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530e - geldwerter Vorteil Dienstwagen bei Zulassung nach 01.01.2019

BMW 5er G30
Themenstarteram 25. November 2018 um 12:25

Hallo,

da bei mir die Bestellung des nächsten Dienstwagens ansteht, bekommt der folgende Blog für mich (und wahrscheinlich auch andere Nutzer die vor der gleichen Frage stehen) aktuell einen sehr hohen Stellenwert:

https://www.motor-talk.de/.../...kein-e-kennzeichen-mehr-t6420280.html

Wenn ich die Auswirkungen der neuen Besteuerung - die von Bundestag und -rat im Nov.'18 verabschiedet wurde und ab 01.01.2019 in Kraft tritt - richtig verstehe, würde ich netto ca. 3000 EURO p.a. weniger Steuer berappen, wenn ich als nächsten Fahrzeug von meinem aktuellen 530xD touring auf einen 530e umsteige.

Mit der neuen Regelung wird der geldwerte Vorteil für einen 64 TEUR 530e (Listenpreis) gleich gerechnet wie für einen 32TEUR Diesel.

Da mein Arbeitsweg genau 30 km einfach beträgt und ich sowohl privat als auch am Arbeitsplatz das Auto laden kann, würde sich das auch positiv auf CO2-Emission auswirken (davon ausgehend, dass ich wirklich Ökostrom erhalte, wenn ich diesen vertraglich einkaufe). Insgesamt würde ich wohl die Hälfte meiner Fahrstrecke elektrisch und die andere Hälfte mit Verbrennungsmotor fahren.

Frage hier an dieser Stelle ins Forum: wer hat sich mit der gleichen Frage auseinandergesetzt und seit Ihr zur gleichen Einschätzung gekommen, dass der 530e eines der ganz wenigen Hybridautos ist die in den Genuss der Steuervergünstigung kommen? Nach Aussage von meinem BMW Händler ist es aktuell fraglich, wann und ob der 225xe und BMW e-Mini nach WLTP so zertifiziert sind, dass < 50g CO2 Ausstoß zugesichert werden kann, aktuell mangelt es wohl an zu kleiner Reichweite des Akkus.

Bin gespannt auf Eure Posts und Grüße aus Oberbayern

Chemist

Beste Antwort im Thema

Ich denke wegen 30€ im Monat riskiert hier niemand seinen (offensichtlich gut bezahlten) Job. Wer einem G30 als Dienstwagen bekommt, sollte erst gar nicht auf so Ideen kommen.

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Ich denke außer einem Auto kann man nichts an eine solche Ladebox anschließen. Und ob man daran noch fünf weitere Autos anschließt, sollte dann doch recht schnell auffallen.

Aber ansonsten sehe ich da keinen großen Aufwand. Einmal im Monat zum Stichtag den Zählerstand notieren (/abfotografieren) und gut ist.

An eine Wallbox ja, aber an einem 230V Anschluss kann man alles anschließen. Ich hatte nen 530e übers Wochenende und den in der Garage per 230V geladen. Hat zwar ein paar Stunden gedauert, aber war durchaus ein valider weg. Ich würde mir für einen Hybrid keine Wallbox mit 380V Anschluss verbauen. Bei einem reinen Elektrofahrzeug sieht das natürlich wieder anders aus...

Wenn du eine Wallbox voraussetzen willst, wer bezahlt die dann?

Der Ansatz der reduzierten Zuzahlung um das "Home-Laden" pauschal abzugelten finde ich auch gut. Sicher gibt es dann Fälle die bevorteilt oder benachteiligt werden aber unterm Schnitt sollte das eine faire Lösung sein, die auch dem "KISS" Prinzip entspricht ;)

was meint ihr eigentlich zu folgendem Thema:

Den Gesetzestext interpretiere ich so, dass der reduzierte Steuersatz für Fahrzeuge gilt, die im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 "Angeschafft wurden". D.h. wenn ich am 30.12.2021 nochmal einen Hybrid auf 3 Jahre Lease, gilt der reduzierte Steuersatz auch über den 31.12.2021 hinaus - für mich also bis 30.12.2024. Korrekt? So könnte man den die Förderung bei guter Planung locker auf 5 - 6 Jahre ausdenen.

Meiner wird im Juli 2019 fällig. Ich würde dann zwei Jahre leasen bis Juli 2021. Dann nochmal auf drei Jahre (530e Facelift z.b.:) bis Juli 2024. Sollte doch klappen, oder?

Zitat:

@tehShawn schrieb am 26. November 2018 um 08:43:34 Uhr:

An eine Wallbox ja, aber an einem 230V Anschluss kann man alles anschließen. Ich hatte nen 530e übers Wochenende und den in der Garage per 230V geladen. Hat zwar ein paar Stunden gedauert, aber war durchaus ein valider weg. Ich würde mir für einen Hybrid keine Wallbox mit 380V Anschluss verbauen. Bei einem reinen Elektrofahrzeug sieht das natürlich wieder anders aus...

Wenn du eine Wallbox voraussetzen willst, wer bezahlt die dann?

Der Ansatz der reduzierten Zuzahlung um das "Home-Laden" pauschal abzugelten finde ich auch gut. Sicher gibt es dann Fälle die bevorteilt oder benachteiligt werden aber unterm Schnitt sollte das eine faire Lösung sein, die auch dem "KISS" Prinzip entspricht ;)

was meint ihr eigentlich zu folgendem Thema:

Den Gesetzestext interpretiere ich so, dass der reduzierte Steuersatz für Fahrzeuge gilt, die im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 "Angeschafft wurden". D.h. wenn ich am 30.12.2021 nochmal einen Hybrid auf 3 Jahre Lease, gilt der reduzierte Steuersatz auch über den 31.12.2021 hinaus - für mich also bis 30.12.2024. Korrekt? So könnte man den die Förderung bei guter Planung locker auf 5 - 6 Jahre ausdenen.

Meiner wird im Juli 2019 fällig. Ich würde dann zwei Jahre leasen bis Juli 2021. Dann nochmal auf drei Jahre (530e Facelift z.b.:) bis Juli 2024. Sollte doch klappen, oder?

Ich teile deine Auffassung bzgl. der Förderrichtlinien, wobei ich erwarte, dass dies nachfolgend angepasst, respektive ausgedehnt werden (müssen).

Ich hab meiner Wallbox einen kleinen Stromkasten mit Zähler vorgesetzt. Da ich privat lease muss ich nur mit meinem Vermieter abrechnen. Aber das wäre für euch doch auch eine einfache Möglichkeit.

Zitat:

@G.P. schrieb am 26. November 2018 um 09:32:43 Uhr:

Ich hab meiner Wallbox einen kleinen Stromkasten mit Zähler vorgesetzt. Da ich privat lease muss ich nur mit meinem Vermieter abrechnen. Aber das wäre für euch doch auch eine einfache Möglichkeit.

Das ist auch die Basis, aber wir stellst du gegenüber deinem Arbeitgeber sicher, das du dort keine Fremdgeräte oder Zweitfahrzeuge betankst? Das wird ihn interessieren, wenn du deinen Privatstrom ebenfalls abrechnen möchtest.

Wie stellt der Arbeitgeber sicher, dass man beim Tanken nicht jedes Mal 5 Liter in einen Kanister laufen lässt und mit nach Hause nimmt?

 

Es können im Monat ja maximal 30 Ladungen sein. Also die Obergrenze ist schonmal bekannt.

Zitat:

@G.P. schrieb am 26. November 2018 um 09:32:43 Uhr:

Ich hab meiner Wallbox einen kleinen Stromkasten mit Zähler vorgesetzt. Da ich privat lease muss ich nur mit meinem Vermieter abrechnen. Aber das wäre für euch doch auch eine einfache Möglichkeit.

Tut er wahrscheinlich nicht. Wenn du es aber übertreibst mit deinem Kanister und damit deine „Reichweite“ deutlich absinkt, wird er unangenehme Fragen stellen, falls die Revision funktioniert. Gleiches gilt für den Strom, evtl. sogar verschärft, da neue Themen anfänglich gerne überreguliert werden.

Ich denke wegen 30€ im Monat riskiert hier niemand seinen (offensichtlich gut bezahlten) Job. Wer einem G30 als Dienstwagen bekommt, sollte erst gar nicht auf so Ideen kommen.

Ja, auch bei den Tankkarten ist natürlich ein gewissens Vertauensverhältnis von nöten. Das 5l Reservekanister Beispiel ist ja schon sehr passend.

Frage ist auch wie das finanzamt das sieht. Bei einem Tankvorgang gibt es einen ordentlichen Beleg mit ausgewiesener Mwst. Wenn ich privat strom lade, kann ich meinem AG schlecht eine Rechnung mit mwst stellen. Die würde mein AG wiederrum sicher gerne haben. Akzeptiert das FA überhaupt so eine Flut an Eigenbelegen?

 

Zitat:

@G.P. schrieb am 26. November 2018 um 10:16:20 Uhr:

Ich denke wegen 30€ im Monat riskiert hier niemand seinen (offensichtlich gut bezahlten) Job. Wer einem G30 als Dienstwagen bekommt, sollte erst gar nicht auf so Ideen kommen.

Unter die Regelung fällt aber z.B: auch ein VW Golf GTE...

Nochmal zum Thema Laufzeit der Förderung: Unter diesem Artikel gibt es eine ähnliche Diskussion.

https://www.haufe.de/.../...le-fuer-elektro-dienstwagen_78_467654.html

Frage:

Zitat:

Hallo, ich habe eine Frage zur zeitlichen Befristung:

wenn ich in 2019 einen Wagen lease über 5 Jahre - gilt der Steuervorteil dann nur für die Jahre 2019-2021 oder auch noch bis zum Jahr 2024?

Was ist entscheidend - das Steuerjahr oder das Kaufdatum / Leasingbeginn?

Vielen Dank

Antwort:

Zitat:

die gesetzliche Neuregelung (Halbierung der Bemessungsgrundlage für die Dienstwagenbesteuerung bei (Hybrid-)Elektrofahrzeugen) wird zum 1.1.2019 wirksam. Die Kürzung ist auf einen Zeitraum bis zum 31.12.2022 beschränkt.

Für vor und nach diesem Zeitraum angeschaffte oder geleaste Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, gilt der bisherige Nachteilsausgleich in Form pauschaler Abschläge für das Batteriesystem unverändert weiter.

Freundlich grüßt Sie

Die Redaktion

Dies würde zumindest der bisher hier vorliegenden Auslegung des Gesetzes widersprechen.

Ich habe mir nur nun nochmals den detaillierten Beschluss angesehen und kann von der Einschränkung auf 31.12.2022 nichts erkennen.

Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0501-0600/559-18.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Seite 3 - §6

Steuerberater anyone? :D

Hallo alle zusammen,

hat einer von euch schon verlässliche Werte (CO2 und Km mit E-Motor) zu seiner Konfiguration bekommen und kann diese (Inkl. Konfiguration), bzw. die Werte die im Fahrzeugschein stehen (vorausgesetzt Ihr habt euren 530e schon bekommen) mit uns Teilen?

Ich sitze jetzt auch dran und hab eine Konfiguration aber laut dem BMW Verkäufer sind diese Werte in der Konfiguration nur Richtwerte. Die genauen Werte bekommt man nur mit der Bestellung bzw. mit einem Vorbescheid zur Bestellung übermittelte.

am 15. Januar 2019 um 15:08

Ich möchte mich gerne eurer Diskussion anschließen.

Hat denn einer der anwesenden 530e-Interessenten bereits mal eine wirtschaftliche Betrachtung für seinen Fuhrparkmanager gemacht.

Grad der Vergleich -klassischer Diesel gegenüber einem Hybrid wie dem 530e.

Aspekt wie die Leasingrate, Steuerersparnis, BAFA-Förderung.

Und hat ein aktiver 530e-Fahrer mal praxisnahe Verbrauchswerte für mich?

wie liegt denn der tatsächliche Verbrauch Benzin wie auch Strom bei einer mitelmässigen Dienstfahr (z.B. 250km, 85% Autoanteil mit 130km/h und der Rest Stadtverkehr)?

Hintergrund: Auch ich möchte meinem Fuhrparkmanager dieses Modell schmackhaft machen und brauche daher etwas Futter - Zahlen, Daten, Fakten.

Das würde mir viel Arbeit ersparen.

Vielen Dank im Voraus.

Und allseits gute elektrische Fahrt.

Zitat:

@Pete_M schrieb am 25. November 2018 um 15:58:40 Uhr:

. Ich kann den zu Haus laden (es kommt demnächst eine Solaranlage aufs Dach)

Frage: wie geht das Laden mit "Strom vom Dach" zu Hause? Es wird wohl so sein, dass tagsüber die paar KW vom Dach ins Netz eingespeist werden und abends wenn das Auto angestöpselt wird, der Saft aus der Steckdose gezogen wird, richtig? Wegen der Umwelt braucht man es dann eigentlich nicht zu tun, denk ich.

Ist es nicht so, dass direktes Laden vom Dach sehr kompliziert wegen Umwandlung und Verlust des Stroms so nicht praktiziert wird? Ausserdem will man ja den Strom eben auch Nachts oder im Winter haben. Insofern kann man sich so ein komplexes Ladesystem wohl eh sparen...

am 16. Januar 2019 um 18:26

Zitat:

@38special schrieb am 15. Januar 2019 um 16:51:53 Uhr:

Zitat:

@Pete_M schrieb am 25. November 2018 um 15:58:40 Uhr:

. Ich kann den zu Haus laden (es kommt demnächst eine Solaranlage aufs Dach)

Frage: wie geht das Laden mit "Strom vom Dach" zu Hause? Es wird wohl so sein, dass tagsüber die paar KW vom Dach ins Netz eingespeist werden und abends wenn das Auto angestöpselt wird, der Saft aus der Steckdose gezogen wird, richtig? Wegen der Umwelt braucht man es dann eigentlich nicht zu tun, denk ich.

Ist es nicht so, dass direktes Laden vom Dach sehr kompliziert wegen Umwandlung und Verlust des Stroms so nicht praktiziert wird? Ausserdem will man ja den Strom eben auch Nachts oder im Winter haben. Insofern kann man sich so ein komplexes Ladesystem wohl eh sparen...

Neue Solaranlagen lohnen sich eigentlich nur, wenn man es mit einer Batterie koppelt (gibt Förderungen) und so den Eigenverbrauch erhöht. Einspeisung liefert nur 11,4ct/kwh.

Wir kriegen eine 9,85kwp Anlage auf das Dach mit einem 8,x kWh Hausakku. Der ist dann über Tag schnell voll (sofern die Sonne scheint) und bringt uns über die Nacht. Der Wechselrichter koordiniert dabei wohin die Energie vom Dach geht (zum Haus oder in den Akku). Er kennt dazu auch den aktuellen Hausverbrauch und ist lernfähig (ähnlich den modernen Vorlaufpumpen beim Warmwasser). Sein Ziel ist ein voller Hausakku am Abend.

Wir haben 2 Elektrofahrzeuge. Einen eGolf (35.5kwh Akku) sowie den 530e (8.5kwh extern ladbar). Beim 5er habe ich keine Wahl. Bei der kurzen elektrischen Reichweite muss der immer geladen werden, sonst macht es keinen wirklichen Sinn. Tagsüber bei Sonnenschein halt ggf. direkt von der PV, sonst halt aus dem Netz. Beim eGolf versuche ich zu optimieren. Ich kann die zugehörigen Wallboxen programmiert aktivieren. Ich lese vom Wechselrichter den Überschuss (also aktueller Hausverbrauch - gelieferte Energie) und aktiviere halt die Wallbox, wenn Überschuss vorhanden ist oder unbedingt geladen werden muss. Versuche also möglichst PV Strom direkt zu nutzen. Habe allerdings ein programmierbares Smarthome. Dafür gibt es aber auch schon fertige Lösungen, die den Überschuss direkt erkennen und die Wallbox steuern. Ist eigentlich nicht kompliziert und für die Anlagenbauer auch mittlerweile Alltag.

Viel wichtiger sehe ich den Punkt: Wenn ich elektrisch Fahre und X kwh/Jahr für Fahrzeug und Haus verbrauche, dann versuche ich durch die Solaranlage eben möglichst viel Strom selbst zu erzeugen. Je mehr vom X ich erzeuge, umso besser. Wenn ich's einspeisen muss lädt/Verbraucht halt dann jemand anderes meinen saubereren Strom. Man kann es halt persönlich optimieren, aber für das Gesamtsystem macht es auch Sinn.

Wow, knapp 10 kwp brauchen halt schon ne riesen Dachfläche. Kostet insgesamt mit Ladetechnik und Akku wieviel? 15-20 T€?

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