A5 Spritverbrauch und anwaltlich Hilfe
Guten Tag aus München,
ich bin seit Mai 2011 Besitzer eines AUDI A 5 TFSI 2,0 mit Automatik.
Der Verbrauch liegt immer deutlich über 10 Liter / 100 KM. Angegeben wurden prospektseitig im Mix 7,2 Liter. Na ja...🙄
Ein Nachbesserungsversuch bei meinem AUDI Händler hat keine Änderungen gebracht.
Mit einem gewissen Mehrverbrauch bezogen auf die Prospektangaben hatte ich ja gerechnet. Aber dauerhaft über 10 Liter investieren zu müssen scheint mir doch übertrieben.
Im Forum ist der ein oder andere Beitrag zu dem offenbar bekannten Problem zu lesen. Auch das ein oder andere Urteil habe ich mir zu Gemüte geführt z.B. OLG Karlsruhe vom 01.02.2008 1 U 97/07
oder LG München I vom 29.01.2009 4 O 6504/07
Was mir noch fehlt ist die konkrete Adresse eines Rechtsanwaltes der eine Wandlung durchgesetzt hat.
Über eine Antwort, gerne auch per PN , freue ich mich.
Stefan
Beste Antwort im Thema
Wenn ich das schon lese: Anwaltliche Hilfe.....
Ich fahren den 2,7er TDI und JA ich erreiche den im Prospekt angegebenen Verbrauch!
Mit ACC auf 120 km/h kann man die Prospektangabe erreichen, ich habe aber auch schon locker das Doppelte dieser Angabe verbraucht😁
Jeder normale Mensch ist sich bewußt das diese Prospekt Angaben den MINDEST Verbrauch darstellen!
Man kann ihn erreichen, wenn man rot/grün korrekt über die Autobahn schleicht.
Wer Gas gibt, der verbraucht eben mehr!
Ich versteh das Problem nicht.
112 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Twinni
P.S.: Gestern Nacht bin ich mit meinem 4.8L Sauger 100 km weit mit 9,3 Litern gefahren. Im Prospekt steht 10,3.
Dann würde ich auch gleich wandeln, eine zugesicherte Produkteigenschaft wurde fehlerhaft implementiert 😁
Es gibt hier genug Leute die gewandelt haben und darueber auch berichtet haben.
Deshalb habe ich ja schon die Suchfunktion benutzt, aber leider keine präzise Auskunft erhalten und aus diesem Grund die konkrete Anfrage gestartet.
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von 4r7ur
Dann würde ich auch gleich wandeln, eine zugesicherte Produkteigenschaft wurde fehlerhaft implementiert 😁Zitat:
Original geschrieben von Twinni
P.S.: Gestern Nacht bin ich mit meinem 4.8L Sauger 100 km weit mit 9,3 Litern gefahren. Im Prospekt steht 10,3.
Das wäre mal ein WIRKLICH interessanter Prozeß 😎
Zitat:
Original geschrieben von 4r7ur
Dann würde ich auch gleich wandeln
Gute Idee. Weiß jemand, ob der hier passt? 😁
Andreas
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von stefanausmuenchen
Es gibt hier genug Leute die gewandelt haben und darueber auch berichtet haben.
Deshalb habe ich ja schon die Suchfunktion benutzt, aber leider keine präzise Auskunft erhalten und aus diesem Grund die konkrete Anfrage gestartet.
Stefan
Ich sehe bei dir keinen gerechtfertigten Grund für die Wandlung... Das sagt dir hoffentlich dein Anwalt auch 🙂
Zitat:
Original geschrieben von clickme
Ich sehe bei dir keinen gerechtfertigten Grund für die Wandlung... Das sagt dir hoffentlich dein Anwalt auch 🙂
Warum nicht ?
Wenn er belegen kann, dass der Wagen 3 ltr. mehr verbraucht als prognostiziert, läge dies sicher nicht im Toleranzbereich.
Allerdings sehe ich das Problem auch darin, den Nachweis dafür zu erbringen als eher schwierig und kostenträchtig an.
Andererseits freut es mich persönlich wenn sich welche aufraffen, den Herstellern konkret Paroli zu bieten. Denn ich finde
es auch ehrenrührig mit getürkten Normfahrrunden niedrige Spritverbauchswerte vorzugaukeln die der Realität nicht zu
schaffen sind.
kannst bei denen ja mal stöbern
http://www.automobilkanzlei.de/wandlung-kfz/89-fahrzeug-wandlung
ob die dann als Rechtsbeistand was taugen kann ich nicht sagen.
Zitat:
Original geschrieben von somicon
Warum nicht ?Zitat:
Original geschrieben von clickme
Ich sehe bei dir keinen gerechtfertigten Grund für die Wandlung... Das sagt dir hoffentlich dein Anwalt auch 🙂
Wenn er belegen kann, dass der Wagen 3 ltr. mehr verbraucht als prognostiziert, läge dies sicher nicht im Toleranzbereich.
Allerdings sehe ich das Problem auch darin, den Nachweis dafür zu erbringen als eher schwierig und kostenträchtig an.
Wenn irgendjemand einen Nachweis bringen kann, dann der Hersteller - und zwar dass der Verbrauch im Rahmen liegt.
Zitat:
Original geschrieben von clickme
Von 13l bis 8l ist wohl alles im Rahmen...http://www.spritmonitor.de/.../1005-A5.html?...
Ich verbrauche im Schnitt 11l und ich fahre einen 2.0 TFSI mit Handschaltung.
Mich störts aber nicht, da ich mit nichts anderem gerechnet habe...
Zitat:
Original geschrieben von clickme
Wenn irgendjemand einen Nachweis bringen kann, dann der Hersteller - und zwar dass der Verbrauch im Rahmen liegt.
Angeklagter und Gutachter in einer Person!? Das macht doch nur bedingt Sinn.
Da ist doch zielführender einem Dieb als Aufpasser vor einem Bündel Geldscheinen zu platzieren. 😁
Aber der Kläger soll nach deinem Beispiel noch gleichzeitig der Gutachter sein oder wie?
Zitat:
Wenn er belegen kann, dass der Wagen 3 ltr. mehr verbraucht als prognostiziert, läge dies sicher nicht im Toleranzbereich.
Anwälte stehen in den gelben Seiten.
Die 3 Wörter "anwalt kfz wandlung" in Google benutzt liefern einer schier unerschöpflicher Anzahl von Antworten auf die Frage wie, wer, warum....
Ich zitiere mal aus einem Urteil des LG Duisburhg:Zitat:
Original geschrieben von clickme
Ich sehe bei dir keinen gerechtfertigten Grund für die Wandlung... Das sagt dir hoffentlich dein Anwalt auch 🙂Zitat:
Original geschrieben von stefanausmuenchen
Es gibt hier genug Leute die gewandelt haben und darueber auch berichtet haben.
Deshalb habe ich ja schon die Suchfunktion benutzt, aber leider keine präzise Auskunft erhalten und aus diesem Grund die konkrete Anfrage gestartet.
Stefan
Der Bundesgerichtshof hat unter Auswertung der untergerichtlichen Rechtsprechung in 2 Grundsatzentscheidungen aus den Jahren 1996 und 1997 (BGH, Urt. v. 14.2.1996, NJW 1996, 1337 ff.; Urt. v. 18.6.1997, NJW 1997, 2590 ff.) entschieden, daß bei
Neuwagen eine Abweichung im Kraftstoffverbrauch von weniger als 10 % noch als unerheblich angesehen werden kann. Im Gegenschluß läßt sich dieser Rechtsprechung entnehmen, daß eine - wenn auch geringe - Überschreitung der 10 %-Grenze einen erheblichen Fehler darstellt. Dem ist entgegen den vorgebrachten Bedenken der Beklagten, die mit einigen früheren untergerichtlichen Entscheidungen von einem Grenzwert von 20 % ausgeht, sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung zu folgen. Abgesehen davon, daß die von der Beklagten zitierten Entscheidungen es an keiner Stelle ausschließen, daß auch eine Abweichung von knapp über 10 % erheblich sein kann, hat die Grenzziehung des BGH den Vorteil der Praktikabilität und berücksichtigt das gestiegene Umweltbewußtsein heutiger
Autokäufer, ohne allzu kleinlichen Gewährleistungswünschen Vorschub zu leisten.
Nach der zutreffenden Auffassung des BGH ist nämlich stets auf den nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften der DIN bzw. den einschlägigen EG-Regelungen ermittelten Durchschnittsverbrauch abzustellen, der hier eine Überschreitung von 10,2 %
gegenüber den vertraglich vereinbarten Soll-Verbrauchswerten aufwies....
Zitat:
Original geschrieben von scooterdie
Anwälte stehen in den gelben Seiten.
Die 3 Wörter "anwalt kfz wandlung" in Google benutzt liefern einer schier unerschöpflicher Anzahl von Antworten auf die Frage wie, wer, warum....
Vielen Dank für den Tipp... mir ging es um die PERSÖNLICHE Erfahrung
Zitat:
Original geschrieben von stefanausmuenchen
Vielen Dank für den Tipp... mir ging es um die PERSÖNLICHE ErfahrungZitat:
Original geschrieben von scooterdie
Anwälte stehen in den gelben Seiten.
Die 3 Wörter "anwalt kfz wandlung" in Google benutzt liefern einer schier unerschöpflicher Anzahl von Antworten auf die Frage wie, wer, warum....
Da wirst du wohl kaum jemanden finden, weil die Gefahr viel Geld zu verlieren sehr groß ist!