A6 4G Winterräder (Zubehör sowie OEM)

Audi A6 C7/4G

Hi,
weiss jemand, welche Typen Winterräder für den 4G seitens Audi zulässig sind?
Stahl?
Alu Fremdfirmen (ATU etc)?
Alu nur Audi-Fabrikate?

Fzg.-Lieferung ist früher als gedacht und jetzt drängt die Felgenfrage...

Vielen Dank!

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Ich verstehe ja noch, wenn ein Käufer bzw. Nutzer eines bestimmten Modells hier rummeckert. Was jedoch hier geschieht, ist echt der Hammer: Eigner eines zwanzig Jahre alten Fahrzeugs kommen hier hin, vergleichen ihre echten Low-Tech-Gefährte mit Autos, die über die modernste Technik verfügen.
Was hat wohl ein 124er im Jahre 1985 für Räder gehabt, was hat eine aktuelle E-Klasse für Räder?
Radkappen mit 15- oder 16-Zoll-Ballonrädern oder maximal Rentner-Alus! Und nun hackt man auf Audi rum? Soll sich der Obernörgler mal umsehen und vergleichen, wie viele Audi aus den 90ern noch ohne Löcher zu haben sind?!
Nun wieder zum Thema: für mich kommen z. B. nur 19 Zoll in Frage, ich fahre aber auch mindestens ein halbes Jahr lang täglich 500 km und mag mich an meinem Fahrzeug erfreuen. Aber wer mag, kann auch die in meinen Augen hässlichen 16-Zoll-Räder nehmen, kosten ja auch nur einen Bruchteil.

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Bin auch gerade dabei mir Winterräderkompletträder zu besorgen. Habe den Link genutzt und dort wird zu meinem Fahrzeug:

Audi A6 Avant 3.0 TDI quattro 150(204) kW(PS) S tronic aus 2013

auch folgende Felge angezeigt:

Winterkomplettrad im 15-Speichen-Stern-Design, 7,5 J x 19, 235/45 R 19 99V XL.

Aber in den COC-Papieren finde ich die nicht. Gibt es ein anderes Schriftstück woraus dies hervorgeht (COC anbei)?

Zitat:

@darkchylde schrieb am 26. Dezember 2018 um 09:32:36 Uhr:


Schau mal hier oder lass dir bei Audi die zu deinem Fahrzeug (über manuelle Eingabe oder Eingabe der FIN, wenn du dein Fahrzeug unter myAudi registriert hast) die passenden original Felgen/Kompletträder anzeigen.
COC

Diese Winterkompletträder liegen noch bei mir im Keller. Die Abdeckungen für die Mitte habe ich natürlich auch.

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@yzf1006 Alles, was nicht in den COC-Papieren steht, muss per Einzelabnahme abgenommen und eingetragen werden. Nur die Tatsache, dass etwas nicht in den COC steht, heißt ja nicht, dass man es nicht fahren darf.

@Thunder EN Danke für Dein Angebot. Dafür gibt es bei MT einen tollen Marktplatz. Kannst auch einen Link zu einem Verkaufsportal oder zum MT-Marktplatz in Deine Signatur stellen.

Danke Rowdy. Habe bei meinem Audi-Händler angerufen und er hat nachgeschaut und meinte ich darf die fahren. Auch auf der Audi-Seite mit VIN Eingabe wurden mir die Kompletträder angezeigt. Vermutlich gibt es eine ABE!?

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Zitat:

@yzf1006 schrieb am 6. Mai 2019 um 15:48:52 Uhr:


Danke Rowdy. Habe bei meinem Audi-Händler angerufen und er hat nachgeschaut und meinte ich darf die fahren. Auch auf der Audi-Seite mit VIN Eingabe wurden mir die Kompletträder angezeigt. Vermutlich gibt es eine ABE!?

Eine ABE gibt es nicht, aber wenn zum Beispiel diese Reifenkombi im Tankdeckel steht, ist das schon mal ein guter Hinweis auf die Verwendbarkeit. Vielleicht noch einmal im CoC unter 52 nachschauen, oder vom Freundlichen eine Kopie aus dem Ratgeber Rad/Reifen über die Verwendbarkeit machen lassen.

Genau richtig. Es gibt für Originalfelgen nur Traglastgutachten. Und wie man liest, weigert sich Audi mehr und mehr diese herauszurücken. Stehen die Räder nicht in den COC - dabei bleibe ich - muss man eine Einzelabnahme machen lassen. Dass man sie fahren kann heißt ja nicht, dass man sie fahren darf. Wenn es eine Freigabe dafür gibt, wird der TÜV dafür Unterlagen haben und sie eintragen.
Der A6 kann und darf ja auch mit 20" gefahren werden. Wenn er aber mit 18" ausgeliefert wurde, steht diese Reifengröße häufig nicht in den Papieren. Auch hier muss, selbst mit Orignalrädern, eine Abnahme mit Eintragung gemacht werden.
So schwer ist das doch nicht, oder?

Das liegt aber an der Tatsache, daß der A6 mit auf 18" keinen Tankschutz hat, den er bei werksseitig verbauten 20" besitzt. Aber ja, nicht eingetragene Kombis, auch originale, müssen eingetragen werden.

Die COC Nr. 52 habe ich im Beitrag am 30. April 2019 um 09:14:44 Uhr hochgeladen. Die Reifenkombi 7,5 J x 19, MS 235/45 R 19 99V XL stehen dort nicht. Bei meinem Audi-Händler wurde mir gesagt, sie drucken mir was aus woraus hervorgeht, dass ich die Reifenkombi fahren darf. Von einer Einzelabnahme wurde nix gesagt. Am 20.05. muss ich zum Service und werde das Rätsel dann lösen. Zur Not, lasse ich sie halt eintragen :-(.

die 7,5x19 (die entsprechende ET fehlt) mit 235 ist eben genau die Felge die nicht in allen COC drin steht und somit mbescheidenenM nach IMMER eingetragen werden muss...

Mein Händler hat in einer internen Audi Software (Rad/Räder-Finder ?!) mein Fahrzeug gefunden mit der Räderkombi. Diese hat er mir ausgedruckt mit Firmenstempel und Unterschrift. Er hat auch Rücksprache gehalten, mit einem TÜV Prüfer vom Autohaus. Eine Einzelabnahme ist nicht notwendig und ich soll den Ausdruck immer mitführen.

Er vermutet, dass die Räderkombi erst nach Erstellung der COC-Papiere legitimiert wurde.

Moin,

da ich aktuell auch für meinen neuen Wagen Winterräder suche, habe ich vom Audi Zentrum eine Übersicht erhalten, welche Kombinationen für den 3 TDI 218 PS möglich sind. Ich kann die gerne zur Verfügung stellen.

Da ich 2-3x pro Jahr in den Skiurlaub fahre, bin ich ab und an gezwungen, vor Ort Schneeketten anzuziehen.

Bin noch sehr unentschlossen, welche Räder ich nehmen soll. Schließlich soll er auch im Winter gut ausssehen. Also mindestens 18 Zoll, so der Gedanke.

LG

Winterkomplettrad im 15-Speichen-Stern-Design, 7,5 J x 19, 235/45 R 19 99V XL --> dafür besteht eine Schneekettenfreigabe.

Und diese Komi werden zu guten Preisen angeboten bei Ebxx.de und Kleinanzxxx. Habe 600 EURO bezahlt mit DOT 2016 und 6mm

Ja die Felgen sind mir bekannt. Muss mal Ausschau halten ...

Zitat:

@yzf1006 schrieb am 22. Mai 2019 um 09:30:40 Uhr:


Mein Händler hat in einer internen Audi Software (Rad/Räder-Finder ?!) mein Fahrzeug gefunden mit der Räderkombi. Diese hat er mir ausgedruckt mit Firmenstempel und Unterschrift. Er hat auch Rücksprache gehalten, mit einem TÜV Prüfer vom Autohaus. Eine Einzelabnahme ist nicht notwendig und ich soll den Ausdruck immer mitführen.

Er vermutet, dass die Räderkombi erst nach Erstellung der COC-Papiere legitimiert wurde.

Ich halte das für eine sehr gewagte Aussage vom Händler. Der Händler ist a) keine COC-authorisierte Einrichtung und b) nicht der TÜV. Die Unterschrift und der Firmenstempel sinid keine ABE, die Dich davon befreit die Räder eintragen zu müssen.
Es bleibt dabei: Wenn etwas nicht im Schein oder in den COC-Papieren drin steht, muss es eingetragen werden. Oder man hat eine ABE/EgBE. Nicht umsonst stehen bei den Gutachten für welche Anbauteile auch immer (auch Räder) nicht nur drin "Audi A6" oder "Audi A6 4G AVant xxxKW", sondern es steht meist auch eine e..... - Nummer drin von - bis. Ist ein Gutachten z.B. für einen A6 4G Facelift erstellt und der EG-Nummernbereich beinhaltet auch nur das FL-Modell, darf man das auf dem VFL noch lange nicht fahren.
Keine Ahnung wie der 🙂 darauf kommt, dass ein Ausdruck von ihm mit Unterschrift und Firmenstempel zur Legitimation ausreicht. Das ist, bleibt und wird auch keine ABE. Wenn es nach der Erstellung der COC-Papiere erst legitimiert wurde, dann muss man es halt eintragen lassen, damit es auch in Deinen Papieren drin steht.
Ich muss mich manchmal sehr über das Halbwissen wundern, dass manche 🙂 so überzeugend rüber bringen.

Vom Bauchgefühl her, finde ich es selbst etwas ungewöhnlich. Aber wie gesagt, der 🙂 hat Rücksprache gehalten mit dem TÜV Prüfer der immer ins AH kommt. Ich sehe jetzt kein Handlungsbedarf bis ich anders belehrt werde. Bei einer Beanstandung durch die Polizei kann ich eine Einzelabnahme noch nachholen.

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