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schwarze rückleuchten: Trotz ABE 3PKT und 50€strafe!!??

Themenstarteram 25. Januar 2006 um 19:13

servus!

also: hab nen golf 2 und schwarze rückleuchten von hella drangemacht! die sin natürlich mit e-prüfzeichen.

bin 2mal beim TÜV gewesen und hatte auch schon 2komplette KFZ kontrollen durch die grünen.

KEINER hat jemals meine schwarzen rülis bemängelt.

dann, am freitag, als ich aus der schule zum parkplatz lief sah ich schon von weitem nen zettel am scheibenwischer hängen(dachete schon sch*** politessen).

naja, dem war nich so. es war n zettel von der polizei augsburg mitte wg einem fahrzeugmangel(meine rülis!)

dachte mir, "okay" , dann besorgst dir schnell ne ABE ausm forum und gut is. abe besorgt und grade eben von der polizei nen anruf dass ich jez ne anzeige, 3punkte und 50euro zahlen muss. UND das alles nur weil(meine leuchten sind schon zulässig)ich meine rülis nicht in verbindung mit katzenaugen verwende und sie somit nicht zulässig sin.

das hat mir nie jemand gesagt(ok, unwissenheit schützt vor strafe nicht aber ich wollte sie ja sofort anmontieren)

 

so zu meiner eigentlichen frage: kann ich angezeigt werden für sowas, wenn ich mit den gleichen rülis schon 2mal beim TÜV war und auch bei den 2kontrollen niemals beanstandet wurde??

mfg

mille

ps.:(sorry wenn ich bisl wirr geschrieben hab, aber bin im mom einfach ned so fit -> grippe)

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83 Antworten
am 25. Januar 2006 um 19:16

einspruch und rechtsanwalt würde ich sagen

Der Einspruch nützt da net besonders viel, allerdings hast du immer ein Recht dich zur Sache zu äußern. Das die einfach so ne Strafe verhängen is mir auch neu. Würd mich beim verantwortlichen Polizisten mal melden und fragen was das soll.

In dem Punkt haben die grünen aber Recht, die Katzenaugen sind Pflicht und da kommste auch net drum herum. Unwissenheit wird da niemand berücksichtigen auch wenn du zehnmal beim TÜV warst

Keine Chance!

Das steht so dick in der ABE drin, das kann man gar nicht übersehen!

Selbst wenn es bisher übersehen worden ist: es ist illegal.

Trag' es wie ein Mann und betrachte es als Lehrgeld.

Der Fahrzeugeigentümer hat für den ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen, dazu zählen auch die Reflektoren. Rein rechtlich haut die Strafe hin, auch wenn ichs ziemlich übertrieben finde.

Und ich denke mal in der ABE stand das mit den Reflektoren auch drin, oder?!

Ich würd auch mal versuchen mit den Jungs zu reden, die können sehr nett und kulant sein, wenn du dich einsichtig zeigst.

sl

Ist die Rede von den roten, ca. 3x5cm großen Reflektoren, die man hin und wieder an den Golfs unter den Rücklichtern kleben sieht?

Sind die Pflicht, sobald die Rücklichter komplett schwarz sind? Oder erst ab einer bestimmten Schwarzintensität? Es gibt ja verschiedene!

am 25. Januar 2006 um 19:40

Wie verhält es sich denn, wenn die Sache wie hier auf einem Privatparkplatz (der Schule) passiert? So nach der Masche, ach die muss mir beim Parken einer abgerissen haben.

Kann man ja auch weiterspinnen, meinetwegen die Blinker oder die Rückleuchten werden geklaut, grün weiss kommt vorbei und es gibt einen Strafzettel.

Da kann ich doch nix dafür!

MfG

@ 553: Die sind Pflicht, sobald in den Rülis kein Reflektor mehr drin ist (z.b. Klarglas, die meisten Farbigen außer rot) ;)

sl

Edit:

Wenns n Privatparkplatz war, also du außerhalb der Stvzo erwischt wurdest, dann haben die nix in der Hand... Ganz einfach nach dem Motto "davor und danach hatte ich sie dran..."

Die Reflektoren solltest du trotzdem schnellstmöglich drantun, wie du siehst kanns teuer werden.

Zitat:

Original geschrieben von vw19e

Wie verhält es sich denn, wenn die Sache wie hier auf einem Privatparkplatz (der Schule) passiert? So nach der Masche, ach die muss mir beim Parken einer abgerissen haben. Da kann ich doch nix dafür!

Das Problem, welches du dann hast liegt darin, daß du diesen Sachverhalt BEWEISEN mußt, um damit durchzukommen. Die Polizei hat einen Beweis (Zeugen), daß die Rückstrahler nicht dran sind. Wenn du Entlastungsargumente als Halter einbringen willst, bist DU dafür in der BEWEISPFLICHT.

am 25. Januar 2006 um 19:49

Zitat:

Original geschrieben von 5.5.3

Ist die Rede von den roten, ca. 3x5cm großen Reflektoren, die man hin und wieder an den Golfs unter den Rücklichtern kleben sieht?

Sind die Pflicht, sobald die Rücklichter komplett schwarz sind? Oder erst ab einer bestimmten Schwarzintensität? Es gibt ja verschiedene!

hi

ich musste, damit mein 2er mit den schwarzen rückleuchten durch kam auch noch diese roten katzenaugen ankleben. fragte diese leute warum, darauf kam die antwort, dass in den schwarzen keine rückstrahler eingebaut sind, im gegensatz zu den originalen.

hab auch noch ne frage. ich habe vorne blaue blinker mit nummer, also legal. doch hinter dem blauen plexi sollte noch ein oranges plexi sein, das dominiert. leider ist es nicht mehr vorhanden. was gehe ich für ein risiko ein, wenn die polizei mich rausnimmt? (jetzt blinken die blinker blau-weiss)

gruss

am 25. Januar 2006 um 19:55

Hallo,

*OT*

Nur so aus Neugier (komme aus der Gegend)

Welche Schule war´s denn?

MfG

Zitat:

Original geschrieben von SerialChilla

Wenns n Privatparkplatz war, also du außerhalb der Stvzo erwischt wurdest, dann haben die nix in der Hand...

Das stimmt u.U. leider nicht. Sollte der Parkplatz für jedermann zugänglich sein und auch tatsächlich von der Allgemeinheit genutzt werden, kann der Parkplatz dem Papst persönlich gehören, er ist öffentlicher Verkehrsraum und damit gelten u.a.l StVO & StVZO :(

Themenstarteram 25. Januar 2006 um 20:01

jakob fugger gymnasium

 

auf welcher bist warst du?

am 25. Januar 2006 um 20:15

haben die hella nicht integrierte?

 

sollten sie gefehlt haben , dann ist das gerechtfertigt .

bist du der halter? wenn nicht wird sich der halter auch noch freuen

Zitat:

Original geschrieben von Onk3l

hab auch noch ne frage. ich habe vorne blaue blinker mit nummer, also legal. doch hinter dem blauen plexi sollte noch ein oranges plexi sein, das dominiert. leider ist es nicht mehr vorhanden. was gehe ich für ein risiko ein, wenn die polizei mich rausnimmt? (jetzt blinken die blinker blau-weiss)

Durch das Fehlen des orangenfarbigen Plexiglases verändert sich das Abstrahlverhalten (wie geschildert) unter dem die Leuchte geprüft wurde und ihre Bauartzulassung (E-Prüfnummer) erhalten hat. Dies hat zur Folge, daß die E-Prüfnummer ihre Gültigkeit verliert und die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, an dem diese Leuchte montiert ist, erlischt. Bei einer Verkehrskontrolle wären die Beamten berechtigt, das Fahrzeug wegen der erloschenen Betriebserlaubnis an Ort und Stelle stillzulegen. Wenn du Glück hast, gibt es nur eine Mängelkarte.

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