ABschleppen Strafbar ??!
Wir wurden heute von der polizei angehalten .
ANzeige wegen fahren ohne führerscheins usw.
person A fährt ein omega b facelift der abzuschleppende wagen ein astra f cc , wir haben ne stange verwendet wegen dem bremsen .
soweit ich weiß wird der abzuschlebende wagen wie ein anhänger gesehen wen er das zulassige gesamtgewicht des ziehenden wagen nicht übersteigt ., also benötigt fahrer a ein führerschein und fahrer B nicht . oder wie seht ihr das : ??
Beste Antwort im Thema
hier stehts ganz gut sichtbar wegen der aufgehobenen Beschränkung auf 3 Achsen beim Kartentausch und auch die Gewichtssachen sind gut zu erlesen
http://www.kreis-dueren.de/.../Umtausch_Kartenfuehrerschein.php?ID=1
84 Antworten
Wie ist das jetzt mit dem BE? Hab ja nen alten Dreier. Darf also 7,5t mit Hänger und Tandemachse im maximum fahren. Der ist mitlerweile umgeschrieben auf BE und C1E alles 16.02.87. Darf ich damit jetzt 2 Achshänger am PKW ziehen oder gar am 7,5 Tonner????
Was ist T/S? Was sind die Einschränkungen 171,174,175,181?
mit dem 3er bist du auf 3 Achsen beschränkt. Hast du ihn umschreiben lassen zum C1E darfst du ohne Achsbeschränkung fahren - auch am PKW
T Zugmaschine Land- und Fortschwirtschaft
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/t.php
S Trikes, Quads, Mini-Pkw
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/S.php
Hier der Link zu den Schlüsselzahlen im Führerschein
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_09.php
wenn du CE79 hast sogar 18,75 Tonnen
wenn du die 79 nicht hast, dann ist der C1E auf 12 Tonnen begrenzt
Die 79 ist das Eingeständniss zum alten 3er, denn auch dort durfte man 18,75 Tonnen fahren als Zug. (mit Tandem bei durchgehender Bremsanlage)
Die Ziffer wurde i.d.R. jedoch nur auf Antrag beim Umschreiben eingetragen.
Ob du die nachträglich noch eintragen lassen kannst, weis ich nicht.
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Weder noch. Will nur Wissen was ich darf, für den Fall des Falles. Machts nen Unterschied ob privat oder professionell??
ja, denn gewerblich brauchst du ab 2013 spätestens den Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation.
Das sind 5 Module die alle 5 Jahre erneut nachgewiesen werden müssen. Ohne die darfst du nicht gewerblich fahren, nicht mal mit nem Kleintransporter.
Gibt aber ein paar Ausnahmen für Handwerker und so.
Moin
Vom Straftatbestand selber ist es egal ob privat oder gewerblich.
Aaber:
Wenn die BAG einen am Wickel hat und man ist gewerblich unterwegs rechnen sie dir vor wieviel du MEHR verdient hast als der derjenige der sich ordnungsgemäss einen Trailer besorgt hat.
Man nennt das auch Gewinnabschöpfung!!!!😁
Die können da ganz fix rechnen, die haben für alles eine Tabelle und fertige Formeln, die brauchen selber nicht denken, nur nachschauen und tippen.
Sie glauben auch das alle Gewerbetreibenden in Geld schwimmen und da muss man ja schliesslich ran!!!!
@ Mozart
schau mal hier
http://www.zdh.de/.../ausnahmen-fuer-das-handwerk.html
und hier
http://...uedlicher-oberrhein.ihk.de/.../...ierung_nach_dem_BKrfQG.jsp
Musst mal schauen ob die Ausnahmen auf dich zutreffen.
Moin
Ich hab ehrlich gesagt gar keine Lust mich mit den vielen Bestimmungen auseinander zu setzen, ich fahre den Combo und mit sonstwas zur Baustelle und wenn sie mich damit krallen wird eben Harz4 beantragt und nichts mehr gebaut.😕
Tolle Einstellung 🙄
Dir ist aber schon bewusst, dass man sich sein ganzes Leben lang mit neuen Gesetzen und Vorschriften auseinandersetzen muss hoff ich. Egal ob im Privatleben oder im Beruf.
Zu sagen mit Wissenstand X bin ich aufgewachsen, was anderes interessiert mich nicht ist etwas naja hmm da fällt mir gar kein passendes Wort für ein.
Also bleibt alles beim alten, hat Chef Geld gespart.
Heißt als zusammngefasst das ich einen Wagen Schleppen darf und mein Sohn den geschleppten lenken. Der hat nen B. Muß die Stecke beantragt werden? Hab da mal was gelesen. Gilt der "Hänger" als gebremst?
Tjaja die Sache mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ist leider nichts was der Chef zahlen muss, das ist i.d.R. das Vergnügen der einzelnen Personen um den Job behalten zu dürfen.
Schau dir mal die Links von mir ein paar Beiträge vorher an, da siehst du wie ein Antrag aussieht. Auch was da bezüglich der Strecke steht.
Der geschleppte PKW gilt als ungebremster Anhänger, denn er wird ja nicht durch das Zugfahrzeug gebremst.