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3er e46 Motor ging aus, Rote Öl Lampe und Batterie Symbol an

BMW 3er E46
Themenstarteram 29. April 2013 um 21:53

Hallo auf der Autobahn ging das Vorglü Symbol an, 2 sek später die Rote Öl Leuchte und die Batterie. Motor ist dann von selbst ausgegangen. Beim Gas geben kam blauer Rauch raus. Motor hatte schon die ganze Zeit nicht die volle Leistung. Beschleunigte nicht so gut wie er sollte, und max Geschwindigkeit war nur 180. Wir haben auf der Autobahn als der Motor ausging den Ölstand kontrolliert, der war etwas zu voll. Haben den Motor auch gestartet gehabt, lief komplett unruhig, und "klackerte". Was kann das sein?

Ich bin am verzweifeln...

Danke im Vorraus!

Beste Antwort im Thema

Ich versuche mal die Informationen aus diesem und Deinem anderen Post zusammen zu fassen.

Du hast also vor einer Woche einen 320d Automatik gekauft und dabei festgestellt, dass er auf Fahrstufe D vibriert und nicht die volle Leistung bringt, das Fahrzeug nicht die angegebene Endgeschwindigkeit erreicht und ein neuer Injektor erst einmal angelernt werden muss.

Trotzdem hast Du das Auto gekauft und mitgenommen und bist erst einmal mit dem Fahrzeug, das definitiv nicht fit war, auf die Autobahn gegangen und hast nun Schiffbruch erlitten.

Hast Du das Auto wenigstens von einem Händler gekauft oder war es ein Privatverkauf?

Waren die Schäden im Kaufvertrag eingetragen?

Warum hast Du das Auto denn überhaupt mitgenommen, wenn es nicht in Ordnung war?

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44 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von andrejf1979

Und die Reperatur muss der Verkäufer natürlich bezahlen!

Klar :D

Zitat:

Original geschrieben von Tils Nils

Zitat:

Original geschrieben von andrejf1979

Und die Reperatur muss der Verkäufer natürlich bezahlen!

Klar :D

Wer denn sonst..........Hammerhart:D:D

Genau deswegen habe ich Dir den Tipp gegeben an dem Fahrzeug nichts zu machen. Machst Du was am KFZ, siehe zu, dass der Status Quo festgehalten wird.

Schreibst Du solche Sachen in ein Forum, musst du mit den Leuten leben die nur auf solche Geschichten warten. Ich gehe davon aus, dass Du recht bekommst und hoffe für Dich, dass der Mensch dann noch das Geld hat, welches du bezahlt hast für den Schrott. Sonnst hast Du ein Urteil, aber keinen vollstreckbaren Titel.

Dann noch einen schönen Feiertag an Alle!

Andy

Ein privater Autoverkäufer kann die Sachmängelhaftung vollkommen ausschließen, muss dies aber schriftlich im Kaufvertrag ausdrücklich tun. Wenn das also so im Kaufvertrag steht ist der Verkäufer aus dem Schneider. Es sei denn du kannst ihm arglistige Täuschung nachweisen, also nachweisen, daß er von einem Sachmangel gewusst hat und diesen Sachmangel explizit verschwiegen hat.

Der Nachweis könnte aber schwierig werden.

Zitat:

Original geschrieben von pewoka

Ein privater Autoverkäufer kann die Sachmängelhaftung vollkommen ausschließen, muss dies aber schriftlich im Kaufvertrag ausdrücklich tun. Wenn das also so im Kaufvertrag steht ist der Verkäufer aus dem Schneider. Es sei denn du kannst ihm arglistige Täuschung nachweisen, also nachweisen, daß er von einem Sachmangel gewusst hat und diesen Sachmangel explizit verschwiegen hat.

Der Nachweis könnte aber schwierig werden.

Das kommt auf den Richter, den Anwalt und die Fakten an. Es hat tausende Urteile sowohl in die eine als auch in die andere Richtung gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von Andy 325i

Zitat:

Original geschrieben von pewoka

Der Nachweis könnte aber schwierig werden.

Das kommt auf den Richter, den Anwalt und die Fakten an. Es hat tausende Urteile sowohl in die eine als auch in die andere Richtung gegeben.

Deswegen "könnte" und nicht wird oder unmöglich.

Alles Spekulation, zumal man auch nicht weiß was im Vertrag steht. Ein Selbstgänger ist/wird es jedenfalls nicht.

Themenstarteram 1. Mai 2013 um 17:39

@Bruder Truck und Tils Nils

erst mal richtig informieren dann kommentieren.

http://www.adac.de/.../default.aspx

Zitat:

Original geschrieben von pewoka

Zitat:

Original geschrieben von Andy 325i

 

Das kommt auf den Richter, den Anwalt und die Fakten an. Es hat tausende Urteile sowohl in die eine als auch in die andere Richtung gegeben.

Deswegen "könnte" und nicht wird oder unmöglich.

Alles Spekulation, zumal man auch nicht weiß was im Vertrag steht. Ein Selbstgänger ist/wird es jedenfalls nicht.

Jep, das wird ein hartes Brot. Man kann da nur Glück wünschen. Wenn die Zeiträume zwischen Kauf - Schaden nicht groß sind würde ich bei einem halbwegs guten Anwalt den Daumen hoch geben.

Bei all dem negativen wollte ich es ein wenig positiver gestallten :D;) Gebe Dir aber vollkommen Recht...

Themenstarteram 1. Mai 2013 um 18:07

Der Schaden ist nach einem Tag passiert. Donnerstag gekauft, Freitag angemeldet und circa 300 Kilometer gefahren.. Also eig. eine eíndeutige Sache...

Zitat:

Original geschrieben von andrejf1979

@Bruder Truck und Tils Nils

erst mal richtig informieren dann kommentieren.

http://www.adac.de/.../default.aspx

HIER auch was interessantes zu dem Thema. Es muß aber ersteinmal vordergründig unterschieden werden ob ein Fahrzeug vom Händler oder von Privat gekauft worden ist. Ist vom Händler gekauft steht dem Käufer erstmal uneingeschränkt, eine mindestens 1-jährige Sachmangelhaftung zu. Die Beweislastumkehr (Käufer muß nachweisen, daß der Sachmangel zum Zeitpunkt des Fahrzeugüberganges schon bestanden hat) erfolgt nach 6 Monaten. Vorher muß der gewerbliche Verkäufer nachweisen, daß das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Überganges frei von Sachmängeln war.

Wenn das Fahrzeug allerdings von privat gekauft wurde und im Kaufvertrag der private Verkäufer eine Sachmangelhaftung ausschließt (schau mal in deinen Vertrag) wird das Ganze schon schwieriger. Dann mußt du dem Verkäufer nachweisen, daß er von dem Schamangel (Schaden) gewusst hat, er dir diesen Schaden bewusst verschwiegen hat und dich somit arglistig getäuscht hat. Dann kann der Vertrag auch rückabgewickelt werden.

Die Ausschlußklausel der Sachmangelhaftung bei privaten Verkäufen ist z.B. im ADAC-Musterkaufvertrag schon enthalten.

Themenstarteram 1. Mai 2013 um 18:33

Zitat:

Original geschrieben von pewoka

Zitat:

Original geschrieben von andrejf1979

@Bruder Truck und Tils Nils

erst mal richtig informieren dann kommentieren.

http://www.adac.de/.../default.aspx

HIER auch was interessantes zu dem Thema. Es muß aber ersteinmal vordergründig unterschieden werden ob ein Fahrzeug vom Händler oder von Privat gekauft worden ist. Ist vom Händler gekauft steht dem Käufer erstmal uneingeschränkt, eine mindestens 1-jährige Sachmangelhaftung zu. Die Beweislastumkehr (Käufer muß nachweisen, daß der Sachmangel zum Zeitpunkt des Fahrzeugüberganges schon bestanden hat) erfolgt nach 6 Monaten. Vorher muß der gewerbliche Verkäufer nachweisen, daß das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Überganges frei von Sachmängeln war.

Wenn das Fahrzeug allerdings von privat gekauft wurde und im Kaufvertrag der private Verkäufer eine Sachmangelhaftung ausschließt (schau mal in deinen Vertrag) wird das Ganze schon schwieriger. Dann mußt du dem Verkäufer nachweisen, daß er von dem Schamangel (Schaden) gewusst hat, er dir diesen Schaden bewusst verschwiegen hat und dich somit arglistig getäuscht hat. Dann kann der Vertrag auch rückabgewickelt werden.

Die Ausschlußklausel der Sachmangelhaftung bei privaten Verkäufen ist z.B. im ADAC-Musterkaufvertrag schon enthalten.

ist ein gewerblicher Verkäufer gewesen

Zitat:

Original geschrieben von andrejf1979

Ich habe das Auto von einem Privatmann gekauft. Das Auto war recht günstig und ich brauchte ein Auto. Nein wir haben die Mängel nicht im Vertrag festgehalten, ich hatte allerdings jemanden dabei beim Auto kauf, der als Zeuge dient..

???

Zitat:

Original geschrieben von torre01

Zitat:

Original geschrieben von andrejf1979

Ich habe das Auto von einem Privatmann gekauft. Das Auto war recht günstig und ich brauchte ein Auto. Nein wir haben die Mängel nicht im Vertrag festgehalten, ich hatte allerdings jemanden dabei beim Auto kauf, der als Zeuge dient..

???

MIT???

Gewerblicher - Privatmann eben :D:D:D:confused:

:confused: Jetzt bin ich verwirrt.

Ist er nun von Privat oder von einem Unternehmer oder von einem Händler verkauft worden. Wobei dann auch ein Unternehmer der seinen z.B. Firmenwagen verkauft, genausowenig die Sachmangelhaftung ausschließen kann, wie ein Händler.

Themenstarteram 1. Mai 2013 um 19:19

also ist ein Gewerbe Treibender Gewesen, allerdings hat sein Gewerbe nichts mit Autos zu tun gehabt. Er hat ein Reifengewerbe. Allerdings verkauft er öfters mal ein Auto..

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