Ärger mit dem Autohändler - brauche Rat

Audi A6 C5/4B

Hallo Leute,
ich habe vor 3,5 Wochen meinen A6 2,5 TDI Quattro bei einem Autohändler im Neu-Ulm gekauft.
In der Anzeige stand UNFALLFEI, nach einer Woche wollte ich die Chromleisten unten polieren und da ist mir die linke Nebelscheinwerferblende rausgefallen, ich habe rein geguckt und - oh Schreck!
Da, auf der linken Seite war alles im Inneren zerbrochen, das heisst dass der Vorbesitzer hatte einen Auffahr-Unfall mit dem Fahrzeug gehabt.
Ich habe den Verkäufer kontaktiert und wir sind auf 300,- Euro geeinigt als Schadenersatz.
Das Problem ist aber dass der Verkäufer die Summe nicht überweisen will, er verspricht immer wieder dass er es tut, macht aber gar nichts. Das heisst ich habe bis jetzt immer noch kein Geld von dem bekommen.
Ich habe das Gefühl dass er es absichtlich in die Länge zieht, wobei ich nicht verstehen kann was er damit bezwecken will.
Ich habe ihn letzter Woche geschrieben dass wenn das Geld diese Woche auf meinem Konto nicht erscheint (es sind immer hin schon 3 Wochen vergangen) dann nehme ich mir einen Anwalt und lasse das Auto von einem Gutachter überprüfen was dann noch mehr Schäden an den Tag fördert und die Rechnung bekommt dann er.
- Dazu kommt auch dass ich den zweiten Schlüssel von dem fürs Auto noch nicht bekommen habe obwohl er es seit 3 Wochen verspricht dass er den Schlüssel mir zuschickt.

(ich habe die Schaden-Bilder hier angehängt)

Was würdet ihr machen, denn die Frist (diese Woche) ist nun abgelaufen?
Gruß.

Beste Antwort im Thema

Mir stellen sich beim Lesen teilweise die Nackenhaare auf, es wird ein recht altes Auto gekauft, das noch 10% des Neupreises kostet, dann wird eine Macke festgestellt die den Gebrauch nur gering beeinflusst und dann ein Riesenfass aufgemacht. Die Zeit dafür muss man erstmal haben. Dann finde ich es immer wieder krass wie auf den Händlern rumgehackt wird. Glaubt ihr echt die verdiene sich dumm und dämlich? Glaubt ihr echt die kaufen Autos für 1000 € und verkaufen sie dann für 5000 € weiter?

Niemand kann garantieren ob der Motor wirklich noch intakt ist oder schon eine Macke aufweist, deshalb ist ein Fahrzeug gebraucht. Der Verbraucher ist in Deutschland schon mit allen Rechten gesegnet. Scheinbar reicht es vielen immernoch nicht. Das Resultat? Ganz klar. Erschwingliche Fahrzeuge werden immer seltener, da jeder Händler Angst hat wegen 300 € Gewinn horrende Kosten zu befürchten

85 weitere Antworten
85 Antworten

jaja...die Händler sind immer die ganz lieben und Vetrauenswürdigen Menschen - "ironie Off"...

mal ehrlich.. wenn man nicht verdammt aufpasst, wird man eiskalt über den Tisch gezogen und steht dann als Idiot da!

Ich hoffe mal, dass es kein Unfall war... vll. ist es wirklich "nur" ein Aufsetzer gewesen. (Ich persönlich, habe es mir zur Angewohnheit gemacht, bei AUDI anzurufen und dort mal ein kleinen Einblick in die Historie zu machen).
Wie du am besten vorgesht... hmm... also die Idee einen Gutachter kommen zu lassen und es dann mit dem Anwalt (vorraussetzung ist die Rechtschutzversicherung 😉 ) zu versuchen, finde ich gut. Versuch alles um das irgendwie gut für dich raus zu bekommen. Man wird heutzutage eh an jeder Ecke verarscht und betrogen. Von daher sollte man auch versuchen sich irgendetwas davon wieder zu ergattern. :-)

Weiterhin dir viel Spaß mit deinem Brum Brum! :-)

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von DirtyDiggler


Zumal doch die Kratzer und die Risse an der Stossstange sehr offensichtlich sind und von Anfang an (bei Besichtigung, Fahrzeugübernahme etc.) zu sehen waren!? Warum jetzt dem Händler im nachhinein den schwarzen Peter zuschieben?

Hi, nein die waren nicht zu sehen, die NSW-Blende hat es verdeckt und die unteren Risse habe ich für Kratzer im Lack gehalten.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Alexander80


Also alles was recht ist, aber wenn die Bude mal aufsetzt, sodass das Plastikzeugs vorne teilweise bricht und zerkratzt, dass ist bei mir noch lange kein Unfall....

Aber ein zerbrochener Nebelscheinwerfer wo Wasser nach dem Regen drinn steht und der nicht ordnungsgemäß angeschraubt werden kann, weil die Halterung weg gebrochen ist und mit dem ich später keinen TÜV bekommen werde weil der NSW krum leuchtet. ;-)

Wie wäre es denn damit?
Also ein UNFALL-freies Auto sieht für mich anders aus ;-)
Gruß.

Leute, ich habe da eine GRUNDSÄTZLICHE Frage-
Was ist mit dem Zweit-Schlüssel? Muss er sein, oder ist das eine freiwillige Leistung vom Verkäufer/Vorbesitzer???
Also MUSS das Auto mit mindestens zwei Schlüsseln ausgestattet sein oder nicht?
Gruß.

Ähnliche Themen

Ob muss oder nicht kann ich nicht sagen, aber ich hätte keine gutes Gefühl wenn noch jemand anders einen Schlüssel für mein Auto und meine Adresse hat.

Punkt 1: Was steht im Kaufvertrag bzw. Übergabeprotokoll?

Punkt 2: Du hast einen Zeugen und ein Mail, wo der 2. Schlüssel zugesichert wird.

Setz dem Verkäufer eine letzte Frist, den fehlenden Schlüssel nachzureichen.
Am Besten per Einschreiben mit Rückschein.
Ferner setz ihn darüber in Kenntnis, daß Du, wenn er die Frist verstreichen lässt, sämtliche Schlösser am Fahrzeug austauschen lässt und ihm die Kosten für die Schlösser, Schlüssel, Montage und anlernen der WFS und ZV in Rechnung stellen wirst.
Hast Du eine Rechtschutzversicherung?
Wenn ja, besprich das mal in einem Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt.

So würde ich das machen.

Zitat:

Original geschrieben von AstraFreak84


Ob muss oder nicht kann ich nicht sagen, aber ich hätte keine gutes Gefühl wenn noch jemand anders einen Schlüssel für mein Auto und meine Adresse hat.

Im Falle eines Diebstahls zahlt keine Versicherung!

Zitat:

Original geschrieben von Sergeantbenner


Leute, ich habe da eine GRUNDSÄTZLICHE Frage-
Was ist mit dem Zweit-Schlüssel? Muss er sein, oder ist das eine freiwillige Leistung vom Verkäufer/Vorbesitzer???
Also MUSS das Auto mit mindestens zwei Schlüsseln ausgestattet sein oder nicht?
Gruß.

Damit die Versicherung bei Diebstahl bezahlt, vorausgesetzt ist, dass er gegen Diebstahl versichert ist, werden alle 3 Schlüsseln benötigt. Der dritte Schlüssel ist der Werkstattschlüssel (klein grau und aus Kunststoff).

Sind die Schlüsseln nicht vorhanden, so muss für jeden fehlenden eine Dokumentation über den Verbleib vorhanden sein. zB. Verlustmeldung, Diebstahlsmeldung, ect...

Dies gilt auch für alle weiteren angefertigten Schlüsseln. - Bei Audi nachfragen wiewiele Schlüsseln existieren.

Im Regelfall ist im Kaufvertrag die Anzahl der Schlüsseln angegeben.

Für die Vollständige Dokumentation über den Verbleib der Schlüsseln ist der jeweilige Halter verantwortlich. (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).

So ärgerlich das Sein mag, nach einen auffahrunfall sieht das nicht aus. Der unterfahrschutz ist auch in mitleidenschaft gezogen, allerdings wohl eher aufgesetzt. Ich denke der vorbesitzer hat irgendwas touchiert und da ist der NSW zerbröselt. Ist im motorraum sonst alles ok? Schrauben etc nicht erneuert?

Zitat:

Original geschrieben von Baron allroad


Damit die Versicherung bei Diebstahl bezahlt, vorausgesetzt ist, dass er gegen Diebstahl versichert ist, werden alle 3 Schlüsseln benötigt. Der dritte Schlüssel ist der Werkstattschlüssel (klein grau und aus Kunststoff).

Da hätte ich dann auch ein Problem, ich hab nämlich 4 Schlüssel zu meinem A6 bekommen: 2 Klappschlüssel mit FFB, 1 Schlüssel aus Plastik und 1 feststehenden ohne FFB mit Werkzeugzeichen drauf, das müsste wohl der Werkstattschlüssel sein.

Den Werkstattschlüssel gabs noch beim VFL, beim FL nicht mehr. Ich hatte bei meinem AFB 4 Schlüssel, beim BiTurbo (FL) nur noch 3. Was habe ich für einen Aufstand veranstaltet, als ich bei der Fahrzeugübernahme festgestellt habe, dass der Werkstattschlüssel fehlt.🙄

ich denke, sogar auch falls "UNFALLFREI" im Kaufvertrag/Übergabeprotokoll festgehalten ist, ist so ein Aufsetzter oder ein kleiner Parkplatzrempler in dem Zusammenhang nicht als Unfall in dem Sinne zu bewerten, sondern als Gebrauchsspuren, die man bei Besichtigung hätte bemerken können oder halt nicht.
Schau, dass du friedlich bleibst und den Schlüssel kriegst, wenn´s klappt, nimm die 300€.
Aber vergiss das mit dem Anwalt, mit Kulanz bist du besser bedient.
Habwegs seriöser Verkäufer?
Mit oder ohne "Migrationshintergrund"?

Ich zitiere den Eingangsthread:

Zitat:

ich habe vor 3,5 Wochen meinen A6 2,5 TDI Quattro bei einem Autohändler im Neu-Ulm gekauft.
In der Anzeige stand UNFALLFEI, nach einer Woche wollte ich die Chromleisten unten polieren und da ist mir die linke Nebelscheinwerferblende rausgefallen, ich habe rein geguckt und - oh Schreck!
Da, auf der linken Seite war alles im Inneren zerbrochen, das heisst dass der Vorbesitzer hatte einen Auffahr-Unfall mit dem Fahrzeug gehabt.

Der TE kauft ein Auto und nach 1 Woche fällt ihm ein offensichtlicher Schaden auf. Wer sagt denn, dass er nicht selbst irgendwo aufgesessen ist? Dass der Schaden beim Verkauf schon vorhanden war, lässt sich nach 1 Woche Gebrauch nicht nachweisen, da steht Aussage gegen Aussage. Ich würde mir das keine allzu großen Chancen ausrechnen …

Ist auch noch ein Punkt, wobei ich danke, das Alter des Schadens sollte sich in etwas nachweisen lassen. Ist halt alles Aufwand und Gemache und lohnt wegen sowas eigentlich nicht. Dann lieber prüfen, ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist (mal die Händler-AGBs anschauen)
Ich gehe allerdings davon aus, du möchtest den Wagen behalten. Dann gilt, was ich oben geschrieben habe

Hallöchen...

1. Auto in Zukunft genau anschauen BEVOR du unterschreibst und die Moneten auf den Tisch legst. ..!!!

2. Erst Anzahlung, Restzahlung dann, wenn du ALLE Schlüssel hast...!!!

3. Anwalt, Gutachter etc. reine Geldverschwendung, weil du wohl auf den Kosten sitzen bleibst...!!!

4. 300,00 Euro nehmen, NSW reparieren mit dem Geld und alle sind zufrieden... (Du, TÜV etc...)

5. Denke in Zukunft immer an Punkt 1.

:-)

BigTutti

Deine Antwort
Ähnliche Themen