A5 Spritverbrauch und anwaltlich Hilfe
Guten Tag aus München,
ich bin seit Mai 2011 Besitzer eines AUDI A 5 TFSI 2,0 mit Automatik.
Der Verbrauch liegt immer deutlich über 10 Liter / 100 KM. Angegeben wurden prospektseitig im Mix 7,2 Liter. Na ja...🙄
Ein Nachbesserungsversuch bei meinem AUDI Händler hat keine Änderungen gebracht.
Mit einem gewissen Mehrverbrauch bezogen auf die Prospektangaben hatte ich ja gerechnet. Aber dauerhaft über 10 Liter investieren zu müssen scheint mir doch übertrieben.
Im Forum ist der ein oder andere Beitrag zu dem offenbar bekannten Problem zu lesen. Auch das ein oder andere Urteil habe ich mir zu Gemüte geführt z.B. OLG Karlsruhe vom 01.02.2008 1 U 97/07
oder LG München I vom 29.01.2009 4 O 6504/07
Was mir noch fehlt ist die konkrete Adresse eines Rechtsanwaltes der eine Wandlung durchgesetzt hat.
Über eine Antwort, gerne auch per PN , freue ich mich.
Stefan
Beste Antwort im Thema
Wenn ich das schon lese: Anwaltliche Hilfe.....
Ich fahren den 2,7er TDI und JA ich erreiche den im Prospekt angegebenen Verbrauch!
Mit ACC auf 120 km/h kann man die Prospektangabe erreichen, ich habe aber auch schon locker das Doppelte dieser Angabe verbraucht😁
Jeder normale Mensch ist sich bewußt das diese Prospekt Angaben den MINDEST Verbrauch darstellen!
Man kann ihn erreichen, wenn man rot/grün korrekt über die Autobahn schleicht.
Wer Gas gibt, der verbraucht eben mehr!
Ich versteh das Problem nicht.
112 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von clickme
Aber der Kläger soll nach deinem Beispiel noch gleichzeitig der Gutachter sein oder wie?Wie soll er denn das selbst belegen können. Er müsste schon einen Gutachter beauftragen.Zitat:
Wenn er belegen kann, dass der Wagen 3 ltr. mehr verbraucht als prognostiziert, läge dies sicher nicht im Toleranzbereich.[/quote
Zitat:
Original geschrieben von TenRon
Da wirst du wohl kaum jemanden finden, weil die Gefahr viel Geld zu verlieren sehr groß ist!Zitat:
Original geschrieben von stefanausmuenchen
Vielen Dank für den Tipp... mir ging es um die PERSÖNLICHE Erfahrung
Das stimmt und ist genau der Grund meiner Anfrage !
Ich habe im Forum eben von Wandlung und dergleichen gelesen, aber ob und mit wem und vor welchem Gericht ein Mitstreiter das letztlich durchgezogen hat, geht aus den Threads nicht genau hervor.
Deshalb war die Überlegung konkret die Frage zu formulieren.
Zitat:
Original geschrieben von stefanausmuenchen
ich bin seit Mai 2011 Besitzer eines AUDI A 5 TFSI 2,0 mit Automatik.
Der Verbrauch liegt immer deutlich über 10 Liter / 100 KM. Angegeben wurden prospektseitig im Mix 7,2 Liter. Na ja...🙄
wie ist dein Fahrprofil?
Bergig - Flach ?
kurzstrecken ?
wieviel stadt anteil
land
autobahn
wie fährst du auf der bahn ?
Quattro?
Welche REifen (breite)
Zitat:
Original geschrieben von somicon
Zitat:
Original geschrieben von clickme
Aber der Kläger soll nach deinem Beispiel noch gleichzeitig der Gutachter sein oder wie?Wie soll er denn das selbst belegen können. Er müsste schon einen Gutachter beauftragen.Zitat:
Wenn er belegen kann, dass der Wagen 3 ltr. mehr verbraucht als prognostiziert, läge dies sicher nicht im Toleranzbereich.[/quote
Das Gutachten bleibt er aber bis jetzt schuldig.
Wie auch immer: Wir wissen weder zu welchen Umständen der TE fährt, noch kennen wir seinen Fahrstil.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von stefanausmuenchen
Das stimmt und ist genau der Grund meiner Anfrage !Zitat:
Original geschrieben von TenRon
Da wirst du wohl kaum jemanden finden, weil die Gefahr viel Geld zu verlieren sehr groß ist!
Ich habe im Forum eben von Wandlung und dergleichen gelesen, aber ob und mit wem und vor welchem Gericht ein Mitstreiter das letztlich durchgezogen hat, geht aus den Threads nicht genau hervor.
Deshalb war die Überlegung konkret die Frage zu formulieren.
wenn es dir so wichtig ist, dann würde ich mir an deiner Stelle einfach einen Verkehrsanwalt suchen und mich einfach mal beraten lassen, jeder Anwalt kann dir da helfen, denn der Anwalt hilft dir nur bedingt, und hat auch nichts mit dem Urteil zu tun, denn hier geht es nur um Fakten, d.h. du musst definitiv eine Verbrauchsmessung machen lassen, ist die über einem bestimmten Grenzwert-> Wandlung ist sie drunter-> keine Wandlung und ein paar t€ in den Wind geschossen.
Deshalb fahre mal auf die Autobahn und fahre dort mal 100 oder 200km konstant 100km/h (mit Tempomat) und nulle vorher deinen Durchschnittsverbrauch, bist du dann deutlich über der Herstellerangabe, kannst du mal den Gang zum Anwalt in betracht ziehen!
Edit: falls du Änderungen an deinem Fahrzeug vorgenommen hast, müssen diese alle erst wieder in den Serien zustand zurück bevor du die Messung machen lassen kannst!
Zitat:
Original geschrieben von clickme
Das Gutachten bleibt er aber bis jetzt schuldig.
Wie auch immer: Wir wissen weder zu welchen Umständen der TE fährt, noch kennen wir seinen Fahrstil.
Das ist absolut korrekt.
Aber wir wollen ja auch schlussendlich nicht richten. 😉
Zitat:
Original geschrieben von stefanausmuenchen
Vielen Dank für den Tipp... mir ging es um die PERSÖNLICHE ErfahrungZitat:
Original geschrieben von scooterdie
Anwälte stehen in den gelben Seiten.
Die 3 Wörter "anwalt kfz wandlung" in Google benutzt liefern einer schier unerschöpflicher Anzahl von Antworten auf die Frage wie, wer, warum....
Da gibt es auch genug Forenlinks wo persönliche Erfahrungen zugange sind. Das Problem ist da gings halt immer um wirkliche Sachmängel und leider nicht um Glaubensfragen. Auf jeden Fall wirst du da auf einige Kanzleien hingewiesen die speziell auf dieses Thema fokusieren. Und persönliche Erfahrung eines Members hin oder her du wirst von einer solchen Kanzlei sicher die bessere Auskunft bekommen als von irgend jemand non juristischem hier.
Aber wie gesagt vorher müsstest du dein Fahrzeug wohl sowieso dem Norm Verbrauchs Test unterziehen. Und das ganze quasi Notariell und amtlich beglaubigt sowieso zugelassen. Und die Gefahr besteht halt das in so einem Test das Auto besteht...
Zitat:
Original geschrieben von Scotty18
wie ist dein Fahrprofil?Zitat:
Original geschrieben von stefanausmuenchen
ich bin seit Mai 2011 Besitzer eines AUDI A 5 TFSI 2,0 mit Automatik.
Der Verbrauch liegt immer deutlich über 10 Liter / 100 KM. Angegeben wurden prospektseitig im Mix 7,2 Liter. Na ja...🙄
Bergig - Flach ? kaum Berge
kurzstrecken ? meist Langstrecke
wieviel stadt anteil geschätze 20%
land 10 %
autobahn 70%
wie fährst du auf der bahn ? letzter Schnitt bei 550 KM Autobahn 127km/hQuattro? nein, front
Welche REifen (breite) Serienbereifung, derzeit Winterreifen, war aber auch bei Sommerreifen fast gleich hoch; Schnitt laut BC in den letzten 8000KM 10,3 Liter
Ich habe die Daten eingefügt. Vielen Dank für deine Unterstützung
Zitat:
Original geschrieben von stefanausmuenchen
Ich habe die Daten eingefügt. Vielen Dank für deine UnterstützungZitat:
Original geschrieben von Scotty18
wie ist dein Fahrprofil?
Bergig - Flach ? kaum Berge
kurzstrecken ? meist Langstrecke
wieviel stadt anteil geschätze 20%
land 10 %
autobahn 70%
wie fährst du auf der bahn ? letzter Schnitt bei 550 KM Autobahn 127km/hQuattro? nein, front
Welche REifen (breite) Serienbereifung, derzeit Winterreifen, war aber auch bei Sommerreifen fast gleich hoch; Schnitt laut BC in den letzten 8000KM 10,3 Liter
ein Schnitt von 127 km/h - na das ist aber tapfer, da wundert mich nichts mehr!
Zitat:
Original geschrieben von stefanausmuenchen
Ich zitiere mal aus einem Urteil des LG Duisburhg:Zitat:
Original geschrieben von clickme
Ich sehe bei dir keinen gerechtfertigten Grund für die Wandlung... Das sagt dir hoffentlich dein Anwalt auch 🙂
Der Bundesgerichtshof hat unter Auswertung der untergerichtlichen Rechtsprechung in 2 Grundsatzentscheidungen aus den Jahren 1996 und 1997 (BGH, Urt. v. 14.2.1996, NJW 1996, 1337 ff.; Urt. v. 18.6.1997, NJW 1997, 2590 ff.) entschieden, daß bei
Neuwagen eine Abweichung im Kraftstoffverbrauch von weniger als 10 % noch als unerheblich angesehen werden kann. Im Gegenschluß läßt sich dieser Rechtsprechung entnehmen, daß eine - wenn auch geringe - Überschreitung der 10 %-Grenze einen erheblichen Fehler darstellt. Dem ist entgegen den vorgebrachten Bedenken der Beklagten, die mit einigen früheren untergerichtlichen Entscheidungen von einem Grenzwert von 20 % ausgeht, sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung zu folgen. Abgesehen davon, daß die von der Beklagten zitierten Entscheidungen es an keiner Stelle ausschließen, daß auch eine Abweichung von knapp über 10 % erheblich sein kann, hat die Grenzziehung des BGH den Vorteil der Praktikabilität und berücksichtigt das gestiegene Umweltbewußtsein heutiger
Autokäufer, ohne allzu kleinlichen Gewährleistungswünschen Vorschub zu leisten.
Nach der zutreffenden Auffassung des BGH ist nämlich stets auf den nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften der DIN bzw. den einschlägigen EG-Regelungen ermittelten Durchschnittsverbrauch abzustellen, der hier eine Überschreitung von 10,2 %
gegenüber den vertraglich vereinbarten Soll-Verbrauchswerten aufwies....
Wurde bei dir durch einen Gutachter schon ein Mehrverbrauch nachgewiesen? KÜß, Dekra & Co. Bieten sowas an.
Das wäre aus meiner sicht der Erste Punkt, was du klären solltest, bevor du rechtsbeistand holst. Den deine Verbräuche sind bei der Rechtssprechung leider vollkommen nutzlos. Im NEFZ Zykluss muss das Fahrzeug die zugesicherten Eigenschaften erfüllen. D.h. dieser wird nachgefahren und dann auch der Realverbrach bestimmt.
Persönlich finde ich diese Katalogwerteverbrauchsenkung ziemliche augenwischerei. Realverbräuche sinken leider kaum.
gretz
Zitat:
Original geschrieben von stefanausmuenchen
... Schnitt laut BC ...
BC ist für den ...
Mein BC hat ab Werk eine Abweichung um 1l/100km nach unten gehabt. Bei Dir kann der Fehler genausogut in die andere Richtung sein. Nimm erst mal Deine Tankbelege und rechne den Realverbrauch selbst aus.
Zitat:
Original geschrieben von scooterdie
Da gibt es auch genug Forenlinks wo persönliche Erfahrungen zugange sind. Das Problem ist da gings halt immer um wirkliche Sachmängel und leider nicht um Glaubensfragen. Auf jeden Fall wirst du da auf einige Kanzleien hingewiesen die speziell auf dieses Thema fokusieren. Und persönliche Erfahrung eines Members hin oder her du wirst von einer solchen Kanzlei sicher die bessere Auskunft bekommen als von irgend jemand non juristischem hier.Zitat:
Original geschrieben von stefanausmuenchen
Vielen Dank für den Tipp... mir ging es um die PERSÖNLICHE Erfahrung
Aber wie gesagt vorher müsstest du dein Fahrzeug wohl sowieso dem Norm Verbrauchs Test unterziehen. Und das ganze quasi Notariell und amtlich beglaubigt sowieso zugelassen. Und die Gefahr besteht halt das in so einem Test das Auto besteht...
Dann habe ich wahrscheinlich nicht intensiv genung geucht, denn die Kanzlei Anschriften habe ich niicht entdeckt. Tja, letztlich hast du wahrscheinlich Recht. Wobei es eben ja so ist, dass bei der Sachmangelhaftung im Garantiebereich sich die Bewesilast umkehrt, also der Verkäufer beweisen müßte, dass das Kfz. mängelfrei ist. Das geldliche Risiko, geht der Prozeß verloren, bleibt jedoch...
Zitat:
Original geschrieben von 4r7ur
BC ist für den ...Zitat:
Original geschrieben von stefanausmuenchen
... Schnitt laut BC ...
Mein BC hat ab Werk eine Abweichung um 1l/100km nach unten gehabt. Bei Dir kann der Fehler genausogut in die andere Richtung sein. Nimm erst mal Deine Tankbelege und rechne den Realverbrauch selbst aus.
Guter Hinweis mache ich !
Zitat:
Original geschrieben von stefanausmuenchen
Ich habe die Daten eingefügt. Vielen Dank für deine UnterstützungZitat:
Original geschrieben von Scotty18
wie ist dein Fahrprofil?
Bergig - Flach ? kaum Berge
kurzstrecken ? meist Langstrecke
wieviel stadt anteil geschätze 20%
land 10 %
autobahn 70%
wie fährst du auf der bahn ? letzter Schnitt bei 550 KM Autobahn 127km/hQuattro? nein, front
Welche REifen (breite) Serienbereifung, derzeit Winterreifen, war aber auch bei Sommerreifen fast gleich hoch; Schnitt laut BC in den letzten 8000KM 10,3 Liter
hast du den REALEN Verbrauch mal errechnet?
über längere Distand ~2000-3000km
Zitat:
Original geschrieben von kevinmuc
Wurde bei dir durch einen Gutachter schon ein Mehrverbrauch nachgewiesen? KÜß, Dekra & Co. Bieten sowas an.Zitat:
Original geschrieben von stefanausmuenchen
Ich zitiere mal aus einem Urteil des LG Duisburhg:
Der Bundesgerichtshof hat unter Auswertung der untergerichtlichen Rechtsprechung in 2 Grundsatzentscheidungen aus den Jahren 1996 und 1997 (BGH, Urt. v. 14.2.1996, NJW 1996, 1337 ff.; Urt. v. 18.6.1997, NJW 1997, 2590 ff.) entschieden, daß bei
Neuwagen eine Abweichung im Kraftstoffverbrauch von weniger als 10 % noch als unerheblich angesehen werden kann. Im Gegenschluß läßt sich dieser Rechtsprechung entnehmen, daß eine - wenn auch geringe - Überschreitung der 10 %-Grenze einen erheblichen Fehler darstellt. Dem ist entgegen den vorgebrachten Bedenken der Beklagten, die mit einigen früheren untergerichtlichen Entscheidungen von einem Grenzwert von 20 % ausgeht, sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung zu folgen. Abgesehen davon, daß die von der Beklagten zitierten Entscheidungen es an keiner Stelle ausschließen, daß auch eine Abweichung von knapp über 10 % erheblich sein kann, hat die Grenzziehung des BGH den Vorteil der Praktikabilität und berücksichtigt das gestiegene Umweltbewußtsein heutiger
Autokäufer, ohne allzu kleinlichen Gewährleistungswünschen Vorschub zu leisten.
Nach der zutreffenden Auffassung des BGH ist nämlich stets auf den nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften der DIN bzw. den einschlägigen EG-Regelungen ermittelten Durchschnittsverbrauch abzustellen, der hier eine Überschreitung von 10,2 %
gegenüber den vertraglich vereinbarten Soll-Verbrauchswerten aufwies....
Das wäre aus meiner sicht der Erste Punkt, was du klären solltest, bevor du rechtsbeistand holst. Den deine Verbräuche sind bei der Rechtssprechung leider vollkommen nutzlos. Im NEFZ Zykluss muss das Fahrzeug die zugesicherten Eigenschaften erfüllen. D.h. dieser wird nachgefahren und dann auch der Realverbrach bestimmt.Persönlich finde ich diese Katalogwerteverbrauchsenkung ziemliche augenwischerei. Realverbräuche sinken leider kaum.
gretz
Danke !
Nein, ich habe noch keinen Gutachter beauftragt. Ich wollte mich ja zunächst hier nach den persönlichen Erfahrungen erkundigen.
Der NEFZ Zyklus ist sicher eine Sache und soll Vergleichbarkeit ermöglichen. Wenn die Daten aber völlig neben den dort angegebenen Werten liegen finde ich das schon etwas "seltsam" und ich würde gerne wissen inwieweit das eben rechtlich von Belang ist.