ABschleppen Strafbar ??!
Wir wurden heute von der polizei angehalten .
ANzeige wegen fahren ohne führerscheins usw.
person A fährt ein omega b facelift der abzuschleppende wagen ein astra f cc , wir haben ne stange verwendet wegen dem bremsen .
soweit ich weiß wird der abzuschlebende wagen wie ein anhänger gesehen wen er das zulassige gesamtgewicht des ziehenden wagen nicht übersteigt ., also benötigt fahrer a ein führerschein und fahrer B nicht . oder wie seht ihr das : ??
Beste Antwort im Thema
hier stehts ganz gut sichtbar wegen der aufgehobenen Beschränkung auf 3 Achsen beim Kartentausch und auch die Gewichtssachen sind gut zu erlesen
http://www.kreis-dueren.de/.../Umtausch_Kartenfuehrerschein.php?ID=1
84 Antworten
Jetzt treiben wir mal die "Gesetzeshüter " unter uns mal in den Wahnsinn😁
Was ist , wenn ich (Inhaber eines Führerschein Klasse 2) ein Fahrzeug schleppe, welches abgemeldet ist und an dessen Steuer sitzt mein Sohn (17 Jahre Führerschein begleitenes Fahren)?
genau so schauts aus, du kannst ja nicht eingreifen beim Filius - Dann müsste eine weitere geeigente Person beim BF17 neben dran sitzen.
Wichtig ist aber vor allem halt auch die Ausnahmegenehmigung für das Verwenden eines PKW als Anhänger, wodurch die Versicherung über das ziehende Fahrzeug überhaupt erst möglich werden kann.
Weiteres Problem besteht für Besitzer der alten Klasse 3, denn beim genehmigten Schleppen eines PKW handelt es sich um einen "mehrachsigen Anhänger " der nicht mit dem 3er bewegt werden darf. Der Schleppende benötigt also entweder den alten 2er, BE, C1E oder CE
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Weiteres Problem besteht für Besitzer der alten Klasse 3, denn beim genehmigten Schleppen eines PKW handelt es sich um einen "mehrachsigen Anhänger " der nicht mit dem 3er bewegt werden darf. Der Schleppende benötigt also entweder den alten 2er, BE, C1E oder CE
Den alten Klasse 2 (irgendwann mal beim Bund gemacht😁) habe ich ja.
Und wenn meine Frau als 2te eingetragene Person im geschleppten Fahrzeug neben dem Filius sitzt ist es also legal?
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Zitat:
Original geschrieben von opelfan81
Ich denke auch das es nicht so heftig kommen wird war ja nicht vorsätzlich, zudem warum sollte die staatsanwaltschaft mit Kanonen auf spatzen schießen !Zitat:
Original geschrieben von Nihilyst
ER ist meinen Wagen gefahren und ich saß im Manta. Polizei - angehalten:SO sieht die Sachlage aus:
Wie dachten die Versicherung geht auf das geschleppte Fahrzeug über daher haben wir ja auch abgeschleppt.
So haben wir es auch den Polizisten erklärt. Der hatte zwar verstanden was unsere ursprügliche Absicht war aber
er sagte halt "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! " 😉GRUND:
- Fahren ohne geiegnete Fahrerlaubnis: UNd zwar NUR der Abschleppende ICH nicht. Wegen
der Problematik eines zweiachsihen Hängers, welches der Manta faktisch war und mein Kollege dafür keinen
geiegneten Führerschein hatte. Da ich einen Klasse B hatte im Manta, hatte ich von daher gar kein Problem!- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz!: Auch hier, DAS ABGESCHLEPPTE AUTO MUSSTE
ANGEMELDET SEIN. Aber auch hier: Das Betraf nur meinen Kollegen im Vectra!Ich als Lenker im Manta habe nur ärger bekommen wegen Mittäterschaft an dieser Straftat, weil ich
ihm dafür meinen Wagen geliehen hatte! Ich habe die Papiere die ich von der Staatsanwaltschaft bekommen habe noch hier
bei Interesse. Da sind die obigen Punkte aufgeführt.Was kam dabei heraus: DIe beiden Punkte sind wegen GERINGER SCHULD eingestellt worden.
Keinen Cent haben wir bezahlt und wir brauchten keinen Anwalt. Punkte gab es auch nicht. Nur
nochmal machen sollten wir es nicht 😉Nur wegen der ganzen Schwarzmalerei hier, wartet erstmal ab.
jetzt heißt es eh abwarten und tee trinken
Ahja? Du wusstest also weder, dass du ein Fahrzeug führst, noch wolltest du es? Wenn das zutrifft, kann es sein, dass es nicht vorsätzlich war! Ich gehe aber davon aus, dass du am Steuer saßt und dir somit auch bewusst warst, dass du gerade fährst/geschleppt wirst! Fahrlässig wäre das ganze vielleicht, wenn du am Auto geschraubt hast und es rollt ohne ersichtlichen Grund plötzlich auf die Straße, während du drin sitzt!
Über das Strafmaß kann man absolut garnichts sagen! Das ist von Bundesland zu Bundesland und selbst dort von Gericht zu Gericht teilweise unterschiedlich! Während man in Frankfurt für ein paar Drogen in der Tasche ein müdes lächeln vom Bullen bekommt und im Wiederholungsfall ein paar Tagessätze, kann es dir in Bayern passieren, dass du gleich in den Bau (hehe Kundschaft ;-)) wanderst oder zumindest ne Bewährungsstrafe bekommst!
wenn eine Schleppgenehmigung vorliegt und der BF17 in Begleitung hinten geschleppt wird, was sollte da dann dagegen sprechen?
Warum eine "Schleppgenehmigung" anfordern (und wenn wo)
oder besser gefragt, was ist eine "Schleppgenehmigung"?
Was eine Schleppgenehmigung ist? Eine Ausnahmegenehmigung für das Schleppen von Kraftfahrzeugen. Unter Anderem zur Umgehung von zulassungsvorschriften beim Gebrauch von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.
Warum brauchst du die? Weil du ohne nicht Schleppen darfst! Nur mit der Genehmigung gilt der geschleppte PKW ausnahmsweise als Anhänger und darf geschleppt werden.
Woher es die gibt? z.B. vom Landratsamt.
So Können Antrag und Genehmigung aussehen.
http://www.landkreis-bamberg.de/media/custom/1633_792_1.PDF?1274880406
http://www.hochtaunuskreis.de/.../Schleppgenehmigung-p-4427.pdf
http://www.bernkastel-wittlich.de/.../schleppgenehmigung.pdf
Au Mann, deutsche Rechtsprechung😁, weiss gar nicht ob so eine Genehmigung auch für unsere Breitengrade (Ruhrgebiet,NRW) zwingend erforderlich ist
Wenn ich also einen etwa 50km von meiner Wohnung auf der Autobahn liegengebliebenen PKW nach Hause schleppe (nächste Autobahnausfahrt runter und dann Überland),ich Führerschein Klasse 2, der Fahrer des geschleppten Fahrzeug Klasse 3, habe ich mich ohne Schleppgenehmigung also unwissendlich starfbar gemacht oder wird die Situation als Notfall gehandelt?
Nofall ist es solange du ihn aus der Gefahrenzone ziehst, also von der Autobahn runter zur nächsten Ausfahrt / Parkplatz etc., wenn du ihn evtl. binnen 10km bis zur nächsten bekannten Tankstelle / Werkstatt etc. ziehst, sagt sicher auch keiner was. 50km nach Hause ist aber fern von jeglichem Nothilfegedanken.
@ Mage, ja das ist auch in deinen Breitengraden geltendes Recht Die StVO, StVZO und FZV gelten schlieslich bundesweit. 😎
Unterscheide aber doch bitte Schleppen und Abschleppen!
Abschleppen ist der Nothilfegedanke bei angemeldeten Fahrzeugen im Falle einer Panne
Schleppen darf man nur mit Genehmigung - das geht auch mit abgemeldeten Fahrzeugen
Aber das wurde hier im Thema alles bereits erklärt, mach dir die Mühe und lies es bitte nach, sind erst 3 Seiten.
Aber extra für dich nochmal der Link zu Wikipedia zum Thema Schleppen / Abschleppen
http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen
Zitat:
Ahja? Du wusstest also weder, dass du ein Fahrzeug führst, noch wolltest du es? Wenn das zutrifft, kann es sein, dass es nicht vorsätzlich war! Ich gehe aber davon aus, dass du am Steuer saßt und dir somit auch bewusst warst, dass du gerade fährst/geschleppt wirst! Fahrlässig wäre das ganze vielleicht, wenn du am Auto geschraubt hast und es rollt ohne ersichtlichen Grund plötzlich auf die Straße, während du drin sitzt!
Witzig 🙂 Ich habs doch sehr deutlich gesagt:
Also erstmal: Es wurde ANERKANNT, dass es sich in meinem Fall um geringe Schuld gehandelt hat, darüber gibts also nichts zu diskutieren. Der Unterschied ist doch ganz einfah Folgender:
Klar ist es falsch ein unangemeldetes Auto ohne Not einfach zu schleppen. Nur haben wir damals so gehandelt, da wir dachten,
dass beim ziehen, das Auto also nicht aus eigener Kraft fährt, keine Anmeldung notwenig sei. Das mag dumm klingen, und das ist es auch! Trotzdem konnten wir dieses auch so dem Beamten erklären!
Natürlich ist es falsch gewesen. Nur ist es so:
Der gekaufte Manta HÄTTE JA AUS EIGENER KRAFT FAHREN KÖNNEN, und wären wir einfach gesetzeswiedrig auf gut glück damit losgefahren, DANN wäre das genau DIE GLEICHE ANKLAGE gewesen. Aber mit einem vollständig anderem Vorsatz! Nämlich absichtliches
und auchnoch dreisstes Missachten der geltenden Gesetze. Der Polizist sah damals ein, dass wir den ganzen bescheuterten Aufwand mit dem Abschleppen nur gemacht haben um eben nicht so zu handeln. Klar ist das auch dämlich dass dann so zu machen, aber es ist dennoch eine Andere Betrachtungsweise.
Und was diskutiere ich hier, genau so kam es dann auch, ich hätte theoretisch damals nen Punkt bekommen können, aber die ganze sache ist wegen "geringer schuld" nunmal fallengelassen worden. Das ist halt ne tatsache.
Ich habe niemals gesagt dass das immer so sein muss, kann auch sein das der TE jetzt einige Probleme bekommt, aber ob es in jedem Fall so kommt kann man nicht wissen, siehe mein Beispiel.
Meiner Meinung nach hätte der TE wesentlich mehr ärger am ar*** wenn er z.b. über ne rote Ampel gefahren wäre, das wäre ne klare sachlage, und nun diskutieren wir nun schon 3 seiten lang über diesen kram...
Ich wette da kommt nicht viel, (wissen tu ich es allerdings nicht)
Alles sehr verwirrend... Ich hatte vor ca. nem Jahr nen ähnlichen Fall! Hab dan bei der Verkehrspolizei angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass ich schleppen darf, wenn das geschleppte Fzg. angemeldet ist. Ich habe dann nachgefragt, ob dafür auch rote Nummern reichen und laut dem Polizisten habe ich es dann gedurft! Hab dann das Auto ca. 35km so geschleppt! Also vorne ganz normal und hinten ein Auto mit roten Kennzeichen!
Wenn man nichtmal mehr den Grünen glauben kann...
Zitat:
Original geschrieben von Nihilyst
Witzig 🙂 Ich habs doch sehr deutlich gesagt:Zitat:
Ahja? Du wusstest also weder, dass du ein Fahrzeug führst, noch wolltest du es? Wenn das zutrifft, kann es sein, dass es nicht vorsätzlich war! Ich gehe aber davon aus, dass du am Steuer saßt und dir somit auch bewusst warst, dass du gerade fährst/geschleppt wirst! Fahrlässig wäre das ganze vielleicht, wenn du am Auto geschraubt hast und es rollt ohne ersichtlichen Grund plötzlich auf die Straße, während du drin sitzt!
Also erstmal: Es wurde ANERKANNT, dass es sich in meinem Fall um geringe Schuld gehandelt hat, darüber gibts also nichts zu diskutieren. Der Unterschied ist doch ganz einfah Folgender:
Klar ist es falsch ein unangemeldetes Auto ohne Not einfach zu schleppen. Nur haben wir damals so gehandelt, da wir dachten,
dass beim ziehen, das Auto also nicht aus eigener Kraft fährt, keine Anmeldung notwenig sei. Das mag dumm klingen, und das ist es auch! Trotzdem konnten wir dieses auch so dem Beamten erklären!Natürlich ist es falsch gewesen. Nur ist es so:
Der gekaufte Manta HÄTTE JA AUS EIGENER KRAFT FAHREN KÖNNEN, und wären wir einfach gesetzeswiedrig auf gut glück damit losgefahren, DANN wäre das genau DIE GLEICHE ANKLAGE gewesen. Aber mit einem vollständig anderem Vorsatz! Nämlich absichtliches
und auchnoch dreisstes Missachten der geltenden Gesetze. Der Polizist sah damals ein, dass wir den ganzen bescheuterten Aufwand mit dem Abschleppen nur gemacht haben um eben nicht so zu handeln. Klar ist das auch dämlich dass dann so zu machen, aber es ist dennoch eine Andere Betrachtungsweise.
Und was diskutiere ich hier, genau so kam es dann auch, ich hätte theoretisch damals nen Punkt bekommen können, aber die ganze sache ist wegen "geringer schuld" nunmal fallengelassen worden. Das ist halt ne tatsache.
Ich habe niemals gesagt dass das immer so sein muss, kann auch sein das der TE jetzt einige Probleme bekommt, aber ob es in jedem Fall so kommt kann man nicht wissen, siehe mein Beispiel.Meiner Meinung nach hätte der TE wesentlich mehr ärger am ar*** wenn er z.b. über ne rote Ampel gefahren wäre, das wäre ne klare sachlage, und nun diskutieren wir nun schon 3 seiten lang über diesen kram...
Ich wette da kommt nicht viel, (wissen tu ich es allerdings nicht)
Mein Beitrag war doch auf den von opelfan81 bezogen und nicht auf deinen! Du bringst allerdings gerade etwas durcheinander! Opelfan81 meinte, es war nicht vorsätzlich! Ob Vorsatz oder nicht hat nichts mit den mildernden Umständen, die du meinst zu tun!
Vorsätzlich ist das ganze in dem Moment, in dem du das Kfz bewegen willst und weißt, dass du es bewegst!
Welche Strafe du bekommst oder ob das Verfahren eingestellt wird, wie in deinem Fall, bestimmt zunächst einmal der Staatsanwalt! Wenn er sagt es war ja nicht so schlimm, du wusstest es nicht besser, wenn du es gewusst hättest, hättest du es nicht gemacht, es ist nichts passiert etc. kann er unter Abwägung sämtlicher Umstände das Verfahren einstellen!
Es kann aber genauso sein, dass ihm sein Kaffee am Morgen nicht geschmeckt hat und er es nicht einstellt!
Das ganze wiederrum hat aber nichts mit der Schuldfähigkeit, zu tun. Die Schuldfähigkeit kann durch deinen Geisteszustand eingeschränkt sein (psychische Erkrankung, Rausch etc.). Von ner verminderten Schuldfähigkeit gehe ich jetzt mal nicht aus! Dann wird nämlich direkt der Schein kassiert!
MfG Phönix
P.S.: Ich glaube auch nicht, dass wirklich viel nachkommt! Man weiß es aber halt nicht!