ich darf daher einen Anhänger bis 1030kg fahren mit Klasse B. Mit dem neuen B96 darf ich einen Anhänger bis 1780kg fahren (gesamt max. zul. GG 4,25t). Liege ich richtig oder habe ich einen Denkfehler drin?
Danke.
Hallo,
das darfst Du wahrscheinlich nicht. Bei fast allen BMW steht in der Zulassungsbescheinigung unter "Bemerkungen" eine erhöhte zulässige Gesamtmasse bei Anhängerbetrieb. Diese ist für die Berechnung der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse maßgeblich. Die richtige Rechnung müßte also lauten:
Erhöhte zul. Gesamtmasse + zul. Gesamtmasse des Anhängers max. 3500 kg bzw. 4250 kg.
Gruß Rainer
Danke Rainer. Du hast recht, habe ich übersehen. Im Schein steht 2560kg drinnen, d.h. 90kg weniger beim Anhänger.
Hallo,
vielleicht passt das ja hier rein.
Gibt es bei dem BMW F11 525d 204PS Automatik die Möglichkeit die Anhängelast zu erhöhen?
Danke für Antworten
Zitat:
@DominicFunke1 schrieb am 28. August 2018 um 15:15:01 Uhr:
Hallo,
vielleicht passt das ja hier rein.
Gibt es bei dem BMW F11 525d 204PS Automatik die Möglichkeit die Anhängelast zu erhöhen?
Danke für Antworten
Hi,
habe meinen direkt von BMW München auflasten lassen, d. h. einfach mal bei der Hotline angerufen und nachgefragt.
Die haben mir dann eine Bescheinigung geschickt, dass ich mit meinem F11 535d xDrive LCI eine Anhängelast von 2150 kg + 90 kg Stützlast ziehen darf.
Mit der Bescheinigung bin ich zum TÜV, und die haben dann das ganze in ein Gutachten mit beamtenverständlichen Text gepackt.
Mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle und alles eintragen lassen.
Kosten: 40€ TÜV und 17,xx€ Zulassungstelle.
Viele Grüße
Olaf
Hallo,
ist die erhöhte Anhängelast auf eine Anhängerart beschränkt, oder ohne Beschränkung der Anhängerart?
Gruß Rainer
Zitat:
@Rainer560sk schrieb am 28. August 2018 um 16:47:37 Uhr:
Hallo,ist die erhöhte Anhängelast auf eine Anhängerart beschränkt, oder ohne Beschränkung der Anhängerart?
Gruß Rainer
Ist auf Sportboot-Anhänger beschränkt, aber ich würde trotzdem mal nachfragen, kostet ja nur einen Anruf!
Beschränkt ist das ganze natürlich auch auf max. 80 km/h, max. 8% Steigung und bei voller Ausnutzung der 90 kg Stützlast, was dann aber bei mir 2240 kg, anstatt 2090 kg ausmacht...
Gruß
Olaf