Anfängerfragen i3 laden
Hallo,
sind in der navigation des i3 ladestationen verzeichnet?
Kann ich jede nehmen?
Kann ich auch tesla ladesationen nehmen?
Kann ich "schnellladen" in 30 minuten auf 80% mit dem optionalem (SA) anschluss am wagen und einem passendem ladekabel von BMW?
Faehrt jemand (der hier ist) einen i3 in berlin und wie fuehlt er sich versorgt?
w
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Zimpalazumpala schrieb am 24. September 2020 um 09:37:32 Uhr:
Moin,zum Thema „Anbieter zum Laden“ gibt es im HE einen Thread, wo das schon diskutiert wird und die Parkplatzblockierung ist hier nicht das Thema.
Danke!
....jo, aber Thema ist hier das Laden/Anfängerfragen und da ist es schon wichtig zu wissen, dass wenn man z.B zu lange an der Ladesäule steht und diese blockiert, dann eine Knolle bzw. Zusatzrechnung bekommt - .....zumal als Anfänger, oder ?
Danke ;-) !
201 Antworten
Ist kar, ich kann/darf das auf keinen fall selbst machen, ich muss eine firma beauftragen, es ist ueberhaupt schon glueck das mir das erlaubt ist.
w
Auch wenn ich mit dem i3 wohl nie nach ffm kommen werde, so habe ich hier jedoch ladesaeulen gefunden. (in einem parkhaus das ich oefter und auch ueber nacht nutze).
Wie ist sowas zu verstehen, wollen die wirklich 50cent zusaetzlich zur parkgebuehr fuer schuko strom, oder ist dann die parkgebuehr inklu?
So ganz blick ich das nicht muss ich sagen..
Ja, die wollen pro 30 Minuten 0.50€ zusätzlich haben.
Beim Tesla gehen maximal 3,1kW bei Schüco.
Bedeutet 0,32€/kWh.
Stimmt, halbe stunde steht da.
Max 5.-EUR entschaerft es allerdings etwas. (wenn man uebernacht dort steht)
w
Ähnliche Themen
Bei RWE ohne Vertrag zahlt man auch 35 Cent/kWh.
Bei EWE braucht man eine RFID Karte, die 120/240€ pro Jahr kostet. (Bedeutet ab 480/960kWh pro Jahr lohnt es sich, wenn man 0,25€/kWh ansetzt) Sind beim Tesla also 6/12 Volladungen
Wenn ich etwas zeit habe eroeffne ich den thread "benzin, oder strom, was ist guenstiger?"
Aehnlich wie beim Kaefer Thread wird das zu aha efekten fuehren, denn viele denken ja strom sei billig.
Ich bin jedoch noch unterwegs. (ffm) Ich kann das nicht so nebenbei tun, weil der mythos sitzt tief, da wird man argumentieren muessen.
w
Zitat:
@KaJu74 schrieb am 25. Juli 2016 um 14:09:05 Uhr:
Da bin ich mal gespannt.
Ich freue mich auch schon drauf,
inzwischen gibt die Mainova weitere raetsel auf.
Muss ich die parkuhr fuettern (links).
Oder ist der platz "frei" fuer ladende?
Raetsel, über raetsel. 🙄
w
(ein doppelpost, moegen die mods enscheiden ob man da zweimal stehen lassen kann)
Das wird unserem i3 sehr helfen:
Die Bundesregierung plant eine entscheidende Änderung der Ladesäulenverordnung für Elektroautos. Damit soll die Authentifizierung und Bezahlung an den Ladesäulen deutschlandweit vereinheitlicht werden. Der Entwurf des Wirtschaftsministeriums, der gerade in der Ressortabstimmung ist, sieht vor, dass Elektroautofahrer jede Ladestation im öffentlichen Raum nutzen können, auch ohne zuvor langfristige Verträge abschließen zu müssen. So könnten die E-Fahrer den Ladestrom über eine beliebige App oder mobile Internetseite bezahlen können. Brancheninsider rechnen damit, dass die Ladesäulenverordnung II im kommenden November dem Bundesrat vorgelegt werden kann und dann noch in diesem Jahr in Kraft tritt.
Stolen from heise: klick
Dir ist klar, das deine Säule auf deinem privaten Grundstück dann auch als öffentlich gelten könnte?
Damit müsstest du für deine Ladesäule regelmäßige TÜV Untersuchungen machen.
Damit müsstest du jeden dort laden lassen.
Damit müsstest du sehen, wie du das abgerechnet bekommst.
Die erste LSV war schon ein Fehler.
Hoffentlich wird es Teil 2 nicht auch.
Aber verstehe es nicht falsch, ein einheitliches Abrechnungssystem wäre der richtige Weg.
Zitat:
@KaJu74 schrieb am 18. August 2016 um 13:37:16 Uhr:
Dir ist klar, das deine Säule auf deinem privaten Grundstück dann auch als öffentlich gelten könnte?Damit müsstest du für deine Ladesäule regelmäßige TÜV Untersuchungen machen.
Damit müsstest du jeden dort laden lassen.
Damit müsstest du sehen, wie du das abgerechnet bekommst.Die erste LSV war schon ein Fehler.
Hoffentlich wird es Teil 2 nicht auch.Aber verstehe es nicht falsch, ein einheitliches Abrechnungssystem wäre der richtige Weg.
Ich habe mich schon gefragt was sie tun um das noch versauen zu koennen. 😁
(ich traue der eu wenig gutes zu)
Deine befuerchtung glaube ich jedoch nicht, ich glaube das zielt in richtung supermarkt parkplaetze, autobahnraststaetten, etc... . Das ist ja privat. Auf meinen hof wollen die nicht, dort duerfen fremde ja garnicht hin, egal welche abrechnung ich habe.
Es bleibt natuerlich offen wie die preise sind. Damit kann der anbieter immernoch einiges regeln.
w
Edit: Umso mehr ich darueber nachdenke ist das wirklich ein pferdefuss.
Alles was auf oeffentlichem grund passiert sehe ich ein, autobahn, strassenrand (auch wenn das gemietet ist) ist oke. Das geht von unsere aller platz ab, das sollte auch von uns allen genutzt werden koennen. Jedoch wenn ein restaurant fuer seine kunden parkplaetze anbietet dann darf ich nicht erzwingen das anwohner, oder andere die grade einen parkplatz brauchen, dort parken duerfen. Das gleiche muss fuer saeulen gelten. Andernfalls wird man keine aufstellen weil der effekt, das die kunden extra deswegen kommen wegfaellt. Denn es wird immer ein anwohner dort stehen, oder jemand der ins restaurant gegenueber geht. Es entfaellt der anreiz diese saeule zu errichten, das ist kontrapoduktiv.
BZW man regelt es ueber die preise, kostet das KW halt 5 EUR und restaurant besucher bekommen einen gutschein. Dann ist es jedoch eine phrase. Unterm strich gibt es keinen sinn.
Besser noch die stunde kostet 20EUR sonst stellen sich schnarchlader hin und furechten den KW preis garnicht. 😛
Zitat:
@KaJu74 schrieb am 18. August 2016 um 14:07:22 Uhr:
Der User Yellow aus dem TFF hat folgendes Dokument erarbeitet:
Das muss ich in ruhe lesen,
du weisst ja ich bin sehr skeptisch bei allem was aus der tesla ecke kommt.
w
Zitat:
@KaJu74 schrieb am 18. August 2016 um 13:37:16 Uhr:
Dir ist klar, das deine Säule auf deinem privaten Grundstück dann auch als öffentlich gelten könnte?Damit müsstest du für deine Ladesäule regelmäßige TÜV Untersuchungen machen.
Damit müsstest du jeden dort laden lassen.
Damit müsstest du sehen, wie du das abgerechnet bekommst.Die erste LSV war schon ein Fehler.
Hoffentlich wird es Teil 2 nicht auch.Aber verstehe es nicht falsch, ein einheitliches Abrechnungssystem wäre der richtige Weg.
Es geht ausdrücklich um öffentlich zugängliche Ladepunkte.
Mein privates Grundstück ist öffentlich nicht zugänglich! Es besteht Einfriedungspflicht gegenüber öffentlichen Räumen, zumindest in Berlin und in vielen anderen Bundesländern.
Wie man o.g. Rückschlüsse ziehen kann, ist mir schleierhaft. ich bitte um Erläuterung!
Edit stellt gerade fest: Ist Konjunktiv... wenn man also die Einfriedung seiner Grundstücks sträflich vernachlässigen sollte, könnte man derart "bestraft" werden.
Das ist doch der größte Diskussionspunkt bei der LSV gewesen, weil nur Deutschland die EU Richtlinie so ausgelegt hat.
Selbst andere Länder haben sich beschwert.
http://www.bmwi.de/.../...pdf,bereich=bmwi2016,sprache=de,rwb=true.pdf
Zitat:
9.
ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann
Hast du eine Schranke?
Nein?
Also ist es befahrbar.
Die EU-Richtlinie 2914/94 definiert den Begriff eines „öffentlich zugänglicher Ladepunktes“ so, wie es sein sollte:
Ein privater Betreiber legt fest, ob sein Ladepunkt „öffentlich zugänglich“ ist!
„Öffentlich zugänglicher Ladepunkt oder öffentlich zugängliche Tankstelle ist ein Ladepunkt oder eine Tankstelle,
an der ein alternativer Kraftstoff angeboten wird und zu der alle Nutzer aus der Union nichtdiskriminierend
Zugang haben. Der nichtdiskriminierende Zugang kann verschiedene Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung umfassen.“
Das bedeutet also:
Ein Ladepunkt ist „öffentlich zugänglich“, wenn
a) der Kraftstoff (Strom) angeboten wird (nicht nur physisch vorhanden ist!), und
b) alle Nutzer Zugang (eine Genehmigung!) haben.
Diese Definition der EU-Richtlinie hat die LSV ausgehebeltund schreibt dazu in der Begründung B, „Zu Paragraph 2, Zu Nummer 9“:
„Die Regelung definiert den Begriff „öffentlich zugänglicher Ladepunkt“ im Sinne dieser Verordnung.
Dabei soll entsprechend den Vorgaben in Artikel 2 Nummer 7 der Richtlinie 2014/94/EU, jedermann diskriminierungsfrei Zugang zu öffentlich zugänglichen Ladepunkten gewährleistet werden.
Ob ein Ladepunkt öffentlich zugänglich im Sinne dieser Verordnung ist, richtet sich allein nach dessen tatsächlicher Zugänglichkeit im räumlichen Sinne.
Nutzungsbezogene Aspekte, wie zum Beispiel das gewählte Abrechnungssystem, sind für die Begriffsdefinition ohne Bedeutung.
Dabei ist entscheidend, dass der Ladepunkt
– gleich, ob im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund
– von einem unbestimmten oder nach allgemeinen Kriterien bestimmbaren Personenkreis tatsächlich betreten und genutzt werden kann (zum Beispiel Geschäftshaus - oder Kundenparkplätze).