An alle 20 Zoll Fahrer die mit Distanzen bestückt sind!! Hilfe!!

Audi A5 8T Coupe

Hallo zusammen,

hab die SUFU jetzt hoch u runter genutzt u bin ein wenig verwirrt...
hoffe das mir hier jemand helfen kann...denn mein Reifen Spezi ist nicht in der Lage dazu...

die einen sagen hier es gibt ne ABE dazu, die anderen eben nicht u Mann bekommt es nur per Einzelabnahme hin...

fahre 9 u 10x20 zoll grosse Barracuda`s ( Voltec T6 ) auf meinem A5 mit 40 u 30 ET.
die VA ist mit ner 10 distanz bestückt so das ich auf ne 30ger ET runter gekommen bin...
das ganze ist mir aber echt zu wenig...da sich die Felgen im Radhaus verstecken...
Ich will die Felgen jetzt nicht raus stehend haben...aber schon bündig abschliessend...

würd gern min. an der VA auf ET 20 evtl. ET 15...u an der HA auch noch ne Distanzscheibe montieren,
und die auch eingetragen bekommen...u da liegt das problem...laut meinem Felgen Spezi...
würde mir keiner an ner 10 zoll breiten Felge noch ne distanz einbauen u die auch eintragen...

fährt jemand von euch diese Rad Reifen kombi...
oder hat nen Tipp für mich wo i ein Gutachten dafür her bekomme...
achja hab 255/30/20 aufgezogen u bin mit 35mm dem Erdboden näher gekommen dank H&R...

Dank im Voraus...

30 Antworten

Man sieht es nicht so gut aber man sieht es.

Bild...

Zu 100% Nicht zulässig so !!! Wie schon erwähnt,eingetragen heisst nicht gleich Legal 😉

Naja ich kann es auch nicht ändern^^ Nu bleibt es so.
Der TÜV Typ sagte halt, die Lauffläche muss verdeckt sein vom Radkasten und das ist ja gegeben^^
Aber nun genug von mir, wieder zurück zum TE...

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mach mal n foto von hinten. von oben täuscht das ganz schön...

@ Passat_V6

das sieht ganz und gar nicht seltsam aus...
sondern einfach nur genial...
hier mal ein bild von der 10ner...

naja also an der Einzelabnahme komm i nicht herum...
was soll der Spass kosten???

Zitat:

Original geschrieben von Passat_V6


EU Bestimmung vom 01.01.2008 Das gesamte Rad sowie die Lauffläche muss komplett abgedeckt sein!! Streng genommen dürften nicht mal mehr Radkappen überstehen!!

Wenn ich von der Kotflügel Kante oben hinab sehe ist das die Stelle die Komplett abgedeckt sein muss, das es nachn hinten und vorne nicht geht ist aber logisch!!🙄

Wir haben aber in Deutschland EIGENE Vorschriften und die besagen was anderes.

In D muss lediglich die Lauffläche abgedeckt sein....und das reicht auch so.

Kenne keinen einzigen Fall wo es bisher damit Probleme gab.

Aha, das heisst EU Bestimmungen gelten in D nicht ? Du kannst mir aber gerne eine Quelle liefern die meine Aussage als nichtig erklären!! Du kannst dich aber mal durchs Reifen & Felgen Forum lesen,da wird alles in unzähligen Threads erwähnt !!

Denn so wie du es darstellst dürfte die Felge sogar um einige cm überstehen,dem ist aber nicht so, wo ist die Grenze dafür wie weit die Felge überstehen darf?

@ Juppy, sieht ganz gut aus, dachte das sich der Reifen mehr ziehen wird!! Was die Preis für eine Einzelabnahme kostet kann dir bestimmt ein Landsmann erläutern,ich lese aber oft was von Summen zwischen 50 und 110,- Euro,also ein Schnäppchen,bei uns kostet eine Einzelabnhame ab 300 aufwärts 😉

Ich weiß gar nicht, ob es dir bisher nicht aufgefallen ist. Aber auch bei deinem Auto sind die Reifen nicht "vollständig abgedeckt" (siehe Foto). Die Definition - so wie du sie hier postest - ist doch Mumpitz. Wo steht das so geschrieben?

Andreas

Dsc01410-121077891796300876

ich fahre 10 x 20" rundum mit 255/30-er reifen!

Habe vorne 10-er Distanzen, also ET 25 und HA 20-er Distanzen, also ET 15...

Beim Kotflügel von oben herunterschauend muss die ReifenLAUFfläche (nicht die Kante oder Schräge) nicht zu sehen sein, dann wirds auch in den meisten Fällen eingetragen...

im Anhang mal ein Bild wie es mit 10x20" rundum ausschaut....

Genau so kenne ich das auch. Und dann gibt's da noch diese 45° Regel: Von der Radmitte einen Punkt auf dem äußeren Rand des Radausschnittes 45° nach vorn und nach hinten suchen. Wenn man über die beiden Punkte eine Schnur spannt, darf sie das Rad nicht berühren. Sinngemäß, den genauen Wortlaut habe ich nicht parat.

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni


Ich weiß gar nicht, ob es dir bisher nicht aufgefallen ist. Aber auch bei deinem Auto sind die Reifen nicht "vollständig abgedeckt" (siehe Foto). Die Definition - so wie du sie hier postest - ist doch Mumpitz. Wo steht das so geschrieben?

Andreas

Stellst dich jetzt sooo?????? Ich sagte natürlich von oben gesehen,so wie das Foto vom Micha XX, also willst du es nicht kapieren oder kannst du nicht,von oben gesehen muss die Kotflügelkante den Reifen samt Felgen abdecken,das es nach vorne und hinten nicht geht ist doch logisch, wennst es nicht einsehen willst lass es!

Wenn ich von oben hinunter gucke ist meine Lauffläche samt Felge komolett abgedeckt,und um das geht es, wenn die Felge nämlich zu weit hervor schaut und das samt Reifen passiert was genau?? Richtig die Kotflügelkante sitzt beim einfedern auf !!!

Ihr habt recht und ich meine Ruhe, es gibt keine EU verordnung seit 2008 die das belegt!

Und mein Foto Kopieren lass das nächste mal bitte!!

Du schriebst (Zitat): "EU Bestimmung vom 01.01.2008 Das gesamte Rad sowie die Lauffläche muss komplett abgedeckt sein!!" Nenne doch einfach die Quelle und gut is...

Andreas

So:

Natürlich sind das EU Richtlinien un die gelten nun mal für ALLE EU Länder,also nicht meckern das es Österr. Seiten sind!

Die Skizze im folgenen Link bestätigt schon meine Aussage, Kotflügelkante ist ausschlaggeben,und nichts anderes habe ich gesagt,das was du bei meinem Foto ROT markierft hast ist aber die Stoßtange und hat mit einer Kotflügelkante nichts zu tun!!

http://www.noel.gv.at/.../0211_LM_Felgen.wai.html

Eigendlich leicht erklärt:

HA- 50Grad aus dem Lot(Radlauf zur Radnabe) zur Heckschürze hin darf Reifen und Felge nicht überstehen
VA- 30Grad aus den Lot(Radlauf zur Radnabe) nach vorn zur Frontschürze sowie 50 Grad zur Vordertür dürfen Reifen und Felge nicht überstehen

Deshalb verbauen mittlerweile einige Autohersteller dies Kotflügelkanten aus Plastik, genannt Flaps!!

Und im zweiten steht es auch noch mal schön unter Reifen&Felgen:

http://www.tuev-sued.at/auto-service/wissenswertes/

Übrigens,da ich viel mit Reifen und Felgen zu tun habe,hier ein kleiner Auszug den mit ein Bekannter zukommen ließ!

Hier mal eine aktuelle Auskunft der DEKRA

Es gelten und galten in Deutschland zwei Richtlinien zum einen die
"vorläufige Richtlinie über die Anforderungen an Radabdeckungen" nach
§ 36a StVZO und die EG-Richtlinie 78/549/EWG (i.d.F. 94/78/EG).
(Siehe auch Abb. 1 u. 2 aus dem Anhang)

Nach der EG-Rili ist die gesamte Reifenbreite abzudecken, wobei die
nationale Rili nur die Abdeckung der Profilbreite fordert.

Es ist eine der beiden Regeln anzuwenden, wobei bei allen neueren
Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung i.d.R. die EG-Richtlinie Anwendung
gefunden hat.

Es ist bei beiden Vorschriften über Radabdeckungen zu beachten, dass
es nach §30C StVZO keine vorstehenden Außenkanten oder Fahrzeugteile
geben darf. Diese trifft auch auf Felgen und insbesondere auf das
Felgenhorn zu.

Übrigens,alle Felgenhersteller die ihre Gutachten nach dem 01.01.2008 erstellt oder erneuert haben, haben das als Auflage drinn stehen,aber nicht weil ihnen fad war!!

ihr redet dauernd über felgen - wann kommt denn endlich was zu den 20-zoll-fahrern, die mit distanzen bestückt sind! das macht mich schon neugierig😉

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