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Altes Auto, aber gottseidank ein Ende absehbar...

Themenstarteram 25. Juni 2008 um 7:11

Hallo Leute,

ich habe jetzt in den letzten vier Wochen relativ viel Zeit damit verschwendet, mich um die Reparatur, um die Kulanz und letztendlich um den Kaufrücktritt zu kümmern bzw. all das vorzubereiten.

Kurz zur Historie: ich habe meinen Wagen am 14.07.07 mit 97000km (EZ 11/03) gekauft. Schon ab dem ersten Tag, hatte ich, wenn auch äußerst selten, immer wieder Leistungsausfälle. Hinzu kamen über die elf Monate des Besitzes dieses Fahrzeugs (oder vielmehr "Stehzeug" seit vier Wochen) extreme Windgeräusche von der Beifahrerseite, die auch nach fünf Reparaturversuchen immer wieder kehren, defekte Lautsprecher, ADR, Keyless, Einparkhilfe, CD-Wechsler, 2. Lautsprecher... alles bekannte Probleme, leider komplett konzentriert in meinem Wagen. Ich habe über einen "Freund" erfahren, dass das Auto aus der 1. Serie stammt, schon mal von VW zurückgekauft und überarbeitet wurde (den Erfolg dessen sieht man ja...). Im Moment werden noch beide Turbolader gewechselt (das dauert mittlerweile schon 4 Wochen!), was auch 2005 schon gemacht wurde.

Letzte Woche hatte ich dann ein interessantes Gespräch mit einem Herrn, der wohl für Phaeton in Ostdeutschland zuständig ist. Dieser hatte mir Hilfe beim Kulanzantrag zugesagt, was auch echt nett ist. Allerdings hatte ich ihn gefragt, wie ich mit den ständig wiederkehrenden "kleinen Problemchen" (die Elektronik, Windgeräusche etc.) umzugehen hätte. Er meine darauf hin, damit müsste ich beim einem "älteren Auto" leben... Das fand ich schon sehr bedenklich. Ich hatte deutlich ältere Audis, die nie Probleme hatten... Soweit, so gut. Da ich den Wagen noch keine 12 Monate habe, werde ich jetzt einen Kaufrücktritt anstreben.

Eine Frage dazu: ich bin ca. 14000km damit gefahren und habe ihn 11 Monate (mehr oder weniger, bei 10 Wochen Werkstattstandzeit netto) genutzt. Welchen nutzungsabhängigen Abzug kann ich bei diesen Werten ansetzen?

Danke im Voraus für die Antworten!

marcel

Beste Antwort im Thema
am 2. Juli 2008 um 19:10

Zitat:

Original geschrieben von Warlord_WT

b) ob der Nachbesserungsversuch mit den Turboladern, der zwar der erste ist, aber schon seit 30.05. andauert auch als fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch gewertet werden kann.

Fehlgeschlagen ist die Nachbesserung laut BGH auch dann, wenn sie unzumutbar verzögert wird. Das würde ich bei 5 Wochen durchaus bejahen. Wenn der Kunde dringend auf die Benutzung angewiesen ist kann das bereits beim 1. Nachbesserungsversuch gelten.

Quelle: Palandt/Heinrichs § 309 Randnummer 62

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Zitat:

Original geschrieben von Warlord_WT

Ich rechne mit ca. 4000€ Nutzungsabschlag (gekauft für 30k € mit 97000km, 14000km gefahren, 11 Monate). Ist das realistisch?

ich würde eher von einem Betrag zwischen 2000 und 3000 ausgehen...

Themenstarteram 27. Juni 2008 um 10:29

Ich hatte jetzt ein Gespräch mit dem Freundlichen. So richtig gefällt denen der Gedanke mit dem Rücktritt und der Aufwandsentschädigung nicht. Das kann ich natürlich verstehen. Ich bekomme jetzt ein Rückkaufangebot für den Fall, dass ich dort direkt ein anderes Auto kaufe. Man will sich ja immer gütlich einigen und nicht erst vor Gericht enden... Schade nur, dass es überhaupt so weit gekommen ist.

Gruß,

marcel

PS: das Auto ist immer noch nicht repariert... es steht jetzt seit dem 30.05. da...

Es gab auch ein Urteil das die Kostenpauschale für Nutzungsausfall etwas fraglich werden lässt - insbesondere bei Rückabwicklung wegen nicht behebbarer Fehler. Aber da kann - sollte es soweit kommen - der RA Aukunft geben, ob das anwendbar ist. Voreilig mich auf was einlassen würde ich mich da nicht, da imme die Gefahr besteht, dass damit der Anspruch auf Wegfall der Nutzungspauschale erlöschen könnte.

Entscheidung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass ein Umtausch im Rahmen der Gewärleistung nichts kosten darf (Az: C-404/06) in wieweit das auf Deinen Fall anwendbar ist , ist natürlch aus der Ferne nicht zu erraten :D auch inwieweit hier der Fall der Rückabwicklung durch nicht behebbare Fehler dem Umtausch gleichzustellen ist.

Aber zumindest ist diese generelle Nutzungsentschädigung nicht so selbstverständlich wie sie oft "verkauft" wird - vor allem wenn der Fall, eintritt dass der gekaufte Gegenstand im Gewährleistungszeitraum öfters überhaupt nicht bestimmungsgemäß genutzt werden konnte.

Themenstarteram 27. Juni 2008 um 15:10

Die nicht-zweckgemäße Nutzung trifft ja bei mir zu, bei der Häufigkeit und Dauer der Werkstattaufenthalte. Ich habe Montag ein weiteres Gespräch mit dem Freundlichen, der sich bis dahin etwas einfallen lassen wollte. Sicher ist, dass ich das Auto jetzt abmelde, nutzen kann ich es ja eh nicht und zahle trotzdem weiter...

Klar der Dialog ist sicher die beste Lösung, nur eben einen ganz faulen Kompromiss muss man bei dem Ärger auch nicht eingehen.

Hmmm der Qualitätsanspruch des VW-Mitarbeiters ist aber gering wenn er nach 5 Jahren Probleme schon als nicht so aussergewöhnich empfindet - zumal bei einem Fahrzeug dieser Klasse, das wundert mich dann doch sehr.

Nun ja denke dass das - hoffentlich - eher eine Einzelmeinung im Konzern ist - denn das wäre sogar in der Kompakt und Miniklasse kein ehrgeiziger Anspruch ;-))

am 30. Juni 2008 um 8:28

Zitat:

Original geschrieben von WHornung

...

Hmmm der Qualitätsanspruch des VW-Mitarbeiters ist aber gering wenn er nach 5 Jahren Probleme schon als nicht so aussergewöhnich empfindet - zumal bei einem Fahrzeug dieser Klasse, das wundert mich dann doch sehr.

Nun ja denke dass das - hoffentlich - eher eine Einzelmeinung im Konzern ist - denn das wäre sogar in der Kompakt und Miniklasse kein ehrgeiziger Anspruch ;-))

Ich war damals (2005) auf der Suche nach einem Nachfolger für meinen A6, 3 Jahre alt, ca. 115.000 km, da musste ich mir von meinem :cool: anhören: "Tja, so ein altes Auto, wer weiss, was da noch alles kommt!" - und das, obwohl (oder weil) der Wagen bei ihm regelmässig gewartet wurde ....

Themenstarteram 30. Juni 2008 um 10:30

Für mich ist so eine Aussage von einem VW-Mitarbeiter, der nach eigenen Angaben für alle Phaeton in Ostdeutschland zuständig ist, schlichtweg inakzeptabel. Da kann ich mir auch einen alten Koreaner kaufen, wo ich solche Probleme erwarten kann, zahle aber auch nur 10% dafür... Immerhin kümmert sich VW (noch) um die Kostenübernahme für die Reparatur, was mir aber langfristig bei der Mängelhistorie auch nicht weiterhilft. Ich werde das Auto diese Woche abmelden und hoffe, dass ich nächste Woche mein Geld wieder auf dem Konto habe.

Themenstarteram 2. Juli 2008 um 17:55

Irgendwie ist das doch nicht alles so einfach. Ich habe jetzt mit meinem Anwalt den Brief für den Rücktritt formuliert. Dabei ist uns natürlich noch aufgefallen, dass ich der Werkstatt die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen muss. Daraus resultiert die Frage, ob

a) die heftigen Windgeräusche ab 90km/h incl. von innen beschlagenen Scheiben bei feuchtem Wetter als "gravierender Mangel" bezeichnet werden kann (meiner Ansicht nach in dieser Fahrzeugklasse auf jeden Fall; dort gab es ja auch schon fünf erfolglose Nachbesserungen) und

b) ob der Nachbesserungsversuch mit den Turboladern, der zwar der erste ist, aber schon seit 30.05. andauert auch als fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch gewertet werden kann.

Danke schon mal für Eure Meinungen / Einschätzungen.

Viele Grüße,

marcel

am 2. Juli 2008 um 19:10

Zitat:

Original geschrieben von Warlord_WT

b) ob der Nachbesserungsversuch mit den Turboladern, der zwar der erste ist, aber schon seit 30.05. andauert auch als fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch gewertet werden kann.

Fehlgeschlagen ist die Nachbesserung laut BGH auch dann, wenn sie unzumutbar verzögert wird. Das würde ich bei 5 Wochen durchaus bejahen. Wenn der Kunde dringend auf die Benutzung angewiesen ist kann das bereits beim 1. Nachbesserungsversuch gelten.

Quelle: Palandt/Heinrichs § 309 Randnummer 62

Hallo!

Schau doch mal hier: http://www.wandlung-mercedes-e-klasse.de/

Da gehts zwar hauptsächlich um Mercedes, aber einige Inhalte sind als allgemeingültig zu betrachten, wie Konditionen, Urteile etc.

Grüße ;)

Windgeräusche sind auch beim Phaeton kein gravierender Mangel, da weder Sicherheit noch die Fahrtüchtigkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt ist - lediglich der Komfort das ist zwar ein Mangel aber keiner der den eigentlichen Bestimmungszweck wirklich einschränkt.

5 Wochen sehe ich noch als (leider) recht üblich an gerade bei seltenen Ersatzteilen. Wenn hier die Werkstatt einen Leihwagen (mind Passat) zur Verfügung gestellt hat (max zum Selbstkostenpreis) und die Verzögerung nicht schuldhaft verursacht hat und auch keine Frist gesetzt wurde, die die Unzumutbarkeit der Dauer fixiert sehe ich das jetzt noch nicht so kritisch - wobei ich die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges da am ehesten Gewicht geben würde, denn damit würde sich die Unzumutbarkeit ja lediglich auf den Umstand beschränken, dass man nicht sein eigenes Fahrzeug nutzen konnte, der Hauptzweck des Autos - die Mobilität - wäre aber erhalten geblieben.

Ich sehe da eher die Summe der Fehler als völlig unzumutbar an - denn man braucht nicht immer den "Riesenfehler" auch die Gesamtzahl mittlerer und kleiner reicht mehr als aus, um eine Rückabwicklung in Betracht zu ziehen - in der Praxis sind ja viele kleinere sogar deutlich zeit und "nervenintensiver" als ein oder zwei große.

Themenstarteram 3. Juli 2008 um 6:27

Das ist ja der Punkt... Danke erstmal für die Antwort. Einen Ersatzwagen habe ich nicht bekommen. Hatte ich meiner Ansicht nach auch nicht gebraucht. Ich habe den Wagen am 30.05. in die Werkstatt und war dann eine Woche mit dem Flieger unterwegs. Ausgemacht war, dass ich nach dieser Woche mein Auto wieder bekomme. Und seit dem werde ich von Woche zu Woche vertröstet, ohne ein Auto zu haben...

Themenstarteram 7. Juli 2008 um 7:47

Ich habe noch mal am Donnerstag eine Email an info@volkswagen-nachhaltigkeit geschrieben und mein Problem dargestellt. Leider habe ich davon auch keine Antwort erhalten. Ziel wäre, dass VW dem Autohaus "hilft", mir ein vernünftiges Rückkaufangebot zu machen bzw. den Rücktritt erleichert. Offensichtlich interessiert das aber niemanden.

Meint Ihr, es könnte etwas bringen, mal bei Autobild oder ähnlichen anzufragen, das Thema mal zu untersuchen und von "öffentlicher Seite" aus mal ein bisschen Druck zu machen? Eigentlich will ich VW so nicht in den Dreck ziehen, aber es geht ja um viel Geld für mich...

Themenstarteram 9. Juli 2008 um 8:03

Hat keiner mehr eine Meinung dazu?

Meine Rücktrittserklärung ist jetzt im Autohaus angekommen und auch direkt zu VW gegangen. Dort fühlt man sich dafür nicht mehr zuständig, weil das Auto ja schon älter als 2 Jahre ist... Irgendwie traurig.

Hmmm was für eine Meinung soll man denn jetzt haben ;-)jetzt musst ja erst mal abwarten was vom Autohaus kommt - das ist ja sowieso nur Vertragspartner (ausser es geht um Leasing über die Volkswagen Bank etc)

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