7 Gti einfahren? warm kalt fahren?
Hallo Ihr Gölfler
nach 20 Jahren kehre ich zu Golf Gti zurück.
Am Mittwoch bekomme ich meinen 7er Gti Performance den ich als Gebrauchtwagen mit 6tkm. erstanden habe.
Mal doof gefragt, muss ich mit 6 tkm. noch was beachten hinsichtlich einfahren?
Zudem hatte ich noch nie einen TurboMotor.
Wie fahre ich den richtig warm und kalt? Also klar, warmfahren ca.5-10km aber bis wieviel U/min geht ihr da? 2000 oder 4000?
Ich wohne auf einem Dorf, knapp 8km weg von der Schnellstrasse. Sagen wir mal ich hab den Golf etwas gescheucht und fahre dann "normal" nach Hause in die Garage. Lasse ich idealerweise den Motor noch 10 sek. oder so nachlaufen? oder ist das alles zuviel des Guten und die Turbos sind umkaputtbar?
Danke für viele Infos und Input 🙂
Sonnige Grüsse vom Bodensee
Krauti
Beste Antwort im Thema
unnötige diskussion.... man sollte keinen motor kalt in die ****** treten, egal ob er einen turbo hat oder nicht.
Immer wieder das gleiche.. der 1000 thread
112 Antworten
Zitat:
@gttom schrieb am 8. Januar 2021 um 09:29:25 Uhr:
Zitat:
@Jason_V. schrieb am 8. Januar 2021 um 09:07:13 Uhr:
Interessante Erkenntnis, dass die Anweisung eines Herstellers eine gangbare Lösung aus einer Ordnungswidrigkeit machen soll.
Leute Leute… wie kommst du denn auf sowas? Dein Material interessiert doch die Gesetzgebung nicht. Wenn jemand so blöd ist und sein Auto so bewegt, dann ist er einfach selbst schuld.[...hat nichts mit dem Thema zu tun...]
Wenn mir der Kühler aufgrund einer Stauhitze droht zu platzen und ich die notwendige Wärmeabfuhr nur über die Zirkulation der Kühlflüssigkeit bei Leerlaufdrehzahl aufrechterhalten kann, ist das dann eine OWiG? ...😉
Mir wird das zu lächerlich. Selbst im anonymen Internet wäre es mir peinlich, so einen Schwachsinn zu schreiben.
Es tut mir leid für dich, dass du auf solche Gedanken kommst.
Zitat:
@gttom schrieb am 08. Jan. 2021 um 09:29:25 Uhr:
Einfach mal lesen: https://www.bussgeldkatalog.org/motor-laufen-lassen/ wesentliches Zitat: "Wann es unnötig und vermeidbar ist, den Motor laufen zu lassen, das muss im Einzelfall bestimmt werden."
"Warum lassen Sie den Wagen im Stand laufen?"
"Ja meine Herren, bin gerade mit 250km/h über die Autobahn gebrettert und lasse jetzt den Turbo abkühlen damit er länger hält!"
"Warum sind sie dann nicht
rechtzeitig langsamer gefahrenwenn sie wussten, dass sie eine Pause machen wollen?"
"..." (betretenes Schweigen)
Merkste was!? 😠
Zitat:
@schlambambomil schrieb am 8. Januar 2021 um 10:15:34 Uhr:
Zitat:
@gttom schrieb am 08. Jan. 2021 um 09:29:25 Uhr:
Einfach mal lesen: https://www.bussgeldkatalog.org/motor-laufen-lassen/ wesentliches Zitat: "Wann es unnötig und vermeidbar ist, den Motor laufen zu lassen, das muss im Einzelfall bestimmt werden."
"Warum lassen Sie den Wagen im Stand laufen?"
"Ja meine Herren, bin gerade mit 250km/h über die Autobahn gebrettert und lasse jetzt den Turbo abkühlen damit er länger hält!"
"Warum sind sie dann nicht rechtzeitig langsamer gefahren wenn sie wussten, dass sie eine Pause machen wollen?"
"..." (betretenes Schweigen)Merkste was!? 😠
Ich habe einen schweren Anhänger eine lange Passstraße hinaufgezogen. Oben angekommen war der Motor tierisch warm. Ich habe ihn deshalb kurz nachlaufen lassen, um eine Überhitzung zu vermeiden. War das falsch Herr Polizist?
Zitat:
@Jason_V. schrieb am 8. Januar 2021 um 09:35:35 Uhr:
Zitat:
@gttom schrieb am 8. Januar 2021 um 09:29:25 Uhr:
Wenn mir der Kühler aufgrund einer Stauhitze droht zu platzen und ich die notwendige Wärmeabfuhr nur über die Zirkulation der Kühlflüssigkeit bei Leerlaufdrehzahl aufrechterhalten kann, ist das dann eine OWiG? ...😉
Mir wird das zu lächerlich. Selbst im anonymen Internet wäre es mir peinlich, so einen Schwachsinn zu schreiben.
Es tut mir leid für dich, dass du auf solche Gedanken kommst.
Du hast sowas offenbar noch nicht selber erlebt.
Ich schon. Technisch vollkommen korrekte Problemdarstellung, die in der Lebensrealität vorkommen kann und die im eintretenden Fall eine entsprechend richtige Handlungsweise erfordert. In einem solchen Fall empfiehlt es sich übrigens die Heizung voll aufzudrehen, um zusätzlich Wärme abzuführen.https://www.n-tv.de/auto/Heizung-aufdrehen-article1022826.html
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Komische technische Argumentation. Defekter Viskolüfter = Leerlauf = Wärmeabfuhr.
Heizung aufdrehen und Gebläse an: Ja. Vorheriges: Nein. Auch nicht beim Mähdrescher...
Ach du je.. wenn einem die Argumente ausgehen, kommt die owi Keule. Ein unterhaltsamer thread. 🙂
Und in anderen Gelegenheiten, wenn es einem genehm ist, werden die Gesetze und regeln gebogen bis sie knacken.
Zitat:
@gttom schrieb am 8. Januar 2021 um 10:31:45 Uhr:
Zitat:
@schlambambomil schrieb am 8. Januar 2021 um 10:15:34 Uhr:
"Warum lassen Sie den Wagen im Stand laufen?"
"Ja meine Herren, bin gerade mit 250km/h über die Autobahn gebrettert und lasse jetzt den Turbo abkühlen damit er länger hält!"
"Warum sind sie dann nicht rechtzeitig langsamer gefahren wenn sie wussten, dass sie eine Pause machen wollen?"
"..." (betretenes Schweigen)Merkste was!? 😠
Ich habe einen schweren Anhänger eine lange Passstraße hinaufgezogen. Oben angekommen war der Motor tierisch warm. Ich habe ihn deshalb kurz nachlaufen lassen, um eine Überhitzung zu vermeiden. War das falsch Herr Polizist?
In diesen Fall hat das Gespräch folgenden Verlauf:
"Warum lassen Sie den Wagen im Stand laufen?"
"Ja meine Herren, bin gerade mit meinem schweren Anhänger die Passstrasse hochgefahren und lasse jetzt den Turbo abkühlen damit er länger hält!"
"Alles klar. Schönen Tag noch."
Merkste was!? 🙄
Zitat:
@Veteranenfreund23 schrieb am 8. Januar 2021 um 10:54:31 Uhr:
Komische technische Argumentation. Defekter Viskolüfter = Leerlauf = Wärmeabfuhr.Heizung aufdrehen und Gebläse an: Ja. Vorheriges: Nein. Auch nicht beim Mähdrescher...
Der Viskolüfter zirkuliert nicht die Kühlflüssigkeit. Das macht die Wasserpumpe. Und die läuft nun mal nur bei laufendem Motor😉
Sehr wohl beim Mähdrescher. Kann man aber nur wissen, wenn man einen besitzt. Mein Mähdrescher hat nämlich gar keine Viscokupplung. Da läuft der Motorlüfter permanent über 2 Keilriemen. Ist der Motor aus, ist sofort Schluss mit Luftzufuhr. Aufgrund eines mit Stroh verstopften Kühlerkorbes (wegen ungünstiger Windrichtung passiert das öfter mal), überhitzt der Motor deshalb sehr schnell. Da hilft nur den Handfeger in die Hand und den Kühlerkorb sauber fegen. Das dauert etwa 2 Minuten... und während dieser Zeit bleibt der Motor selbstverständlich am laufen. Wegen des Kühlkreislaufs über die Wasserpumpe.
Klingt das plausibel?
Zitat:
@schlambambomil schrieb am 8. Januar 2021 um 11:16:43 Uhr:
Zitat:
@gttom schrieb am 8. Januar 2021 um 10:31:45 Uhr:
Ich habe einen schweren Anhänger eine lange Passstraße hinaufgezogen. Oben angekommen war der Motor tierisch warm. Ich habe ihn deshalb kurz nachlaufen lassen, um eine Überhitzung zu vermeiden. War das falsch Herr Polizist?
In diesen Fall hat das Gespräch folgenden Verlauf:
"Warum lassen Sie den Wagen im Stand laufen?"
"Ja meine Herren, bin gerade mit meinem schweren Anhänger die Passstrasse hochgefahren und lasse jetzt den Turbo abkühlen damit er länger hält!"
"Alles klar. Schönen Tag noch."Merkste was!? 🙄
Mit welcher Rechtfertigung darf ich zum Zweck des Abkülens des kompletten Kühlkreislaufs bei einem überhitzten Motor ggf eine Nachlaufphase technisch für richtig halten, aber für Teile des Ölkreislaufs (dazu gehört auch der Turbolader) genau nicht?
Verstehe ich nicht. In der ganzen Argumentation geht es stets um den Schutz des Motors vor den Folgen einer Überhitzung nach einer hohen Lastphase.
Ansonsten schönen Tag gerne doch🙂
Ja und nein. Statt Handfeger wäre ein Laubgebläse besser.
Um übrigens so 'n Teil zu verstehen braucht man keinen zu haben. Ahnung reicht. Defekter Viskolüfter und laufender Motor bringt im Leerlauf Null. Nur in Verbindung mit weiteren Maßnahmen. Darum gings. Du hast evtl das richtige gemeint aber es missverständlich ausgedrückt.
So, nun wird mir das zu dumm hier. Bin raus.
Zitat:
@gttom schrieb am 8. Januar 2021 um 09:29:25 Uhr:
Wenn mir der Kühler aufgrund einer Stauhitze (bspw bei defekter Viscokupplung am Motorlüfter) droht zu platzen und ich die notwendige Wärmeabfuhr nur über die Zirkulation der Kühlflüssigkeit bei Leerlaufdrehzahl aufrechterhalten kann, ist das dann eine OWiG? ...😉
Wäre ich Polizist würde ich nach dem Opportunitätsprinzip von einem Ticket absehen. Allerdings würde ich Dir einen Mängebericht ausstellen und Dich auffordern, Deinen Wagen in Ordnung zu bringen.
Zitat:
@Rasanty schrieb am 8. Januar 2021 um 11:53:12 Uhr:
Zitat:
@gttom schrieb am 8. Januar 2021 um 09:29:25 Uhr:
Wenn mir der Kühler aufgrund einer Stauhitze (bspw bei defekter Viscokupplung am Motorlüfter) droht zu platzen und ich die notwendige Wärmeabfuhr nur über die Zirkulation der Kühlflüssigkeit bei Leerlaufdrehzahl aufrechterhalten kann, ist das dann eine OWiG? ...😉
Wäre ich Polizist würde ich nach dem Opportunitätsprinzip von einem Ticket absehen. Allerdings würde ich Dir einen Mängebericht ausstellen und Dich auffordern, Deinen Wagen in Ordnung zu bringen.
Der Mängelbericht wäre gerechtfertigt, wenn ich vor Fahrtantritt bereits einen Defekt am Viskolüfter gehabt hätte und ich deshalb mindestens fahrlässig eine Situation des Liegenbleibens aufgrund eines technischen Defekts in Kauf genommen habe.
a) wird kein Polizist diese Kette an Umständen beweisen können (bei einem illegal getunten Fahrzeug sieht das gänzlich anders aus)
b) wird sich jeder Rechtsanwalt über solch einen Mängelbericht eckig lachen.
Für einen Reifenplatzer aufgrund eines Materialfehlers, bzw eines eingefahrenen spitzen Gegenstandes wird einem auch kein Polizist nen Mängelschein ausstellen.
Die Damen und Herren der Polizei ziehen ihre Uniformen nicht mit der Kneifzange an😉
In der Realität wird ein solch defektes Fahrzeug (überhitzter Motor) entweder abgeschleppt oder auf eigener Achse zur nächsten Werkstatt gefahren. Ein möglicherweise anwesender Polizist interessiert sich da maximal für die verkehrssichernden Maßnahmen und wünscht ansonsten alles gute für den Rest des Tages.
Zitat:
@Veteranenfreund23 schrieb am 8. Januar 2021 um 11:51:06 Uhr:
Ja und nein. Statt Handfeger wäre ein Laubgebläse besser.Um übrigens so 'n Teil zu verstehen braucht man keinen zu haben. Ahnung reicht. Defekter Viskolüfter und laufender Motor bringt im Leerlauf Null. Nur in Verbindung mit weiteren Maßnahmen. Darum gings. Du hast evtl das richtige gemeint aber es missverständlich ausgedrückt.
So, nun wird mir das zu dumm hier. Bin raus.
Laubgebläse bringt nur nix, wenn der Motorlüfter das am Kühlerkorb festsitzende Stroh permanent ansaugt. Ich fahre die Dinger seit über 20 Jahren. Da sammelt man durchaus Erfahrung und sucht sich passende Lösungen für bestimmte Probleme.
Auf dem Foto sieht man das beschriebene Problem oben am Kühlerkorb. Das Ding hat gute 2 Quadratmeter Oberfläche.
Ein Wendelüfter kann da Abhilfe schaffen. Diese Technologie dreht die Leitschaufeln des Lüfterrades alle paar Minuten in eine andere Richtung. Dadurch wird Luft aus dem Motorraum durch den Kühlerkorb nach außen gedrückt, mit entsprechendem Effekt. Hat meiner aber nicht.
Zitat:
@gttom schrieb am 8. Januar 2021 um 12:04:08 Uhr:
Der Mängelbericht wäre gerechtfertigt, wenn ich vor Fahrtantritt bereits einen Defekt am Viskolüfter gehabt hätte
Ein Mängelbericht ist unabhängig von der Dauer des Mangels. Wenn Dir während der Fahrt das Licht ausfällt kann Dir ein Polizist ebenfalls einen Mängelbericht schreiben.
Zitat:
@Rasanty schrieb am 8. Januar 2021 um 12:12:26 Uhr:
Zitat:
@gttom schrieb am 8. Januar 2021 um 12:04:08 Uhr:
Der Mängelbericht wäre gerechtfertigt, wenn ich vor Fahrtantritt bereits einen Defekt am Viskolüfter gehabt hätte
Ein Mängelbericht ist unabhängig von der Dauer des Mangels. Wenn Dir während der Fahrt das Licht ausfällt kann Dir ein Polizist ebenfalls einen Mängelbericht schreiben.
Okay. Wenn man nach dem Ausfall des Fahrlichts trotzdem weiterfährt, handelt man (insbesondere bei Dunkelheit) in Kenntnis des Mangels. Daher sei ein Mängelschein aufgrund bestehender Fahrlässigkeit bei einer Weiterfahrt auch gerechtfertigt.
Bei einer technischen Panne, die vor Fahrtantritt nicht vorgelegen hat und wo die Weiterfahrt wegen des technischen Mangels nicht mehr möglich ist, wird kein Polizist nen Mängelschein ausstellen wenn das Fahrzeug deshalb auf dem Seitenstreifen steht.
Übrigens ich hatte letztens einen Polizeiwagen hinter mir mit ausgefallenen rechten Abblendlicht. Müssen die sich jetzt selber nen Mängelschein ausstellen?
Es gibt das Recht auf dem Papier und immer auch die Realität da draußen. Können heißt in der Regel nie Müssen. Das wissen selbstverständlich auch Polizeibeamte.
Um auf das Thema zurückzukommen: Wer jeden morgen im Winter seinen Motor minutenlang warmlaufen lässt und irgendwann dabei erwischt wird, hat zurecht was falsch gemacht und dafür mindestens ne Verwarnung verdient.
Wer dagegen nach Fahrtende auf einem Autobahnparkplatz an einem heißen Tag den heißgelaufenen Motor einen gewissen Moment nachlaufen lässt, wird in aller Regel von keinem Polizisten deshalb verwarnt werden. Das hat einfach etwas mit richtiger Einschätzung der jeweiligen Situation zu tun.