50 cm lichtunterkante Tollereanzschreiben WICHTIG!!!
Hi,
war eben beim tüv und hab entäuschende 47cm lichtunterkante.
Hab hier mal ein Schreiben gesehen vom TÜV das bestätigt das 45cm auch noch in die tolleranz hineinfallen.
ich suche grad wie blöd und finde nichts und habe es sau eilig.
Kann mir wer helfen? Hat es noch jemand oder hat jemand den link??
danke
gruß
83 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von superbreiter6N
Bei formelastischen Teilen, wozu die Lippe zählen sollte, sind es 7cm und bei festen die schon genannten 8cm!
das is völlig latte da nur ne empfehlung
Zitat:
Original geschrieben von superbreiter6N
Wo is'n das Latte? Es ist leider Vorschrift!
Nö, nur n Vorschlag.
Also nen Fahrwerk, mit dem du tiefer kommst, bekommst du net eingetragen! Steht zum Beispiel in jedem popligen Gutachten, das du auf genügend Bodenfreiheit mit den oben genannten Maßen zu achten hast!
Ähnliche Themen
Zum Thema 500mm Lichtunterkante. Ich wollte es genau wissen und hab ne email an den TUEV-SUED geschickt.
Geschickt habe ich die Email von meinem Account bei dem der Vor und Zuname "Bill Clinton" ist.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie mir bitte mitteilen welches Abstandsmaß, Unterkantescheinwerfer bis zur Fahrbahn, bei einem Kfz betragen muss. Aus diversen Quellen habe ich von einem Abstandsmaß von 500mm plus einer Tolleranz von ± 50mm.
Mit freundlichen Grüssen
Vor- und Zuname (also meiner. NICHT!!! Bill Clinton 😁)
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Sehr geehrter Mr. President,
das Abstandsmass von 500 mm ist eine fixe Größe. Die Toleranzangabe beschreibt eine Fertigungs- und eventuell durch Meßungenauigkeiten verursachte Abweichung. Daher wäre es leichtsinnig automatisch davon auszugehen, den Scheinwerfer entsprechend tiefer zu setzen und zu erwarten, dass die nachmessenden Ordnungshüter nicht wissen, wie man mit einem Rollbandmaß umgeht.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
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Eigentlich hab ich mehr oder weniger auf den Toleranzkatalog angesprochen...
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von superbreiter6N
Also nen Fahrwerk, mit dem du tiefer kommst, bekommst du net eingetragen! Steht zum Beispiel in jedem popligen Gutachten, das du auf genügend Bodenfreiheit mit den oben genannten Maßen zu achten hast!
es ist aber eine EMPFEHLUNG!!!!
es liegt im ermessen des prüfers
Zitat:
Original geschrieben von GolfZwo
es ist aber eine EMPFEHLUNG!!!!
es liegt im ermessen des prüfers
Jep...
Im Genauen heißt es pflichtgemäßes Ermessen, mann sollte sich an diese Empfehlung halten.
Meistens halten sich die Prüfer auch daran.
der Habicht
Naja, wenn es im Gutachten zum eintragenden Fahrwerk drinsteht, gilt dieses nur dann wenn die Maße eingehalten werden, sonst ist das Gutachten nichtig und damit auch die Eintragung die darauf beruht (meine denkweise)
Da ich aber mein Gutachten nicht mit mir herum führe (warum auch?) bezieht sich die rennleitung gerne auf dieses glaub "VD TÜV Blatt 153" das aber lediglich eine Empfehlung darstellt, keine rechtsverbindliche Grundlage.
Bei fehlern, bitte korrigieren 🙂