4.2TDI Softwareupdate Abgas

Audi A8 D4/4H

Hallo zusammen,
heute ist das Schreiben von Audi bzgl. der Abgasgeschichte eingetrudelt.
Software Update soll aufgespielt werden.

Hat es schon jemand machen lassen (4.2 TDI, 2014) und Erfahrungen gesammelt? Ich werde das so lange wie möglich "aussitzen"

Beste Antwort im Thema

Hey Leute, es sollte nicht das Thema meiner Frage sein, wann und wie unsere Autos eventuell stillgelegt werden.
Mich interessieren in erster Linie die Erfahrungen der Betroffenen.
Wäre schön, wenn wir dabei bleiben.
Beste Grüße

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Habe ich. Deswegen fragte ich ja auch nach einer FACHLICHEN Einordnung eines Experten 😉

Dazu braucht es keinen experten um zu sehen, dass dieser Fall rein gar nichts mit dem 4.2 TDI zu tun hat.

Ich sehe grad ich bin im falschen Fred >.<
@polmaster würdest du bitte verschieben ?

Der Artikel befasst sich nur mit dem EA189 Motor. Das hilft uns keinen Centimeter weiter. Bisher ist es so, dass die Vergleichsvoraussetzungen auch die Voraussetzungen zum gewinnen GEGEN AUDI sind. Bei Klagen gegen den Verkäufer sieht es anders aus.

Natürlich gewinnt man auch Verfahren, wenn die Vergleichsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Das ist aber nicht so wahrscheinlich und dann geht Audi immer in Berufung.

Wenn die Vergleichsvoraussetzungen erfüllt sind und der Mandant durchklagen wollte, habe ich bisher immer gewonnen. Dann ist Audi bisher nicht in Berufung gegangen (bei mir, bei anderen Anwälten schon.

Das bedeutet die Vergleichsvoraussetzungen sind (bei Klage gegen AUDI) auch die Voraussetzungen für eine sehr gute Chance zum gewinnen.

Ich nenne nochmal die Voraussetzungen:

• Es muss sich um einen 3.0 und 4.2 -Liter Motor von Audi handeln (Ausnahme Q7 4M und A8 184 und 258 KW).
• Der Wagen muss vom Software Update 23x6 betroffen sein.
• Ist es ein Euro 6 muss der Wagen bis zum 25. Januar 2018 oder früher gekauft sein (KW 200, 160 und 155 klappen nicht mehr).
• Ist es ein Euro 5 muss der Wagen bis zum 8. Oktober 2019 oder früher gekauft sein.

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Dort besteht keine Abschaltvorrichtung, die nur auf dem Prüfstand anspringt. Das braucht es aber nach aktueller BGH Rechtsprechung um Schadensersatz vom Hersteller zu bekommen.

Hallo Sommerfeld, Danke für die Klarstellung im KBA Fall 23X6 / 010001. Für die Erkenntnis, dass mein A8 4.2 TDI mit 258kW keine "unzulässige Abschaltvorrichtung" hat (KBA Rückruf 23x6 Nr. 010001) habe ich dieses Jahr ein paar T€ hingelegt und am Ende die Klage wegen Aussichtslosigkeit zurückgezogen. Drei Kanzleien habe ich dafür durchleben müssen, am schlimmsten war die große Kanzlei aus Berlin, die wohl jeder kennt. Im Dieselskandal geht vieles durcheinander und leider haben viele Anwälte auch kein Interesse, für Klarheit zu sorgen. Dabei wäre es z.B. recht einfach, nach den KBA Rückrufen (23x6 plus KBA Datenbanknummer) die Fälle in Klassen einzusortieren, die betroffenen Modelle mit Motor und Baujahr eindeutig zuzuordnen, die Kriterien (Kaufdatum etc.) zuzuordnen und dann für jede dieser Gruppen die Erfolgschancen bzw. entschiedenen Fälle darzustellen.

Zitat:

@hifi schrieb am 26. November 2021 um 14:01:14 Uhr:


Hallo Sommerfeld, Danke für die Klarstellung im KBA Fall 23X6 / 010001. Für die Erkenntnis, dass mein A8 4.2 TDI mit 258kW keine "unzulässige Abschaltvorrichtung" hat (KBA Rückruf 23x6 Nr. 010001) habe ich dieses Jahr ein paar T€ hingelegt und am Ende die Klage wegen Aussichtslosigkeit zurückgezogen. Drei Kanzleien habe ich dafür durchleben müssen, am schlimmsten war die große Kanzlei aus Berlin, die wohl jeder kennt. Im Dieselskandal geht vieles durcheinander und leider haben viele Anwälte auch kein Interesse, für Klarheit zu sorgen. Dabei wäre es z.B. recht einfach, nach den KBA Rückrufen (23x6 plus KBA Datenbanknummer) die Fälle in Klassen einzusortieren, die betroffenen Modelle mit Motor und Baujahr eindeutig zuzuordnen, die Kriterien (Kaufdatum etc.) zuzuordnen und dann für jede dieser Gruppen die Erfolgschancen bzw. entschiedenen Fälle darzustellen.

Ich muss ehrlich zugeben, dass mir auch insgesamt drei Fälle bei den A8 (258 KW) und den A6 (KW155, 160 und 200) auf die Füße gefallen sind. Audi hat da erst verglichen und dann plötzlich von einem Tag zum anderen die Vergleichsvoraussetzungen geändert. Das war Mitte des Jahres. Ich habe meinen Mandanten dann natürlich nichts in Rechnung gestellt aber ca. 1500 Schaden hatten die drei auch.

Ich versuche das immer sehr transparent darzustellen.

Bei den Euro 5 (A6 und A7) ist das sehr einfach. Da ist jeder Wagen mit 313 ps betroffen und Schadensersatz gibt es, wenn der Wagen Oktober 2019 oder früher gekauft wurde. Vor allem bei den Euro 6 muss man aber dann noch nach KW Zahlen differenzieren. Das macht es komplizierter.

Vielen Dank für diesen Thread!

Auch ich besitze einen A8, 4.2 TDI mit 350 PS, Bj. 2011.

Das Schreiben des KBA mit Verweis auf unzulässige Abschalteinrichtung ging mir vor wenigen Tagen in Singapur (SGP) zu - mit Frist 13.1.2022. Die Postlaufzeiten international sind momentan leider unterirdisch.

Mittlerweile lebe ich in SGP, werde wohl vor einem Europa-Urlaub im nächsten Sommer gar nicht zurückkommen. Das Auto ist momentan "eingelagert" (aber angemeldet) mit Sommerreifen. Die Durchführung des Software-Updates werde ich wohl gar nicht so früh hinkriegen. Warum der Brief nicht an meinen Zustellungsbevollmächtigten in DE ging, ist mir rätselhaft.

Sei's drum. Drei Fragen:
1. Ist nach der neuerlichen Wendung (s. oben) und der neuen Textformulierung "Nichtkonformität" immer noch das Zwangsupdate oder eine Zwangsstillegung verbunden?

2. Hat schon jemand das Update beim 4.2 TDI, Euro 5 (VFL) gemacht? Falls ja wären Erfahrungsberichte sehr interessant.

3. Hat jemand eine gute Idee, wie ich der Zwangsstillegung aufgrund Abwesenheit im Ausland zumindest bis zum Sommer (voraussichtliche Rückkehr nach Deutschland) entgehe?

Danke + Gruss!

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Dann hast in Ruhe Zeit das Update aufspielen zu lassen

Wie beförder ich dann meinen Wagen zur Werkstatt? :-D

Kurzzeitkennzeichen oder Trailer.

Den Vorgang wegen Deiner Abwesenheit zu verschleppen, verursacht nur Stress

Heute beim KBA angerufen. Die Frist sei vom 13.1.22 auf den 28.2.22 verlängert worden. Schon automatisch, wohl aufgrund neuen Schreibens. Gründe seien dort nicht bekannt für den Rückruf. Nur das es weiterhin Pflicht sei aufgrund "Unregelmäßigkeiten". Fristverlängerung sei ab dem 1.3.2022 mit der lokalen Zulassungsstelle zu besprechen bzw dort zu beantragen.

Nach einigen Tankfüllungen hier mal ein Update zum Update:
Wagen läuft einwandfrei (4.2 FL 2014) Mehrverbrauch ist kaum spürbar. Bei kurzen Strecken max. 0,5.
Wenn jetzt ausser einem erhöhtem AdBlue Verbrauch nichts weiter passiert, ist alles gut.

Bei den FL (mein 4.2 TDI mit Produktionsdatum 10.2015) gibt es wohl keine ernsten Schwierigkeiten.

Meinen hatte ich 06.2021 gekauft und das Update von 01.2020.

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