angeblicher Parkunfall, allgemeine Fragen
Hallo liebe Community!
am 6.12.2020 gegen 17.30 waren mein Freund und ich an der Tankstelle. Beim Ausparken hat unsere Einfahrthilfe angefangen zu piepen (sehr empfindlich, piept auch wenn noch möglicher Abstand ist) und in der Kamera haben wir hinter uns ein anderes Auto gesehen.
Er hat sich Sorgen gemacht und ist sofort raus um zu prüfen, ob wir reingefahren sind. Der Autobesitzer war sofort da und ein paar andere Leute, aber niemand konnte sagen, ob wir das Auto gerammt haben oder nicht.
Wir haben beide Autos überprüft (mit Tuch abgewischt, da es geregnet hat und mit Handy-Taschenlampen die Autos überprüft). Es war soweit nichts zu erkennen, wir tauschen Personalien aus, falls man am nächten Morgen etwas findet.
Heute morgen habe ich auch im Tageslicht mein Auto überprüft, bis auf Dreck ist nichts. Allerdings wurde ich vom "Geschädigten" vor ca. 2 Stunden angeschrieben. Es hieß, er habe einen Kratzer und in sein Scheinwerfer würde Wasser reinlaufen.
Ich sagte Ihm, dass an unserem Auto kein Schaden wäre und ich seinen Schaden meiner Versicherung melden würde und evtl ein Gutachten mit beiden Autos nebeneinander haben möchte. Plötzlich wurde er sehr unfreundlich und meinte
1. er würde bei Mercedes arbeiten und hätte seine Autoteile deswegen billiger bekommen
2. sein Auto habe eine Wertminderung von 2000-3000€,
3. wir sollten ihm 350€ geben, dann würde er es selber reparieren.
Daraufhin sagte ich ihm, ich würde es nun definitiv über die Versicherung klären und ihm nicht einfach 350€ in die Hand drücken. Er meinte daraufhin, er habe keine Zeit für sowas und würde dann einen Anwalt hinzuziehen, wenn wir nicht zahlen.
Ich bin verunsichert. Ich bin generall dagegen, Leuten einfach Geld in die Hand zu drücken und generell möchte ich gerne alles dokumentiert haben. Allerdings bin ich misstrauisch, weil er die Versicherung nicht hinzuziehen will. Meine Idee wäre, dass ich morgen die KFZ - Versicherung anrufe und was passiert ist vielleicht bei der Polizei melde? Könnte ich denn sonst auch noch etwas machen ?
Liebe Grüße,
dannzu
93 Antworten
Warum kein Gutachter?
Mein Kumpel ist Gutachter und würde jeden Tag einen Kunden annehmen, auch Privatkunden.
Und jemand schreibt was Schadenminderungspflicht und Bagatellgrenze.
Beim Mercedes reichen tatsächlich Kratzer für ein Gutachten. Wenn der Schaden wirklich gering ist, kann der Gutachter einen Kostenvoranschlag machen und das ist rechtens.
Zitat:
@Jura.C400 schrieb am 8. Dezember 2020 um 21:37:56 Uhr:
Warum kein Gutachter?Mein Kumpel ist Gutachter und würde jeden Tag einen Kunden annehmen, auch Privatkunden.
Und jemand schreibt was Schadenminderungspflicht und Bagatellgrenze.
Beim Mercedes reichen tatsächlich Kratzer für ein Gutachten. Wenn der Schaden wirklich gering ist, kann der Gutachter einen Kostenvoranschlag machen und das ist rechtens.
Unfallgegner ist gemeint. Gutachter ist eh sein Kumpel.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 8. Dezember 2020 um 19:49:21 Uhr:
Du hast den Schaden deiner Versicherung gemeldet und damit bist du deiner Pflicht nachgekommen. Ob du nun berührt hast kann man nicht mehr sagen. Es ist aber auch nicht auszuschließen. Aus der Nummer kommst du nicht mehr raus. Die Polizei hätte dich eh als Schuldigen eingetragen.Nun kannst du dir überlegen ob du Ihn auszahlt oder ob du deine Versicherung in Anspruch nimmst. Der Gutachter kostet schon und das bedeutet deine Einstufung ist eh hin. Aus Erfahrung kann ich dir jetzt schon sagen das am Ende min. 1800€ auf dem Gutachten stehen.
Versuch ein besseren Preis auszuhandeln und verbuche es als Pech gehabt.
Och Bruno, schlag doch bitte nicht so einen Schwachsinn vor und ermutige niemand, diesem (sehr wahrscheinlichen) Betrüger auch noch das Geld hinterher zu tragen.
Der TE hat ordentliche Tipps erhalten und bisher alles richtig gemacht.
Von dem anderen Kasper wird sehr wahrscheinlich nichts mehr kommen - war ein Versuch, hat nicht geklappt. Nächste Woche stellt er sich auf den Aldi Parkplatz hinter einen freien Parkplatz, wartet bis vor ihm einer rückwärts einparkt und packt dann die Story ("du hast mich berührt"😉 von vorne aus - Irgendwann zahlt schon jemand.
Zitat:
@Jura.C400 schrieb am 8. Dezember 2020 um 21:32:18 Uhr:
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 8. Dezember 2020 um 17:32:54 Uhr:
Die Forderung besteht in Textform, so dass neben dem Zeugen ein weiteres Beweismittel zur Verfügung steht. Zudem wäre auch nur mit dem Zeugen die Schwelle zum Anfangsverdacht übersprungen.
Zitat:
man läuft so Gefahr, sich eine Gegenanzeige wegen Falscher Verdächtigung § 164 StGB einzufangen und von der Polizei sowieso auf den Zivilrechtsweg verwiesen zu werden...und zwar beides mit Recht.
Die Anzeige mag kommen, sie hat aber bei Wahrunterstellukg des Vortrags hier keinen Erfolg, da dem Unfallgegner schwerlich Beweismittel hierfür haben dürfte.
Dein zweiter Punkt ist falsch. Die Polizei darf eine rechtliche Prüfung als Ermittlungsperson der StA nicht abschließend vornehmen.
Zitat:
Anstoßgutachten kämen strafrechtlich nur in Betracht, wenn zb. eine Unfallflucht vorliegt und der Flüchtige behauptet, nix vom Anstoß bemerkt zu haben. Auch das liegt hier aber nicht vor.
Nein.
Zitat:
Der Amtsermittlungsgrundsatz gilt im Verwaltungs- und Sozialrecht, im Strafrecht nennt man das Legalitätsprinzip.
a.A.: BeckOK StPO/Bachler, 38. Ed. 1.10.2020, StPO § 244 Rn. 13; MK in der Einleitung ausführlich.
Bam!
Wie Bam!?
244 bezieht sich auf das gerichtliche nicht das polizeiliche Verfahren, das wäre 163, aber du glaubst doch nicht ernsthaft, dass sowas jemals vor einen Strafrichter gelangt, vorher müsste erst einmal ein Staatsanwalt Anklage erheben, bevor der sich vor einem Gericht lächerlich macht, stellt der in so einem Fall nach 170 II ein...schlicht und ergreifend, weil der Tatbestand hier (zumindestens derzeit noch!) nicht erfüllt ist. Betrug bedingt doppelten Vorsatz und irren ist bekanntlich menschlich (und hier noch! straffrei 16/17 Stgb)
Und was für eine Drohung mit einem empfindlichen Übel sollte es bei der Nötigung sein?
Mit nem Anwalt zu drohen ist nicht verboten, sondern jedermanns Recht, der sich beschwert fühlt...und ein normaler Vorgang im Alltag.
Muss man aber nicht in einem Forum drüber streiten...in jedem Gerichtsverfahren gibt es mindestens 2 Parteien die unterschiedlicher Meinung sind und jeder von den beiden, fühlt sich im Recht...und am Ende entscheidet vielleicht ein Richter, wenn die Klage zugelassen wird.
Und der TE ist schon auf dem richtigen Weg...einfach Ruhe bewahren!
Und mit den Gutachten ist das auch so eine Sache, wer das zu zahlen hat, gerade bei Bagatellschäden.
Und im Zivilrecht gilt der Beibringungs- und eben nicht der Amtsermittlungsgrundsatz, Beweislast liegt somit bei dem angebl. "Geschädigten" als Kläger...dann soll er man schön beweisen.
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Ich persönlich reagiere auf "Mauschelein" allergisch. Wir alle zahlen mit unseren Versicherungsbeiträgen die mutmaßlich riesige Dunkelziffer an unentdeckten Taten (Versicherungsbetrug) mit. Entsprechend habe ich da für mich eine Nulltoleranz-Politik. Aus meiner Sicht eignen sich solche Delikte auch nicht für eine Einstellung nach §§ 153 ff. StPO, schon um abzuschrecken, WENN man mal einen erwischt.
Dass der Amtsermittlungsgrundsatz bei der Staatsanwaltschaft eingeschränkt ist trifft zu. Sie kann aus Opportunitätsgründen bei Vergehen (wie hier) von der Verfolgung absehen. Den Anfangsverdacht an dieser Stelle zu verneinen dürfte indes nicht statthaft sein, d.h. einer Überprüfung nicht standhalten. Für versuchten Betrug sprechen: BE arbeitet bei Mercedes; BE stellt überzogene Forderungen (alleine die Wertminderung) um dann einen kleineren Betrag zu fordern; BE gibt eine Schadensstelle an, die regelmäßig von der Stoßstange geschützt ist - ich verstehe beim besten Willen nicht, wie hier ein 205er einen Schaden an dem Scheinwerfer eines anderen KFZ verursachen soll.
Betreffend des Vorsatzes wird von den äußeren Umständen auf die innere Einstellung des BE geschlossen, wobei diese Betrachtung in der Gesamtschau zu erfolgen hat. Ohne die Ermittlungen anzustoßen stehen im Absatz darüber schon eine Menge Argumente. Da habe ich schon schlechtere Anklageschriften gesehen 😉
Zufällig noch ein Staatsanwalt hier vertreten?
Dann können wir hier ja eine virtuelle Gerichtsverhandlung abhalten,...
Nee, besser nicht, das wären dann 4 Juristen und ergibt 12 Meinungen.
Auch, wenn auf das beschädigte Eigentum bezogen, im Zivilrecht 823 BGB vorsätzliches und fahrlässiges Handeln schadensersatzpflichtig ist (klassischer Haftungs- und damit Versicherungsfall), ist im Strafrecht 303 StGB nur der Vorsatz strafbar und Fahrlässigkeit eben nicht.
Nun würde hoffentlich niemand auf die irre Idee kommen, bei einem eigentlich nur zivilrechtlich gegebenen Haftungsfall noch zusätzlich wegen 303 StGB anzuzeigen, weil ein Vorsatz naturgemäß nicht auszuschließen ist und er diesen annimmt.
Und der gravierende, hier massgebliche Unterschied zwischen einer Einstellung nach 170 II und 153ff sollte eigentlich schon aus dem Wortlaut ersichtlich sein.
PS: Ich habe auch was gegen Mauscheleien und Betrüger, bin mir aber dessen bewusst, das hierfür erst einmal alle Tatbestände vorliegen müssen.
PPS: Eigentlich soll ich mich mit dem SGB IX beschäftigen
Hallo ihr Lieben,
Ich habe ihm gestern die Schadensnummer von meiner Versicherung gegeben, die den Fall aufgenommen hat.
Mir wurde gesagt,dass er sich über die Versicherung melden soll und ich ein Schreiben bekomme, falls etwas passiert.
Er sagte in Ordnung und er würde die Information an seinen Anwalt weiterleiten. Allerdings schreibt er mir immer noch und ruft mich an, obwohl ich gesagt habe,dass die Versicherung es erledigt.
Muss ich denn mit ihm in Kontakt bleiben oder kann ich ihm getrost ignorieren. Er droht mir meistens nur und will,dass ich zu seinem Kumpel-Gutachter komme, aber ich fühle mich unwohl dabei. Ich würde erst etwas tun, wenn etwas von der Versicherung kommt.
Grüße, dannzu
Füße still halten und ihm sagen, dass er Dich nicht mehr belästigen soll, sonst meldest Du ihn bei der Polizei. Du hast Deinen Teil getan. Sein Verhalten spricht Bände.
Zitat:
@dannzu schrieb am 9. Dezember 2020 um 21:54:47 Uhr:
Hallo ihr Lieben,Ich habe ihm gestern die Schadensnummer von meiner Versicherung gegeben, die den Fall aufgenommen hat.
Mir wurde gesagt,dass er sich über die Versicherung melden soll und ich ein Schreiben bekomme, falls etwas passiert.Er sagte in Ordnung und er würde die Information an seinen Anwalt weiterleiten. Allerdings schreibt er mir immer noch und ruft mich an, obwohl ich gesagt habe,dass die Versicherung es erledigt.
Muss ich denn mit ihm in Kontakt bleiben oder kann ich ihm getrost ignorieren. Er droht mir meistens nur und will,dass ich zu seinem Kumpel-Gutachter komme, aber ich fühle mich unwohl dabei. Ich würde erst etwas tun, wenn etwas von der Versicherung kommt.
Grüße, dannzu
Ignorieren wäre vielleicht nervig für dich irgendwann.
Du kannst ihn getrost blockieren!
Zitat:
@dannzu schrieb am 9. Dezember 2020 um 21:54:47 Uhr:
Hallo ihr Lieben,Ich habe ihm gestern die Schadensnummer von meiner Versicherung gegeben, die den Fall aufgenommen hat.
Mir wurde gesagt,dass er sich über die Versicherung melden soll und ich ein Schreiben bekomme, falls etwas passiert.Er sagte in Ordnung und er würde die Information an seinen Anwalt weiterleiten. Allerdings schreibt er mir immer noch und ruft mich an, obwohl ich gesagt habe,dass die Versicherung es erledigt.
Muss ich denn mit ihm in Kontakt bleiben oder kann ich ihm getrost ignorieren. Er droht mir meistens nur und will,dass ich zu seinem Kumpel-Gutachter komme, aber ich fühle mich unwohl dabei. Ich würde erst etwas tun, wenn etwas von der Versicherung kommt.
Grüße, dannzu
Der Fall ist für dich erledigt. Lass dich nicht unter Druck setzen. Einfach ignorieren.
Du musst ihn ignorieren und an die Versicherung verweisen, das ist deren Angelegenheit.
Und wenn dich deine Versicherung zu einer schriftl. Schadensmeldung auffordert, schreibst du rein, dass kein Unfall stattgefunden hat, Schaden und Forderung folglich ungerechtfertigt sind und forderst deine Versicherung auf, die ungerechtfertigten Ansprüche abzuwehren und nicht zu zahlen.
Und gib den Zeugen an.
Vielleicht fragst du ihn nach seiner Privatanschrift. Vielleicht wohnt ja ein dankbarer Mitleser in seiner Gegend und will ihn mal besuchen?
Zitat:
@mimmo82 schrieb am 9. Dezember 2020 um 22:29:18 Uhr:
Vielleicht fragst du ihn nach seiner Privatanschrift. Vielleicht wohnt ja ein dankbarer Mitleser in seiner Gegend und will ihn mal besuchen?
Das würde ich tunlichst lassen ! @ TE alles richtig gemacht, dein Ansprechpartner ist deine Versicherung. Kläre die Versicherung auf was passierte und auch die Belästigung von dem angeblichen Unfallopfer. Diesen würde ich ignorieren! Viel Erfolg