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A57 Neuss Norf Blitzer Abzocke

Themenstarteram 23. Mai 2023 um 8:57

Hallo zusammen,

Sind hier vielleicht Leute anwesend, die sich juristisch mit Blitzerabzocke auskennen oder ist jemand in die gleiche Situation gekommen wie ich?

Was ist passiert?

Ich bin auf der A57 bei Neuss Norf Fahrtrichtung Krefeld mit 133 bei erlaubten 100 geblitzt worden. So weit so schlecht, aber...

Es gibt auf der Strecke keine Beschilderung für das Tempolimit. Nur die variablen LED Anzeigen.

Die letzte Anzeige vor dem Blitzer ist außer Betrieb!

Zwischen der letzten eingeschalteten Anzeige und dem Blitzer liegen ca 3 km Fahrstrecke und ein Autobahnkreuz!!!

Außerdem war es Sonntag Mittag und die dreispurige Autobahn wenig befahren.

Das stinkt für mich gewaltig nach Abzocke.

Entweder wurde hier bewusst hinter einer ausgefallenen LED Anzeige geblitzt oder die Anzeige wurde sogar absichtlich außer Betrieb genommen. Wenn zwischen der letzten Anzeige, die 100 angezeigt hat 3 km Fahrstrecke, ein Autobahnkreuz und eine nicht eingeschaltete Anzeige liegen, ist doch klar, dass man irgendwann davon ausgeht hier schneller fahren zu dürfen. Erst recht wenn die Autobahn leer ist.

Eine Gefährdung durch die 133km/h kann ich hier also auch beim besten Willen nicht erkennen.

Kenn jemand die Rechtslage? Ist so was zulässig?

Viele Grüße

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58 Antworten

Gibt es schon einen Anhörungsbogen?

Fall ja, an welchem Kilometer wurde gemessen?

Um welches Autobahnkreuz geht es?

Wenn von einer BAB(1) auf eine andere BAB(2) mit Zubringer kein Tempolimit Schild ist,

ist für den PKW Fahrer der von 1 auf 2 wechselt kein Tempolimit für 2

Wenn du auf 2 mit vorheringen Limit an dem Zubringer von 1 auf 2 vorbei bist,

ist das Limit aufgehoben, woher soll der, der von 1 kommt und auf 2 wechselt,

wissen das auf der 2 ein Limit gilt.

Es muss also gleich nach dem Zubringer von 1 auf 2 ein Limitschild sein

Tom

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Mai 2023 um 16:22:17 Uhr:

Ich habe im Bereich variabler Geschwindigkeitsbegrenzungen habe ich noch nie eine mobile Geschwindigkeitskontrolle gesehen. Nur fest installierte Anlagen, die wohl das gerade geltende Limit übermittelt bekommen und hinsichtlich des Standorts juristisch hieb- und stichfest aufgebaut wurden.

Auf der A57 im Bereich Krefeld habe ich immer mal wieder mobile Kontrollen gesehen. Dort gilt bei freier Bahn immer 100. Einzige Anzeige sind Schilderbrücken. Grund ist nicht die Gefährlichkeit sondern Lärmschutz. Im angesprochenen Bereich bei Norf gilt auch fast immer 100.

Hier kann man digital den Bereich bei Norf mit ganz aktuellen Aufnahmen befahren und auf übersehene Schilder kontrollieren: https://www.mapillary.com/app/?...

Zitat:

@ChristophS70 schrieb am 23. Mai 2023 um 11:32:59 Uhr:

Zitat:

@RalfausBonn schrieb am 23. Mai 2023 um 11:09:04 Uhr:

Wenn Du aber von einer anderen Autobahn gekommen sein kannst, wäre die Überwachung oder, wie Du es nennst, "Abzocke", natürlich nicht zulässig

Doch ist Zulässig.

Den die Autofahrer welche nicht von der anderen Autobahn kommen, für die gilt 100.

Willst du damit sagen, für die eine Hälfte die bereits auf der Autobahn war gilt 100, und die die von der anderen Autobahn kamen, dürfen schneller fahren? Geblitzt werden ja schließlich alle, die schneller fahren.

An welchem Autobahnkreuz kann man ohne Limit die Autobahn wechseln. Die Höchstgeschwindigkeit ist dort immer auf max. 100 km/h beschränkt. Daher kann man sich damit auch nicht heraus reden.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 23. Mai 2023 um 19:46:56 Uhr:

Willst du damit sagen, für die eine Hälfte die bereits auf der Autobahn war gilt 100, und die die von der anderen Autobahn kamen, dürfen schneller fahren? Geblitzt werden ja schließlich alle, die schneller fahren.

Formell ist das so. Aus diesem Grund muss ein Tempolimit nach einer Auffahrt oder Zusammenführung wiederholt werden - maßgeblich für die auffahrenden Verkehrsteilnehmer.

Fehlt die Wiederholung, dann gilt für diejenigen, die die Strecke bereits befahren, dennoch das vorherige Tempolimit. Man kann sich aber damit herausreden, das man von der Auffahrt gekommen ist und kein entsprechendes Verkehrszeichen vorhanden war.

Zitat:

@ktown schrieb am 23. Mai 2023 um 20:10:32 Uhr:

An welchem Autobahnkreuz kann man ohne Limit die Autobahn wechseln. Die Höchstgeschwindigkeit ist dort immer auf max. 100 km/h beschränkt. Daher kann man sich damit auch nicht heraus reden.

Wenn man von einer anderen Fahrbahn bzw. Strecke auf die Hauptfahrbahn auffährt, dann endet das vorherige Tempolimit, das z.B. in der Rampe stand. Daher muss auch an solchen Stellen eine Wiederholung des Tempolimits der Hauptfahrbahn erfolgen.

Ist aber alles Theorie: Er war auf der 59, fuhr zu schnell und wurde nach dem Kreuz geblitzt. Ist dem TE peinlich, er nimmt am Strang nicht mehr teil. Jetzt sucht er noch einen Ausweg, ist aber kein Held. Ausgeschaltete Schilderbrücken sind ja gang und gebe. Alles ist gesagt.

Zitat:

 

Er hat doch einen, oder wie will er wissen, daß er 133km/h gefahren ist???

Wird jedenfalls nicht günstig+evtl. 1 Monat Fahrrad

Weil er, als es blitzte, auf den Tacho gesehen hat?

Oder aufs Navi?

Oder den Tempomat aktiviert hatte?

Woher weißt Du, dass er 1 Anhörungsbogen bekommen hat?

 

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 23. Mai 2023 um 20:17:58 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 23. Mai 2023 um 20:10:32 Uhr:

An welchem Autobahnkreuz kann man ohne Limit die Autobahn wechseln. Die Höchstgeschwindigkeit ist dort immer auf max. 100 km/h beschränkt. Daher kann man sich damit auch nicht heraus reden.

Wenn man von einer anderen Fahrbahn bzw. Strecke auf die Hauptfahrbahn auffährt, dann endet das vorherige Tempolimit, das z.B. in der Rampe stand. Daher muss auch an solchen Stellen eine Wiederholung des Tempolimits der Hauptfahrbahn erfolgen.

und das steht wo?

Guckst du unter Autobahn-Auffahrt hebt nicht das Tempolimit auf

Es geht um das Tempolimit, das für diejenigen gilt, die sich in die Hauptfahrbahn einfädeln. Für die endet das Tempolimit, da die zuvor befahrene Stecke endet.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 24. Mai 2023 um 06:56:18 Uhr:

Es geht um das Tempolimit, das für diejenigen gilt, die sich in die Hauptfahrbahn einfädeln. Für die endet das Tempolimit, da die zuvor befahrene Stecke endet.

Das hängt davon ab ob du nachweisen kannst dass du ortsfremd bist.

Fährst du als ortskundiger auf eine Autobahn auf und nach der Auffahrt ist kein Limit angegeben aber vor der Auffahrt kurz davor ist bspw 100kmh beschildert die man aber nicht gesehen hat, da man gerade aufgefahren ist, dann kann man als ortskundiger dennoch belangt werden, da man es hätte wissen müssen. Gab auch schon (leider) Urteile hierzu.

ADAC: https://www.adac.de/.../

Oder hier (Punkt 5): https://www.jurawiki.de/VRI/Strassenverkehr?...

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 24. Mai 2023 um 06:56:18 Uhr:

Es geht um das Tempolimit, das für diejenigen gilt, die sich in die Hauptfahrbahn einfädeln. Für die endet das Tempolimit, da die zuvor befahrene Stecke endet.

Ich zitiere dir mal den Teil des Artikels der dir widerspricht:

Zitat:

Auch auf Autobahnzufahrten gilt das Streckenverbot wie oben beschrieben, ein Wiederholungsschild ist nicht notwendig

Da Verbindungsrampen/ Autobahnzufahrt immer eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben, erübrigt sich jede weitere Ausführung.

Übrigens. Wenn du dir den Link von Anselm-M mal anschauen würdest, dann könntest du erkennen, dass auch auf der Verbindungsrampe kurz vor der Auffahrt zur A57 100km/h steht.

Guckst du.

Also:

Bei solchen Artikeln ist immer die Frage, ob der Redakteur die Auskunft z.B. eines Fachanwaltes richtig verstanden hat und korrekt wiedergibt. Die Schreiberlinge neigen dazu, im Sinne der Verständlichkeit (Oma Krawubke muss es auch verstehen) eigene Änderungen am Text vorzunehmen. Da kommt dann auch mal etwas anders heraus, als ursprünglich bekundet wurde.

Die Auffahrt auf eine Autobahn ist im Grunde wie eine Einmündung, nur baulich anders ausgeführt. Man kommt verkehrsrechtlich gesehen von rechts aus der "Nebenstraße" und biegt in die "Hauptstraße" ein. Dabei überfährt man die unterbrochene Fahrbahnbegrenzung (Breitstrich) und befindet sich dann auf einer neuen Strecke. Daher endet dort auch ein Tempolimit das vorher in der "Nebenstraße" angeordnet wurde.

Was der Artikel vermutlich meint ist, dass ein Tempolimit auf der durchgehenden Fahrbahn nicht an der Auffahrt endet. Diesem Irrtum (ein Tempolimit endet vermeintlich an jeder Einmündung) unterliegen auch einige Behörden (im Übrigen auch innerorts). Die Wiederholung nach der Auffahrt ist i.d.R. nur deshalb notwendig, um den auffahrenden Verkehr vom bestehenden Tempolimit zu informieren.

Was Mapillary angeht, so kenne ich diese Website und habe dort auch schon mal kurz geschaut. Darum auch meine Frage an den TE zur Kilometrierung bezüglich des Blitzerstandortes usw. Was deinen Guckst du-Link angeht, so ist hier genau das einschlägig, was ich beschrieben habe: Dieses Tempolimit würde mit dem Auffahren auf die durchgehende Fahrbahn beendet sein. Daher befindet sich am Ende des relevanten Bereiches (nachdem die beiden rechten Fahrstreifen eingezogen wurden) auch wieder eine Schilderbrücke. Link

Zitat:

@real_Base schrieb am 24. Mai 2023 um 08:01:14 Uhr:

Das hängt davon ab ob du nachweisen kannst dass du ortsfremd bist.

Diese Beweislast hat die Behörde. Im Übrigen halte ich von dieser Rechtsauffassung nicht viel, da sich Tempolimits auch mal ändern können - vor allem speziell in diesem Fall, da es sich um Wechselverkehrszeichen handelt.

Wird auf der Hauptstrecke 60km/h gezeigt, wo sonst 100km/h angezeigt wird, spielt die Ortskenntnis keine Rolle.

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