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3er e46 Motor ging aus, Rote Öl Lampe und Batterie Symbol an

BMW 3er E46
Themenstarteram 29. April 2013 um 21:53

Hallo auf der Autobahn ging das Vorglü Symbol an, 2 sek später die Rote Öl Leuchte und die Batterie. Motor ist dann von selbst ausgegangen. Beim Gas geben kam blauer Rauch raus. Motor hatte schon die ganze Zeit nicht die volle Leistung. Beschleunigte nicht so gut wie er sollte, und max Geschwindigkeit war nur 180. Wir haben auf der Autobahn als der Motor ausging den Ölstand kontrolliert, der war etwas zu voll. Haben den Motor auch gestartet gehabt, lief komplett unruhig, und "klackerte". Was kann das sein?

Ich bin am verzweifeln...

Danke im Vorraus!

Beste Antwort im Thema

Ich versuche mal die Informationen aus diesem und Deinem anderen Post zusammen zu fassen.

Du hast also vor einer Woche einen 320d Automatik gekauft und dabei festgestellt, dass er auf Fahrstufe D vibriert und nicht die volle Leistung bringt, das Fahrzeug nicht die angegebene Endgeschwindigkeit erreicht und ein neuer Injektor erst einmal angelernt werden muss.

Trotzdem hast Du das Auto gekauft und mitgenommen und bist erst einmal mit dem Fahrzeug, das definitiv nicht fit war, auf die Autobahn gegangen und hast nun Schiffbruch erlitten.

Hast Du das Auto wenigstens von einem Händler gekauft oder war es ein Privatverkauf?

Waren die Schäden im Kaufvertrag eingetragen?

Warum hast Du das Auto denn überhaupt mitgenommen, wenn es nicht in Ordnung war?

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44 Antworten
am 2. Mai 2013 um 7:14

So,

nach deinen ganzen unterschiedlichen Informationen weiß man nicht mehr so recht was man glauben soll.

 

Jetzt beantworte uns die Fragen mal eindeutig!

1. Steht der Verkäufer als Firma im Vertrag oder nur als Privatmann?

2. Hat die Werkstatt schon was festgestellt?

3. Was steht EXAKT im Vetrag?

4. War ein Gutachter da?

Deine ganzen Spekulationen hier bringen dir vor Gericht = 0.

Dein "Zeuge" bringt dir vor Gericht = 0

Schwierig wird es auf alle Fälle, da die Lage wie du siehst nicht klar ist.

Wie der Fall ausgeht liegt im Ermessen des Richters und des Gutachters.

Kann z.B. nachgewiesen werden, dass während deiner Fahrt nicht genügend Öl im Motor war bist du dran.

So viel mal zum Hintergrundwissen.

Verkauft öfters Autos? Stehen auf dem Hof mehrere ausgepreiste Fahrzeuge oder verkauft er nur hin und wieder seine selbst genutzten Fahrzeuge?

Themenstarteram 2. Mai 2013 um 15:20

1. Steht als Privatmann drin, doch mein Anwalt hat gesagt das es keinen Unterschied macht, als was er drine steht. Er hat ein Gewerbe und versucht ein Auto zu verkaufen. Bedeutet er kann die Gewährleistung nicht ausschließen.

2. Ich warte immernoch auf die Antwort der Werkstatt.

3. Im Kaufvertrag steht: Der Käufer kauft nach Kenntnisnahme und Anerkennung der folgenden Geschäftsbedingungen: Der Verkäufer haftet nur für schriftlich zugesicherte Eigenschaften des verkauften Fahrzeuges. Im übrigen gilt ein allgemeiner Gewährleistungsausschluß, insbesondere für sichtbare oder verborgene Mängel und des tatsächlichen Kilometerstandes.

4. Ein Gutachter hat sich das Auto "flüchtig" also nur kurz angeschaut, weil er keine unnötigen Kosten verursachen wollte. Ich kann zwar ein Gutachten machen lassen, doch werden mir die Kosten dann nicht erstattet. Ich muss warten bis mein Anwalt mich anweist ein Gutachten machen zu lassen.

zu mayer12:

er hat mehrere Autos auf dem Hof stehen und Verkauft einen Teil von denen im Internet und es stehen Verkaufsschilder da. Gruss Artur

Zitat:

Original geschrieben von andrejf1979

1. Steht als Privatmann drin, doch mein Anwalt hat gesagt das es keinen Unterschied macht, als was er drine steht. Er hat ein Gewerbe und versucht ein Auto zu verkaufen. Bedeutet er kann die Gewährleistung nicht ausschließen.

Gruss Artur

Pass mal auf, wenn z.B. ein selbständiger Metzgermeister sein Auto verkaufen will, dann wird der Kaufvertrag nicht mit der Metzgerei sondern mit dem privaten Metzgermeister abgeschlossen.;);)

Soweit klar, und Dein Anwalt sollte wenn möglich mal mit dem Studium beginnen.;)

 

Themenstarteram 2. Mai 2013 um 20:52

Ich weiß ja nicht, für wie schlau du dich hälst,aber geh dich erst mal richtig informieren. Ich hab langsam deine dummen Aussagen satt! Geh andere Leute mit deinen dummen Aussagen nerven, wenns die Spaß macht.

Zitat:

Original geschrieben von Bruder_Tuck

Zitat:

Original geschrieben von andrejf1979

1. Steht als Privatmann drin, doch mein Anwalt hat gesagt das es keinen Unterschied macht, als was er drine steht. Er hat ein Gewerbe und versucht ein Auto zu verkaufen. Bedeutet er kann die Gewährleistung nicht ausschließen.

Gruss Artur

Pass mal auf, wenn z.B. ein selbständiger Metzgermeister sein Auto verkaufen will, dann wird der Kaufvertrag nicht mit der Metzgerei sondern mit dem privaten Metzgermeister abgeschlossen.;);)

Soweit klar, und Dein Anwalt sollte wenn möglich mal mit dem Studium beginnen.;)

Wenn der selbstständige Metzgermeister aber seinen gewerblich genutzten Wagen an Privat verkauft, kann er eine 12 monatige Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Entsprechende Vertragsklauseln haben vor Gericht keinen Bestand.

Zitat:

Original geschrieben von mk4x

Zitat:

Original geschrieben von Bruder_Tuck

 

Pass mal auf, wenn z.B. ein selbständiger Metzgermeister sein Auto verkaufen will, dann wird der Kaufvertrag nicht mit der Metzgerei sondern mit dem privaten Metzgermeister abgeschlossen.;);)

Soweit klar, und Dein Anwalt sollte wenn möglich mal mit dem Studium beginnen.;)

Wenn der selbstständige Metzgermeister aber seinen gewerblich genutzten Wagen an Privat verkauft, kann er eine 12 monatige Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Entsprechende Vertragsklauseln haben vor Gericht keinen Bestand.

Ich gebe Dir Recht, wenn es denn ein Lieferwagen gewesen wäre. Bei diesem Fahrzeug eher unwahrscheinlich. Insofern bleibe ich bei meiner Aussage. ;)

War der Verkäufer letzter Halter des Fahrzeuges und wenn ja wie lange?

Wenn der Heini im Übrigen nebenbei mit Fahrzeugen handelt und dementsprechend inseriert kann man schon vom gewerblichen Handel sprechen.

Zitat:

Original geschrieben von pewoka

War der Verkäufer letzter Halter des Fahrzeuges und wenn ja wie lange?

Wenn der Heini im Übrigen nebenbei mit Fahrzeugen handelt und dementsprechend inseriert kann man schon vom gewerblichen Handel sprechen.

Was nach einem sehr langen Verfahren ein "gütiger Richter" zu entscheiden hätte, welcher der TE mit der Vorgeschichte auch sicher brauchen wird, so es denn überhaupt zu einem Prozess kommen sollte.

Ende der Durchsage.:D

Zitat:

Original geschrieben von pewoka

War der Verkäufer letzter Halter des Fahrzeuges und wenn ja wie lange?

Wenn der Heini im Übrigen nebenbei mit Fahrzeugen handelt und dementsprechend inseriert kann man schon vom gewerblichen Handel sprechen.

Eventuell kommt dann noch das Finanzamt und schaut mal drüber.

Kleiner Tipp an den TE ;)

Ich wünsche mir den Daumen runter Knopf, ist mal wieder unglaublich was so manche vom Leder lassen.

Wieso geht man jemanden, der schon Pech (warum auch immer) gehabt hat, so an. Der mann sucht nur Hilfe und keine Verschmähungen.

Es sind immer wieder die gleichen... Ist wie immer eine Frage der sozialen Kompetenz, die ich hier bei mindestens 2 Leuten sehr vermisse.

Sorry, aber das musste sein!

Tschüss und schönes WE

Andy

Dem Verkäufer hier kräftig einen auf den Sack zu geben, ist auch nicht die feine Art.

Wir wissen nichts von der Geschichte, bis auf die spärlichen und zum Teil widersprüchlichen Infos des TE.

Was hier wahr ist oder nicht oder was der Verkäufer sagen würde?

Gab es überhaupt schon Kontakt? Nobody knows.

Die spärlichen Fakten lassen nur Interpretationen.

Die einen denken "armer Kerl", vom pösen Verkäufer über den Tisch gezogen.

Die anderen denken was für ein "Depp". Kauft einen Wagen der nicht richtig läuft und statt das Ding dem Verkäufer auf den Hof zu stellen, geht`s auf die Bahn zum Höchstgeschwindigkeitstest bis der Motor die Kolben streckt.

Wer Recht hat? Wir wissen es nicht.

Ich weiß nur dass ich noch nie so viele Deppen vor der Tür stehen hatte, wie bei meinem letzten Versuch ein Auto zu verkaufen. Es gibt nicht nur windige Verkäufer, es gibt auch unmögliche Kunden.

 

Also meine Meinung; Wenn ein Fleischermeister seinen Privatwagen verkauft, kann er die Garantie ausschließen, er handelt ja schließlich nicht gewerblich mit Gebrauchtwagen, sonst müsste ein ebay-Powerseller ja auch Garantie geben, wenn er seinen privaten Pkw verkauft..., die Problematik stellt sich hier jedoch gar nicht.

Der Mann handelt offensichtlich mit Fahrzeugen, ist somit gewerblich und kann die Garantie nicht ausschließen, das sagt die allgemeine Rechtssprechung. Aber Recht haben und Recht bekommen, sind bekanntermaßen zwei Paar Schuhe.

Ich würde nun das nochmalige sachliche Gespräch mit dem Verkäufer suchen. Dokumentiere fotografisch die zum Verkauf stehenden Autos auf dem Hof und die Internet Inserate. Vielleicht sollte man den Verkäufer beim Nichteinlenken freundlich fragen, ob er das Gewerbe beim zuständigen Landratsamt angemeldet hat und ob die diesbezüglichen Einkünfte versteuert werden..., dann vielleicht einen Deal vorschlagen, dass er das Fahrzeug, deinetwegen für ein paar Euro weniger, zurück nimmt.

Lenkt er nicht ein, würde ich die Sache durchziehen und eine Sachverhaltsschilderung zum Gewerbeamt und zum Finanzamt senden. Dann die Sache über einen Rechtsanwalt klären. Dieser Weg wird jedoch erheblich steiniger, weswegen ich das Auto lieber mit ein paar Hundert Euro Verlust zurückgeben würde, falls möglich.

Aber zuerst das Ergebnis der Werkstatt abwarten. Bist du z.B. ohne Motoröl oder Benzin statt Diesel im Tank über die BAB geheizt, wirst du wahrscheinlich vor Gericht schlecht aussehen.

Und Sorry, wenn ich es auch noch einmal sage, aber ein Auto von einem offensichtlichen Wimpelhändler als Privatverkäufer und unter Ausschluss der Garantie gekauft...insoweit kann man es vielleicht auch so wie im Beitrag über mir sehen.

Was ist denn nun aus der Sache geworden?

Themenstarteram 13. Mai 2013 um 1:11

also Dienstag darf ich das Auto wieder abholen. 3 Injektoren waren defekt, und der Kabelbaum der Injektoren. Der Verkäufer zahlt die Reperatur, und ich darf den Wagen bis zur Gerichtsverhandlung weiter benutzen. Gruss Artur

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