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Altes Auto, aber gottseidank ein Ende absehbar...

Themenstarteram 25. Juni 2008 um 7:11

Hallo Leute,

ich habe jetzt in den letzten vier Wochen relativ viel Zeit damit verschwendet, mich um die Reparatur, um die Kulanz und letztendlich um den Kaufrücktritt zu kümmern bzw. all das vorzubereiten.

Kurz zur Historie: ich habe meinen Wagen am 14.07.07 mit 97000km (EZ 11/03) gekauft. Schon ab dem ersten Tag, hatte ich, wenn auch äußerst selten, immer wieder Leistungsausfälle. Hinzu kamen über die elf Monate des Besitzes dieses Fahrzeugs (oder vielmehr "Stehzeug" seit vier Wochen) extreme Windgeräusche von der Beifahrerseite, die auch nach fünf Reparaturversuchen immer wieder kehren, defekte Lautsprecher, ADR, Keyless, Einparkhilfe, CD-Wechsler, 2. Lautsprecher... alles bekannte Probleme, leider komplett konzentriert in meinem Wagen. Ich habe über einen "Freund" erfahren, dass das Auto aus der 1. Serie stammt, schon mal von VW zurückgekauft und überarbeitet wurde (den Erfolg dessen sieht man ja...). Im Moment werden noch beide Turbolader gewechselt (das dauert mittlerweile schon 4 Wochen!), was auch 2005 schon gemacht wurde.

Letzte Woche hatte ich dann ein interessantes Gespräch mit einem Herrn, der wohl für Phaeton in Ostdeutschland zuständig ist. Dieser hatte mir Hilfe beim Kulanzantrag zugesagt, was auch echt nett ist. Allerdings hatte ich ihn gefragt, wie ich mit den ständig wiederkehrenden "kleinen Problemchen" (die Elektronik, Windgeräusche etc.) umzugehen hätte. Er meine darauf hin, damit müsste ich beim einem "älteren Auto" leben... Das fand ich schon sehr bedenklich. Ich hatte deutlich ältere Audis, die nie Probleme hatten... Soweit, so gut. Da ich den Wagen noch keine 12 Monate habe, werde ich jetzt einen Kaufrücktritt anstreben.

Eine Frage dazu: ich bin ca. 14000km damit gefahren und habe ihn 11 Monate (mehr oder weniger, bei 10 Wochen Werkstattstandzeit netto) genutzt. Welchen nutzungsabhängigen Abzug kann ich bei diesen Werten ansetzen?

Danke im Voraus für die Antworten!

marcel

Beste Antwort im Thema
am 2. Juli 2008 um 19:10

Zitat:

Original geschrieben von Warlord_WT

b) ob der Nachbesserungsversuch mit den Turboladern, der zwar der erste ist, aber schon seit 30.05. andauert auch als fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch gewertet werden kann.

Fehlgeschlagen ist die Nachbesserung laut BGH auch dann, wenn sie unzumutbar verzögert wird. Das würde ich bei 5 Wochen durchaus bejahen. Wenn der Kunde dringend auf die Benutzung angewiesen ist kann das bereits beim 1. Nachbesserungsversuch gelten.

Quelle: Palandt/Heinrichs § 309 Randnummer 62

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Ja alles wunderbar, aber dieser Thread ist nun 2 Wochen alt und eigentlich müsste es ja echte Infos zu transportieren geben, statt verständlichem aber wenig sinnvollem Unmut, mit dem dann gleich wie so oft veralgemeinert wird. Also Warlord - es muss doch echte News geben; wenn ein Auto in der Werkstatt steht muss es doch Kommunikation geben oder was auch immer. Also mich interessiert der Werdegang dieser Sache schon sehr...

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