Audi A6 e-tron: Allgemeiner Kaufberatungsthread

Audi A6 e-tron GH

Hallo zusammen,

wie es im Audi-Forum auf MT für die diversen Modelle auch sonst üblich ist, eröffne ich hier ebenfalls einen "Allgemeinen Kaufberatungsthread", in dem alle Fragen zur Konfiguration und zu den diversen Ausstattungsdetails des A6 e-tron erfragt und diskutiert werden können. Der Start des Konfigurators ist eine gute Gelegenheit dafür.

Später können hier außerdem natürlich auch Gebrauchtwagen-Kaufberatungen durchgeführt werden.

Viel Spaß beim Diskutieren und gegenseitigen Beraten!

Grüße
DJ BlackEagle | MT-Team

801 Antworten

Zitat:

@B2nerd schrieb am 16. September 2024 um 21:35:37 Uhr:


Nach meinen persönlichen (subjektiven) Erfahrungen bin ich vor Jahren von Vollleder weg hin zu Alcantara (ich meine hier heißt es jetzt Dinamica). Meine Vollledersitze waren im Sommer knalle-heiß und meine Frau mit nackten Beinen klebte fest, deshalb war Lüftung Pflicht. Im Winter kalt und steif wie ein Eiswürfel. Für mich persönlich fühlt sich der Alcantara-Bezug (fahre ich jetzt im A6 TFSIe) - und so denke ich auch der Dinamika-Bezug - sehr angenehm an. Im Sommer nicht zu warm und überhaupt nicht klebrig (brauch ich keine Lüftung) und im Winter eben nicht so glatt und eiskalt sondern etwas rauher/heimeliger. Alles natürlich subjektiv aber für mich eine sehr gute Alternative zwischen Stoff und Vollleder und werde ich immer wieder so nehmen, vorausgesetzt es ist mit meiner gewählten Ausstattung/Pakete kombinierbar.

Super, vielen Dank!

Nochmal eine Sitzfrage, die evtl aktuell noch schwer zu beantworten ist:

Es gibt für den Sportsitz (Leder/Kunstleder) als auch für den Sportsitz Plus (Leder, Nappa-Leder) eine Sitzbelüftung.
Der Hauptunterschied ist das Material, die Form, das Plastikteil und die pneumatische (vs. mechanische) Lordosestütze mit Massagefunktion, sowie Kunstleder vs. Dinamica bei manchen Interiorelementen.

Kann jemand über Erfahrungen aus anderen Modellen etwas zu den Unterschieden berichten?

Das ist wegen der Paketpolitik ja krass schwierig, beim A6 unter 95.000,- zu bleiben (0,25% Versteuerung). Ich habe es mir mal mal wie folgt konfiguriert
AR2TB00K
Man müßte dann natürlich noch die Chromleiste iund die Felgen schwarz folieren lassen, aber dann säh´s ganz gut aus...

Ich habe auch diverse Anläufe benötigt, um eine Konfiguration unter 95T€ hinzubekommen, die mir zusagt.
Leider funktioniert bei mir nichts mit Luftfahrwerk. Aber leider habe mir einmal die Steuerersparnis durch die 0,25 % Versteuerung ausgerechnet und will die auf jeden Fall mitnehmen. Ansonsten könnte ich besser wieder einen Hybrid nehmen. Da ist die Auswahl größer und es gibt Autos die ich schöner finde.
Was passier eigentlich, wenn Audi bis zur Auslieferung die BLP ändert? Kann man die Konfiguration noch anpassen, um trotzdem unter 95T€ zu bleiben?
Sind zwar im Grunde Luxusprobleme, aber trotzdem nervig. Insbesondere, weil die Leasingrate bei mir keine Rolle spielt.

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Es zählt der Blp zum Zeitpunkt der Anmeldung ohne Rabatt. Steigt der Blp nach deiner Bestellung und vor Abmeldung hast du leider Pech. Bis zu einem gewissen Zeitpunkt hat man die Möglichkeit die Bestellung anzupassen und SA zu entfernen. Allerdings ist das eher nicht seitens Hersteller gewollt.

Dir ist schon klar, dass selbst die 95k noch kein Gesetz sind und die FTP mit Selbstmord droht?
Ich würde mir meine Ausstattung nicht von einem Steuergesetz bestimmen lassen. In der Gehaltsklasse werden 0,5% sicher keinen hungern lassen. Etwas anderes wäre es, wenn man aus Prinzip nicht mehr als eine Summe X ausgeben will oder man sich schlicht nicht dafür interessiert.

Zitat:

@wannewupp schrieb am 25. September 2024 um 19:51:39 Uhr:


Aber leider habe mir einmal die Steuerersparnis durch die 0,25 % Versteuerung ausgerechnet und will die auf jeden Fall mitnehmen. Ansonsten könnte ich besser wieder einen Hybrid nehmen. Da ist die Auswahl größer und es gibt Autos die ich schöner finde.

Wenn Du sicher die 0,25% haben willst, musst Du unter 70.000€ BLP bleiben.

Alles andere ist Spekulation. Kann gut gehen, muss aber nicht.

Das ist mir klar. Die Option, im Fall einer Preiserhöhung etwas zu streichen, wäre nur ein Faktor, die Chance zu erhöhen.
Erstmal werde ich die Bestellung so lange wie möglich verschieben.
Und natürlich machen die 0,5% nicht arm. 0,25 % machen aber auch einen Urlaub aus.

Die Frage hierbei ist doch nicht ob man irgendwas grundlegendes weglässt was man unbedingt möchte, sondern wenn man eh bei 95050€ ist ob man sich dann unbedingt die boxen in der Kopfstütze gönnen muss als Beispiel. Ich hab bei q6 z.B.gerne darauf verzichtet wenn die Chance besteht dadurch 1400,€ (grob geschätzt) mehr im Jahr auf dem Konto zu haben. Kommen die 95 freu ich mich über das Geld. Kommt es nicht oder der BLP wird um 500€ angehoben dann ist es halt so und mir fällt trotzdem kein Ei aus der Hose weil ich auf nicht essenzielles des Fahrzeugs verzichtet habe. Auf Luftfahrwerk würde ich jetzt zum Beispiel eher verzichten wollen da es massiv was mit Komfort zu tun hat. Da würde ich lieber auf das Geld verzichten

Zitat:

@343434 schrieb am 25. September 2024 um 19:56:15 Uhr:


Es zählt der Blp zum Zeitpunkt der Anmeldung ohne Rabatt. Steigt der Blp nach deiner Bestellung und vor Abmeldung hast du leider Pech. Bis zu einem gewissen Zeitpunkt hat man die Möglichkeit die Bestellung anzupassen und SA zu entfernen. Allerdings ist das eher nicht seitens Hersteller gewollt.

Aber es ist doch so, dass der BLP von dem Fahrzeug (und ich meine genau von dem, das ich mit Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem bestimmten BLP bestellt habe) sich bis zur Auslieferung nicht mehr ändert.
Ich habe ein Fahrzeug bestellt und einen Vertrag unterschrieben und der Kaufpreis ist bis zur Auslieferung fix. Selbst wenn sich der Listenpreis für neu bestellte Fahrzeuge 3 Monate später ändert, habe ich meines zum alten Listenpreis gekauft und der kann sich nicht mehr ändern.

So sehe ich das und es würde mich kaufmännisch wundern, wenn das anders wäre.

Ich habe für meine Frau im Mai letzten Jahres einen Cupra Born bestellt zu einem bestimmten Listenpreis.
Im November wurden die Preise angehoben.
Im Dezember bei der Auslieferung unseres Cupras ist aber (natürlich) auf der Rechnung unser vereinbarter alter BLP gestanden und nicht der, der für ab November bestellt Fahrzeuge gegolten hat.

Der BLP kann sich natürlich ändern, wie kommst du darauf dass er dies nicht tut?
Und bei der Versteuerung ist eben der aktuelle Listenpreis relevant, genauso war es bei der Bafa. Nicht der bei Abschluss

Könnt ihr die Besteuerungsthematik vielleicht woanders diskutieren?

Weil ich zu einem gewissen Zeitpunkt einen Vertrag zu einem bestimmten BLP abgeschlossen habe. Da kann sich danach nichts mehr ändern. War auch bei unserem Cupra so. Ein Vertrag kann ja nicht einfach nachträglich einseitig geändert werden. Sonst würde sich auch nachträglich ein Leasingvertrag und die Leasingrate einfach ändern. Das funktioniert in meiner kaufmännischen Welt nicht.

Ein einfaches Beispiel: ich kaufe in einem Möbelhaus ein neues Wohnzimmer um 50.000€, Lieferzeit 3 Monate. Ich unterschreibe einen Kaufvertrag und freue mich drei Monate lang auf die neuen Möbel.
Nach zwei Monaten erhöht das Möbelhaus den Preis für diese Wohnzimmerausstattung. Da würde doch niemand auf die Idee kommen, dass man dann auf einmal mehr für sein bestelltes Möbel zahlen muss, nur weil sich der Verkäufer überlegt, er möchte gerne mehr haben.

Nach drei Monaten kriege ich das Wohnzimmer und zahle den Betrag laut meinem
Kaufvertrag und keinen Cent mehr. Egal was das Möbelhaus bei anderen Kunden jetzt dafür verlangt.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Wir reden aneinander vorbei.

Der Preis ändert sich, deine Konditionen bleiben gleich (weil du ja einen Vertrag zu den ursprünglichen Konditionen hast).
Deshalb bleibt deine Leasingrate gleich, aber für die Besteuerung wird der aktuelle Listenpreis rangezogen.

Zitat:

@baumi2909 schrieb am 26. September 2024 um 17:22:00 Uhr:


Weil ich zu einem gewissen Zeitpunkt einen Vertrag zu einem bestimmten BLP abgeschlossen habe. Da kann sich danach nichts mehr ändern. War auch bei unserem Cupra so. Ein Vertrag kann ja nicht einfach nachträglich einseitig geändert werden. Sonst würde sich auch nachträglich ein Leasingvertrag und die Leasingrate einfach ändern. Das funktioniert in meiner kaufmännischen Welt nicht.

Ein einfaches Beispiel: ich kaufe in einem Möbelhaus ein neues Wohnzimmer um 50.000€, Lieferzeit 3 Monate. Ich unterschreibe einen Kaufvertrag und freue mich drei Monate lang auf die neuen Möbel.
Nach zwei Monaten erhöht das Möbelhaus den Preis für diese Wohnzimmerausstattung. Da würde doch niemand auf die Idee kommen, dass man dann auf einmal mehr für sein bestelltes Möbel zahlen muss, nur weil sich der Verkäufer überlegt, er möchte gerne mehr haben.

Nach drei Monaten kriege ich das Wohnzimmer und zahle den Betrag laut meinem
Kaufvertrag und keinen Cent mehr. Egal was das Möbelhaus bei anderen Kunden jetzt dafür verlangt.

Da magst Du so sehen und wir uns alle wünschen, aber die Hersteller sehen das in der Regel anders. Also nicht darauf wetten. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass sich bei aktueller Bestellung was bis zur Lieferung verändert, aber möglich ist alles. Zuletzt bei BMW gehabt, jedoch war da die Lieferzeit rund 1 Jahr und die Ukraine Thematik recht frisch, weshalb sich alle paar Monate was am Konfigurator und den Preiswn geändert hatte.

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