angeblicher Parkunfall, allgemeine Fragen

Mercedes C-Klasse W205

Hallo liebe Community!

am 6.12.2020 gegen 17.30 waren mein Freund und ich an der Tankstelle. Beim Ausparken hat unsere Einfahrthilfe angefangen zu piepen (sehr empfindlich, piept auch wenn noch möglicher Abstand ist) und in der Kamera haben wir hinter uns ein anderes Auto gesehen.

Er hat sich Sorgen gemacht und ist sofort raus um zu prüfen, ob wir reingefahren sind. Der Autobesitzer war sofort da und ein paar andere Leute, aber niemand konnte sagen, ob wir das Auto gerammt haben oder nicht.

Wir haben beide Autos überprüft (mit Tuch abgewischt, da es geregnet hat und mit Handy-Taschenlampen die Autos überprüft). Es war soweit nichts zu erkennen, wir tauschen Personalien aus, falls man am nächten Morgen etwas findet.

Heute morgen habe ich auch im Tageslicht mein Auto überprüft, bis auf Dreck ist nichts. Allerdings wurde ich vom "Geschädigten" vor ca. 2 Stunden angeschrieben. Es hieß, er habe einen Kratzer und in sein Scheinwerfer würde Wasser reinlaufen.

Ich sagte Ihm, dass an unserem Auto kein Schaden wäre und ich seinen Schaden meiner Versicherung melden würde und evtl ein Gutachten mit beiden Autos nebeneinander haben möchte. Plötzlich wurde er sehr unfreundlich und meinte
1. er würde bei Mercedes arbeiten und hätte seine Autoteile deswegen billiger bekommen
2. sein Auto habe eine Wertminderung von 2000-3000€,
3. wir sollten ihm 350€ geben, dann würde er es selber reparieren.

Daraufhin sagte ich ihm, ich würde es nun definitiv über die Versicherung klären und ihm nicht einfach 350€ in die Hand drücken. Er meinte daraufhin, er habe keine Zeit für sowas und würde dann einen Anwalt hinzuziehen, wenn wir nicht zahlen.

Ich bin verunsichert. Ich bin generall dagegen, Leuten einfach Geld in die Hand zu drücken und generell möchte ich gerne alles dokumentiert haben. Allerdings bin ich misstrauisch, weil er die Versicherung nicht hinzuziehen will. Meine Idee wäre, dass ich morgen die KFZ - Versicherung anrufe und was passiert ist vielleicht bei der Polizei melde? Könnte ich denn sonst auch noch etwas machen ?

Liebe Grüße,
dannzu

93 Antworten

Keine Beleidigungen, bitte 😉

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 8. Dezember 2020 um 18:07:22 Uhr:


Keine Beleidigungen, bitte 😉

Kein Rechtsverdreher? 😁
Hörst dich an wie ein paar Kunden von mir und das sind Kanzleien...

J.M.G. hat dem Anwalt doch seine Zitate und Rechtsauffassungen um die Ohren gehauen. Er ist also Richter, daher wäre "Anwalt" eine Beleidigung. 🙂

Vielen Dank für eure schnellen Antworten!

Leider musste ich heute so lange arbeiten und komme jetzt erst zum Antworten.
Wie gesagt ich bin mir ziemlich sicher, dass ich ihn nicht berührt habe, da ich nichts von einem Aufprall bemerkt habe.
Ich bin nur rausgegangen, weil mein Freund sich Sorgen machte, und da war der "Geschädigte" auch schon da und seine Freunde auch. Die wussten auch nicht ob wir ihn berührt haben oder nicht.

Ich war nur verunsichert, da er sich gestern den ganzen Tag nicht meldete und mich um 11 Uhr in der Nacht dann angeschrieben hat. Und ich war mir sicher, dass ich bei Schaden sowieso die Versicherung mithinzugezogen wird und er wurde im Tonfall aggressiv und drohte mir mit einem Anwalt, wenn ich ihm das Geld nicht so gebe.

Ich habe gerade mit meiner Versicherung telefoniert und den Fall geschildert und eine Nummer bekommen, die ich ihm geben soll, falls er sich wieder melden sollte. Die nette Dame meinte , die Versicherung erledigt es, falls was ist , bekomme ich ein Schreiben in der Post. Das habe ich ihm gerade auch geschrieben, aber ich hab seit gestern nacht nichts mehr von ihm gehört.

Bei der Tanke habe ich auch vorhin angerufen, das Video gucken die sich bis morgen an.
Das war eigentlich soweit alles was ich machen konnte oder gibt es denn sonst noch etwas?

Vielen Dank für eure Antworten und liebe Grüße,
dannzu

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Wenn auf dem Video eindeutig zu sehen ist, dass ihr euch nicht berührt habt: Anzeige wegen Betrugs und Nötigung machen!

Es liegt auch keine Nötigung vor.

Kein Wunder das Gerichte und Rechtsanwälte gut beschäftigt sind.

Hast du keine Fotos am Tatabend gemacht?

Doch, deswegen sage ich ja, dass ich soweit nichts sehen kann. Weder an seinem , noch an meinem Wagen.
Er hat mir gerade geschrieben, dass er morgen zum Gutachter geht, aber dann habe ich ihm geschrieben, er solle sich doch bitte an meine Versicherung wenden.

Und was soll der begutachten ohne dein Auto daneben zu haben? So kurzfristig hat doch eh kein gutachter Zeit für einen privaten Kunden, zudem übersteigen die Kosten das geforderte Lösegeld um ein vielfaches.

Alles sehr dubios, wünsche dir viel Geduld und Ruhe

Er hat eine Schadenminderungspflicht und bei einem "Bagatellschaden" darf er nicht davon ausgehen, dass die Versicherung des TE die Gutachterkosten übernimmt.

Lass ihn mal hingehen...

Du hast den Schaden deiner Versicherung gemeldet und damit bist du deiner Pflicht nachgekommen. Ob du nun berührt hast kann man nicht mehr sagen. Es ist aber auch nicht auszuschließen. Aus der Nummer kommst du nicht mehr raus. Die Polizei hätte dich eh als Schuldigen eingetragen.

Nun kannst du dir überlegen ob du Ihn auszahlt oder ob du deine Versicherung in Anspruch nimmst. Der Gutachter kostet schon und das bedeutet deine Einstufung ist eh hin. Aus Erfahrung kann ich dir jetzt schon sagen das am Ende min. 1800€ auf dem Gutachten stehen.

Versuch ein besseren Preis auszuhandeln und verbuche es als Pech gehabt.

So viel "Geballte Schlaumeierei" und ein "Rechtsanwald(t)" schlauer als der andere . Ich schmeiß mich weg. :-))))))

Du hast das ganze deiner Versicherung gemeldet, die gute Dame gab dir ne Telefonnummer die du entsprechend weitergeben kannst.

Wenn jetzt noch jemand etwas von dir will, wird man sich melden. Nicht du entscheidest mehr was gemacht wird und wie, das macht deine Versicherung.

Ich denke bei der Polizei bist du gewesen.

Damit ist die Sache für dich gegessen. Sollte dir dann die Endlösung, über die du vermutlich von deiner Versicherung informiert wirst - ist bei mir zumindest so- kannst du das ganze eh wieder von vorne aufrollen.

Und wie gesagt, wenn jemand etwas von dir will, wird man sich melden.

Ich würde ganz beruhigt den Ordner zu machen und Weihnachten feiern.

In diesem Sinn...

Jo

Wie gesagt, nach dem Anruf bei der Versicherung ging es mir viel besser.

Die Dame meinte auch, dass es merkwürdig ist, dass er so wütend wurde, nachdem ich die Versicherung erwähnt habe und dass es gut ist, dass ich ihm nichts auf die Hand gezahlt hab.

Auch wenn ich von Autos nicht wirklich viel verstehe, denke ich nicht, dass ich für einen Schaden aufkommen muss, den ich am Ende zu 98% nicht verursacht habe. Und selbst wenn er mir mit dem Anwalt droht, meinte die Dame von der Versicherung, dass er da ruhig hingehen kann, ich mir aber keinen Kopf machen muss.

Allerdings muss ich sagen, dass ich das Gefühl habe, dass er komisch ist. Vorallem als Autoverkäufer sollte er doch wissen, dass sowas über die Versicherung geht.
Naja, man lernt hald immer dazu

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 8. Dezember 2020 um 17:32:54 Uhr:



Zitat:

@jw61 schrieb am 8. Dezember 2020 um 14:42:46 Uhr:


Dazu muss erst einmal eine Straftat, hier wohl ein konstruierter versuchter Betrug § 263 StGB, tatbestandlich vorliegen...dazu braucht es aber viel mehr als eine telefonisch vorgetragene unberechtigte Forderung...

Die Forderung besteht in Textform, so dass neben dem Zeugen ein weiteres Beweismittel zur Verfügung steht. Zudem wäre auch nur mit dem Zeugen die Schwelle zum Anfangsverdacht übersprungen.

Zitat:

man läuft so Gefahr, sich eine Gegenanzeige wegen Falscher Verdächtigung § 164 StGB einzufangen und von der Polizei sowieso auf den Zivilrechtsweg verwiesen zu werden...und zwar beides mit Recht.[/quote

Die Anzeige mag kommen, sie hat aber bei Wahrunterstellukg des Vortrags hier keinen Erfolg, da dem Unfallgegner schwerlich Beweismittel hierfür haben dürfte.

Dein zweiter Punkt ist falsch. Die Polizei darf eine rechtliche Prüfung als Ermittlungsperson der StA nicht abschließend vornehmen.

Zitat:

Anstoßgutachten kämen strafrechtlich nur in Betracht, wenn zb. eine Unfallflucht vorliegt und der Flüchtige behauptet, nix vom Anstoß bemerkt zu haben. Auch das liegt hier aber nicht vor.[/quote

Nein.

Zitat:

Der Amtsermittlungsgrundsatz gilt im Verwaltungs- und Sozialrecht, im Strafrecht nennt man das Legalitätsprinzip.
[/quote

a.A.: BeckOK StPO/Bachler, 38. Ed. 1.10.2020, StPO § 244 Rn. 13; MK in der Einleitung ausführlich.

Bam!

Naja er hat eh einen Gutachter an der Hand.

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