330Ci - unverschuldeter Unfall - kleine Delle an der Fahrertür - Kostenschätzung - Anwalt, ja?

BMW 3er E46

Guten Morgen,

gestern ist mir eine ganz seltsame Situation passiert.
Ich stand mit meinem Wagen an einem Parkplatz, dabei saß ich noch im Auto. Zu meiner Linken sah ich ein geparktes Auto, welches per R-Fahrt aus der Parklücke raus wollte. Überraschenderweise knallte er mit seinem Heck gegen meine Fahrertür, er setze sofort wieder nach vorne, in der Zeit stieg ich aus.
Er stand kurz mit dem Wagen noch, ich war fassungslos. Er setzte wieder den R-Gang und knallte ein zweites Mal gegen mein Auto.

Das Ganze, obwohl er ein Pieper im Auto hatte, unglaublich!

ZumGlück hatte das eine Zeugin im Auto gesehen, sie gab mir ihre Nummer.

Ich hatte die Polizei gerufen, weil der ältere Herr der Meinung war nicht gegen mein Auto gefahren zu sein, obwohl ich beim zweiten Zusammenstoß ein Video gemacht hatte (er blieb einige Sekunden mit dem Heck in meiner Fahrertür) und die Zeugin das bezeugen konnte.

Ich hatte einen Vorschaden an der Tür, einen Kratzer (nicht tief, eventuell wegzupolieren) der aber weiter oben war. Da sagte er, dass kann er nie gewesen sein, dazu habe ich gesagt, dass es schon vorher so war.

Aber an der Chromleiste (mittig von der Tür), unmittelbar darunter ist eine Delle, die hat der Beamte als Neuschaden im Bericht deklariert.
Der ältere Herr war auch hier nicht zu stoppen und meinte, dieser Schaden sei schon gewesen.

Sowas habe ich noch nie erlebt, schuldig aber es nicht einzusehen, die Beamten hatten auch schon die Schnauze voll, da der ältere Herr den erstellten Polizeibericht korrigiert haben wollte.

Meine Fragen:

- Es ist "augenscheinlich" nur eine kleine Delle, Polizei geht von ca. 200 Euro aus lt. Bericht. Welche Teile können nach so einem zweimaligen Zusammenstoß etwas abbekommen haben, ohne das man es sieht?

- Er wurde von der Polizei klar als Verursacher gemäß Schadensbrief deklariert, er hat den Schaden nicht zugegeben, die 30 Euro wollte er nicht zahlen und er wollte sich schriftlich dazu äußern, wenn die Stadt ihn anschreibt.

--> Kann ich sicher davon ausgehen, meine rechtlichen Schritte einzuleiten, auch wenn er rumbockt
Video plus Zeugin sind da!

- Die Polizei hatte den Schaden auf etwa 200 Euro geschätzt ( ja ich weiß, sind keine Gutachter o.ä.) erst über einem Bagatelle-Schaden (700 Euro - 800 Euro ? ) kann ich doch einen Anwalt auf deren Kosten organisieren, oder?

Welche Schritte empfehlt ihr mir? Nicht das auch die Gutachterkosten nicht übernommen werden, weil der Schaden nicht so hoch ist, wobei ich mir trotzdem vorstellen kann, dass da mehr wie 200 Euro raus kommen.

- Welche Tipps habt ihr?

330CI Cabrio FL
Harman-Kardon
usw.

Schöne Grüße

Beste Antwort im Thema

Deine Meinung zur gegnerischen Versicherung finde ich bescheuert. Mit dem Gutachter klar, dass man einen neutralen nimmt. Das kannst du denen aber auch sagen, dass es so gewollt ist, wenn der Schaden doch höher liegt. Du glaubst doch nicht ernsthaft das der sture ältere Herr seine Versicherung informiert?

Warum fährst du nicht erstmal zur Karosseriewerkstatt oder BMW-Händler des Vertrauens für eine erste Schadenseinschätzung?
Die werden dir schon weiterhelfen und kennen die Grenzen, ob ein Gutachter sinnvoll ist. Wenn der Schaden tatsächlich so gering ist, was ich mir nicht vorstellen kann, das kostet ja quasi schon ne Delle, die durch Türkontakt verursacht wurde, dann wäre ein Gutachter unverhältnismäßig.

Jedenfalls hast du dann schon mal eine Schadenshöhe. Ich gehe davon aus, dass die Versicherung das reguliert und Gutachter, sowie auch Rechtsverdreher überflüssig sind. Wenn widererwarten die Versicherung zickig ist, dann zum Anwalt.

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Zitat:

@tobomax schrieb am 24. November 2018 um 19:10:41 Uhr:


Er meinte, dass der Anwalt immer sein Geld bekommt. Entweder von der Gegenseite oder vom eigenen Mandanten. Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts richtet sich immer zunächst gegen den eigenen Mandanten, der ihn ja auch schließlich beauftragt hat. Der Mandant hat aber u.U. einen Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite, welchen der Anwalt dann für ihn geltend macht. In der außgerichtlichen Tätigkeit normalerweise nur, wenn die Gegenseite zuvor in Verzug gesetzt worden ist. Bei Verkehrsunfällen bedarf es allerdings keines Verzuges, da die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten als direkte Schadensposition zählen. Die Gegenseite muss allerdings (und dazu zählt natürlich auch die gegnerische Haftpflichtversicherung gegen die man einen Direktanspruch aus §115 VVG hat) die Anwaltskosten nur zu der Quote erstatten, auf der reguliert wird. Den Rest kriegt der Anwalt dann von seinem eigenen Mandanten (und genau deshalb gibt es Rechtsschutzversicherungen). Im Falle einer gerichtlichen Außeinandersetzung gilt grds. das gleiche. Jeder muss dem Gegner die Anwaltskosten nur gemäß der ausgeurteilten Kostenquote erstatten; den Rest trägt der jeweilige eigene Mandant.

Relativ einprägsam ist folgendes Sprichtwort: „Der Anwalt arbeitet zwar oft vergeben, aber niemals umsonst.“

Oder "Rechtsschutz ist Kostenschutz" denn kein Anwalt arbeitet umsonst.
Es gibt in der Rechtssprechung genügend Streitfälle wo die Sachlage auf den ersten Blick eindeutig ist, es dann aber doch auf einen Vergleich raus läuft weil der Anwalt gepennt oder der Richter darauf gedrängt hat.
Es werden immer mehr Vergleiche geschlossen weil die Gerichte überlastet sind, dann hat man auch einen Teil der Kosten an der Backe. Daher ist eine Verkehr´s RS immer zu empfehlen.

Die Bewertung des Themenstarters "unstrittig" ist schon deshalb ein Problem, weil es ja offenbar doch strittig ist.

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