An die A4 Firmenwagenfahrer

Audi A4 B8/8K

Hallo Leute,

wie wird das bei Euch im unternehmen gehandhagt...

Sicher gibt´s bei den meisten eine feste Budget-Obergrenze?! Wie ist es, wenn Ihr ausstattungsbedingt über dieser Grenze liegen würdet?! Könnt Ihr dann nett/privat die Differenz zuzahlen, respektive wird Euch die Differenz vom Gehalt abgezogen?!

In meinem Fall liege ich was die Leasingrate angeht etwa 30 Euro (netto) über der Grenze.

Grund: Ich werde vom Schalter auf einen Automatik wechseln, möchte aber nichts ander Ausstattung zum alten Wagen reduzieren. (keine Chance zur Verhandlung)

Aber generell hätte ich kein Problem für die Extras (Panoramadach, Standheizung und Alcantara/Leder) selbst ein paar Euro in die Hand zu nehmen.

Wie ist das bei Euch so?! Vorrangig interessiert mich die Abrechnung der Differenz innerhalb der Firma?!

MfG
Ninjapilot

Beste Antwort im Thema

Normalerweise (also Firmenunabhängig) ist es aber so, daß die Zuzahlung den geldwerten Vorteil mindern, also der Zuzahlungsbetrag von 1% des Wagenwerts abgezogen wird und nur der verbleibende Betrag versteuert wird.

Also:

Wagenwert 50.000 EUR
1% zu versteuern ohne Zuzahlung: 500 EUR

Bei Zuzahlung von 40 EUR
1% zu versteuern minus die Zuzahlung: 500 EUR - 40 EUR = 460 EUR

Die 40 EUR werden dann jedoch natürlich von Deinem Nettolohn abgezogen.

Im Grunde kann man sagen, daß hierdurch effektiv etwas mehr als die Hälfte der Zuzahlung auf den Nettolohn durchschlägt.

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Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


Normalerweise (also Firmenunabhängig) ist es aber so, daß die Zuzahlung den geldwerten Vorteil mindern, also der Zuzahlungsbetrag von 1% des Wagenwerts abgezogen wird und nur der verbleibende Betrag versteuert wird.

Also:

Wagenwert 50.000 EUR
1% zu versteuern ohne Zuzahlung: 500 EUR

Bei Zuzahlung von 40 EUR
1% zu versteuern minus die Zuzahlung: 500 EUR - 40 EUR = 460 EUR

Die 40 EUR werden dann jedoch natürlich von Deinem Nettolohn abgezogen.

Im Grunde kann man sagen, daß hierdurch effektiv etwas mehr als die Hälfte der Zuzahlung auf den Nettolohn durchschlägt.

Hallo Vollgasfuzzi,

Du hast Recht, das klingt gerecht und vernunftig.

Allerdings werden bei uns die Fahrzeuge grundsätzlich im Konzern gekauft und bis 6 Jahre oder 200Tkm gefahren.

In seltenen Fällen gibt es auch schon früher eins 😁

Die Eigenleistung wird mit Weihnachts- oder Sonder- oder Boni- oder Sonstwaszahlung (Brutto) verrechnet.

Würde man dann die monatlichen Zahlungen auf unser System umsetzen (wenn ich das Prizip richtig verstanden habe), dann müsste also die Sonderzahlung durch 6x12 Monate geteilt werden, um diesen Betrag dann eben so zu verrechnen.

Schwierig wird's dann jedoch, wenn man das Unternehmen vorzeitig verlässt, ein anderes Fahrzeug bekommt oder sonstwas.

(Da wäre unsere Lohnbuchhaltung leicht überfordert 🙄 )

@ Glombo:
??? Kann denn der Einmalbetrag auf die Werbungskostenpauschale umgelegt werden???? bzw. auf mehrere Jahre verteilt werden😕
Ich glaube das endet im Berechnungschaos.
So gesehen, wenn man den "abrechnungstechnisch" bequemeren Weg geht,
bezahlt der Arbeitnehmer den Eigenanteil schon quasi doppelt (nicht Wertmässig doppelt):
Zuerst nichtauszahlung einer Sonderzahlung
und dann monatlich die höhere Belastung durch den höheren Fahrzeugwert.

Rechnen tut sich trotzdem, da ich einen relativ langen Anfahrtsweg habe und somit nur noch privat ein Familienauto brauche.

Gruß,
Alex

Bei uns ist es so, das es 4 Firmenwagenklassen gibt. Diese unterscheiden sich allerdings nur in der Höhe der monatl. Leasingrate bezogen auf 4 Jahre und 120 TKM. Wenn mann dann ein Fahrzeug least das 50 Euro über dem monatl. Budget liegt, zahlt man 50 * 48 in einer Summe am Anfang zu. Diese wird vom Bruttogehalt abgezogen. D.H. es ist netto nur die Hälfte. Versteuern müssen wir 1% plus die Entfernungskilometer. Der Leasinzuschuss wirkt sich also steuermindernd aus.

Es dürfen bei uns alle Premiumhersteller bestellt werden, außer Oberklasse (S, 7er, A8) jweils limousine oder Kombi...

Was es doch alles für verschiedene Regelungen in den einzelnen Firmen gibt.
Bei uns läuft das so:

Bestellbar ist alles bis zum einem Grundlistenpreis netto €37.000 also brutto ~€44.000.
Insofern ein Kombi über das Limit geht, die Limousine aber drin ist, kann dieser auch bestellt werden.
An Sonderausstattung können wir reinpacken, was die Aufpreisliste hergibt.
Nicht bestellbar sind Benziner (bis vor kurzem ging sogar das noch), Cabrios, Oberklasse (A8, S-Klasse) und Sportwagen (Porsche, ...)
Leistungslimit liegt bei max. 200kW. Ach so, und mindestens 4türig muss das Auto sein.
Die Dienstwagen werden auf uns zugelassen und nicht auf die Firma.

Der Arbeitgeber gibt €325,00 zur Leasingrate dazu. Der Rest ist Privatvergnügen.
Kalkuliert wird das dann so (mein aktueller Dienstwagen):

Bruttopreis Leasingfahrzeug €53.000
Full-Service-Leasingrate ~ €745,00
Eigenanteil €745,00 - €325,00 = €420,00

Ab hier tritt jetzt die generelle Dienstwagen-Regelung vom Finanzamt in Kraft:
Versteuerung 1% von €53.000: €530,00 - Eigenanteil von €420,00 = €110,00 -> das kommt aufs Bruttogehalt drauf
Insofern regelmäßig der Dienstsitz besucht wird müssen die Fahrten Wohnung -> Arbeitsstätte versteuert werden.
Berechnung:
Bruttolistenpreis * 0,03% * km Wohnung - Arbeitsstätte
Also €53.000 * 0,03% * 20km = €318,00

Versteuerung gesamt : 1%-Regelung + Versteuerung Wohnung -> Arbeitsstätte: €110,00 + €318,00 = €428,00

Da ich Vielfahrer bin, was bei einem Dienstwagen ja eigentlich Sinn und Zweck der Sache ist, haben wir eine Sonderregelung mit dem Finanzamt und brauchen die Fahrten Wohnung -> Arbeitsstätte nicht zu versteuern. Somit bei mir also nur die 1%-Regelung.

Summa summarum kostet mich die Kiste also €420,00 Eigenanteil plus Steuern für die €110,00.
Effektiv also ungefähr gute €450,00.

Wenn ich jetzt einen Vergleich ziehe, dann gibt es bei unserer Regelung viel Freiheit was das Fahrzeug betrifft.
Dafür dürfen wir aber auch ordentlich löhen, wenn ich mir so den Firmenzuschuß bei anderen anschaue.🙁

Mich würde mal interessiern wie hoch bei Euch der Arbeitgeber-Zuschuß zum Dienstwagen ist.

Zitat:

Original geschrieben von HSM7475


Da ich Vielfahrer bin, was bei einem Dienstwagen ja eigentlich Sinn und Zweck der Sache ist, haben wir eine Sonderregelung mit dem Finanzamt und brauchen die Fahrten Wohnung -> Arbeitsstätte nicht zu versteuern. Somit bei mir also nur die 1%-Regelung.

Wie habt Ihr denn das hinbekommen?!

🙄

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Zitat:

Original geschrieben von HSM7475


Mich würde mal interessiern wie hoch bei Euch der Arbeitgeber-Zuschuß zum Dienstwagen ist.

Ich bin ehrlich gesagt sehr erstaunt, dass es hier im sonst so maßlos überregelten Bürokratenland keine einheitliche Regelung gibt. 😰

Bei uns gibt es gar keinen AG-Zuschuss.
Ich unterliege der 1%-Versteuerung sowie der 0,03% KM-Pauschalte.
Diese Summen bekomme als geldwerten Vorteil auf meinen Bruttoverdienst und werden anschließend wieder vom netto abgezogen.
HIer muss weder ich noch mein AG einen weiteren Zuschuss zahlen.

Gruß Martin

Zitat:

Original geschrieben von HSM7475


Was es doch alles für verschiedene Regelungen in den einzelnen Firmen gibt.
Bei uns läuft das so:

Bestellbar ist alles bis zum einem Grundlistenpreis netto €37.000 also brutto ~€44.000.
Insofern ein Kombi über das Limit geht, die Limousine aber drin ist, kann dieser auch bestellt werden.
An Sonderausstattung können wir reinpacken, was die Aufpreisliste hergibt.
Nicht bestellbar sind Benziner (bis vor kurzem ging sogar das noch), Cabrios, Oberklasse (A8, S-Klasse) und Sportwagen (Porsche, ...)
Leistungslimit liegt bei max. 200kW. Ach so, und mindestens 4türig muss das Auto sein.
Die Dienstwagen werden auf uns zugelassen und nicht auf die Firma.

Der Arbeitgeber gibt €325,00 zur Leasingrate dazu. Der Rest ist Privatvergnügen.
Kalkuliert wird das dann so (mein aktueller Dienstwagen):

Bruttopreis Leasingfahrzeug €53.000
Full-Service-Leasingrate ~ €745,00
Eigenanteil €745,00 - €325,00 = €420,00

Ab hier tritt jetzt die generelle Dienstwagen-Regelung vom Finanzamt in Kraft:
Versteuerung 1% von €53.000: €530,00 - Eigenanteil von €420,00 = €110,00 -> das kommt aufs Bruttogehalt drauf
Insofern regelmäßig der Dienstsitz besucht wird müssen die Fahrten Wohnung -> Arbeitsstätte versteuert werden.
Berechnung:
Bruttolistenpreis * 0,03% * km Wohnung - Arbeitsstätte
Also €53.000 * 0,03% * 20km = €318,00

Versteuerung gesamt : 1%-Regelung + Versteuerung Wohnung -> Arbeitsstätte: €110,00 + €318,00 = €428,00

Da ich Vielfahrer bin, was bei einem Dienstwagen ja eigentlich Sinn und Zweck der Sache ist, haben wir eine Sonderregelung mit dem Finanzamt und brauchen die Fahrten Wohnung -> Arbeitsstätte nicht zu versteuern. Somit bei mir also nur die 1%-Regelung.

Summa summarum kostet mich die Kiste also €420,00 Eigenanteil plus Steuern für die €110,00.
Effektiv also ungefähr gute €450,00.

Wenn ich jetzt einen Vergleich ziehe, dann gibt es bei unserer Regelung viel Freiheit was das Fahrzeug betrifft.
Dafür dürfen wir aber auch ordentlich löhen, wenn ich mir so den Firmenzuschuß bei anderen anschaue.🙁

Mich würde mal interessiern wie hoch bei Euch der Arbeitgeber-Zuschuß zum Dienstwagen ist.

Gestaffelt je nach Position gibt es 4 verschiedene Raten, die meisten fallen in die niedrigste, is klar und die beträgt 700€ Full-Leasing Rate (ohne MWSt) vom Arbeitgeber. Natürlich nur bei den Außendienstmitarbeitern, Fahrten zum Büro sind bei mir sporadisch, daher versteuere ich nur die 1% LP. Komisch: bei uns fahren sehr viele Touran und Passat, weiß nicht ob da ein gut ausgestatteter A4 Avant noch reinfällt, den ich mnir selbst grad mit ca. 41T€ konfiguriert habe...muss demnächst bei meinem neuen Arbeitgeber einen Wagen ordern, der A4 in der Sig ist nur ein zimelich nacktes Übergangsfahrzeug (LP ca. 33.100€). Deswegen kann ich noch nicht abschätzen was geht und was nicht.

Generell:

Limousine oder Kombi

keine Coupes, Cabrios, keine Geländewagen (Vans ausgenommen), die Frage noch zu klären, ob SUV erlaubt sind 😁

Navi fest, Radio, Freisprecheinrichtung etc.

Farben: die meisten gedeckten Sachen und auch weiß

keine Herstellervorgabe

keine Motorvorgabe, also Diesel oder Benziner (steht nicht in der Policy), allerdings sollte man auf verbrauchsarme Modelle achten

Regel-Leasinglaufzeit 36Mon/90TKM

Bezüglich privater Zuzahlung beim Überschreiten der Leasingrate habe ich keine Infos.

Ob das jetzt ne gute Vereinbarung ist, weiß ich nicht. Wenn ich hier aber teils von LP der Dienstwagenfahrer jenseits der 50T€ lese, wird mir ganz schwindelig...wie kommt das in die Rate, das geht doch dann nur über Zuzahlung oder höhere Managerpositionen...

moncheeba

Zitat:

Original geschrieben von moncheeba


Wenn ich hier aber teils von LP der Dienstwagenfahrer jenseits der 50T€ lese, wird mir ganz schwindelig...wie kommt das in die Rate, das geht doch dann nur über Zuzahlung oder höhere Managerpositionen...

Warum?

Ein LP, welcher um 10T€ höher liegt, schlägt sich ja lediglich mit 100€ brutto bei der 1% Regelung nieder.

Dieser wird versteuert und kostet somit effektiv netto je nach Steuersatz zwischen 40-55€ mehr.

Für diesen zu vernachlässigenden Mehraufwand würde ich aber auch stets das gehobenere Fahrzeug nehmen (wenn es die Wahl gäbe).

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von moncheeba


Wenn ich hier aber teils von LP der Dienstwagenfahrer jenseits der 50T€ lese, wird mir ganz schwindelig...wie kommt das in die Rate, das geht doch dann nur über Zuzahlung oder höhere Managerpositionen...
Warum?
Ein LP, welcher um 10T€ höher liegt, schlägt sich ja lediglich mit 100€ brutto bei der 1% Regelung nieder.
Dieser wird versteuert und kostet somit effektiv netto je nach Steuersatz zwischen 40-55€ mehr.
Für diesen zu vernachlässigenden Mehraufwand würde ich aber auch stets das gehobenere Fahrzeug nehmen (wenn es die Wahl gäbe).
So ist es!

😉

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von moncheeba


Wenn ich hier aber teils von LP der Dienstwagenfahrer jenseits der 50T€ lese, wird mir ganz schwindelig...wie kommt das in die Rate, das geht doch dann nur über Zuzahlung oder höhere Managerpositionen...
Warum?
Ein LP, welcher um 10T€ höher liegt, schlägt sich ja lediglich mit 100€ brutto bei der 1% Regelung nieder.
Dieser wird versteuert und kostet somit effektiv netto je nach Steuersatz zwischen 40-55€ mehr.
Für diesen zu vernachlässigenden Mehraufwand würde ich aber auch stets das gehobenere Fahrzeug nehmen (wenn es die Wahl gäbe).

Zur 1% Regelung kommt dann aber noch die Zuzahlung, die bei einem Fahrzeug in dieser Preisklasse (Stichwort Leasingrate) bestimmt deutlich ausfällt, dazu.

Bei uns ist es so, daß man ein Basisfahrzeug vorgegeben bekommt, für das nur die 1% Regelung zur Anwendung käme.
Eine Mittelwagenkiste für knapp 30.000 EUR.

Hieraus wird dann der EU Normverbrauch bei jährlicher Fahrleistung (kann man selbst festlegen, je nachdem, wie viel man fährt) sowie die Leasingrate als Basis festgelegt.

Dann kann man sozusagen etwas "spielen".

Wenn ich mir nen schönen Audi oder BMW rauslasse, dessen EU Normverbrauch geringer ist als der des Basiswagens, habe ich sozusagen etwas "Luft" für Extras, bessere Motorisierung, etc., was dann die Leasingrate verteuert, sich aber im besten Fall mit den Spritverbrauch aufhebt.

Alles was insgesamt jedoch über dem Basisfahrzeug liegt, und das geht schnell, ist Zuzahlung.
Da Audi und BMW EU Normverbrauch Weltmeister sind 😁 werden diese beiden Marken verstärkt in unserem Unternehmen ausgewählt!

Um den Kreis zu schließen, bei Listenpreisen > 50.000 EUR zahlt man bei unserem Firmenwagenmodell schon doppelt drauf, einmal bei der 1% Regelung und einmal in Form der Zuzahlung!

General läßt sich jedoch sagen, daß man mit einem Firmenwagen immer besser fährt, als mit einem Privatfahrzeug, vorausgesetzt natürlich, man darf den Firmenwagen auch Privat nutzen 🙂
=> Man hat ein neues Auto, keine laufenden Kosten, keine Reparaturkosten, Steuern oder Versicherung, und keinen Werteverlust.

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


Zur 1% Regelung kommt dann aber noch die Zuzahlung, die bei einem Fahrzeug in dieser Preisklasse (Stichwort Leasingrate) bestimmt deutlich ausfällt, dazu.

[...]

Hieraus wird dann der EU Normverbrauch bei jährlicher Fahrleistung (kann man selbst festlegen, je nachdem, wie viel man fährt) sowie die Leasingrate als Basis festgelegt.

Diese Vorgehensweise ist mir völlig fremd.

Bei uns gibt es weder eine Zuzahlung noch die Ermittlung irgendeines Normverbrauches.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


Zur 1% Regelung kommt dann aber noch die Zuzahlung, die bei einem Fahrzeug in dieser Preisklasse (Stichwort Leasingrate) bestimmt deutlich ausfällt, dazu.

[...]

Hieraus wird dann der EU Normverbrauch bei jährlicher Fahrleistung (kann man selbst festlegen, je nachdem, wie viel man fährt) sowie die Leasingrate als Basis festgelegt.

Diese Vorgehensweise ist mir völlig fremd.
Bei uns gibt es weder eine Zuzahlung noch die Ermittlung irgendeines Normverbrauches.

Na dann, schön für Dich 😁

Zitat:

Original geschrieben von Ninjapilot6



Zitat:

Original geschrieben von HSM7475


Da ich Vielfahrer bin, was bei einem Dienstwagen ja eigentlich Sinn und Zweck der Sache ist, haben wir eine Sonderregelung mit dem Finanzamt und brauchen die Fahrten Wohnung -> Arbeitsstätte nicht zu versteuern. Somit bei mir also nur die 1%-Regelung.

Wie habt Ihr denn das hinbekommen?! 🙄

Weiß ich auch nicht genau. Aber anhand der Reisekostenabrechnungen konnte unser Unternehmen wahrscheinlich nachweisen, dass wir so gut wie nie den Dienstsitz aufgesucht haben. Was da vielleicht auch noch reinspielt ist die Tatsache, dass wir bei uns das "Desk-Sharing" eingeführt haben. Es hat also keiner mehr einen festen Arbeitsplatz im Büro. Brauchen wir auch nicht weil wir ja überwiegend auf der Bahn sind.

45mal pro Jahr ist bei unserer Regelung zulässig, d.h. also ungefähr einmal pro Woche dürfen wir ins Büro fahren. Hierfür müssen wir einmal pro Quartal eine Meldung abgeben, wie oft wir im Büro waren. Im Umkehrschluß können diese Km natürlich auch nicht mehr in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Jetzt will ich auch mal meine Regelung zum Besten geben, damit ihr seht, wie es richtig kompliziert gehen kann 🙄

Versteuerung des Bruttopreises (abzüglich Freisprecheinrichtung) mit 1%
+
Nettoabzug bei Budgetüberschreitung
(Budgetmodell mit 5 Kategorien. Ein Up- oder Downgrade in die benachbarten Kategorien ist möglich. Maximale Überschreitung von 20% möglich. Zusätzlich gibt es je Kategorie eine CO2 Grenze, welche bei Überschreitung eine Budgetminderung von 2,60€ je Gramm oder bei Unterschreitung eine Budgeterhöhung von 1,30 je Gramm bewirkt)
+
Versteuerung der Fahrten zur Arbeitsstätte mit 0,002%
(bei max. 45 Fahrten zur Regelarbeitsstelle)

Bisher habe ich die CO2 Regelung noch nicht, aber ich glaub, mein nächstes Auto wird ein Golf 😠

Bei uns ist es ganz einfach 3-stufig:

Leasingraten (brutto!) 490/610/720 Eur (ohne Sprit, neue Reifen)
Eine Anpassung an die tatsächliche Preisentwicklung erfolgt alle 3 bis 5 Jahre (um ca. 45 EUR)
Basis 36 M/ 120 tkm
Eigene Zuzahlung ist möglich, jedoch auf 10% der o.a. Raten limitiert.
Obligatorisch: Metallic, Navi klein aber fest verbaut, Radio, Bluetooth f. Handy, 4-Türer, Diesel
No go für alle Vans, Geländewagen, Sportwagen, Coupes,
Das Volk fährt A4, Leitungsebene darf auch A6, C-Klasse od. BMW 3 und die Geschäftsleitung E-Klasse/5er BMW. Interessant, dass Audi stets eine Stufe tiefer angesiedelt ist, das Image sehe ich persönlich eher gleichwertig mit MB und BMW.
Exoten wie Volvo, VW, Skoda, Ford, Alfa Romeo, B-Klasse gingen auch, haben jedoch zu ungünstige Konditionen, weshalb alle eben Audi, BMW und MB wählen.
Farben: Fußfolk silber/weiß - Leitung blau und GF black. Rot, grün etc. sind außerhalb der Diskussion.

Bei MB erhalten wir gute Flottentarife, bei Audi ist es deutlich teurer und BMW ist sauteuer für uns (25% über MB-Tarife! bei identischen BLP).

Hallo,

Für Leasingfahrzeuge von Audi gibt´s für Großkunden auch so genannte
Businesspackete für die Ausstattung die Navi, Xenon usw. zusammenfassen.
Diese sind ca. 30. Prozent günstiger als die einzelnen Extras.

Hast Du sowas schon nachgefragt ?

mfG

Paul

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