4.2TDI Softwareupdate Abgas
Hallo zusammen,
heute ist das Schreiben von Audi bzgl. der Abgasgeschichte eingetrudelt.
Software Update soll aufgespielt werden.
Hat es schon jemand machen lassen (4.2 TDI, 2014) und Erfahrungen gesammelt? Ich werde das so lange wie möglich "aussitzen"
Beste Antwort im Thema
Hey Leute, es sollte nicht das Thema meiner Frage sein, wann und wie unsere Autos eventuell stillgelegt werden.
Mich interessieren in erster Linie die Erfahrungen der Betroffenen.
Wäre schön, wenn wir dabei bleiben.
Beste Grüße
132 Antworten
Hallo schmatzi18, Danke für den Hinweis. Stimmt, durch die "Verschleppung" der Schummelei durch AUDI und KBA um über 5 Jahre (Dieselskandal startete Sept. 2015) sind viele Autos tatsächlich jetzt viel gefahren und die anzurechnende Nutzung sehr hoch. Und dann werden unter Hinweis auf "Geheimhaltungsrechte der Hersteller" (von m.E. kriminellen technischen Lösungen!) noch nicht einmal die technischen Einzelheiten der "unzulässigen Abschalteinrichtung" bzw. die Veränderungen durch das Update offengelegt. Ich habe das nicht glauben wollen, als mir das ein Anwalt erklärte. Und da wundern sich die Politiker über die zunehmende Verdrossenheit in der Gesellschaft....
Für Genießer der staatlichen Bürokratie: Hier der Versuch eines Zeitgenossen, vom Verkehrsministerium mehr Informationen zu dem Rückruf 23X6 Nr. 010001 zu bekommen. Man lese die Antwort des Verkehrsministeriums dazu:
Fahrt vor dem Update, zum Tuner des Vertrauens um ein Backup zu machen.
Unmittelbar nach dem Update des Herstellers, Backup zurückspielen lassen, falls Ihr mit Eurem Wagen noch länger fahren wollt.
Thema Abgasrückführung:
VAG hat betrogen und wir als Fahrer sollen das jetzt ausbaden, in dem die Abgase mehrmals durch den Motor geleitet werden.
Weniger CO2=Mehr Ruß=Motorschaden.
Die kriminelle Energie des VAG Konzerns, wird durch das Kraftartbundesamt auch noch unterstützt, in dem man uns mit Stillegung droht, wenn wir nicht die Software aufspielen lassen, die unsere Autos kaputt macht.
DAS IST MEIN LETZTES BETRÜGER (VAG) AUTO !!!
Nur zur Info zum 4.2 TDI mit 385 PS (FL).
Diesel-Update wurde bei meinem 4.2 TDI mit Produktionsdatum 10.2015 schon in 01.2020 durchgeführt und fährt prima.
Ich hatte ihn erst 05.2021 gekauft.
So hatte gerade mein verkaufender Audi-Verkäufer unter der VIN nachgeschaut.
8,2 über längere Strecken, sonst zwischen 10 und 12 l.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Diesel-Update 4.2 TDI' überführt.]
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Dito. Mein Update ist noch nicht so lange her, läuft aber prima. Eine "Kleinigkeit" beobachte ich gerade. Werde berichten.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Diesel-Update 4.2 TDI' überführt.]
Zitat:
@BIG_MAMA schrieb am 12. November 2021 um 23:56:51 Uhr:
DAS IST MEIN LETZTES BETRÜGER (VAG) AUTO !!!
😁😁😁😁😁
Hallo an alle A8 4.2 TDI EU5/VFL (bis BJ 2012) Eigentümer mit Rückruf 23x6 und KBA Nr. 010001: Das KBA hat mich auf schriftliche Nachfrage telefonisch darüber informiert, dass das Rückschreiben vom Oktober 2021 mit der Formulierung "unzulässige Abschalteinrichtung" in nächster Zeit korrigiert wird, da der "Textbaustein" falsch gewählt wurde. Es bleibt bei der "Nichtkonformität" bei dem Modell, d.h. juristisch konnte das KBA keine vorsätzliche Täuschung in Form einer unzulässigen Abschaltvorrichtung feststellen. Es handele sich bei dem Modell um eine versehentliche, falsche Codierung der Software (mit dem zufälligen Effekt, das Tests erkannt werden?). Wer es glaubt? Da damit die Aussichten auf Erfolg einer eigenen Klage sehr gering sind, habe ich meine Klage zurück gezogen und bleibe auf den Kosten sitzen. Der Fehler im KBA Schreiben wird angeblich in nächster Zeit schriftlich rausgehen. Das KBA hat sich bei mir entschuldigt.
Bei gansel RA gibt es eine sammelklage für alle 3.0 und 4.2 tdi. Habe mich eben angemeldet.
Hallo, Gansel sucht sogar per Zeitungsnachricht Kläger wegen Audi V6 und V8 Diesel. Gansel wandelt sich zur AG und will Stories in den Nachrichten für den Firmenwert. Persönlich habe ich aber vor ca. 1 Jahr sehr schlechte Erfahrungen mit Gansel gemacht, d.h. Massenabfertigung über Webseite, sehr langsam, fast keine telefonische Erreichbarkeit oder gar persönliche Beratung. Daher bin ich Anfang des Jahres zu einer kleineren, aber Diesel-erfahrenen Kanzlei gewechselt. Das Ergebnis habe ich hier oben, d.h. am 18.11.21 gepostet (s.o.). Kurzfassung: Nahezu keine Chance auf Erfolg bei einem A8 4.2 EU5 / vor Facelift. Bisher habe ich bei all meinen Recherchen und Nachfragen bei Anwälten bzw. im Netz keinen verhandelten oder gar positiv entschiedenen Fall gefunden. Falls hier jemand mehr weiß, freue ich mich über Infos hier (wie gesagt A8 4.2 TDI EU5 ; der EU6 ab BJ 2013 nach Facelift ist ganz anders gelagert).
Da der rückruf unter dem selben code wie bei allen anderen dieselskandalmotoren läuft, ist die chance nahezu null, dass sich bei diesem motor nichts nachweisen lässt.
Hallo Schmatzi18, meinst Du den Code 23X6? Das ist der sog. Hersteller Code, unter den Audi mehrere Rückrufe laufen lässt (s. KBA Datenbank). Diese Rückrufe unterscheiden sich aber alle hinsichtlich Ursachen und damit Klagechancen. Relevant ist der sog. KBA Rückrufdatenbankcode, im Falle vom A8 4.2 TDI EU5 also vor Facelift ist der Code 010001. Gestern habe ich das korrigierte Rückrufschreiben vom KBA bekommen, da ist die "unzulässige Abschalteinrichtung" nicht mehr drin, nur noch die Nichtkonformität. Und wie schon von mir oben beschrieben, konnte das KBA eine vorsätzlich Täuschung durch Audi bei diesem Rückruf (010001) eben nicht nachweisen. Und nach ausführlicher Beratung von 2 Kanzleien ist die Aussicht, in einer Klage selber eine "vorsätzliche Täuschung" nachzuweisen, nahezu aussichtslos. Daher habe ich die Klage zurückgezogen und bleibe auf den Kosten sitzen. Aber nochmal: Falls jemand hier in diesem Rückruffall (23x6 und Code 010001) andere Erkenntnisse hat, bitte ich um Mitteilung hier. Es sind sicher 7 Jahre nach Auslauf des Modells (bis BJ 2012) nicht mehr viele Fälle in Deutschland, die hinsichtlich KM-Stand und Eigentümerwechsel (mit Kenntnisklauseln im Händlervertrag) noch für Klagen in Frage kommen. Trotzdem, vielleicht gibt es ja noch jemanden?
Gibt neues von der Front.
https://www.handelsblatt.com/.../27833694.html
Vllt kann sich ja @sommerfeld mal dazu äußern.
Hat mit dem v8 rein gar nichts zu tun
Nein, aber mit urteilen gegen Audi allgemein. Bis jetzt wurden ja nur sichere Sachen verglichen und alles andere erstmal verloren so wie bei den genannten Fällen… die nächste Instanz hat jetzt anders geurteilt.
Hast du den artikel überhaupt gelesen? In dem fall ging es lediglich darum, wenn man den autohersteller statt den motorenhersteller verklagt hat. Und dann auch nur beim ea189