Abgasskandal: 2.0 TDI (Software) Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo zusammen, mich würde mal interessieren ob bei eurem 2.0 TDI schon irgendwelche Updates gemacht worden sind und warum.
Es wäre schön wenn ihr Bitte euer MJ oder BJ hinschreibt und welchen Motor ihr verbaut habt.

MfG Benny

Beste Antwort im Thema

Ein dummer Kommentar eines VW Mitarbeiters um zu trollen.

Glückwunsch. Schon heute morgen voller Erfolg getätigt 😉
Ein Kollege hat es auch gleich geliked.

Ersteres kannst du übrigens nicht bestreiten.
Deine Schreib-Historie verdeutlicht das sehr anschaulich.

3142 weitere Antworten
3142 Antworten

Das ist sicherlich richtig ! Dennoch sehe ich rechtlich keine Handhabe , den Dieselbesitzer zur Aufspielung des Updates zu zwingen . Der VW - Kunde hat unbedarft ein Fahrzeug gekauft , bei welchem er davon ausgehen durfte,dass alles am Fahrzeug in Ordnung ist . Er konnte zu keinem Zeitpunkt vermuten , dass das Fahrzeug nicht den Zulassungsbestimmungen und vor allem auch nicht der Betriebserlaubnis entspricht .Daher ist dies eine Angelegenheit zwischen VW und der KBA.Die KBA hat die Betriebserlaubnis erteilt und wenn sich nun im nachhinein herausstellt , dass VW offenkundig mit gezinkten Karten gespielt hat , müsste dies ja wohl rechtliche Konsequenzen für VW haben . Hat es - aus welchen Gründen auch immer - aber nicht,daher rechtlich keine Maßnahmen gegen Update - Verweigerer möglich .Eine Stilllegung kommt daher nicht in Betracht ! MfG

VW hat eine Lösung präsentiert und das KBA hat dies genehmigt. Punkt. Nochmal, laut KBA ist das Update verbindlich!

http://www.duden.de/rechtschreibung/verbindlich

Heizölblitz, seit heute bei MT und vier Beiträge, die alles nach Art von Foster nochmal wiederholen möchten, nochmal und nochmal.
Natürlich nur ein Schelm, wer ... usw. usf.

Da kommt absehbar was mit "verbindlich" hieße, das KBA handelte auf eine Art, die das Gefühl persönlichen Entgegenkommens verbreitet, freundlich, liebenswürdig. Ergo, keine rechtliche Handhabe gegen ... ROFL
SCNR

Ich verstehe das so,dass das Anbieten des Updates für VW verbindlich ist . Ob sich daraus aber auch eine Verbindlichkeit für den Dieselbesitzer ergibt , erschließt sich mir nicht .Wäre dies so , dann wäre bereits der erste Brief von der KBA gekommen ,nicht wahr ! MfG

Ähnliche Themen

Es hat den Eindruck , als gäbe es hier einige Foristen , welche im Sinne von VW/ KBA die Funktion eines Mentors eingenommen haben.Ich habe hier lediglich meine Sichtweise zum Thema abgegeben - ohne ( rechtlichen ) Anspruch auf Richtigkeit ! MfG

Ja, ganz ehrlich, ich weiß auch nicht, wo manche Ihre Weisheiten her haben.
Da werden detailiert Vorgänge vorgebetet, die natürlich GENAU so kommen werden, vorgetragen aus tiefster Überzeugung.
Man sollte nicht vergessen, dass es hier um einen bis dato einmaligen Fall geht, mit engster Verstrickung von Regierung und Automobilindustrie.
Ob es die Regierung hier wagt, tatsächlich auf Eskalation mit den betrogenen Kunden zu gehen, darf man zumindest mal bezweifeln.

Exakt so ist es !

Zitat:

@P990i schrieb am 27. Juni 2017 um 16:27:37 Uhr:


Heizölblitz, seit heute bei MT und vier Beiträge, die alles nach Art von Foster nochmal wiederholen möchten, nochmal und nochmal.
Natürlich nur ein Schelm, wer ... usw. usf.

Da kommt absehbar was mit "verbindlich" hieße, das KBA handelte auf eine Art, die das Gefühl persönlichen Entgegenkommens verbreitet, freundlich, liebenswürdig. Ergo, keine rechtliche Handhabe gegen ... ROFL
SCNR

Alter Verwalter.
Da du mich ja angeblich auf der Ignorierliste hast, weist du von meinen Beiträgen doch erstaunlich viel.
Aber das ist von einem Troll (auch Renfield genannt) ja nicht anders zu erwarten.
Dann dieser von mir jetzt noch zitierte Beitrag.
Warum sollte ich einen zweiten Account hier öffnen?
Möglicherweise hast du dies getan um..
Natürlich nur ein Schelm, wer... usw. usf.

Aber dass du nicht anders sein kannst, sollte nun ja eigentlich jeden klar sein.

Sobald die ersten Updateverweigerer von einer Behörde schriftlich genötigt werden, dieses Update zu installieren, ist die erste Klage nur einen Katzensprung entfernt - das dürfte amtlich sein. Dann wird sich ein Gericht mit diesem speziellen Fall auseinandersetzen.

Ich habe nach wie vor Hoffnung, dass sich die derzeitige Tendenz in der Rechtsprechung weiterhin fortsetzt und es dem betrogenen Kunden nicht zugemutet wird, die Zeche für dieses komplette Staatsversagen zu zahlen.

Zitat:

@Alf3366 schrieb am 27. Juni 2017 um 20:25:08 Uhr:


Sobald die ersten Updateverweigerer von einer Behörde schriftlich genötigt werden, dieses Update zu installieren, ist die erste Klage nur einen Katzensprung entfernt

Ob TÜV-Verweigerung oder Zulassungsentzug, die Anwälte stehen längst in den Startlöchern und das dürfte unserem Dobby bekannt sein.

War heute beim TÜV zur HU. Kein Update - kein Problem!

Alf, war doch klar.
Noch haben die öffentlich-rechtlich Beliehenen keine Weisung, anders zu handeln, als bisher.

Laß' die Wahlen vorbei und den VW-Konzern in der Verjährung sein.

Es bleibt wirtschaftlich gar nichts anderes übrig, als EA 189 solange weiter zu fahren, wie es irgendwie geht.

Jup, aber vor kurzem hat ja jmd. geschrieben, dass ein EA 189 durch die HU gefallen wäre, weil er das Update nicht hat. Verunsicherte ja doch etwas.

Nach der Verjährung wird es wohl tatsächlich ernst. Bleibt zu hoffen, dass ich bis dahin einen Tuner finde, der sich um dieses Update "kümmern" würde. 😉

Ähnliche Themen