A57 Neuss Norf Blitzer Abzocke
Hallo zusammen,
Sind hier vielleicht Leute anwesend, die sich juristisch mit Blitzerabzocke auskennen oder ist jemand in die gleiche Situation gekommen wie ich?
Was ist passiert?
Ich bin auf der A57 bei Neuss Norf Fahrtrichtung Krefeld mit 133 bei erlaubten 100 geblitzt worden. So weit so schlecht, aber...
Es gibt auf der Strecke keine Beschilderung für das Tempolimit. Nur die variablen LED Anzeigen.
Die letzte Anzeige vor dem Blitzer ist außer Betrieb!
Zwischen der letzten eingeschalteten Anzeige und dem Blitzer liegen ca 3 km Fahrstrecke und ein Autobahnkreuz!!!
Außerdem war es Sonntag Mittag und die dreispurige Autobahn wenig befahren.
Das stinkt für mich gewaltig nach Abzocke.
Entweder wurde hier bewusst hinter einer ausgefallenen LED Anzeige geblitzt oder die Anzeige wurde sogar absichtlich außer Betrieb genommen. Wenn zwischen der letzten Anzeige, die 100 angezeigt hat 3 km Fahrstrecke, ein Autobahnkreuz und eine nicht eingeschaltete Anzeige liegen, ist doch klar, dass man irgendwann davon ausgeht hier schneller fahren zu dürfen. Erst recht wenn die Autobahn leer ist.
Eine Gefährdung durch die 133km/h kann ich hier also auch beim besten Willen nicht erkennen.
Kenn jemand die Rechtslage? Ist so was zulässig?
Viele Grüße
58 Antworten
Zitat:
@real_Base schrieb am 24. Mai 2023 um 08:01:14 Uhr:
Das hängt davon ab ob du nachweisen kannst dass du ortsfremd bist.Fährst du als ortskundiger auf eine Autobahn auf und nach der Auffahrt ist kein Limit angegeben aber vor der Auffahrt kurz davor ist bspw 100kmh beschildert die man aber nicht gesehen hat, da man gerade aufgefahren ist, dann kann man als ortskundiger dennoch belangt werden, da man es hätte wissen müssen. Gab auch schon (leider) Urteile hierzu.
Das gilt aber nicht bei variablen Limits.
In so einem Fall ist man von der anderen AB aufgefahren und beruft sich auf den Verbotsirrtum.
Ortsfremd spielt keine Rolle, da es eine variable Schilderbrücke ist. Selbst mit Ortskenntnis kann man dann die Anzeige auf der Brücke VOR dem Kreuz nicht kennen. Und danach war sie wohl aus.
Es ist eine Pest mit diesen Schilderbrücken in Deutschland. Da kann es auch passieren, dass nie eine Aufhebung kommt sondern nur alles plötzlich ausgeschaltet ist (z.B. gaz oft auf der A44). Die Leute sind einfach zu dumm sie korrekt zu bedienen.
Zu dumm würde ich jetzt nicht sagen. Oft handelt es sich um unzureichende Abstimmung, technische Unzulänglichkeiten; teilweise aber auch ein eigenwilliges Rechtsverständnis - gerade was die Dunkelschaltung betrifft. Dann gibt es noch die Fehleinschätzung, das VBA den Blechschildern vorgehen und und und.
Genau!Zitat:
@VIN20050 schrieb am 23. Mai 2023 um 11:23:24 Uhr:
Ein Tempolimit ist so lange gültig bis es aufgehoben wird oder ein anderes Limit erscheint.
Und wenn man es evtl. übersehen hat oder es nicht wahr haben will,
dann sind manche Zeitgenossen dazu geneigt die "Abzocke" ins Spiel zu bringen.
Der sogenannten "Abzocke" kann doch jeder Verkehrsteilnehmer entgegen wirken,
indem er die Augen offen hält und die Regeln im Straßenverkehr kennt und
diese natürlich auch beachtet. 😎
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Zitat:
@Amen schrieb am 24. Mai 2023 um 11:20:26 Uhr:
Es ist eine Pest mit diesen Schilderbrücken in Deutschland. Da kann es auch passieren, dass nie eine Aufhebung kommt sondern nur alles plötzlich ausgeschaltet ist (z.B. gaz oft auf der A44). Die Leute sind einfach zu dumm sie korrekt zu bedienen.
Das ist Usus hier in Oberbayern.
Wenn man "Glück" hat, bekommt man noch die ersten "drei Striche" zur Aufhebung mit. Kurz darauf sind alle darauf folgenden Brücken aus. Die vor einem fahrenden können somit gar nicht wissen, dass aufgehoben ist.
Dass es an AK und AD immer Begrenzungen gibt, ist so auch nicht richtig.
Wenn ich bei uns das AK M-Nord anschaue, kann es vorkommen, dass die Überfahrt der A99 zur A9 offen ist, genau wie die A99 und A9 selbst.
Das Gleiche auch von der A8 zur A99.
Kommt mittlerweile zwar selten vor, auszuschließen ist aber nicht.
Am Berliner Ring gibt es das auch, soweit ich mich erinnern kann, wenn man von der südlichen A10 auf die A2 wechselt.
Da sind die Brücken auch oft aus gewesen...
Viel nerviger finde ich eher die "vergessenen" Klappschilder, wo man kilometerweit fährt. Immer gerne beobachtet auf der A14 Richtung Halle.
VG
Zu Tempolimits gibt es schon Verwaltungsvorschriften was die Wiederholung der Schilder Regelt. Da fährt man nicht länger ohne ein neues Schild (zumindest sollte man das nicht, gibt's immer wieder und die Vorschrift enthält auch Begriffe wie "sollte" 😉).
Als TE würde ich da Einspruch einlegen und behaupten daß ich von einer anderen Autobahn gewechselt bin.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Black Memories schrieb am 23. Mai 2023 um 10:57:02 Uhr:
Das stinkt für mich gewaltig nach Abzocke.Entweder wurde hier bewusst hinter einer ausgefallenen LED Anzeige geblitzt oder die Anzeige wurde sogar absichtlich außer Betrieb genommen. Wenn zwischen der letzten Anzeige, die 100 angezeigt hat 3 km Fahrstrecke, ein Autobahnkreuz und eine nicht eingeschaltete Anzeige liegen, ist doch klar, dass man irgendwann davon ausgeht hier schneller fahren zu dürfen. Erst recht wenn die Autobahn leer ist.
Eine Gefährdung durch die 133km/h kann ich hier also auch beim besten Willen nicht erkennen.
Bei einem Gebrabbel von Abzocke, ohne die Hintergründen zu kennen habe ich keine Lust zu diskutieren. Aber da ich nett bin mache ich es trotzdem.
Die Blitzer werden in Neuss verwaltet, und die LED-Anzeigen aus Leverkusen. Da kommt es immer wieder für einige Minuten zu unstimmigkeiten. Es geht aber in der Regel keine Post raus. Sollte dennoch mal Post rausgehen, einfach mit einer angemessenen Wortwahl schreiben, dass die Anlage ausser betrieb war. Manchmal reicht es auch nur zu warten, bis Post kommt, dass das Verfahren eingestellt wird, weil andere sich bereits gemeldet haben.
Bei einigen Messtationen gilt das Selection-Control-Prinzip, aber mir ist nicht bekannt, dass dies in Deutschland durchgeführt wird. Der Blitzer an der ersten ausgeschalteten LED-Anzeige bleibt auch nach abschaltung der Anezeigen scharf, bis man ihn mit der erlaubten Geschwindigkeit erreicht hätte.
Zitat:
@Quertraeger schrieb am 30. Mai 2023 um 13:53:27 Uhr:
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 23. Mai 2023 um 11:23:24 Uhr:
Ein Tempolimit ist so lange gültig bis es aufgehoben wird oder ein anderes Limit erscheint.
Genau! Und wenn man es evtl. übersehen hat oder es nicht wahr haben will,
dann sind manche Zeitgenossen dazu geneigt die "Abzocke" ins Spiel zu bringen.
Der sogenannten "Abzocke" kann doch jeder Verkehrsteilnehmer entgegen wirken,
indem er die Augen offen hält und die Regeln im Straßenverkehr kennt und
diese natürlich auch beachtet. 😎
In der Praxis wird aber angenommen, dass ein Limit irgendwann nicht mehr gilt, auch wenn es nicht explizit aufgehoben wurde. Beispiel ist die Geschichte des Blitzers in Heumar: https://www.spiegel.de/.../...stadt-tausende-knoellchen-a-1133145.html
Ich bin da nicht reingerasselt, da mir aufgefallen war, dass es beim Ende der Baustelle keine Aufhebungsschilder gab. Da das Tempolimit 60 nicht mit Baustellensymbol in der Baustelle angezeigt wurde, hätte es tatsächlich ohne neue Schilder Kilometer nach der Baustelle noch gegolten. Aber das Gericht hat es anders gesehen und die Stadt zur Rückzahlung verpflichtet. Das Ganze ist durchaus im Allgemeinen als Abzocke aufegfasst worden.
Zitat:
Das Ganze ist durchaus im Allgemeinen als Abzocke aufgefasst worden.
Ist doch logisch. Steigert doch die Auflage.😁 Problem dabei ist nur, dass die Definition für das Wort diesen Sachverhalt nicht widerspiegelt.
Naja, irgendwo gibt es da ja eine Schnittmenge zwischen "rechtens" und "Abzocke". In dem Beispiel mit der Baustelle sehe ich ganz klar die Stadt im Recht, denn das Schild war ja nicht in Verbindung mit einem Warnschild oder sonst einer Einschränkung. Entsprechend gilt es meiner Meinung auch danach. Ich hab da aber auch irgendwie so ein Faible für, Zusatzschilder genauer anzuschauen und zu überprüfen, ob sie Sinn ergeben.
Bei dem Beispiel, um das es hier geht, seh ich persönlich die Abzocke da schon eher. Wir haben bei uns auch so eine Stelle, wo immer wieder geblitzt wird. Durch den Ort ist nach jeder Einfahrt ein 30er-Schild. Kurz vor dem Ortsausgang kommt dann ein Blitzer, dann nochmal eine Einfahrt und dann nach 200 Metern das Ortsschild. Nach dieser Einfahrt ist aber - im Gegensatz zu den anderen Einfahrten - kein 30er Schild mehr. Entsprechend ist jeder, den ich kenne, davon ausgegangen, dass dort keine 30er mehr gelten. Witzigerweise zeigt selbst jedes Fahrzeug, bei dem ich schauen konnte, dort 50 an. Trotzdem wurde dort - wohl rechtens - auf Tempo 30 geblitzt.
Während im ersten Beispiel ja ganz klar ein Zusatzschild für die Baustelle weggelassen wurde und auch nicht aufgelöst wurde (also zwei Abweichungen von der Norm, die keinen anderen Schluss zulassen), wurden bei der hier beschrieben Ausgangssituation (bewusst?) Schilder nicht wiederholt, obwohl dies eigentlich absolut üblich wäre, besonders nach so einer langen Strecke. Die Abweichung von der Norm lässt hier eher auf ein fehlendes Limit schließen. Da sehe ich die Abzocke viel eher als nach dem fehlenden Auflösungszeichen, auf das man als Autofahrer ja gewissermaßen wartet.
Zitat:
@ktown schrieb am 31. Mai 2023 um 12:47:20 Uhr:
Ist doch logisch. Steigert doch die Auflage.😁 Problem dabei ist nur, dass die Definition für das Wort diesen Sachverhalt nicht widerspiegelt.Zitat:
Das Ganze ist durchaus im Allgemeinen als Abzocke aufgefasst worden.
Immerhin war es in K bei der Blitzerei dann doch so, dass die zuständigen Amtsrichter in K den eingelegten Einsprüchen gegen die ergangenen OWI-Bescheide dann stattgaben und die Stadt Köln es schließlich vorzog, eine Webseite einzurichten, unter der man mit Angabe der Verfahrens-Nr. das bereits bezahlte Bußgeld und die Verfahrenskosten zurück verlangen konnte.
Nach 2 Monaten hatte ich dann meine etwas über 100 Euronen wieder auf meinem Konto.
Das geschah sicher aus purer Bürgernahe der Stadt Köln 😕 .... oder hatte man doch Angst davor dass sich diese Kölner Knöllchenposse noch weiter ausdehnt und in den gerichtlichen Folgeinstanzen bei bei über zig-tausend noch offenen Verfahren die Abzocke plötzlich drohte zu einem Finanzfass ohne Boden zu werden 🙄?
A57 Fahrtrichtung Krefeld ist ab spätestens Ausfahrt Neuss-Norf (23) bis Kreuz Neuss-West (20) dauerhaft Tempolimit 100km/h, ggf. weniger bei viel Verkehr oder Stau. Grund vermutlich Lärmschutz, die Kurve am Dreieck Neuss-Hafen, viele Ein-/Ausfahrten auf kurzer Strecke und viel Verkehr.
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 31. Mai 2023 um 23:18:08 Uhr:
Das geschah sicher aus purer Bürgernahe der Stadt Köln 😕 .... oder hatte man doch Angst davor dass sich diese Kölner Knöllchenposse noch weiter ausdehnt und in den gerichtlichen Folgeinstanzen bei bei über zig-tausend noch offenen Verfahren die Abzocke plötzlich drohte zu einem Finanzfass ohne Boden zu werden 🙄?Zitat:
@ktown schrieb am 31. Mai 2023 um 12:47:20 Uhr:
Ist doch logisch. Steigert doch die Auflage.😁 Problem dabei ist nur, dass die Definition für das Wort diesen Sachverhalt nicht widerspiegelt.
und trotzdem ist es keine Abzocke. Schau dir doch bitte mal die Definition dieses Wortes an. Wo, gerade in diesem speziellen Sachverhalt wurde bewusst und mit Vorsatz die Radarfalle eingerichtet um auf betrügerische Weise dem Verkehrsteilnehmer Geld abzunehmen.
Zitat:
@ktown schrieb am 1. Juni 2023 um 07:02:21 Uhr:
und trotzdem ist es keine Abzocke. Schau dir doch bitte mal die Definition dieses Wortes an. Wo, gerade in diesem speziellen Sachverhalt wurde bewusst und mit Vorsatz die Radarfalle eingerichtet um auf betrügerische Weise dem Verkehrsteilnehmer Geld abzunehmen.
Man könnte durchaus auf die Idee kommen, dass die vom Gericht angemahnte fehlende Schildwiderholung Absicht war, damit die Kasse klingelt. Mein Gedanke war immer beim Durchfahren, wenn ich eine fiese Blitzerfalle aufstellen will, wo man sieht, ob jemand aufmerksam ist und die Feinheiten der Straßenverkehrordnung kennt, dann so.
Man muss doch den Behörden nicht immer gleich "Abzocke" unterstellen. Mitunter ist es doch einfach auch nur Dummheit, sorry, Unkenntnis im dichten Schilderwald. 😁 😉