ACC Abstand

VW Passat B7/3C

Hallo zusammen,

kommt es nur mir so vor, oder sind die hinterlegten Abstände des ACC sehr groß gewählt? Eine Woche habe ich nun meinen Neuen und als Vielfahrer im Berufsverkehr auf der Autobahn genieße ich den Komfort wirklich sehr. Subjektiv empfinde ich aber die einstellbaren Abstände als sehr groß.

Bislang bin ich davon ausgegangen, dass ich schon mit ausreichend Abstand fahre 😎, aber wenn ich die Einstellung "normal" bei ACC einstelle habe ich das Gefühl, dass der Abstand zu meinem Vordermann exorbitant groß ist 😰. Bei Beobachtung des mitfließenden Verkehrs ist die Einstellung "sehr kurz" eher das, was ich als angemessenen Abstand bezeichnen würde. Bei höherer Geschwindigkeit schalte ich auch auf "kurz".

Geht nur mir das so? Wie empfindet Ihr die Abstandseinstellung beim ACC? 😕

Gruß
Stader

Beste Antwort im Thema

Dabei aber bitte Nr 1 nicht vergessen:

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. …

Das was du zitiert hast, ist ein Unterpunkt von 3, der gilt innerhalb geschlossener Ortschaften. - und ausgenommen von Autobahnen

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) -

(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.

64 weitere Antworten
64 Antworten

Kann man eigentlich die Adaptive Cruise Control so einstellen, das sie ohne Tempomat aktiv ist?

Oder wenn man ohne Tempomat fährt eine autonome Bremsung durchgeführt wird, oder zumindest eine Warnung?

Funktioniert beim Front Assist doch auch ähnlich?

Kann man nicht getrennt einstellen.

Aber Front Assist macht doch genau das! Wenn man sich einem vorausfahrenden Fahrzeug zu schnell nähert, dann kommt ein Piepton und Warnsignal in der MFA, wenn man nicht reagiert soll ein Bremsruck erfolgen. Das 2. hatte ich allerdings in 1 1/2 Jahren noch nie.

Das letzte ist dann die Notbremsung, die aber den Crash nicht immer verhindern kann sondern ihn nur weniger schlimm machen soll.

Ein sanftes automatisches Gaswegnehmen während man sich träumend ohne Tempomat dem Vordermann nähert gibt es leider nicht.

Nicht bei VW.

Könnte man mit VCDS den ACC so programmieren, das er automatisch bei Tempolimits bremst und wieder beschleunigt?

Wenn man die Schildererkennung hat.

Automatisch bremsen wenn mein Auto ein 80er Schild als 30 erkennt - oh, damit würde ich mich wohl sehr unwohl fühlen

Ähnliche Themen

Das würde ich genauso sehen.

Die Verkehrszeichenerkennung ist noch so unsicher, dass sie keinen Eingriff in die Kontrolle des Fahrzeugs haben sollte. Das ACC selbst ist da schon etwas zuverlässiger, wenn auch ich mir bei größerem Geschwindigkeitsunterschied ein frühreres Abbremsen gewünscht hätte.
Aber das machen wohl nur Systeme mit einem weiter reichenden Radar, die auch das Kamerasignal mit auswerten.

Im derzeitigen System beim B7 gibt es keine Interaktion zwischen ACC und Verkehrszeichenerkennung.
Es ist eine reine optische Anzeige der Navikartendaten und der Auswertung des Kamerasignals.

Was ich mir gewünscht hätte wäre zumindest ein aktiver Hinweis auf ein Überschreiten der erkannten Höchstgeschwindigkeit (also so wie es funktioniert bei Überschreiten einer in der MFA festgelegten Höchstgeschwindigkeit). Das macht ja nun heutzutage jedes bessere Navi.
Und eine Anzeige des Verkehrsschildes im Navi (mein RNS315 ist offenbar zu alt dafür, Firmwareupdates findet man nicht) und eine Anzeige in der MFA auch wenn nicht die Seite mit der Verkehrszeichenerkennung im Vordergrund ist. Bei den ganz neuen gibt es da ja offenbar was.

Wäre schön, wenn die Möglichkeit der Nachrüstung von neuen Funktionen auch wirkllich existent wäre wie im Hochglanzprospekt beworben und diese sich nicht nur auf Firmwareupdates irgendwelcher Bluetooth FSE beschränken würde. Ich wäre ja durchaus bereit einen moderaten Obulus dafür zu entrichten.

Die Beschränkungen beim autonomen Fahren gibt es ja nicht deswegen, weil die Technik das nicht könnte, sondern weil es gesetzliche Beschränkungen gibt.

Haftet bisher bei grobem Fehlverhalten der Fahrer, bis in den Straftatenbereich, so ist das eben fraglich wenn das Auto uneingeschränkt selbstständig fährt - ist der Fahrer Schuld oder der Hersteller?

Das 80er Schild ist ein schönes Bespiel. Gilt bisher Tempo 100 und ein 80er Schild kommt, das System erkennt Tempo 30 und bremst sehr stark. Mein Hintermann/frau fährt in den Graben und wird schwer verletzt, mit beliebenden Behinderungen. Bisher würde ich als Fahrer zumindest eine Teilschuld bekommen, weil ich unnötigerweise sehr stark verzögert habe (sofern beweisbar). Wer haftet wenn das System sich irrte?

Gruß
Karsten

Um noch mal kurz zu den Abständen zu kommen: Also mit der kleinsten Distanz-Einstellung habe ich bei Tacho 150 Km/h ziemlich genau einen Abstand von einem Leitpfosten, also 50m. Das wären zwar 25m unter dem Sollwert (halber Tacho), aber eine Strafe gibt es erst ab 37,5m. ACC wird also niemals zu einem Verwarnungsgeld führen.

Für meinen Geschmack sind diese 50m bei 150 Km/h auch etwas viel. 40m hätten es auch getan. Es ist ja immerhin die Einstellung "sehr kurz".
Wenn ich Landstraße fahre, besonders in 70er und 80er Zonen, empfinde ich die Einstellung "sehr kurz" als "zu kurz"🙂

Zitat:

Original geschrieben von Car-freak


Für meinen Geschmack sind diese 50m bei 150 Km/h auch etwas viel. 40m hätten es auch getan. Es ist ja immerhin die Einstellung "sehr kurz".

Dann leidest du diesbezüglich leider unter gefährlicher Geschmacksverirrung. 50 m bei 150 km/h sind unabhängig von jeglichem Geschmack schon zu wenig, 40 Meter wären schon fast selbstmordgefährdet.

Es ist schon einigermaßen erstaunlich, dass diese Einstellung "sehr kurz" in Deutschland überhaupt zulassungsfähig war angesichts dessen, dass ihre Benutzung eine garantierte Ordnungswidrigkeit darstellt.

Also ich schaffe es nicht aus 150 kmh innerhalb von 50 m zum Stehen zu kommen, trotz 345mm Bremsanlage und 235er Reifenaufstandsfläche. Alleine der Reaktionsweg bis zum Einleiten der Vollbremsung kostet mich 45 m.

Zitat:

Original geschrieben von Car-freak



Für meinen Geschmack sind diese 50m bei 150 Km/h auch etwas viel. 40m hätten es auch getan.

Verstehe ich das richtig, du meinst 40 m Abstand bei 150 km/h seien ausreichend?

Wenn ja, dann rechne mal bitte schnell die Zeit aus die du benötigst um bei 150km/h 40 Meter zurückzulegen.

Beste Grüsse

Steffen

Zitat:

Original geschrieben von Halb-Marathon-Man


Also ich schaffe es nicht aus 150 kmh innerhalb von 50 m zum Stehen zu kommen,

Das ist allerdings auch weder gefordert noch nötig. Nötig ist, dass du auf eine Bremsung des Vordermannst so reagieren kannst, dass du ihn nicht berührst. Bei Vollbremsung von 150 km/h auf 0 km/h werdet ihr dann beide da. 80 Meter Bremsweg verbrannt haben, und du noch mindestens ca. 40 Meter Reaktionsweg dazu --- mehr, wenn der Vordermann dich überrascht. Und eben deshalb fordert die StVO von dir, dass du 75 Meter Abstand hast.

Ich fahre über 40.000 Km im Jahr. Davon 90% auf Autobahnen.
Und es nervt einfach wenn andauernd welche meinen sie müssten sich in die Lücke zwischen mir und dem Vorrausfahrendem drängeln. Sicherlich sind 40m und auch noch 50m verdammt knapp bemessen, aber man muss da einen Kompromiss finden. Ich jedenfals fahre auf Autobahnen immer mit der Einstellung "sehr kurz".

Zitat:

Original geschrieben von febrika3



 
Das 80er Schild ist ein schönes Bespiel. Gilt bisher Tempo 100 und ein 80er Schild kommt, das System erkennt Tempo 30 und bremst sehr stark. Mein Hintermann/frau fährt in den Graben und wird schwer verletzt, mit beliebenden Behinderungen. Bisher würde ich als Fahrer zumindest eine Teilschuld bekommen, weil ich unnötigerweise sehr stark verzögert habe (sofern beweisbar). Wer haftet wenn das System sich irrte?

Gruß
Karsten

Selbstverständlich der Fahrer. Sofern das nicht bereits eineindeutig ist, gehört das so ins Gesetz.

Denn wenn die Systeme eine Unfall verhindern, dann muss man die Kosten für einen imaginären Totalschaden (ohen das System) ja auch nicht an den Hersteller abführen.
Folgerichtig kann man dann ein Systemversagen auch nicht dem Hersteller anlasten.

Vorraussetzung ist natürlich ein Systemverhalten, welches durch Gasgeben des Fahrers überstimmbar bleibt.

Trotzdem würde ich mir sehr früh ein möglichst autonomes Fahrzeug zulegen.
ACC in Kombination mit Spurhalter gibt ja schonmal einen Vorgeschmack. Der Komfort steigt durch die Automatisation "langweiliger" Standardaktionen und das Gesamtrisiko (inklusive Fehlverhalten) geht runter.

Der eine Unfalltote wegen dem Airbag wird überdeutlich aufgewogen von einer größeren Anzahl Unfall-Nicht-Toter wegen dem Airbag.

Zitat:

Original geschrieben von Timmerings Jan



Zitat:

Original geschrieben von Halb-Marathon-Man


Also ich schaffe es nicht aus 150 kmh innerhalb von 50 m zum Stehen zu kommen,
Das ist allerdings auch weder gefordert noch nötig. Nötig ist, dass du auf eine Bremsung des Vordermannst so reagieren kannst, dass du ihn nicht berührst. Bei Vollbremsung von 150 km/h auf 0 km/h werdet ihr dann beide da. 80 Meter Bremsweg verbrannt haben, und du noch mindestens ca. 40 Meter Reaktionsweg dazu --- mehr, wenn der Vordermann dich überrascht. Und eben deshalb fordert die StVO von dir, dass du 75 Meter Abstand hast.

Alles klar. Hab ich soweit verstanden. Wollte nur die Brisanz unterstreichen. Sollte ich im konkreten Fall abgelenkt sein, reichen mir auch die 50 Meter nicht. Dann stehe ich meinem Vordermann schon im Kofferraum noch bevor ich meinen Fuss überhaupt in Richtung Bremspedal bewegt habe.

Zitat:

Original geschrieben von Timmerings Jan


Bei Vollbremsung von 150 km/h auf 0 km/h werdet ihr dann beide da. 80 Meter Bremsweg verbrannt haben, und du noch mindestens ca. 40 Meter Reaktionsweg dazu --- mehr, wenn der Vordermann dich überrascht. Und eben deshalb fordert die StVO von dir, dass du 75 Meter Abstand hast.

Nö, die StVO (§4 Abstand) fordert keine Werte, sondern nur: "

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

"

Der "halbe Tacho", also 75 m bei 150 km/h ist nur eine Empfehlung. Bestraft wird laut Bußgeldkatalog erst ein Unterschreiten eines "viertel Tacho" bzw. "5/10 des halben Tachowertes".

Daher sind die ganz oben genannten 37,5 m bei 150 km/h genau der Wert, der gerade noch zulässig wäre, ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen - unabhängig davon, ob das jetzt subjektiv ausreichend oder zu kurz wäre.

Grüße, vw_pilot

Deine Antwort
Ähnliche Themen