50 cm lichtunterkante Tollereanzschreiben WICHTIG!!!
Hi,
war eben beim tüv und hab entäuschende 47cm lichtunterkante.
Hab hier mal ein Schreiben gesehen vom TÜV das bestätigt das 45cm auch noch in die tolleranz hineinfallen.
ich suche grad wie blöd und finde nichts und habe es sau eilig.
Kann mir wer helfen? Hat es noch jemand oder hat jemand den link??
danke
gruß
83 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mr.Paintbrush
Das Schreiben hat er gestern nicht annerkannt. 🙁
gruß
Meinte damit, dass du dir nen neuen suchen sollst.
Beim Kumpel von mir hat atu das gar nich erst nachgemessen.... vielleicht is deren unfähigkeit doch mal zu was gut 😁
Atu trägt es dir ja auch nich ein, die sind froh wenn es eingebaut ist, ret macht auch bei denen noch de TÜV 😉
Zitat:
Original geschrieben von schneider.ms
ich schließe daraus, dass du ein gesetzmäßig anerkannter Prüfer bist. Dann erklär mir doch schnell, warum die 500mm Grenze nicht unterschritten werden darf. Porsche und Ferrari unterschreiten diese doch auch. Warum darf ein Golf vor BJ88 diese ebenfalls unterschreiten? 😉
Richtig, bin zwar Prüfer aber nicht allwissend.
Die 500mm werden wohl sein damit die fahrbahn noch anständig ausgeleuchtet werden kann, das haben sich die ganz schlauen Köpfe damals wohl noch in Bonn ausgedacht. Ob Porsche und Ferrari tiefer sind weiß ich nun gar nicht so wirklich, aber wenn das so ist mag das wohl an Sportwagenklauseln liegen. Sportwagen dürfen nämlich in gewissen Punkten mehr als normale Fahrzeuge. (z.B. lauter sein). Gesetze werden nunmal ab und an geändert, und das immer zu festen Stichtagen.
Ist ja genauso wie mit Nebelschlussleuchten, Leuchtweitenregulierung, Seitenblinker, 3. Bremslicht und so.
Vor 1950 braucht man nichtmal ein Bremslicht!
Wie gesagt, bin nicht allwissend.
der Habicht
P.S.: Wenn jetzt jemand argumentiert sein Golf wär doch ein Sportwagen, dann zweifel ich endgültig am Verstand der Menschheit.
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Meinte damit, dass du dir nen neuen suchen sollst.
Beim Kumpel von mir hat atu das gar nich erst nachgemessen.... vielleicht is deren unfähigkeit doch mal zu was gut 😁
Naja, wie man s sieht. Wenns nen Bulle mißt und Dir nen Mängler gibt sind 3 Punkte fällig. Außerdem ist wohl davon auszugehen, dass der Prüfer wenn du mit dem Mängler da bist auch nachmisst, und dann Stempelt er warscheinlich nicht ab.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Sporthabicht
P.S.: Wenn jetzt jemand argumentiert sein Golf wär doch ein Sportwagen, dann zweifel ich endgültig am Verstand der Menschheit.
Aber ich hab ihn doch tiefergelgt dann ist es doch ein Sportwagen... 😁
Mal im ernst, kannst du mir vielleicht mal eine Quelle nennen in der diese zusätzlichen Richtlinien zu finden sind?
Zitat:
Original geschrieben von ThoMue_1
Naja, wie man s sieht. Wenns nen Bulle mißt und Dir nen Mängler gibt sind 3 Punkte fällig. Außerdem ist wohl davon auszugehen, dass der Prüfer wenn du mit dem Mängler da bist auch nachmisst, und dann Stempelt er warscheinlich nicht ab.
man kriegt garantiert deswegen keine punkte.
was abgesegnet wurde kann nur angezweifelt werden also NUR mängler .
evtl. in nem ausnahmefall wo die federn abgesägt wurden oder offensichtliche manipulation stattgefunden hat.
aber wenns n normales nicht verändertes eingetragenes fw ist gibts nur mängler
Zitat:
Original geschrieben von toxic21
Aber ich hab ihn doch tiefergelgt dann ist es doch ein Sportwagen... 😁
Mal im ernst, kannst du mir vielleicht mal eine Quelle nennen in der diese zusätzlichen Richtlinien zu finden sind?
Nö, schon ne chromige Auspuffblende macht ein Auto zum Sportwagen;-)
Aber ich kann dir leider nicht sagen wo das steht, die Richtlinien sind ca. 20000 Seiten stark und lesen lesen sich besch...en.
Weiß das nur von nen Kumpel, der is bei McLaren und die haben Probleme weil die Geräuschgrenzwerte gesenkt werden, der SLR aber kein Sportwagen ist im Sinne der Ausnahmeregelung.
Hat nämlich nen Automatikgetriebe.
der Habicht
Tolenanzen hin oder her. Was haltet ihr von der Idee, ein Gewinde einzubauen? Schraubst ihn hoch, fährst zum TÜV, fährst heim und schraubst ihn runter.... Bei der Polizeikontrolle gibt`s dann, wenn sie überhaupt nachmessen, nur ein Mängelschein!
Zitat:
Original geschrieben von sillyGolfer
Tolenanzen hin oder her. Was haltet ihr von der Idee, ein Gewinde einzubauen? Schraubst ihn hoch, fährst zum TÜV, fährst heim und schraubst ihn runter.... Bei der Polizeikontrolle gibt`s dann, wenn sie überhaupt nachmessen, nur ein Mängelschein!
im brief steht ein nachvollziehbares maß drin 😉 wenn du mehrmals damit angehalten wirst wirds teuer, kostet übrigens locker 50€ und 3 punkte 🙂
@sporthabicht: Sorry, hab mich bisschen falsch ausgedrückt. Meinte mit den Richtlinien eher z.b. diese Richtlinie 15 die 1984 entstand und bis 1988 galt. Oder hast du die auch gemeint?
Ne Auspuffblende hab ich auch, hab deswegen schon die FIA-Rennzulassung bekommen 😉
naja wie gesagt das beste ist gewinde rein hochschrauben eintragen lassen . dann runterschrauben und sich freuen .
na dann gibts halt n mängler , schraubste wieder hoch und gehst abstempeln 😁 😁
herr prüfer (sporthabicht) finden sie denn diese regelung nicht auch blöd?
achja und was zählt denn nun die lichtaustrittskante oder scheinwerferunterkante?
Blöd find ich die Regelung nicht, weil:
1. mein Auto is von 1984 :-)
2. irgendwann gibts halt neue Gesetze und Vorschriften, die ab einem bestimmten Tag gelten. Ist ganz normal und nicht nur im Verkehrsrecht so, ansonsten dürften wir ja noch Hexen verbrennen.
Es zählt die Lichtaustrittskante.
Und Gewinde rein und später runterdrehen is so mit die bekloppteste Idee. Die Restgewindelänge oder der Abstand Radmitte-Radlauf ist nämlich meist doch eingetragen und bei uns in der Gegend misst die Polizei mittlerweile gerne nach. Auch die Höhe der Lichtaustrittskante wird gemessen.
Da kann man dann schön 50€ + Bearbeitungsgebühr löhnen und kassiert 3 Punkte. Mängelkarte, dann Karre hochschrauben, vorführen, dann wieder unter drehen, wär mir zu stressig. Oder sie legen die Karre still, ein teurer Spaß. Bei Unfall oder so will die Versicherung einen Teil des Geldes wiedersehen, aber an Sowas mag man ja nicht denken.
Rosige Aussichten, ließt man auch bei MT gerne wieder. Erst prahlen die Typen wie geil illegal sie rumfahren und später heulen sie rum das sie kontrolliert und erstmal schön ins Knie gefi**t wurden und schön bezahlen müssen.
Da fahr ich lieber stressfrei und muss nich immer schauen ob die Grün-Weissen irgendwo sind.
Sorry, meine Meinung
der Habicht
Na ist doch aber an sich dann unsinnig, wenn ich noch nichtmal oder mit Ach und Krach nen normales 60/40 FW eingetragen bekomme, da können doch die Hersteller ihre 80/60 FW erst recht vom Markt nehmen!?
Matze
Zitat:
Original geschrieben von MDS
Na ist doch aber an sich dann unsinnig, wenn ich noch nichtmal oder mit Ach und Krach nen normales 60/40 FW eingetragen bekomme, da können doch die Hersteller ihre 80/60 FW erst recht vom Markt nehmen!?
Matze
warum gibt es dann noch beleuchtete wischwasserdüsen? die sind auch nicht auf öffentlichen straßen erlaubt...
80/80 etc wird z.b. beim golf II immer angeboten werden, da es schließlich noch baujahre vom g2 gibt wo die 50cm grenze nicht eingehalten werden muss.
aber selbst für autos die die 50cm grenze einhalten müssen wird es die weiterhin geben, denn es ist dem verkäufer doch egal wie das der käufer dann umsetzt/einbaut/betreibt...