Am Tag mit Standlicht???
Ich hätte eine eher allgemeine Frage! Ist es erlaubt am Tag nur mit Standlicht zu fahren?
58 Antworten
Also darf man nur bei Regen/Nebel mit Abblendlicht + Nebelscheinwerfer fahren oder auch wenns stockduster is !?
Nebelschlussleuchte is ja klar, erst bei weniger als 50m Sicht und dann nicht schneller als 50km/h
Zitat:
Original geschrieben von Bl@ck-H@wk
Also darf man nur bei Regen/Nebel mit Abblendlicht + Nebelscheinwerfer fahren oder auch wenns stockduster is !?
Wenn es NUR stockduster ist, darf NUR das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann ja keine zusätzliche Sichtbeeinträchtigung durch Nebel herrscht.
ICH FAHR IMMER MIT STAND UND NEBEL LICHT NOCH NIE ANGEHALTEN WORDEN DESWEGEN
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn es NUR stockduster ist, darf NUR das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann ja keine zusätzliche Sichtbeeinträchtigung durch Nebel herrscht.
Ja aber wenn es dunkel is + Regen dann auch mit Nebels !?
Zitat:
Original geschrieben von Xfrankix
ICH FAHR IMMER MIT STAND UND NEBEL LICHT NOCH NIE ANGEHALTEN WORDEN DESWEGEN
dann hast du wohl bisher immer glück gehabt.
Zitat:
Original geschrieben von Bl@ck-H@wk
Ja aber wenn es dunkel is + Regen dann auch mit Nebels !?
Nur wenn der Regen so stark ist, daß dadurch eine ERHEBLICHE Sichtbehinderung eintritt.
"erheblich" kann man ja jetzt wieder sehen wie man will. der eine sieht wenig der andere sieht alles...
Nur mit Standlichtern rumzufahren IST und BLEIBT
VERBOTEN und wird bei bedarf mit Bußgeld kassiert😉
10€ für den armen Staat
Da aber auch ich das Xenon nicht am tage verschwenden
will-fahre ich manchmal mit Nebelscheinwerfern rum.
Im Gegensatz zu meinen Vorrednern wurde ich schon
von der Streckenkontrolle angehalten-aber NIE was
bezahlt!
Die Ausrede: Das ist mein Tagfahrlicht, was sich Herr
Stolpe gewünscht hat-zieht tatsächlich
Bei Sichtbehinderungen durch Regen, Nebel oder auch Schnee darf mit Neblern gefahren werden, unabhängig von der Tageszeit. Jkar ist auch das man das nicht beim kleinsten Niesel machen soll.
Manche verwechseln das Benutzen der Nebler auch mit den Regeln für die Benutzen Nebelschlussleuchte, sprich wenn man bei starken Regen mit Neblern fährt wird man des öfteren mal per Lichthupe oder Nebelschlussleuchte darauf aufmerksam gemacht das der andere der Meinung ist das sei nicht rechtens.
Die Ironie dabei, der Oberlehrer bewegt sich dabei im illegalen Rahmen und ich bin völlig legal unterwegs.
Zitat:
Original geschrieben von voller75
Die Ausrede: Das ist mein Tagfahrlicht, was sich Herr
Stolpe gewünscht hat-zieht tatsächlich
Daran zeigt sich, daß bezüglich der Unterscheidung zwischen Nebelscheinwerfern und Tagfahrlichtern noch erheblicher Schulungsbedarf besteht.
Zitat:
Original geschrieben von voller75
Nur mit Standlichtern rumzufahren IST und BLEIBT
VERBOTEN und wird bei bedarf mit Bußgeld kassiert😉
10€ für den armen Staat
falsch, es handelt sich um ein verwangeld! 10€
mit gefährdung 15€
mit beschädigung 35€
ein bußgeld ist es erst wenn man sich im punktebereich befindet, also mindesten 40€ zahlen muss
Im Sicherheitsforum gabs nen ähnlichen Thread und man ist zu der einhelligen Ansicht gelangt, das Fahren mit Standlicht außerhalb der "beleuchtungspflichtigen Zeit" eine rechtliche Grauzone darstellt, denn es ist nicht explizit verboten...
Ist also ne Auslegungssache des Polizeibeamten...
Und sorry aber, wenn mir ein Auto mit Standlicht entgegenkommt oder ich darauf zu fahre dann sollte ein Autofahrer schon erkennen können ob sich dies bewegt oder nicht... Und es ist wohl reichlich unrealistisch das ein Auto mitten auf einer Straße steht mit Standlicht, im allgemeinen werden Autos am Fahrbandrand abgestellt und sind somit eindeutig als haltende Fahrzeuge zu erkennen...
Zitat:
Original geschrieben von oink
Und es ist wohl reichlich unrealistisch das ein Auto mitten auf einer Straße steht mit Standlicht, im allgemeinen werden Autos am Fahrbandrand abgestellt und sind somit eindeutig als haltende Fahrzeuge zu erkennen...
dann schau mal in die grossstädte, parken in der zweiten reihe sage ich nur...
Zitat:
Original geschrieben von oink
[...]
Und sorry aber, wenn mir ein Auto mit Standlicht entgegenkommt oder ich darauf zu fahre dann sollte ein Autofahrer schon erkennen können ob sich dies bewegt oder nicht...
[...]
Ja, das sollte er. Das gleiche Problem hätten wir ja sonst tagsüber, wenn keiner Licht an hat. Da muss man auch unterscheiden können, ob ein Fahrzeug fährt oder nicht.
Ich verlass mich nicht darauf, dass ein Fahrzeug mit Standlicht immer steht.