aktueller ABS-Rückruf

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Sind davon alle Golf aus dem Zeitraum betroffen?
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Gibt es schon echte Informationen dazu.

Gruß OTTO

Beste Antwort im Thema

Jetzt gibt es wohl schon Lieferschwierigkeiten, mein ABS/ESP-Steuergerät kommt erst Freitag, wechsel nächste Woche Mittwoch. 😁

Wen die TPI zum Rückruf interessiert schaut in den Anhang. 😉

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So ist es. VW ist hier "schadenersatzpflichtig". Das ist wie mit dem Softwareupdate 23R7. Hattest du vor dem Update ein (eingetragenes) Motortuning, das danach weg ist, muss VW ein "neues" Tuning bezahlen.

Zitat:

@VapoR schrieb am 3. August 2018 um 12:58:04 Uhr:


[.....]
Ja natürlich muss man mir ein gleichwertiges Steuergerät ersetzen. Das hat man nicht, sondern ein minderwertiges. Dein Kommentar bezog sich darauf, dass weder Funktionen fehlen, noch neue dazu kommen. Und das stimmt nicht. Bei mir Fehlt eine Funktion.
[.....]

Du hast ein Steuergerät mit alle Funktionen bekommen, die auch beim Kauf vorhanden waren. BAA war seienmäßig nicht vorhanden, also fehlt auch keine Funktion.

Zitat:

Dein Vergleich hinkt, denn man kann ja bei VW gegen Bezahlung Codierungen aller Art vornehmen lassen. Darunter auch der BAA. Oder der bei mir nachgerüstete Tempomat.

Erst einmal bezweifle ich, dass VW ALLE möglichen Kodierungen gegen Bezahlung durchführt.

Hat VW dir gegen Bezahlung den BAA freigeschaltet, dann kannst du dich beschweren. Soweit ich das aber verstanden habe, hat VW dir den BAA aber nicht freigeschaltet, sondern du hast da selber Hand angelegt.

Auch der nachträgliche und kostenpflichtige Einbau eines Tempomaten und die entsprechende Kodierung durch eine VW-Werkstatt ist nicht vergleichbar mit deiner eigenmächtigen Umkodierung des ABS/ESP-Steuergeräts.

Soviel nur zum Thema hinkende Vergleiche....!

@xavair1

Ob VW in diesen Fall "schadenersatzpflichtig" ist darf bezweifelt werden. Hier wurde kein legales und kostenpflichtiges Chip-Tuning durch eine Firma durchgeführt, sondern eigenmächtig eine Funktion freigeschaltet, die so nicht von VW bereitgestellt wurde.

Aber warten wir doch die Antwort von VW ab, entweder bekommst du aus Kulanz ein anderes ABS/ESP-Steuergerät, oder du verklagst VW.

Ok. Wie das in dem Fall ist, weiss ich nicht. Hab nicht den kompletten Fred gelesen.
Aber grundsätzlich hatte das Auto die Möglichkeit der "Nachrüstung" des BAA und das darf durch das Update nicht einfach geändert werden. Ich weiss nicht, ob die Möglichkeit des Nachrüstens der BAA irgendwo Vertragsbestandteil ist, selbst wenn nicht explizit erwähnt. Aber stell dir vor, dass ein Auto auf Sommerreifen ausgeliefert/gekauft wird (ohne Winterreifen dazubestellt) und VW ändert nachträglich an der Achse etwas durch eine TPI, dass man keine Winterreifen mehr montieren kann (die waren ja auch kein Vertragsbestandteil). Ich weiss, das Beispiel ist nicht realistisch, aber triffts ganz gut.
Oder du kaufst ein Auto mit Anghängerkupplung-Vorbereitung, schraubst dann selbst eine Anhängerkupplung hin, hast aber beim Kauf keine dran. Und VW würde durch eine TPI machen, dass man keine mehr nachrüsten kann bzw. die alte weg muss.

Zitat:

@xavair1 schrieb am 3. August 2018 um 16:21:32 Uhr:


[.....] Aber grundsätzlich hatte das Auto die Möglichkeit der "Nachrüstung" des BAA und das darf durch das Update nicht einfach geändert werden.

Sagt wer? Der BAA, oder die Möglichkeit es freizuschalten war niemals Bestandteil des Kaufvertrags und kostenpflichtig aktiviert durch eine Vertragswerkstatt wurde der BAA auch nicht.

Zitat:

@xavair1 schrieb am 3. August 2018 um 16:21:32 Uhr:


Aber stell dir vor, dass ein Auto auf Sommerreifen ausgeliefert/gekauft wird (ohne Winterreifen dazubestellt) und VW ändert nachträglich an der Achse etwas durch eine TPI, dass man keine Winterreifen mehr montieren kann (die waren ja auch kein Vertragsbestandteil). Ich weiss, das Beispiel ist nicht realistisch, aber triffts ganz gut.
Oder du kaufst ein Auto mit Anghängerkupplung-Vorbereitung, schraubst dann selbst eine Anhängerkupplung hin, hast aber beim Kauf keine dran. Und VW würde durch eine TPI machen, dass man keine mehr nachrüsten kann bzw. die alte weg muss.

Denke mal selber darüber nach, was du da gerade geschrieben hast..... Sorry, aber das sind zwei selten dämliche Beispiele, fernab jeglicher Realität, auf die man nicht wirklich ernsthaft eingehen kann.

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Zitat:

Erst einmal bezweifle ich, dass VW ALLE möglichen Kodierungen gegen Bezahlung durchführt.

Hat VW dir gegen Bezahlung den BAA freigeschaltet, dann kannst du dich beschweren. Soweit ich das aber verstanden habe, hat VW dir den BAA aber nicht freigeschaltet, sondern du hast da selber Hand angelegt.

Auch der nachträgliche und kostenpflichtige Einbau eines Tempomaten und die entsprechende Kodierung durch eine VW-Werkstatt ist nicht vergleichbar mit deiner eigenmächtigen Umkodierung des ABS/ESP-Steuergeräts.

Soviel nur zum Thema hinkende Vergleiche....!

Ich werde das Gefühl nicht los, dass du einfach nur nicht falsch gelegen haben möchtest und deswegen so einen nonsense postest.
Ich hab nie behauptet dass VW "alle möglichen" Codierungen durchführt, sondern dass generell so eine Möglichkeit besteht ("aller Art" nicht gleich "alle möglichen"😉. Außerdem ist es völlig unerheblich auf welche Weise das KFZ dazu gekommen ist eine BAA als Funktion zu besitzen. Fakt ist, dass das KFZ bei Abgabe zum Rückruf einen BAA hatte und danach nicht. Dass jemand, der nicht so in der Materie ist und dem das Gleiche wie mir passiert ist, einen Unfall verursachen kann in dem er gewohnterweise von der Bremse geht und plötzlich in den Hintermann rollt weil der BAA nicht greift, ist dir aber nicht in den Sinn gekommen!? Fahrlässig von VW den Funktionsumfang nicht auszulesen und dementsprechend einen entsprechenden Ersatz zu liefern. Oder soll der Kunde jetzt auch noch die Arbeit der Werkstatt übernehmen?
Das Argument mit dem Tempomat hast du ja nicht beantwortet sondern lediglich eine Gegenbehauptung aufgestellt, dass es nicht vergleichbar ist. Wenn du es genau wissen willst, habe ich den Umbau und die Codierung des Tempomats auch mehr oder weniger selber gemacht. (An den Airbag darf ja nur Fachpersonal ran) Somit ist es absolut legitim den Vergleich zu ziehen. —->Rückruf am Steuergerät wo der Tempomat drin hängt würde weiterhin nach deiner Logik bedeuten ich muss jetzt auf den Tempomat verzichten, da ab Werk nicht vorhanden.
Im Endeffekt habe ich ja hier auch nicht den Auftrag irgendjemanden zu überzeugen sondern wollte lediglich darauf hinweisen und meine Erfahrung teilen. In diesem Sinne.....

Zitat:

@VapoR schrieb am 3. August 2018 um 23:53:43 Uhr:


[.....] Ich werde das Gefühl nicht los, dass du einfach nur nicht falsch gelegen haben möchtest und deswegen so einen nonsense postest.
[.....]

Interessant, meine Einstellung zu diesen Thema ist Nonsens, deine Meinung hingegen ist in Stein gemeißelt und aus rechtlicher Sicht völlig korrekt?! Bist du Jurist, dass du dich hier so weit aus dem Fenster lehnst? Ich hoffe jetzt wirklich, dass VW daran nichts mehr ändert und du das dann gerichtlich klären darfst!

Zitat:

Dass jemand, der nicht so in der Materie ist und dem das Gleiche wie mir passiert ist, einen Unfall verursachen kann in dem er gewohnterweise von der Bremse geht und plötzlich in den Hintermann rollt weil der BAA nicht greift, ist dir aber nicht in den Sinn gekommen!?

Das muss mir auch nicht in den Sinn kommen, denn es ist und bleibt ein Assistent der dich unterstützt und dir nicht die Verantwortung für dein Fahrzeug abnimmt. Selbst wenn ein bis Dato funktionierender BAA mal ausfallen sollte und du rückwärts auf ein anderes Fahrzeug rollst, bist ganz alleine DU dafür verantwortlich (zum Teil evtl. auch der Hintermann, wenn er an einer Steigung zu dicht aufgefahren ist) aber niemals der Assistent! Zumal der BAA nicht ewig den Bremsdruck hält, sondern nur zwei Sekunden. Aber offensichtlich würdest du für diese eigene Dummheit dann auch die Schuld beim BAA, bzw. bei VW suchen, auf keinen Fall aber bei dir selber. 🙄

Zitat:

Fahrlässig von VW den Funktionsumfang nicht auszulesen und dementsprechend einen entsprechenden Ersatz zu liefern. Oder soll der Kunde jetzt auch noch die Arbeit der Werkstatt übernehmen?

VW schaut mit was für ein Steuergerät das Fahrzeug ausgeliefert wurde, könnte in die Historie schauen und sieht, dass keine Änderungen durch einen Vertragspartner daran vorgenommen wurden und der Kunde selbst hat keine Informationen hinterlassen, dass er selbständig Funktionen freigeschaltet hat, die er hinterher auch gerne wieder hätte. DU hast das nicht mit deiner Werkstatt kommuniziert, Schuld hat aber die Werkstatt. 🙄

Zitat:

Das Argument mit dem Tempomat hast du ja nicht beantwortet sondern lediglich eine Gegenbehauptung aufgestellt, dass es nicht vergleichbar ist.

Was wolltest du denn gerne hören? Normalerweise hat man darüber einen Nachweis, zum Bsp. in Form einer Rechnung. Genauso wie du nachweisen musst, dass dein MSG modifiziert wurde bevor du eine neue Software aufgrund des Dieselskandals erhältst. Kannst du das nachweisen, bezahlt VW dir das Chip-Tuning, oder halt in einen anderen Fall die Umrüstung deines Tempomats.

In deinen Fall sieht es aber so aus, dass du im Nachhinein etwas behauptest, was du überhaupt nicht nachweisen kannst und es ist definitiv nicht die Aufgabe deiner Werkstatt zu kontrollieren, ob der Kunde selbständig Änderungen an einem Steuergerät gemacht hat.

Mal etwas ganz anderes, hast du dir eigentlich schon mal die Frage gestellt, ob es überhaupt rechtlich zulässig ist eigenständig Steuergeräte umzucodieren? Teilweise sind die Zugangsberechtigungen zum anpassen der Steuergeräte durch einen Code geschützt und nur weil diese Codes öffentlich im Netz stehen, heißt das noch lange nicht, dass man diese auch nutzen darf.

Alleine wegen diesen Hintergrund würde ich den Ball etwas flacher halten und mich nicht VW gegenüber aufführen wie die Axt im Wald. Nicht das du zum Schluss auch noch Post von der VW-Rechtsabteilung bekommst. Sich im Recht fühlen heißt nicht, auch Recht haben.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 31. Juli 2018 um 01:50:58 Uhr:


@momo26

Mit dem Fehler "01130" sowie den Wert "125" in der 4. Zeile sind eigentlich die Bedingungen für ein kostenlosen Austausch des ABS/ESP-Steuergeräts erfüllt.

Fahr nach VW und spreche sie auf die Rückrufaktion "45F2" mit der Vorgangsnummer "2046259/5" an.

Inwieweit der andere Fehler jetzt noch damit was zu tun hat weiß ich auch nicht.

Servus nochmal, Steuergerät wurde zu 100% von VW übernommen, es gibt ein internes Rundschreiben von VW, welches den Austausch bei jedem Fahrzeug dieser Updatecharge vorgibt, sofern Probleme auftreten, egal welche Laufleistung im Rahmen der Gewährleistung.

Da mein Fünfer Golf das Jahr nach dem Update nicht erreicht hat, gab es alle so auf VW Kosten.

Danke für die Hilfe....

Hallo ,

bei mir ist nun auch plötzlich das ABS ausgefallen war auch schon bei VW und hatte den Rückruf angesprochen mein Auto würde wohl allerdings angeblich nicht dazu gehören von 2008-2010 hatte ich diese Rückrufaktion im Internet gefunden und meiner wurde 2009 gebaut . Habe bei VW einen Kulanzantrag gestellt und nach 2 Monaten wurde mir mitgeteilt das mein Auto nicht dazu gehört und somit war die Sache für VW geklärt ! Da wir eine Rechtsschutz haben und ich in den ganzen 9 Jahren (habe grad mal 100.000 km runter) nie irgendwas an dem Auto hatte und die besagte Rückrufaktion Fakt ist haben wir einen Anwalt eingeschaltet diese kamen dann diesmal mit der Aussage das mein Auto zu alt ist. Fakt ist aber das mein Auto genau in der Mitte der Baureihe liegt ,wo diese Fehler aufkamen, deswegen verstehe ich nicht warum VW sich da weiter quer stellt habe schon etliche Beiträge gelesen wo Autos ausgetauscht worden sind aus Kulanz die ebenfalls 9 Jahre alt sind . Wie sieht das mit dem ABS Update aus kann ich da nicht einen Anspruch darauf haben um zu beweisen das es doch ein Fehler seitens VW ist ?Wäre dankbar für jeden Ratschlag .

Jessy

Ich habe einen Golf Plus aus 2009, habe das Update drauf, wurde dazu auch offiziell eingeladen und es gab keine Probleme danach (ist schon etwa 20.000km her).

@Jessmil

Es waren eben NICHT alle Steuergeräte von dieser Problematik betroffen, desweiteren muss ein ganz bestimmtes Fehlerbild in den Erweiterten Bedingungen im Fehlerspeicher hinterlegt sein um ein kostenlosen Austausch des ABS-Steuergeräts zu erhalten, was ich in deinen Fall bezwefle.

Da VW sagt, dass dein Steuergeräte überhaupt nicht betroffen ist, kann dein Anwalt sich auf den Kopf stellen, bezahlen wirst aber du ganz alleine den Schaden.

Auch steht in deinen Fehlerspeicher, dass deine ABS-Hydraulikpumpe defekt ist. Auch das passt nicht zur Rückrufaktion 45F2.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 13. Januar 2019 um 21:45:03 Uhr:


@Jessmil

Es waren eben NICHT alle Steuergeräte von dieser Problematik betroffen, desweiteren muss ein ganz bestimmtes Fehlerbild in den Erweiterten Bedingungen im Fehlerspeicher hinterlegt sein um ein kostenlosen Austausch des ABS-Steuergeräts zu erhalten, was ich in deinen Fall bezwefle.

Da VW sagt, dass dein Steuergeräte überhaupt nicht betroffen ist, kann dein Anwalt sich auf den Kopf stellen, bezahlen wirst aber du ganz alleine den Schaden.

Auch steht in deinen Fehlerspeicher, dass deine ABS-Hydraulikpumpe defekt ist. Auch das passt nicht zur Rückrufaktion 45F2.

Lieben Dank für deine Antwort ich kenne mich da wie gesagt selber nicht so genau mit aus nur bei der ersten Werkstatt von einem Freund hatte er mich darauf aufmerksam gemacht ,dass es da wohl eine Rückrufaktion gab. Das mit der Hydraulikpumpe das ist mir noch gar nicht aufgefallen habe hier auch einen Beitrag eben gefunden, wo der gleiche Fehlercode war .

Zitat:

@Snickerz schrieb am 24. November 2008 um 11:23:21 Uhr:


Ich hab ja seit ca. 1 Jahr sporadisch und seit 6 Monaten dauerhaft folgenden Fehler im ABS System:
Fehlerspeicher zeigt: 01276 016 ABS V64 Pumpe ausserhalb der Toleranz.

Korrodierte Sicherungen fürs ABS austauschen hatte nichts gebracht.

Habe also am Wochenende endlich mal den ABS Block ausgebaut.
Die Hydraulikpumpe ist in Ordnung (Widerstand 0,7 Ohm, und läuft an wenn man 12V draufgibt).

Der Fehler lag im Steuergerät. Und zwar sind im Steuergerät einfach nur die beiden Lötstellen für den Stecker zur Pumpe defekt.
Da man das Steuergerät unmöglich öffnen kann, habe ich gegenüber dem Pumpenstecker ein Loch reingebohrt und durch dieses Loch die Kontakte wieder angelötet. Das Loch habe ich verschlossen und das ABS wieder eingebaut. Fehler weg, ABS Funktioniert wieder, 1000€ gespart. 🙂

Da es kalte Lötstellen sind, gehe ich mal von einem Produktionsfehler aus. 😠

Vielleicht hab ich ja Glück das es das auch ist ansonsten muss halt das Steuergerät ausgetauscht werden .

Zitat:

@Jessmil schrieb am 14. Januar 2019 um 00:42:49 Uhr:



Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 13. Januar 2019 um 21:45:03 Uhr:


@Jessmil

Es waren eben NICHT alle Steuergeräte von dieser Problematik betroffen, desweiteren muss ein ganz bestimmtes Fehlerbild in den Erweiterten Bedingungen im Fehlerspeicher hinterlegt sein um ein kostenlosen Austausch des ABS-Steuergeräts zu erhalten, was ich in deinen Fall bezwefle.

Da VW sagt, dass dein Steuergeräte überhaupt nicht betroffen ist, kann dein Anwalt sich auf den Kopf stellen, bezahlen wirst aber du ganz alleine den Schaden.

Auch steht in deinen Fehlerspeicher, dass deine ABS-Hydraulikpumpe defekt ist. Auch das passt nicht zur Rückrufaktion 45F2.

Lieben Dank für deine Antwort ich kenne mich da wie gesagt selber nicht so genau mit aus nur bei der ersten Werkstatt von einem Freund hatte er mich darauf aufmerksam gemacht ,dass es da wohl eine Rückrufaktion gab. [.....]

Nur weil ein Freund mal etwas von einer Rückrufaktion gehört hat, der aber offensichtlich auch nichts genaues darüber wusste, rennst du gleich zum Anwalt anstatt dich selber besser über die Aktion zu informieren? 🙄

Hättest du nur diesen Thread aufmerksam gelesen, hättest du erkannt, dass der Gang zum Anwalt verlorene Zeit war. Möglicherweise sogar verlorenes Geld, falls du eine SB in deiner RS-Versicherung hast.

Zitat:

Vielleicht hab ich ja Glück das es das auch ist ansonsten muss halt das Steuergerät ausgetauscht werden .

...sowie möglicherweise die Hydraulikeinheit.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 15. Januar 2019 um 14:22:24 Uhr:



Zitat:

@Jessmil schrieb am 14. Januar 2019 um 00:42:49 Uhr:


Lieben Dank für deine Antwort ich kenne mich da wie gesagt selber nicht so genau mit aus nur bei der ersten Werkstatt von einem Freund hatte er mich darauf aufmerksam gemacht ,dass es da wohl eine Rückrufaktion gab. [.....]


Nur weil ein Freund mal etwas von einer Rückrufaktion gehört hat, der aber offensichtlich auch nichts genaues darüber wusste, rennst du gleich zum Anwalt anstatt dich selber besser über die Aktion zu informieren? 🙄

Hättest du nur diesen Thread aufmerksam gelesen, hättest du erkannt, dass der Gang zum Anwalt verlorene Zeit war. Möglicherweise sogar verlorenes Geld, falls du eine SB in deiner RS-Versicherung hast.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 15. Januar 2019 um 14:22:24 Uhr:



Zitat:

Vielleicht hab ich ja Glück das es das auch ist ansonsten muss halt das Steuergerät ausgetauscht werden .

...sowie möglicherweise die Hydraulikeinheit.

Also erstens arbeitet „der Freund“ in einer Werkstatt und ist kfz Meister 2. habe ich es mit VW erstmal selber geklärt und bin dann nach einem Anruf bei der Rechtschutz zum Anwalt und es hat kein Geld gekostet !
Man kann einem auch ganz normal paar Tipps geben was es vielleicht sein könnte und was eben nicht und muss hier nicht so Klugscheissern !!!

Also erstens arbeitet „der Freund“ in einer Werkstatt und ist kfz Meister 2. habe ich es mit VW erstmal selber geklärt und bin dann nach einem Anruf bei der Rechtschutz zum Anwalt und es hat kein Geld gekostet !
Man kann einem auch ganz normal paar Tipps geben was es vielleicht sein könnte und was eben nicht und muss hier nicht so Klugscheissern !!!

Zitat:

@Jessmil schrieb am 15. Januar 2019 um 14:36:11 Uhr:


[.....] Also erstens arbeitet „der Freund“ in einer Werkstatt und ist kfz Meister [.....]

Dann frag ich mich, warum er dich nicht ordentlich über diesen Rückruf informiert hat, stattdessen nur wage Andeutungen gemacht hat?

Zitat:

2. habe ich es mit VW erstmal selber geklärt und bin dann nach einem Anruf bei der Rechtschutz zum Anwalt [...]

Was hast du geklärt? 😕 VW hat dir doch gesagt, dass dein Fahrzeug nicht von der Rückrufaktion betroffen ist! Was sollte dein Anwalt jetzt daran ändern? 😕

Zitat:

Man kann einem auch ganz normal paar Tipps geben was es vielleicht sein könnte und was eben nicht und muss hier nicht so Klugscheissern !!!

Ach so...., die Information, dass NICHT alle Steuergeräte von der Aktion betroffen waren und dies auch so in diesen Thread nachzulesen war und ist, ist für dich klugscheißen? Alles klar.....! 🙄

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