ABschleppen Strafbar ??!

Opel Astra F

Wir wurden heute von der polizei angehalten .
ANzeige wegen fahren ohne führerscheins usw.
person A fährt ein omega b facelift der abzuschleppende wagen ein astra f cc , wir haben ne stange verwendet wegen dem bremsen .
soweit ich weiß wird der abzuschlebende wagen wie ein anhänger gesehen wen er das zulassige gesamtgewicht des ziehenden wagen nicht übersteigt ., also benötigt fahrer a ein führerschein und fahrer B nicht . oder wie seht ihr das : ??

Beste Antwort im Thema

hier stehts ganz gut sichtbar wegen der aufgehobenen Beschränkung auf 3 Achsen beim Kartentausch und auch die Gewichtssachen sind gut zu erlesen
http://www.kreis-dueren.de/.../Umtausch_Kartenfuehrerschein.php?ID=1

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also ich würde es genauso sehen aber denke mal die gesetzeshüter sehen das so, weil im gewissen sinne muss der hinten ja fahren muss ja lenken und beim bremsen unterstützen

Zitat:

Original geschrieben von Corsa_neuling89


also ich würde es genauso sehen aber denke mal die gesetzeshüter sehen das so, weil im gewissen sinne muss der hinten ja fahren muss ja lenken und beim bremsen unterstützen

Na, da haste ja wieder Glück gehabt^^

Wenn es um abschleppen geht und nicht ums schleppen gilt folgendes:

Zitat:

Der Lenker des abgeschleppten Fahrzeuges braucht keine Fahrerlaubnis (§ 6 Abs. 1 letzter Satz FeV), sondern muss nur die Geeignetheitsvorschriften des § 2 FeV und in analoger Anwendung das Mindestalter aus § 10 Abs. 3 FeV erfüllen (15 Jahre). Der Ziehende braucht nur die FE seines Kfz (§ 6 Abs. 1 letzter Satz FeV).

Abschleppen beudeutet, dass ein anderes Fahrzeug ein defektes Fahrzeug kurzfristig (max 45km) in einer Art Nothilfemaßnahme zieht.

Sollte es aber kein Notfall gewesen sein und ihr habt nicht den kürzesten Weg zur nächsten Werkstatt genommen, viel Spaß!

Der Führer des Zugfahrzeugs braucht dann nen LKW-Führerschein der hinten nen PKW. Man braucht ausserdem ne Genehmigung mit festgelegter Route.. weiterhin ne Stange aber das gezogene Fahrzeug braucht keie Zulassung..

Wichtig ist halt der Unterschied ob Schleppen oder Abschleppen

Beim Abschleppen brauchts keinen Führerschein - beim Abschleppen ist das völlig egal, du kannst mit einem PKW auch einen LKW abschleppen - Nothilfegedanke

Beim Schleppen braucht der Fahrer des gescleppten Fahrzeuges eine entsprechende Fahrerlaubnis für das Fahrzeug. Der Fahrer des Schleppenden Fahrzeuges braucht eine Fahrerlaubnis mit entsprechendem Höchstgewicht und Anhänger-FE - beim Schleppen wird das geschleppte Fahrzeug wie ein Anhänger gewertet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen

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Nur leider ein Hänger mit 2 Achsen! Also LKW-Schein.

Ne Mozart. BE - also PKW+Anhänger.

Mit B darf er nur bis zum Leergewicht des Zugfahrzeugs ranhängen ("Hänger" max. Gewicht unter oder gleich Leergewicht des Zugfahrzeugs).

Vorsicht

mit dem BE darfst du auch mehrachsige Anhänger ziehen - mit dem alten 3er nicht (außer Tandemachse)

Das Problem wird eher darin liegen, dass sich die beiden schlecht oder falsch beim "Ziel" ausgedrückt haben. Dann könnte auch die Geschwindigkeit mit der sie erwischt worden sind mitspielen.

Wenn ich mich zurückerinnere, sind wir auch mit 140 auf der Landstrasse unterwegs gewesen... 😛

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Vorsicht

mit dem BE darfst du auch mehrachsige Anhänger ziehen - mit dem alten 3er nicht (außer Tandemachse)

Moin. Nicht ganz richtig. Ich hab den Alten 3er und darf auch 2Achser fahren wenn der achsabstand nicht mehr als 100cm beträgt. Oder zählt das noch als Tandemachse? Deutschland,deine Gesetze.😕

Zitat:

Original geschrieben von Waschi 38


Oder zählt das noch als Tandemachse?

ja das tut es

Hatte ich fast schon befürchtet! Aber egal. Wenn nur Abgeschleppt wurde dann darf auch nix Passieren. Muss man halt obacht geben,was man dem Sheriff erzählt!

Moin
Unsere Jungens schleppen nicht angemeldete Karren zum Tüv(2km) und wieder zurück.
Der Tüvmann meckert jedesmal und meint sie könnten genauso gut direkt schwarz fahren.
Er sagte man dürfe nur ein havariertes Fahrzeug aus dem Verkehr abschleppen und zwar nur bis zur nächtsten Werkstatt.

wenn beide nen Lappen haben, darfst du mit seil oder Stange von Hamburg bis München wenn du Lange weile hast ( nur Landstasse)
aber wenn ein PKW wegen Defekt liegenbleibt, darf ein Lenker ohne Führerschein dieses Bewegen bis es aus einem eventuellen Gefahrenbereich entfernt ist. (und nur für solche fälle ist diese Regelung)

Aber ich denke mal hier wurde ein PKW "überführt" und dann kann sich der Fahrer mit Lappen auf eine gehörige Geldtsrafe inkl Punkte gefasst machen, und der ohne den wirds noch härter treffen, inkl eines Verbotes des erwerbens des Führerscheines für eine bestimmte Zeit !

also alles in allem werden ihr den einen oder anderen Tausender Los sein, und noch etwas Punkte sammeln, nicht eingerechnet eure Anwalts Kosten und was noch so kommt!

Ein PKW Anhänger währe nicht teurer geworden ! ( auch nicht wenn ihr ihn gekauft hättet 😁 )

es gibt da noch eine sonderausnahme, und zwar wenn der Schleppende und der geschleppte in einem KFZ Betrieb Arbeiten, und der PKW zur Reparatur eingeschleppt wird, dann darf der Lehrling ab dem 2 Lehrjahr diesen PKW (hinten) auch über mehrere KM Lenken, wenn die Fahrt direkt zur Reparaturstelle geht, also nicht nochmal beim Imbiss anhalten !

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower


Ne Mozart. BE - also PKW+Anhänger.

Mit B darf er nur bis zum Leergewicht des Zugfahrzeugs ranhängen ("Hänger" max. Gewicht unter oder gleich Leergewicht des Zugfahrzeugs).

Gehts bei dem Gewicht dann eigentlich um die max. zulässige Gesamtmasse des abgeschleppten Fzgs. oder nur ums tatsächliche Gewicht? Wenn ichs richtig im Kopf habe, darf ich ja mit meinem Kombi bis zu ner Steigung von 10% sogar 1200kg ziehen.

Bsp.: Ich (BE, Astra F Kombi) dürfte meinen Bruder (B, Corsa B) schleppen, er mich aber nicht?! Höchstens abschleppen dürfte er mich. Bräuchten wir dann auch so ne genehmigte Route? Das hab ich ja noch nie gehört...

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