50,- EUR für KV!!!

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo. Muss mal meinen Frust ablassen... 😉

Gestern war ich beim örtlichen VW-Händler, um mein Auto
zu überprüfen, ob hinten etwas verzogen sei (Grund: mir ist einer leicht draufgefahren). Wagen auf die Bühne und am Ende kam heraus, dass nur leichte Lackkratzer am unteren Teil zu sehen sind. Somit Lackierung und das wäre es dann.

Somit bat ich den Serviceberater, mir einen Kostenvoranschlag zu schreiben, damit ich diesen bei der gegnerischen Versicherung einreichen kann.
"Klar, gerne. Macht dann 50,- EUR!".

Dankend habe ich abgelehnt, denn ich finde das eine Frechheit. Seine Begründung lag darin, dass sein Chef bemerkt hat, wie viele doch KV´s haben wollen und am Ende doch nichts passiere. Mag ja sein, aber dann muss man eben bei diesen Leuten nachhaken. Ein KV sehe ich als ein Angebot an und der Kunde kommt nicht immer automatisch zurück zum Händler.

Wie ist das bei euch? Auch solche Erfahrungen gemacht?
Ich finde das echt eine Frechheit, wieder typisch Servicewüste
Deutschland....

36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hornisse-liam


Warum benötigst du einen Kostenvoranschlag für einen Schaden den ein anderer verursacht hat? Du hast das Recht einen Gutachter zu beauftragen! Die Gutachterkosten müssen von der gegenerischen Haftpflicht gezahlt werden! Ende aus.
Ruf mal bei der gegenerischen Versicherung an. Die werden das bestätigen bzw. evtl. einen Gutachter beauftragen.

Genau so ist es . Ich mache nur einen KV wenn ich den Schaden selber tragen muß, und der ( KV ) wird dann mit der Reparatur verrechnet.

buba

Ich finde es ein Unding, für einen KV Geld zu nehmen, wenn damit nicht grössere Ab- und Anbauarbeiten am Auto verbunden sind.
Ich stelle mir immer als Vergleich vor, dass man zum Maler geht und ein Angebot erstellen lässt. Das ist ja auch im Prinzip ein KV. Aber wenn der Maler sagt. das Angebot koste 50 Euro würdet Ihr dem aber was husten.
Kosten die fürs erstellen von KVs entstehen, müssen über Gemeinkosten auf alle erteilten Aufträge umgelegt werden. Wie gesagt, es sei denn, für den KV muss viel am Auto rumgeschraubt werden. Das ist aber nicht der Fall, wenn der Wagen mal kurz auf die Bühne geht und ein Techniker einen Blick wirft. Dafür Geld zu nehmen zeugt von schlechtem Service.

Re: 50,- EUR für KV!!!

Zitat:

Wie ist das bei euch? Auch solche Erfahrungen gemacht?
Ich finde das echt eine Frechheit, wieder typisch Servicewüste
Deutschland....

Deine Einstellung ist eine Frechheit. Leistung kostet Geld, oder arbeitest Du fuer lau?

zack

Re: Re: 50,- EUR für KV!!!

Zitat:

Original geschrieben von zack76


Deine Einstellung ist eine Frechheit. Leistung kostet Geld, oder arbeitest Du fuer lau?

zack

Was denn für eine Leistung? Du meinst die zwei Minuten, die ein erfahrener Meister überlegen muss, bevor er dir ein Angebot macht?

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Re: Re: Re: 50,- EUR für KV!!!

Zitat:

Original geschrieben von Golf5burg


Was denn für eine Leistung? Du meinst die zwei Minuten, die ein erfahrener Meister überlegen muss, bevor er dir ein Angebot macht?

oh man, das dauert sicherlich länger als zwei minuten. und ich wette die 50 euro sind noch unter einstandspreis. es wird so ein art schutzgebuehr sein, damit die leute wirklich ueberlegen ob sie das angebot auch brauchen.

ausserdem ist es ein freies land, du kannst ja auf das angebot verzichten oder jemand anders mit dieser dienstleistung beauftragen.

Zitat:

Original geschrieben von hornisse-liam


Warum benötigst du einen Kostenvoranschlag für einen Schaden den ein anderer verursacht hat? Du hast das Recht einen Gutachter zu beauftragen! Die Gutachterkosten müssen von der gegenerischen Haftpflicht gezahlt werden! Ende aus.
Ruf mal bei der gegenerischen Versicherung an. Die werden das bestätigen bzw. evtl. einen Gutachter beauftragen.

Auch als Geschädigter hast du die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Du darfst also wegen eines Bagatellschadens nicht einen Gutachter beauftragen. Sonst bleibst du auf den Kosten sitzen. Und wie beurteilst du, ob es ein Bagatellschaden is? Als Laie verschätzt man sich da leicht.

Wenn du bei der gegnerischen Versicherung anrufst, werden die sofort fragen, wie hoch der Schaden ist. Was sagst du dann?

Finde es auch vollkommen in Ordnung das für einen KV eine gewisse Gebühr genommen wird. Die meisten Kunden kommen nur, um diesen erstellen zu lassen und kassieren die hohe Summe, um es dann irgendwo billig oder gar selbst zu reparieren. Kann sehr gut verstehen das hier eine Gebühr berechnet wird.

Im Falle einer Reparatur in dem Betrieb wo der KV erstellt wurde, werden diese Gebühren zurück erstattet.

Vollkommen in Ordnung, nichts ist umsonst und jeder hat seine Kosten die gedeckt werden müssen. Denkt mal nach!

Im Regelfall ist ein Kostenvoranschlag ein Angebot des Dienstleisters. Es kann aber auch ein Beitrag dafür verlangt werden.... das hier hab ich bei Wiki gefunden:

Zitat:

Für Kostenvoranschläge werden in Deutschland ohne besondere Vereinbarung keine Entgelte fällig, wobei jedoch der jeweilige Dienstleister durchaus bemüht sein wird für diese, teils sehr zeitintensive, Leistung ein Entgelt zu erzielen. Häufig werden diese Entgelte als Pauschalen in den jeweiligen AGB oder in entsprechenden Preislisten des Anbieters formuliert und bei Anforderung durch den Kunden gegengezeichnet. Oftmals besteht von Seiten des Anbieters die Möglichkeit, dass diese Entgelte bei Auftragserteilung zu Gunsten des Kunden verrechnet werden.

Aber trotzdem würd ich persönlich mir eine andere Werkstatt aussuchen die das ohne Beitrag macht. Denke mit dieser Drohung kommste noch am weitesten oder Du bestehts darauf das der KV auf die Rechnung mit verrechnet wird als Gutschrift.

Gruss

Re: Re: Re: Re: 50,- EUR für KV!!!

Zitat:

Original geschrieben von zack76


oh man, das dauert sicherlich länger als zwei minuten. und ich wette die 50 euro sind noch unter einstandspreis. es wird so ein art schutzgebuehr sein, damit die leute wirklich ueberlegen ob sie das angebot auch brauchen.

Dauert nicht länger. An einem Mittwoch abend ist mir einer drauf gefahren. Der gute Kerl hat das sofort am nächsten tag gemeldet. Am Vormittag bekam ich einen Anruf vom Sachverstänidiger der gegnerischen Versicherung zwecks Terminvereinbarung. Er kam am Donnerstag abend vorbei, packte das Laptop aus und in zwei Minuten sagte er mir, dass ich 750 Euro und 21 Cent erhalte. Das Drucken des Schecks hat dann noch mal ca. eine Minute gedauert. Am nächsten Morgen zur bank und Scheck eingelöst. So schnell kanns gehen.

Warum sollte der Meister vom Händler länger brauchen. Der hat doch bestimmt die gleiche Software.

Das war aber bestimmt ein sehr gewissenhafter Gutachter gewesen! Eine ordentliche Schadensfeststellung dauert schon seine Zeit. Bei mir hat sie bestimmt eine Stunde gedauert.

Zitat:

Original geschrieben von Real Napster


Das war aber bestimmt ein sehr gewissenhafter Gutachter gewesen!

Kann ich nicht beurteilen, war aber wirklich so. War aber auch nur ein Bagatellschaden. Und der TE schreibt ja auch nur von einem leichten Schaden.

Re: Re: Re: Re: Re: 50,- EUR für KV!!!

Zitat:

Original geschrieben von Audifan


. Er kam am Donnerstag abend vorbei, packte das Laptop aus und in zwei Minuten sagte er mir, dass ich 750 Euro und 21 Cent erhalte.

Tach,

das sind die Geschäfte der Vesicherung bei der der Geschädigte häufig in die Röhre guggt wenn er den Schaden doch fachmännisch machen lässt. In 2 Minuten lassen sich verdeckte Schäden nicht feststellen, das kann aber ganz schnell der Fall sein wenn der Träger unter der Stossie in Mitleidenschaft gezogen wurde und der "Kick" etwas tiefer ins Blech ging. Die Vers. spekulieren auf schnelle Regulierung und darauf das der Geschädigte auf die Kohle aus ist.
Sollte mir die Versicherung des Unfallgegeners so entgegentreten würde bei mir sofort die "Klappe fallen"

Tschau
Vadder

Re: Re: Re: Re: Re: Re: 50,- EUR für KV!!!

Zitat:

Original geschrieben von vadder.meier


Tach,

das sind die Geschäfte der Vesicherung bei der der Geschädigte häufig in die Röhre guggt wenn er den Schaden doch fachmännisch machen lässt. In 2 Minuten lassen sich verdeckte Schäden nicht feststellen, das kann aber ganz schnell der Fall sein wenn der Träger unter der Stossie in Mitleidenschaft gezogen wurde und der "Kick" etwas tiefer ins Blech ging. Die Vers. spekulieren auf schnelle Regulierung und darauf das der Geschädigte auf die Kohle aus ist.
Sollte mir die Versicherung des Unfallgegeners so entgegentreten würde bei mir sofort die "Klappe fallen"
Tschau
Vadder

Im Prinzip gebe ich dir Recht. War aber in meinem Fall in Ordnung so. Das Auto war bereits 12 Jahre alt. Mit dem bin ich dann noch 5 Jahre gefahren. Ist aber jetz hier OT.

Zitat:

Original geschrieben von Ricardo1


Auch als Geschädigter hast du die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Du darfst also wegen eines Bagatellschadens nicht einen Gutachter beauftragen. Sonst bleibst du auf den Kosten sitzen. Und wie beurteilst du, ob es ein Bagatellschaden is? Als Laie verschätzt man sich da leicht.
Wenn du bei der gegnerischen Versicherung anrufst, werden die sofort fragen, wie hoch der Schaden ist. Was sagst du dann?

Die Rüchsprache mit der gegnerischen Versicherung ist natürlich immer von Vorteil. Hier kann man sich auch schriftlich bestätigen lassen ob man einen gutachter beauftragen darf oder nicht. Keine Versicherung wird eine Schadenseinschätzung von einem Laien verlangen!

Bezüglich Kosten von Gutachter oder KV gibt es eine einfache Lösung: Kostenabtretungserklärung an die Werkstatt. Einfach unterzeichnen und die Werkstatt hat den Posten Kohle am Bein. Fertig.

Zitat:

Original geschrieben von hornisse-liam


Bezüglich Kosten von Gutachter oder KV gibt es eine einfache Lösung: Kostenabtretungserklärung an die Werkstatt. Einfach unterzeichnen und die Werkstatt hat den Posten Kohle am Bein. Fertig.

totaler Quatsch 😉

Erst wenn die Versicherung dieses Gegenzeichnet und der Werkstatt zusendet sind die Kosten gedeckt und keine Minute vorher...

Falls nicht (ist oft so), kannst "DU" zahlen oder der Wagen bleibt beim Händler stehen bis die Kostenfrage geklärt ist 😉

Falls dann noch ein Anwalt im Spiel sein sollte kann es richtig lange dauern...

@Threadersteller

Es kommt immer auf die Situtation an bei einem KV vom Händler. Es gibt welche, denen ist es wurst und es gibt welche die wollen dieses Arbeit (deinen Schaden) an Land ziehen und rep. Nach dem zehnten KV ohne angenommene Rep. wird dir dein Chef auch seine Meinung dazu sagen 😉 Es ist einfach nur gerecht wenn der Händler dafür etwas verlangt es jedoch bei Rep. wieder verrechnet.

P.s. Ich finde diese alles umsonst und nix zahlen wollen Mentalität in Deutschland echt zum kotzen...

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