Ärger mit dem Autohändler - brauche Rat
Hallo Leute,
ich habe vor 3,5 Wochen meinen A6 2,5 TDI Quattro bei einem Autohändler im Neu-Ulm gekauft.
In der Anzeige stand UNFALLFEI, nach einer Woche wollte ich die Chromleisten unten polieren und da ist mir die linke Nebelscheinwerferblende rausgefallen, ich habe rein geguckt und - oh Schreck!
Da, auf der linken Seite war alles im Inneren zerbrochen, das heisst dass der Vorbesitzer hatte einen Auffahr-Unfall mit dem Fahrzeug gehabt.
Ich habe den Verkäufer kontaktiert und wir sind auf 300,- Euro geeinigt als Schadenersatz.
Das Problem ist aber dass der Verkäufer die Summe nicht überweisen will, er verspricht immer wieder dass er es tut, macht aber gar nichts. Das heisst ich habe bis jetzt immer noch kein Geld von dem bekommen.
Ich habe das Gefühl dass er es absichtlich in die Länge zieht, wobei ich nicht verstehen kann was er damit bezwecken will.
Ich habe ihn letzter Woche geschrieben dass wenn das Geld diese Woche auf meinem Konto nicht erscheint (es sind immer hin schon 3 Wochen vergangen) dann nehme ich mir einen Anwalt und lasse das Auto von einem Gutachter überprüfen was dann noch mehr Schäden an den Tag fördert und die Rechnung bekommt dann er.
- Dazu kommt auch dass ich den zweiten Schlüssel von dem fürs Auto noch nicht bekommen habe obwohl er es seit 3 Wochen verspricht dass er den Schlüssel mir zuschickt.
(ich habe die Schaden-Bilder hier angehängt)
Was würdet ihr machen, denn die Frist (diese Woche) ist nun abgelaufen?
Gruß.
Beste Antwort im Thema
Mir stellen sich beim Lesen teilweise die Nackenhaare auf, es wird ein recht altes Auto gekauft, das noch 10% des Neupreises kostet, dann wird eine Macke festgestellt die den Gebrauch nur gering beeinflusst und dann ein Riesenfass aufgemacht. Die Zeit dafür muss man erstmal haben. Dann finde ich es immer wieder krass wie auf den Händlern rumgehackt wird. Glaubt ihr echt die verdiene sich dumm und dämlich? Glaubt ihr echt die kaufen Autos für 1000 € und verkaufen sie dann für 5000 € weiter?
Niemand kann garantieren ob der Motor wirklich noch intakt ist oder schon eine Macke aufweist, deshalb ist ein Fahrzeug gebraucht. Der Verbraucher ist in Deutschland schon mit allen Rechten gesegnet. Scheinbar reicht es vielen immernoch nicht. Das Resultat? Ganz klar. Erschwingliche Fahrzeuge werden immer seltener, da jeder Händler Angst hat wegen 300 € Gewinn horrende Kosten zu befürchten
85 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zwoachter4b
Eher nicht, aus sicht des TE. Er macht so ein Fass auf von wegen Unfallwagen und Anwalt etc. und am Ende hat er immer noch seinen "Unfallwagen" vor der Tür stehen.Zitat:
Original geschrieben von Baron allroad
Na bitte, eine "win-win Situation" für beide Seiten 😉
Interessant auch zu wissen wer den Anwalt zahlt,da hier kein Verzug bestand und somit auch keine Kostentragungspflicht
Wie kommst du jetzt darauf? Lese doch den ersten Post von mir den ich am Anfang geschrieben habe.
Zitat:
Original geschrieben von Sergeantbenner
Wie kommst du jetzt darauf? Lese doch den ersten Post von mir den ich am Anfang geschrieben habe.Zitat:
Original geschrieben von zwoachter4b
Eher nicht, aus sicht des TE. Er macht so ein Fass auf von wegen Unfallwagen und Anwalt etc. und am Ende hat er immer noch seinen "Unfallwagen" vor der Tür stehen.
Interessant auch zu wissen wer den Anwalt zahlt,da hier kein Verzug bestand und somit auch keine Kostentragungspflicht
Nur weil du dem Händler anschreibst du willst die 300€ haben für die es nicht mal einen rechtlichen Vertrag gibt sondern nur eine mündliche Absprache( die du nicht mal beweisen kannst, und dir jeder Anwalt mit Aussage gegen Aussage wiederlegen kann) ist er noch lange nicht im Verzug.
Automatischen Verzug gibt es nur bei Verträgen ( Mietvertrag etc)
Alles andere nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch auch tatsächlich besteht und fällig und durchsetzbar ist!
Keine Ahnung wie es bei dir ist aber rein rechtlich hast du hier keinen Anspruch auf Kostentragungspflicht
Zitat:
Original geschrieben von zwoachter4b
Ach so, du meinst also wer zuletzt lach hat den Witz nicht verstanden ? 😉Zitat:
Original geschrieben von Baron allroad
Der Unterschied zwischen Ironie und Humor ist so ausgedrückt worden, daß bei der Ironie Scherz hinter dem Ernst, beim Humor Ernst hinter dem Scherz steckt.
Harald Höffding (1843 - 1931),
oder so, ja 😉
Zitat:
Original geschrieben von zwoachter4b
Nur weil du dem Händler anschreibst du willst die 300€ haben für die es nicht mal einen rechtlichen Vertrag gibt sondern nur eine mündliche Absprache( die du nicht mal beweisen kannst, und dir jeder Anwalt mit Aussage gegen Aussage wiederlegen kann) ist er noch lange nicht im Verzug.Zitat:
Original geschrieben von Sergeantbenner
Wie kommst du jetzt darauf? Lese doch den ersten Post von mir den ich am Anfang geschrieben habe.
Automatischen Verzug gibt es nur bei Verträgen ( Mietvertrag etc)
Alles andere nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch auch tatsächlich besteht und fällig und durchsetzbar ist!
Keine Ahnung wie es bei dir ist aber rein rechtlich hast du hier keinen Anspruch auf Kostentragungspflicht
Das Zauberwort heisst: E-Mails eine schriftliche Kommunikation mit dem Händler in der er mir die 300,- Euro ausdrücklich zusagt.
Der Gebrauchtwagenhändler ist per Gesetzt verpflichtet die in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf (er ist in dieser Zeit in der Beweispflicht) aufgetretene Defekte die fahrtechnisch/ sicherheitstechnisch relevant sind, zu beheben.
Der Käufer hat das Recht das Auto in dieser Zeit an den Händler zurück zu geben.
----------
Nach diesen 6 Monaten wendet sich das Blatt so dass der Käufer nun in der Beweispflicht ist, nach einem Jahr erlischt die Verantwortung des Autohändlers.
---------
Wenn ich da irgendwas nicht beweisen hätte können dann hätte ich jetzt auch kein Geld vom Händler bekommen. 😉
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Falsch - du kannst das Auto nicht einfach so zurückgeben. Und ebenso muss der Händler eben nur bei Mängeln nachbessern, Kratzer / Beulen / etc zählen da nicht dazu, hier wäre meiner Meinung nach nur der Nebelscheinwerfer kritisch gewesen.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Sergeantbenner
Das Zauberwort heisst: E-Mails eine schriftliche Kommunikation mit dem Händler in der er mir die 300,- Euro ausdrücklich zusagt.Zitat:
Original geschrieben von zwoachter4b
Nur weil du dem Händler anschreibst du willst die 300€ haben für die es nicht mal einen rechtlichen Vertrag gibt sondern nur eine mündliche Absprache( die du nicht mal beweisen kannst, und dir jeder Anwalt mit Aussage gegen Aussage wiederlegen kann) ist er noch lange nicht im Verzug.
Automatischen Verzug gibt es nur bei Verträgen ( Mietvertrag etc)
Alles andere nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch auch tatsächlich besteht und fällig und durchsetzbar ist!
Keine Ahnung wie es bei dir ist aber rein rechtlich hast du hier keinen Anspruch auf Kostentragungspflicht
Trotzdem habt ihr noch lange keinen Vertrag über eine teilweise Kostenrückerstatung des Kaufvertrag.
Wichtig ist, wenn der geltend gemachte Anspruch auch tatsächlich besteht und fällig und durchsetzbar ist.
Was die Gewährleistung angeht kannst du höchstens auf Nachbesserung bestehen aber nicht auf eine Kostenrückerstattung des Kaufpreises erst nach dreimaliger (oder zweimaliger nicht gelungender Nachbesserung) hast du ein Recht auf Rückgabe. Und ob ein defekter Nebelscheinwerfen Fahrtechnisch oder Sicherheitstechnisch relevant ist bezweifel ich
Zitat:
Original geschrieben von passat35ifan
Falsch - du kannst das Auto nicht einfach so zurückgeben. Und ebenso muss der Händler eben nur bei Mängeln nachbessern, Kratzer / Beulen / etc zählen da nicht dazu, hier wäre meiner Meinung nach nur der Nebelscheinwerfer kritisch gewesen.Grüße
Vielleicht einwenig aufmerksamer lesen:
aufgetretene Defekte die fahrtechnisch/ sicherheitstechnisch relevant sind, zu beheben----------
Bei mir ist das nicht nur der Nebelscheinwerfer was zerbrochen ist sondern auch die Halterungen an der Stossstange im Inneren sind rausgerissen so dass der Nebelscheinwerfer nicht fachgerecht befestigt werden kann- und das heisst widerrum beim nicht beheben - KEIN TÜV ....
Zitat:
Original geschrieben von zwoachter4b
Trotzdem habt ihr noch lange keinen Vertrag über eine teilweise Kostenrückerstatung des Kaufvertrag.--------------snip---------------Zitat:
Original geschrieben von Sergeantbenner
Das Zauberwort heisst: E-Mails eine schriftliche Kommunikation mit dem Händler in der er mir die 300,- Euro ausdrücklich zusagt.
Herr Gott noch mal 🙂 was willst du mir denn beweisen???
Ich habe doch mein Geld gekriegt!
Ich hatte Recht der Händler Unrecht- die Sache ist erledigt.
Und wenn es alles so wäre wie du das jetzt meinst dann hätte ich mein Geld nimma gesehen, aber ich habe es ja. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Sergeantbenner
Herr Gott noch mal 🙂 was willst du mir denn beweisen???Zitat:
Original geschrieben von zwoachter4b
Trotzdem habt ihr noch lange keinen Vertrag über eine teilweise Kostenrückerstatung des Kaufvertrag.--------------snip---------------
Ich habe doch mein Geld gekriegt!
Ich hatte Recht der Händler Unrecht- die Sache ist erledigt.
Und wenn es alles so wäre wie du das jetzt meinst dann hätte ich mein Geld nimma gesehen, aber ich habe es ja. 😉
Du hattest doch kein Recht,denn hättest du Recht, hättest du den UNFALLWAGEN wieder zurück geben können,weil der Händler dir das Auto als Unfallfrei verkauft hat. Der Händler hat dir 300€ zurückerstattet mehr nicht und hat an dir und deiner "Blindheit" immer noch VIEL Geld verdient und du bleibst auf einem wie du es selber sagst Unfallwagen sitzten. Du hast doch hier so ein Fass aufgemacht von wegen Unfallwagen usw. Wenn ein Händler mir ein Auto als unfallfrei verkauft oder wie du schreibst sicherheitsrelevante defekte verschweigt gebe ich ihm das Auto wieder,aber mach nicht aus einer Mücke einen riesen Scheißhaufen um am Ende doch den kürzern zu ziehen und ausgelacht zu werden.
Und die Sache ist doch nicht erledigt,denn ich schreibe es gerne nochmal du bist jetzt Besitzer eines (wenn man deinen Aussagen glauben kann) 10 Jahre alten UNFALLWAGEN für den du noch über 5000€ gezahlt hast 😁😁😁
So wenn du das nächste mal geschäfte jeglicher Art machen willst kannste dich gerne an mich wenden bin immer bereit nen schnellen € zu verdienen 😁😁😁
viel spass noch mit deinem Unfallwagen
Zitat:
Original geschrieben von zwoachter4b
Du hattest doch kein Recht,denn hättest du Recht, hättest du den UNFALLWAGEN wieder zurück geben können,weil der Händler dir das Auto als Unfallfrei verkauft hat. ---------snip------------Zitat:
Original geschrieben von Sergeantbenner
Herr Gott noch mal 🙂 was willst du mir denn beweisen???
Ich habe doch mein Geld gekriegt!
Ich hatte Recht der Händler Unrecht- die Sache ist erledigt.
Und wenn es alles so wäre wie du das jetzt meinst dann hätte ich mein Geld nimma gesehen, aber ich habe es ja. 😉
-- Das ist jetzt mein letzter Post hier --
Noch mal, also:
ich wollte dieses Auto nicht zurückgeben (obwohl der Anwalt das als erstes vorgeschlagen hat), -erstens, gefällt mir dieses Auto und zweitens es wäre für uns ein Unding mit dem ganzen Aufwand den Wagen dahin (250km. von uns), zu bringen und dann hier ohne Auto rum sitzen. Ich muss aber irgendwie zur Arbeit fahren denn diesen Autokauf habe ich in meinem Urlaub erledigt und der Kauf passierte am Ende der letzten Urlaubswoche, bis dahin habe ich überall Autos gesucht, sprich die Anzeigen durchgegangen und auch einige Autos angeguckt die auch "am Arsch der Welt waren" also war mein Urlaub ganz schnell um, und mehr Zeit habe ich einfach nicht gehabt damit ich in Ruhe weiter die Autos suchen kann.
So, ich hoffe das ist jetzt klar.
Und tschüss.
Hallo zusammen,
ich glaube dieses Thema sollte geschlossen werden. Für 300 Euro, ein altes Auto nicht runter gehandelt und ein Anwalt der dass übernimmt?
Es sollte für die Audiwelt wichtigeres geben.
Liebe Forenaufsicht: Bitte schließen!!!!!!!
LG