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Anhängelast G21 330i

BMW 3er G21
Themenstarteram 5. Oktober 2020 um 15:00

Hallo, ich habe feststellen müssen, dass die zulässige Zuglast oder auch Anhängelast meines BMW 330i Touring mit 1600kg recht gering ist. Ich verstehe dies nicht, vom Antrieb her müsste der locker 18kg dürfen. Da ich ein Leasing-Fahrzeug habe, kann ich nicht einfach umtragen lassen, selbst wenn dies gg. Gebühr möglich wäre. Jetzt sehe ich schon meinen Urlaub in Italien mit Familie und Wohnwagen gefährdet. Weiß jemand Rat?

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34 Antworten

Liegt bei den Dreiern an der Konstruktion der Hinterachse. Auflasten ist kaum möglich.

 

Edit: 330i hat 1.600kg, der 330iX 1.800kg (G20+G21). Das überrascht wirklich.

Themenstarteram 10. Oktober 2020 um 20:35

Ja. Selbst der 320d, der nicht mehr Drehmoment hat als der 330i, darf 1800kg ziehen. Ich versteh‘s nicht und es ist sehr ärgerlich!

Moin,

wenn Du beim WoWa keine freie Auswahl hast und es Deiner ist, bleibt nur, den Wohnwagen abzulasten, das kann je nach Modell funktionieren, aber auch gänzlich unmöglich sein. Urlaubsgepäck musste dann im Kofferraum mitnehmen.

Wenn Dein Wohnwagen 1800kg im Schein hat, dann sind das bei 1600kg erlaubter Last 35 EUR Verwarnungsgeld, da es sich aber um eine technische Überladung handelt (die man nicht einfach "abladen" kann), besteht die Gefahr, daß bei einer Kontrolle die Weiterfahrt untersagt wird...

Die Anhängelast ist hier das Problem und nicht die Zuladung. Was im Schein an zGG steht, ist hier zweitrangig, solange die Anhängelast nicht überschritten wird.

 

Ich finde es auch erstaunlich, dass ein Fahrzeug mit 258 PS nur noch 1,6to. ziehen darf. Da lacht jeder Passatfahrer.

Ist es nicht so, dass man die Anhängelast beeinflussen kann, indem man das Gepäck hinten im Wohnwagen entsprechend verteilt? Wenn ich im Wohnwagen viel Gepäck nach hinten packe, geht er dann nicht hinten etwas runter und wird vorne an der Anhängerkupplung wieder entlastet?

Ich hab keinen WoWa, ist nur ne Idee.

…du meinst hier die Stützlast. Die liegt bei BMW meist bei 75kg und ist auch eher unterdurchschnittlich. Zudem wird ein Gespann irre instabil, wenn man das Gewicht hinter die Achse ans Heck verlagert.

Wenn der WW, zB wie bei uns 1,75 t. wiegt, bekommst du das Gewicht nicht mehr so leicht ausgewogen. @Bulwey

Mit den Leergewichten verhält es sich ähnlich wie mit dem angegebenen Verbrauch. Ein etwas anderer Grundriss für das Modell, etwas Sonderausstattung und dann noch der Grundbedarf an Geschirr, Stühlen, Tisch, Markise/Zelt, Klima - und das zGG des WW wird schnell ausgereizt - ohne Gepäck.

- Markise ca. 40kg

- Mover ca. 70kg mit Batterie

- Klima ca. 32kg

- Vorzelt ca. 40kg

- …

Wenn du einen mittelgroßen WW mit 5,50m +/- für eine Familie hast, sind 1,8 t. eher Standard. Besser produzierte WW mit PU-Schaum reißen dass dann schon fast leer mit 1,6/1,7 t.

Ja richtig, die Stützlast. Die Anhängelast ist ja der gesamte WoWa. Ok, dann meinen Beitrag wieder vergessen.

Naja, selbst unter Wohnwagenfahrern sind die Zusammenhänge nicht immer ganz klar - oftmals wird einfach gefahren.

Unsinnig fand ich den Hinweis daher jetzt nicht. :)

am 7. Februar 2021 um 12:31

Gibt es schon neues in dem Zusammenhang?

Ich stehe aktuell vor dem gleichen Problem. Mein G21 (318d, manuell) wird demnächst geliefert, hat aber leider ebenfalls max. 1600 kg Anhängelast. Der Wohnwagen wiegt aber unter Umständen beladen schon gute 1800 kg.

Ich habe mich in den Bereich schon ein bisschen umgehört. Wenn man unter 8% Steigung bleibt, dann ist meist eine Anpassung im Fahrzeugschein möglich, für die technisch am Fahrzeug nichts verändert wird. Das hängt dann glaube ich mit der verbauten Anhängerkupplung.

In meinem Fall handelt es sich jedoch um ein Leasingfahrzeug.

Ich glaube zwar nicht, dass sich die Leasinggesellschaften darauf einlassen werden. (Zumindest ist mir da aktuell noch kein Fall begegnet.) Trotzdem aber mal die Frage, ob das grundsätzlich auch in Frage käme.

Viele Grüße, einen schönen Sonntag und einen guten Start in die neue Woche.

Hallo, nur mal so als Idee: kann es vielleicht sein dass es nicht an der Achse oder der Anhängerkupplung liegt sondern am verbauten Kühler sprich Kühlerventilator?

Ordert man zB ein Auto ohne AHK und baut nachträglich eine ein, dann wird es richtig teuer wenn's richtig gemacht wird, da dann (oft) ein grösserer Ventilator verbaut wird damit der Motor bei entsprechender Belastung (ziehen hoher Lasten am Berg) nicht überhitzt. Ordert man von Haus aus eine AHK wird sofort der grössere Ventilator verbaut, das bekommt man nicht mit.

Oder ist beim 330i wirklich eine andere Achse usw verbaut als beim 320D oder 330iX etc ?

Es soll an der gesamten Rahmen-/Heckkonstruktion der 3er-Reihen liegen. Das war auch schon bei den Vormodellen so.

 

BMW hat leider allgemein eine eher bescheidene Anhängelast.

 

Das mit der Eintragung bei Steigungen < 8% habe ich noch nicht gehört und macht für mich auch wenig Sinn. Es gibt Modelle, die dürfen tatsächlich bis 8% eine höhere Anhängelast ziehen, als bei max 12% Steigung (bspw 320d in früheren Modellen), aber wenn also ein 318d Handschalter nur max. 1.600 kg ziehen darf, dann ist das schon das Maximum bei 8%.

Vor allem müsste es dennoch eingetragen werden, da man ja die Bauart einschränkt auf Fahrten auf max 8%.

 

Ich kann mir nur vorstellen, dass der 318d mit xDrive und Automatik ggfs. bis 12% Steigung 1.800 kg hätte ziehen dürfen - alternativ ein 320xd AUT.

 

VG

Chris

 

Edit: Es gibt wohl externe Anbieter, wie ATB-Tuning, die unter gewissen Umständen ein Auflastungsgutachten erstellen. Dieses muss jedoch eingetragen werden und wird nicht von der Herstellergarantie erfasst.

Ich finde das bei fremden Eigentum Harakiri, wobei es leider so ist, dass offenbar auch der G20 320xd AUT nur noch 1.600 kg ziehen darf. Das ist wirklich fern der Realität, wenn ein Passat mit gleicher Leistung schon 2.000 kg ziehen darf. Für mittelgroße Wohnwagen benötigt es also schon einen 330d oder 320iX (G20).

am 10. Februar 2021 um 18:49

Zitat:

@luxlicht schrieb am 9. Februar 2021 um 07:57:12 Uhr:

Hallo, nur mal so als Idee: kann es vielleicht sein dass es nicht an der Achse oder der Anhängerkupplung liegt sondern am verbauten Kühler sprich Kühlerventilator?

Ordert man zB ein Auto ohne AHK und baut nachträglich eine ein, dann wird es richtig teuer wenn's richtig gemacht wird, da dann (oft) ein grösserer Ventilator verbaut wird damit der Motor bei entsprechender Belastung (ziehen hoher Lasten am Berg) nicht überhitzt. Ordert man von Haus aus eine AHK wird sofort der grössere Ventilator verbaut, das bekommt man nicht mit.

Oder ist beim 330i wirklich eine andere Achse usw verbaut als beim 320D oder 330iX etc ?

Das ist bei der C Klasse so, das stimmt. Die Modelle mit serienmäßiger AHK haben einen größeren Kühler/Lüfter. Bei Mercedes kostet eine nachträgliche AHK auch ordentlich Geld. Ich meine so etwas um die 2500 Euro gehört zu haben (mit Kühler/Lüfter-Tausch).

Ob ich mich mit 1600kg den Berg hoch kämpfe oder mit 1800kg macht aus meiner Sicht kaum einen Unterschied. Das wäre dann wirklich schon sparen im kritischen Bereich. Grundsätzlich ist aber natürlich alles möglich. Man weiß ja nie. Mit den alten Autos war man ja bei vielem noch weitgehend flexibel.

am 10. Februar 2021 um 19:02

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 9. Februar 2021 um 08:12:19 Uhr:

Es soll an der gesamten Rahmen-/Heckkonstruktion der 3er-Reihen liegen. Das war auch schon bei den Vormodellen so.

BMW hat leider allgemein eine eher bescheidene Anhängelast.

Das mit der Eintragung bei Steigungen < 8% habe ich noch nicht gehört und macht für mich auch wenig Sinn. Es gibt Modelle, die dürfen tatsächlich bis 8% eine höhere Anhängelast ziehen, als bei max 12% Steigung (bspw 320d in früheren Modellen), aber wenn also ein 318d Handschalter nur max. 1.600 kg ziehen darf, dann ist das schon das Maximum bei 8%.

Vor allem müsste es dennoch eingetragen werden, da man ja die Bauart einschränkt auf Fahrten auf max 8%.

Ich kann mir nur vorstellen, dass der 318d mit xDrive und Automatik ggfs. bis 12% Steigung 1.800 kg hätte ziehen dürfen - alternativ ein 320xd AUT.

VG

Chris

Edit: Es gibt wohl externe Anbieter, wie ATB-Tuning, die unter gewissen Umständen ein Auflastungsgutachten erstellen. Dieses muss jedoch eingetragen werden und wird nicht von der Herstellergarantie erfasst.

Ich finde das bei fremden Eigentum Harakiri, wobei es leider so ist, dass offenbar auch der G20 320xd AUT nur noch 1.600 kg ziehen darf. Das ist wirklich fern der Realität, wenn ein Passat mit gleicher Leistung schon 2.000 kg ziehen darf. Für mittelgroße Wohnwagen benötigt es also schon einen 330d oder 320iX (G20).

Ich dachte auch, dass die Automatikausführungen mehr im Schein stehen haben als die 1600 kg.

Um die Eintragung komme ich alles in allem nicht herum. Die Frage wäre nur was das dann kostet und ob das schonmal jemand gemacht hat. Die 8% Steigung machen für mich im Flachland einen guten Unterschied zwischen (formell) überladen und in Ordnung. Um mehr geht es ja eigentlich nicht. Die AHK, die verbaut sein soll, packt das locker. Wenn das Problem allerdings tatsächlich an der Rahmenkonstruktion des 3ers liegt, dann wird das vielleicht doch nichts. Im Prinzip ist es wirklich so, dass der Passat was das betrifft schon deutlich über den Vergleichsmodellen von Mercedes BMW und Audi liegt. Wobei der Audi glaube ich die 1800 kg im Schein stehen hat. Beim Tiguan wären es glaube ich je nach Motorisierung bis zu 2500kg. Vor dem Hintergrund ist das was BMW liefern kann leider wirklich nicht viel. Danke dir. Dann frag ich mal beim Händler wenn ich dort bin ob die in der Richtung schonmal was gemacht haben und was man da machen konnte.

Viele Grüße

Christian

Hallo zusammen,

gibt es hier mittlerweile schon eine Lösung ?

Habe das selbe Problem und leider finde ich kein Gutachten und muss immer hören dass die Nachfrage nicht hoch genug ist um eines zu erstellen.

Eventuell könnte man sich zusammen schließen und eines erstellen lassen bzw. hat jemand eine Genehmigung vom Hersteller bekommen und es bereits im Schein eingetragen ?

Vielen Dank im Voraus

Manuel

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