Ambient Air ohne Funktion

BMW X5 G05

Hallo, die Ambient Air funktioniert nicht.
Es sind 2 neue Kartuschen eingesteckt und der Duft steht auf Stufe 3.
Allerdings ist keine Beduftung wahrzunehmen.

Update Problem ? 03/2023
Gibt es bekannte Probleme damit?

Danke u Gruss

127 Antworten

Hab heute von einem Kollegen gehört, der seinen X5 gestern abgeholt hat, dass ihm Ambient Air fehlt.
Aussage vom Händler nun —> Nicht lieferbar und wurde deswegen nicht verbaut.
Meinem Kollegen wurde aber nicht vorab Bescheid gegeben.

Ich befürchte, mir blüht das selbe - meiner wurde letzte Woche gebaut und ich erwarte die Lieferung im Juni.

Aber schon eine Frechheit das Paket dann einfach nicht zu verbauen ohne Info an den Kunden.

Kannst den Wagen aufgrund dessen ja ablehnen , kein Problem. Nicht geliefert wie bestellt . Hatten wir auch schon 2 mal .

Dazu muss ein Mangel schwerwiegend sein. Nicht alles rechtfertigt eine Wandlung bzw. einen Rücktritt. Ambient Air wird es mitnichten.

Zitat:

@kabubasa schrieb am 11. Mai 2024 um 12:19:21 Uhr:


Dazu muss ein Mangel schwerwiegend sein. Nicht alles rechtfertigt eine Wandlung bzw. einen Rücktritt. Ambient Air wird es mitnichten.

Stimme ich zu, hatte bei meinem E300DE EZ 07/22 das gleiche Dilemma. Augmented Reality einfach mal weggelassen, ohne was zu sagen… Tolle Sache.

In den Kauf bzw. Leasing Verträgen steht es in Advokaten-Deutsch drinnen, dass bei einzelnen Bestandteilen der Sonderausstattung der Vorbehalt gilt.

Assige Nummer….

Solange es „nur der Duftstein“ ist… kann man ja noch fast von Glück sprechen 😉

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Zitat:

@kabubasa schrieb am 11. Mai 2024 um 12:19:21 Uhr:


Dazu muss ein Mangel schwerwiegend sein. Nicht alles rechtfertigt eine Wandlung bzw. einen Rücktritt. Ambient Air wird es mitnichten.

Wann wird ein Mangel dann als schwerwiegend eingestuft? Ich stehe kurz davor, den X5 zu bestellen aber möchte auf keinen Fall irgendwelche Abstriche machen müssen. Bei Abweichungen von meiner Konfiguration möchte ich den Wagen ablehnen dürfen.

Zitat:

@kabubasa schrieb am 11. Mai 2024 um 12:19:21 Uhr:


Dazu muss ein Mangel schwerwiegend sein. Nicht alles rechtfertigt eine Wandlung bzw. einen Rücktritt. Ambient Air wird es mitnichten.

Hab schon insgesamt 7 Wandlungen durch , entweder nachbessern , wenn nicht geht ablehnen . Sicherlich geht das . Dafür gibt es ja das Vertragsrecht . Ich bestelle doch nicht ein Fahrzeug auf das ich warte , welches dann nach einem Jahr anders geliefert wird, ohne vorherige Information und Zustimmung des Kunden , das eine Ausstattung fehlt ? Stell dir vor jemand kauft ein Auto will es lange fahren , besitzt einen Hund und möchte es einfach , das es in Auto nicht nach Hund riecht . Ich hab Familie und Freunde bei BMW Audi vw sitzen , ich kenne die Rechte …

Die nächste Wandlung steht schon vor der Tür . (X7 , nervt so langsam ).

Wer soll dir das glauben - ‚7 Wandlungen durch‘? Sorry, aber ich war lange Zeit in dem Feld tätig. Das kannst du mir nicht weis machen. Da schwingt mir zu viel Stammtischgerede mit.

Wenn ich hier so deine Posts lese, dann bist du ja über alles am meckern und am nörgeln. Fährst du eigentlich mal Fahrzeuge zur Probe und setzt dich mit ihnen vor Bestellung auseinander? Informationen gibt es ja im Vorfeld reichlich.

Was Ambient Air angeht, das ist ja verbaut. Da machst du dem Händler nicht klar, das etwas nicht geliefert wurde. Dass es aufgrund von Softwareproblemen nicht funktioniert, ist eine andere Sache, berechtigt aber nicht zur Rückgabe und Wandlung.

Von seinem Recht auf Nachbesserung Gebrauch machen, hat auch noch nichts mit Wandlung bzw. Rückabwicklung zu tun.

Zitat:

@Lukaass schrieb am 11. Mai 2024 um 13:00:15 Uhr:



Zitat:

@kabubasa schrieb am 11. Mai 2024 um 12:19:21 Uhr:


Dazu muss ein Mangel schwerwiegend sein. Nicht alles rechtfertigt eine Wandlung bzw. einen Rücktritt. Ambient Air wird es mitnichten.

Wann wird ein Mangel dann als schwerwiegend eingestuft? Ich stehe kurz davor, den X5 zu bestellen aber möchte auf keinen Fall irgendwelche Abstriche machen müssen. Bei Abweichungen von meiner Konfiguration möchte ich den Wagen ablehnen dürfen.

Darüber wird man ja auch im Vorfeld informiert. Hier geht es ja nicht um eine Abweichung von der Konfiguration, sondern um eine bestellte Ausstattung, die nicht funktioniert oder zumindest nicht wie gewünscht.

Oft hilft es die Verträge genau zu lesen, ggf. zu hinterfragen und sich alles schriftlich bestätigen zu lassen.
Dein Vertragspartner ist dein Händler, nicht BMW.

Naja, der Kollege von mir hat in diesem Fall schon eine Abweichung der Konfiguration.

Aber natürlich muss man das Kleingedruckte mal genau durcharbeiten.
Bin dennoch der Meinung, man kann dem Händler dazu bringen etwas Entschädigung zu leisten - wie auch immer diese dann aussieht.
Eventuell kann es ja auch nachgerüstet werden.

Da sollte sich ein Händler durchaus großzügig kulant zeigen. Eine verschwiegene Änderung/Wegfall in der Konfiguration ist natürlich nicht hinzunehmen.

Zitat:

@kabubasa schrieb am 11. Mai 2024 um 18:49:22 Uhr:



Zitat:

@Lukaass schrieb am 11. Mai 2024 um 13:00:15 Uhr:



Wann wird ein Mangel dann als schwerwiegend eingestuft? Ich stehe kurz davor, den X5 zu bestellen aber möchte auf keinen Fall irgendwelche Abstriche machen müssen. Bei Abweichungen von meiner Konfiguration möchte ich den Wagen ablehnen dürfen.

Darüber wird man ja auch im Vorfeld informiert. Hier geht es ja nicht um eine Abweichung von der Konfiguration, sondern um eine bestellte Ausstattung, die nicht funktioniert oder zumindest nicht wie gewünscht.

Oft hilft es die Verträge genau zu lesen, ggf. zu hinterfragen und sich alles schriftlich bestätigen zu lassen.
Dein Vertragspartner ist dein Händler, nicht BMW.

Danke für deine Antwort, die AGBs habe ich gelesen. In diesem Punkt wird das beschrieben:

7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

Was heißt aber zumutbar, habt ihr Erfahrungen wie dies in der Praxis gehandhabt wird?

Das heißt, dass für den Kunden kein gravierender Nachteil entstehen darf, wie z.B. der Wegfall von Automatik, Allrad oder eine Änderung der Motorisierung. Der Wegfall von Kinkerlitzchen wie Ambient Air ist zumutbar. Letztendlich wird es immer eine Einzelfallentscheidung eines Richters sein.
Die Zumutbarkeit gilt aber auch für den Händler. Der wirtschaftliche Schaden muss für ihn im Rahmen bleiben. Das bleibt er mit Sicherheit nicht, wenn aufgrund Wegfall von Ambient Air eine Rückabwicklung/Wandlung gefordert wird. Aber das kann man sich auch ohne richterliches Urteil denken.

Zitat:

@kabubasa schrieb am 12. Mai 2024 um 12:22:36 Uhr:


Das heißt, dass für den Kunden kein gravierender Nachteil entstehen darf, wie z.B. der Wegfall von Automatik, Allrad oder eine Änderung der Motorisierung. Der Wegfall von Kinkerlitzchen wie Ambient Air ist zumutbar. Letztendlich wird es immer eine Einzelfallentscheidung eines Richters sein.
Die Zumutbarkeit gilt aber auch für den Händler. Der wirtschaftliche Schaden muss für ihn im Rahmen bleiben. Das bleibt er mit Sicherheit nicht, wenn aufgrund Wegfall von Ambient Air eine Rückabwicklung/Wandlung gefordert wird. Aber das kann man sich auch ohne richterliches Urteil denken.

Das würde aber auch heißen, dass ich zunächst jede Änderung der Konfiguration hinnehmen und das Auto annehmen müsste. Im Fall der Fälle müsste ich mich mit dem Verkäufer prozessieren.

Beispielsweise wäre ein Wegfall der Integral-Aktivlenkung für mich keineswegs akzeptabel aber ich dürfte trotzdem von dem Vertrag ohne richterliches Urteil nicht zurücktreten.

Nein, das heißt es nicht. Du kannst ja, wenn das Auto beim Händler ist, die Ausstattung mit deiner Bestellung abgleichen und dann ggf. die Abnahme/Zulassung nach Rücksprache mit einem Anwalt verweigern. Der wird dich da schon entsprechend beraten, insbesondere, wenn im Vorfeld auf die Veränderung nicht hingewiesen wurde.
Für den Händler ist ja nun mal der Schaden geringer, wenn er deine Bestellung als Neuwagen in die Ausstellung stellen und verkaufen kann. Damit ist eine Rückbwicklung für den Händler eher zumutbar.

Aber wir schweifen hier zu sehr ins OT ab. Sorry dafür an die übrigen Member. Mach doch einfach einen Thread zum Thema auf.

Zitat:

@kabubasa schrieb am 12. Mai 2024 um 13:29:08 Uhr:


Nein, das heißt es nicht. Du kannst ja, wenn das Auto beim Händler ist, die Ausstattung mit deiner Bestellung abgleichen und dann ggf. die Abnahme/Zulassung nach Rücksprache mit einem Anwalt verweigern. Der wird dich da schon entsprechend beraten, insbesondere, wenn im Vorfeld auf die Veränderung nicht hingewiesen wurde.
Für den Händler ist ja nun mal der Schaden geringer, wenn er deine Bestellung als Neuwagen in die Ausstellung stellen und verkaufen kann. Damit ist eine Rückbwicklung für den Händler eher zumutbar.

Aber wir schweifen hier zu sehr ins OT ab. Sorry dafür an die übrigen Member. Mach doch einfach einen Thread zum Thema auf.

Alles klar, danke für die hilfreiche Rückmeldung und Entschuldigung für das OT.

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