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A8 Umbau auf US Policecar. Signal und Lichtanlage.

Audi A8 D2/4D
Themenstarteram 26. Februar 2016 um 20:00

Moin leuz

Habe vor meinen A8 D2 wie oben genant eine Signal und leucht Anlage zu verpassen (kein Leuchtbalken auf dem dach lediglich hinterm grill! )meine frage wäre ob irgend jemand schon Erfahrung damit hat und mir ein paar tips hätte auf was zu achten ist bzw wie siht das ganze gesetzlich aus ? ich habe zwar ein paar Beiträge gefunden wo im schlimmsten fall bei eingeschalteter Warnanlage ein Bussgeld von Max 40€ fällig wäre allerdings sind diese Beiträge aus dem jahre 2010 , trifft das heute immer noch so zu mit dem Bussgelder ?

( Nebenbei Mir ist klaar das das nicht zulässig ist usw ... , Außerdem wird diese Anlage lediglich zu SHOW zwecken verbaut , für messen usw .. )

mfg Tim

und schon mal danke im voraus :) :D

Beste Antwort im Thema

Öh...???

Ich kann Dir nicht folgen... :confused:

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auf die Dachelektrik achten , falls Airbag verbaut sind , ansonsten strom über die A-Säule oder C Säule vom Akku ziehen , Schiebedach Mechanik auch größer als gedacht ... 2x so groß wie das dach von oben gesehen ..

Naja, schau Dir mal den hier an:

§ 132 Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. http://dejure.org/gesetze/StGB/132.html

Da gibts ne Menge Entscheidungen drüber, als Leute ihren Wagen auf Polizei getrimmt haben, aber statt "Polizei" "Bolidsei" o.ä. draufgeschrieben haben.

Ich meine mich zu erinnern gelesen zu haben, daß erst vor wenigen Monaten ein importiertes US-Polizei-Auto solche Schwierigkeiten hatte. Wenn man sowas machen will, dann sollte man sich vorher in eine Bücherei setzen und einen Strafrechtskommentar holen und sich die Seiten zum §132StGB durchlesen. Das hier wäre so ein Standardwerk: http://www.beck-shop.de/.../productview.aspx?product=14894607

Ich denke schon, daß was geht, man muß es halt nur richtig machen und vorher(!) mit der *Bolidsei*wache am Ort absprechen ... Sonst sprechen die Dich nachher an und dann gibts den *oups*...Faktor!

Hier hab ich was gefunden: http://www.rechtsindex.de/.../...nmassung-blaulicht-im-strassenverkehr

Das meinte ich mit "vorher abklären"...

Themenstarteram 26. Februar 2016 um 20:27

Hallo :)

das mit der Beschriftung wusste ich schon , habe spezielle Aufkleber die einfach an zubringen und wegzumachen sind somit wird nach verlassen des Veranstaltungs Gelände die kompletten stikers entfernt . aber trotzdem danke :)

mir geht es eigentlich nur um die Signal und Licht Anlage da ich dazu nichts finden konnte :/

ich schon, das Urteil hier (s.o.):

Hier hab ich was gefunden: http://www.rechtsindex.de/.../...nmassung-blaulicht-im-strassenverkehr

 

Das meinte ich mit "vorher abklären"...

So weit ich weiß bedeutet "Blaulicht" und/oder "Martinshorn" so viel wie "Vorsicht, für mich gilt die StvO nicht" das eine eben optisch, das andere akustisch...

Themenstarteram 26. Februar 2016 um 20:57

okai , das hört sich ja nich al zu tolle an :/

naja ich habe weiterhin nichts aktuelles zu der rechts lage gefunden außer das man anscheinend nach dem Bußgeldkatalog von 2011 40€ strafe zahlt sons nix :I

Hallo Iceman.

Gehen wir davon aus, dass du das Fzg wirklich nur als Showcar auf Messen ausstellen willst so sollte das ok sein (warum sollten US Cops deutsche Autos fahren???).

Ich würde dir aber tunlichst abraten das Fzg anzumelden bzw. mit so einem Auto auf die Bahn zu gehen. Die Rennleitung sieht sich hier in ihrer Kompetenz hintergangen.

Also blaues Licht am Auto ist kein Kavaliersdelikt. Ich arbeite in einem Betrieb für Offroad Fahrzeuge, dort sind zwei gelbe Rundumleuchten serienmäßig. Für einen ausländischen Kunden (Südamerika) benötigten wir Rundumleuchten mit blauer Streuscheibe (weil dort Standard). Der Leuchtenhersteller machte uns darauf aufmerksam, dass er die Leuchten in Deutschland an uns eigentlich NICHT verkaufen darf (ist schon eine zeitlang her, heute kann man auch Kalaschnikovs kaufen).

Gruß

Themenstarteram 28. Februar 2016 um 10:54

Okai :I

Naja dan überleg ich mir das ganze nochmals :/

Aber Danke :)

Hi Iceman!

Ich arbeite im "Blaulichtgewerbe", und ich würde Dir DRINGEND davon abraten, Signalleuchten in egal welcher Farbe an Deinem Auto zu verbauen. Die Polizei versteht da überhaupt keinen Spass und findet das auch maximal unlustig. In den §§35 und 38 StVO ist geregelt, wer wann und warum farbige Kennleuchten an seinem Auto haben und benutzen darf. Ich hab jetzt mal etwas in verschiedenen Urteilen gestöbert. Der durchschnittliche Tarif für unerlaubtes Anbringen und/oder Inbetriebnehmen von solchen Einrichtungen steht bei Erstverurteilung bei ca. 30 Tagessätzen, also einem vollen Monatsgehalt. Das nur, solange nichts passiert. Sonst ein Vielfaches davon, inklusive empfindlicher Freiheitsstrafen.

Dabei ist es unerheblich, ob Du die Teile auch benutzt, also eingeschaltet, oder einfach nur montiert hast. Sobald auch nur ein Einziger das sieht und sich beschwert, siehst Du also alt aus.

Zitat:

@micha204 schrieb am 28. Februar 2016 um 12:45:01 Uhr:

Hi Iceman!

Ich arbeite im "Blaulichtgewerbe", und ich würde Dir DRINGEND davon abraten, Signalleuchten in egal welcher Farbe an Deinem Auto zu verbauen. Die Polizei versteht da überhaupt keinen Spass und findet das auch maximal unlustig. In den §§35 und 38 StVO ist geregelt, wer wann und warum farbige Kennleuchten an seinem Auto haben und benutzen darf. Ich hab jetzt mal etwas in verschiedenen Urteilen gestöbert. Der durchschnittliche Tarif für unerlaubtes Anbringen und/oder Inbetriebnehmen von solchen Einrichtungen steht bei Erstverurteilung bei ca. 30 Tagessätzen, also einem vollen Monatsgehalt. Das nur, solange nichts passiert. Sonst ein Vielfaches davon, inklusive empfindlicher Freiheitsstrafen.

Dabei ist es unerheblich, ob Du die Teile auch benutzt, also eingeschaltet, oder einfach nur montiert hast. Sobald auch nur ein Einziger das sieht und sich beschwert, siehst Du also alt aus.

Hallo Micha.

Bist du tatsächlich bei der Rennleitung?

Wie kann es dann sein, dass andere 4Räder schneller fahren dürfen als unser 8ender?? Kannst du uns nicht posten wo wir die ganzen ProllBMW und MöchtegernMercedes mit mindestens 50km/h Überschuss überholen können ohne von DEINER Rennleitung ausgebremst zu werden?

Gruß

OK, vergiss das Ganze (hatte einen schlechten Traum)

Öh...???

Ich kann Dir nicht folgen... :confused:

Zitat:

@micha204 schrieb am 28. Februar 2016 um 13:00:18 Uhr:

Öh...???

Ich kann Dir nicht folgen... :confused:

Hallo Micha.

Das war Ironie. Ich ging davon aus, dass du bei der Polizei arbeitest.

Gruß

Themenstarteram 28. Februar 2016 um 14:17

okai , trotzdem danke an alle :)

Zitat:

lediglich hinterm grill!

Wozu hinterm Grill?

Wenn schon dann richtig, nämlich wie die Großen! (siehe Bild)

Mich wundern die Aussagen hier ein wenig, soweit mir bekannt ist, muss solch eine Anlage, wenn im Fahrzeug verbaut bei einer Privatperson, lediglich außer Funktion sein solange man am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Außer Funktion soll heißen, das auch ein versehentliches Einschalten nicht möglch sein darf, was weiß ich, keine Sicherung drin, Kabel nicht angeschlossen , usw.

Viele der Panzer haben ihr Blaulicht direkt im Scheinwerfer drin, genauer gesagt im Blinkergehäuse, nun darfst du aber auch als Privatperson einen Panzer-A8 besitzen, fahren und auf dich zulassen. Die Licht- und Signalanlage darf dann wie bereits gesagt, im öffentlichen Straßenverkehr eben nur nicht benutzbar sein.

Das erste Bild zeigt eine Spezialanfertigung, die so in keiner Audi-Aufpreisliste stand, wer sich da die Mühe gemacht hat, ist mir leider nicht bekannt, lt. Flagge war der Panzer zu dem Zeitpunkt wohl für Abgeordnete aus Dänemark im Einsatz.

851e094ea7
-57
0265931037010

Zitat:

@Magnus-Vehiculum schrieb am 28. Februar 2016 um 17:17:21 Uhr:

Zitat:

lediglich hinterm grill!

Wozu hinterm Grill?

Wenn schon dann richtig, nämlich wie die Großen! (siehe Bild)

Mich wundern die Aussagen hier ein wenig, soweit mir bekannt ist, muss solch eine Anlage, wenn im Fahrzeug verbaut bei einer Privatperson, lediglich außer Funktion sein solange man am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Außer Funktion soll heißen, das auch ein versehentliches Einschalten nicht möglch sein darf, was weiß ich, keine Sicherung drin, Kabel nicht angeschlossen , usw.

Viele der Panzer haben ihr Blaulicht direkt im Scheinwerfer drin, genauer gesagt im Blinkergehäuse, nun darfst du aber auch als Privatperson einen Panzer-A8 besitzen, fahren und auf dich zulassen. Die Licht- und Signalanlage darf dann wie bereits gesagt, im öffentlichen Straßenverkehr eben nur nicht benutzbar sein.

Das erste Bild zeigt eine Spezialanfertigung, die so in keiner Audi-Aufpreisliste stand, wer sich da die Mühe gemacht hat, ist mir leider nicht bekannt, lt. Flagge war der Panzer zu dem Zeitpunkt wohl für Abgeordnete aus Dänemark im Einsatz.

Hallo Magnus.

Jetzt sind wir bei der deutschen Gesetzgebung. Akzeptieren wir diese oder machen wir einen eigenen Threat mit mindestens 10 Seiten auf???

Ich denke du weißt was ich meine. Blaulichter von Einsatzfahrzeugen werden vor Verkauf entfernt. Wie es mit Sondereinbauten für Sesselfurzer aussieht weiß ich nicht, denke aber: "nicht zuläßig". Weil: Leuchten die installiert sind müssen auch funktionieren.

Warum darf eigentlich Angie mit Blaulicht fahren? Beachtet sie sonst niemand? Ein Vorwerkverkäufer hat es bestimmt genau so eilig. Scheinheilige Welt.

Gruß

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