330Ci - unverschuldeter Unfall - kleine Delle an der Fahrertür - Kostenschätzung - Anwalt, ja?
Guten Morgen,
gestern ist mir eine ganz seltsame Situation passiert.
Ich stand mit meinem Wagen an einem Parkplatz, dabei saß ich noch im Auto. Zu meiner Linken sah ich ein geparktes Auto, welches per R-Fahrt aus der Parklücke raus wollte. Überraschenderweise knallte er mit seinem Heck gegen meine Fahrertür, er setze sofort wieder nach vorne, in der Zeit stieg ich aus.
Er stand kurz mit dem Wagen noch, ich war fassungslos. Er setzte wieder den R-Gang und knallte ein zweites Mal gegen mein Auto.
Das Ganze, obwohl er ein Pieper im Auto hatte, unglaublich!
ZumGlück hatte das eine Zeugin im Auto gesehen, sie gab mir ihre Nummer.
Ich hatte die Polizei gerufen, weil der ältere Herr der Meinung war nicht gegen mein Auto gefahren zu sein, obwohl ich beim zweiten Zusammenstoß ein Video gemacht hatte (er blieb einige Sekunden mit dem Heck in meiner Fahrertür) und die Zeugin das bezeugen konnte.
Ich hatte einen Vorschaden an der Tür, einen Kratzer (nicht tief, eventuell wegzupolieren) der aber weiter oben war. Da sagte er, dass kann er nie gewesen sein, dazu habe ich gesagt, dass es schon vorher so war.
Aber an der Chromleiste (mittig von der Tür), unmittelbar darunter ist eine Delle, die hat der Beamte als Neuschaden im Bericht deklariert.
Der ältere Herr war auch hier nicht zu stoppen und meinte, dieser Schaden sei schon gewesen.
Sowas habe ich noch nie erlebt, schuldig aber es nicht einzusehen, die Beamten hatten auch schon die Schnauze voll, da der ältere Herr den erstellten Polizeibericht korrigiert haben wollte.
Meine Fragen:
- Es ist "augenscheinlich" nur eine kleine Delle, Polizei geht von ca. 200 Euro aus lt. Bericht. Welche Teile können nach so einem zweimaligen Zusammenstoß etwas abbekommen haben, ohne das man es sieht?
- Er wurde von der Polizei klar als Verursacher gemäß Schadensbrief deklariert, er hat den Schaden nicht zugegeben, die 30 Euro wollte er nicht zahlen und er wollte sich schriftlich dazu äußern, wenn die Stadt ihn anschreibt.
--> Kann ich sicher davon ausgehen, meine rechtlichen Schritte einzuleiten, auch wenn er rumbockt
Video plus Zeugin sind da!
- Die Polizei hatte den Schaden auf etwa 200 Euro geschätzt ( ja ich weiß, sind keine Gutachter o.ä.) erst über einem Bagatelle-Schaden (700 Euro - 800 Euro ? ) kann ich doch einen Anwalt auf deren Kosten organisieren, oder?
Welche Schritte empfehlt ihr mir? Nicht das auch die Gutachterkosten nicht übernommen werden, weil der Schaden nicht so hoch ist, wobei ich mir trotzdem vorstellen kann, dass da mehr wie 200 Euro raus kommen.
- Welche Tipps habt ihr?
330CI Cabrio FL
Harman-Kardon
usw.
Schöne Grüße
Beste Antwort im Thema
Deine Meinung zur gegnerischen Versicherung finde ich bescheuert. Mit dem Gutachter klar, dass man einen neutralen nimmt. Das kannst du denen aber auch sagen, dass es so gewollt ist, wenn der Schaden doch höher liegt. Du glaubst doch nicht ernsthaft das der sture ältere Herr seine Versicherung informiert?
Warum fährst du nicht erstmal zur Karosseriewerkstatt oder BMW-Händler des Vertrauens für eine erste Schadenseinschätzung?
Die werden dir schon weiterhelfen und kennen die Grenzen, ob ein Gutachter sinnvoll ist. Wenn der Schaden tatsächlich so gering ist, was ich mir nicht vorstellen kann, das kostet ja quasi schon ne Delle, die durch Türkontakt verursacht wurde, dann wäre ein Gutachter unverhältnismäßig.
Jedenfalls hast du dann schon mal eine Schadenshöhe. Ich gehe davon aus, dass die Versicherung das reguliert und Gutachter, sowie auch Rechtsverdreher überflüssig sind. Wenn widererwarten die Versicherung zickig ist, dann zum Anwalt.
46 Antworten
Guten Tag,
der Unfall ist über ein Jahr alt, bis heute hat sich gar nichts getan!
Ich bin darüber sehr verärgert, ich erzähle die aktuellen Erkenntnisse, dann schauen wir mal, was sinnvoll ist.
Eine Rechtschutzversicherung bestand zu diesem Zeitpunkt nicht, es gibt eine unabhängige Zeugin, gegnerische Versicherung hat eine Zahlung abgewiesen, schon vor einem Jahr!
Es bleibt daher nur die Klage!
Ich habe im HIS gesehen, dass Unfälle von früher bei mir aufgezeichnet wurden.
Die HIS Daten liegen der gegnerischen Versicherung wohl vor, die hatten danach gefragt bei der jeweiligen Stelle.
(An dieser Stelle hatte ich aber noch nie ein Unfall o.ä.)
Den Gutachter kannte ich aus einem früheren Unfall, den Anwalt nicht, wobei der Anwalt viele Geschäfte mit dem Gutachter durchzieht.
So, der aktuelle Stand ist, dass der Anwalt zwar auf normalen Weg versucht hat, die Ansprüche geltend zu machen, die gegnerische Versicherung entsprach dem nicht und wie die Ansprüche restlos ab.
Es sei gefährlich, den Schritt mit der Klage einzugehen, sagte vor einigen Monaten der Anwalt??
Verstehe ich nicht, denn es gibt eine Zeugin, die bezeugen kann, dass der Verursacher 2 x gegen meine Tür gefahren ist.
Er meint, es könnte sein, dass der Schaden streitig sein könnte, dazu würde man einen unabhängigen Gutachter beauftragen, den das Gericht bestellen würde.
Das würde natürlich alles dauern und die Kosten würden sehr hoch sein, sofern nicht zweifelsfrei geklärt sein würde, dass der Schaden davor nicht da war.
Der Anwalt reagiert weder auf Anrufe, noch auf E-Mails.
Den Gutachter hatte ich angerufen und ihm mitgeteilt, dass er den Anwalt mal ausrichten soll, dass er Gas geben soll, da seit Monaten keine Reaktion gegenüber mir und der gegnerischen Versicherung.
Man muss sagen, der hat bisher kein Cent von mir gesehen, er hat auch keine Rechnung o.ä. gestellt, aber ich vermute, dass er wenig Aussicht auf Erfolg sieht und den Aufwand nicht durchziehen möchte?
Der Gutachter wollte einige Male mit dem Anwalt schon sprechen, sodass der Anwalt sich bei mir meldet, aber keine Reaktion.
Welchen logischen und nachvollziehbaren Schritt schlagt ihr vor?
Moin!
Also, ob der Schaden an der Tür schon vorher vorhanden war, musst du doch wohl am besten wissen. War er nicht vorhanden, und der Unfallhergang zeigt eindeutig auf, dass du schuldlos bist, und auch noch eine Zeuge vorhanden ist, der deine Aussagen bestätigt, den Anspruch durchsetzen. Wenn der RA "sich nicht bewegt" aber, er den Fall übernommen hat, Frist setzen und ggf. Rechtsanwaltkammer nachfragen. (...) Mandat entziehen und neuen RA nehmen.
G
Was ist das für ein Anwalt, der nicht erreichbar ist?
Wie oft, auf welche Art und in welchem Zeitraum hast du es schon versucht?
Wechsel am besten sowohl Anwalt als auch Gutachter 😉
Ähnliche Themen
Hätte der Unfallverursacher einfach seine Schuld zugegeben (was man einfach auch macht wenn einem sowas passiert) wäre schon lange wieder alles repariert und vom Tisch gewesen...
Kenne aber einen ähnlichen bzw. fast gleich Fall mit einem rabiaten Rentner. Vom ehemaligen Bürofenster beobachtet, beim einparken auch direkt an die Heckschürze eines anderen Autos geprallt, gemerkt oh es geht nicht weiter, zurückgefahren, nochmal angesetzt und mit mehr Schwung angedockt.
Jetzt hat er es auch mal gemerkt das es mit der Parklücke nichts wird und ist einfach weggefahren. Da sein Auto aber auch einiges abbekommen hat konnte man der Wischwasserspur die wenigen Meter um's Haus herum bis zu seinem Auto folgen.
Nur widerwillig wollte er sich den Schaden anschauen und hat sich unwissend gestellt, nach Begutachtung wischt er mit dem Taschentuch drüber und meint "es sind nur ein paar Kratzer das ist normal".
Seine Daten hat er rausgerückt und ist anschließend weggefahren, warten oder Polizei rufen war ihm zuviel.
Anschließend war die Polizei mehrfach zur Zeugenbefragung, da er jegliche Schuld abgestritten hat.
Ich möchte aus eigener Erfahrung auch allen Geschädigten von Verkehrsunfällen den Rat geben sich einen Anwalt zu nehmen, unabhängig vom Verursacher und seinem Verhalten. Der Anwalt wird nämlich von Gegner komplett übernommen, man muss sich nicht herumschlagen mit Bürokratie und man bekommt maximalen Schadenersatz 🙂
Zitat:
@dreiliterSMG schrieb am 9. Juni 2017 um 11:42:42 Uhr:
Vorschaden: einen länglichen Kratzer.Neuschaden lt. Polizei: Delle unterhalb der Chromleiste in der Fahrertür.
Hatte eine neue Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, bin noch innerhalb der 3 Monats Frist. Daher keine gültige!
Was könnte noch beschädigt worden sein?
Es gibt beim Baustein Schadenersatzrechtsschutz der im Verkehrsrechtsschutz enthalten ist keine Wartezeit. Ich arbeite bei einer Rechtsschutzversicherung. Die Wartezeit von 3 Monaten gibt es nur im Arbeits und Wohnungs und Grundstücks Rechtsschutz im Privat Rechtsschutz.
Ich hatte den Gutachter damals angerufen und ihn mitgeteilt, dass er den Wagen ansehen soll und mir sagen mitteilen, ob es Sinn macht, den Schaden geltend zu machen, der Schaden ist nicht groß.
Er kam, guckte sich das an und meinte, auf jeden Fall nehmen wir das auf, leite ich meinem Anwalt und zack kommt das Geld.
Das der Typ 2 x gegen mein Auto gefahren ist, ist unstrittig, auch weil ich eine Zeugin habe! (Hoffe die erinnert sich noch gut dran)
Aber, der Schaden sei nicht plausible, der Typ hat es sofort abgelehnt, er hatte den Wagen
Ausgeliehen von einer Bekannten.
Soll ich das Ganze vll. selber in die Hand nehmen und klagen?
So verdient der sich kein Cent mehr, wenn wir verlieren würden?
Gerade wenn er im Gericht auftauchen soll, steigen die Kosten ja erheblich!
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Richter sagt, möchte ein Gutachter haben , der das neu aufnimmt ?
Was ist, wenn der Schaden behoben ist?
Sollte ich diesen Schaden zur Eihenschild beheben?
Jetzt gibt es nur Bilder!
hallo,
also, wenn ich das lese ... wird mir .....
die Zeugin ist hoffentlich nicht verwandt, oder verschwägert mit Dir, oder ?
wenn nicht, dann würde ich, wie schon geschrieben dem derzeitigen RA das
Mandat entziehen (schriftlich) und eine Schilderung Deiner Erfahrungen an die
zuständige RA-Kammer senden (habe ich auch hinter mir) und dann sofort ein-
en FACH-Anwalt für Verkehrsrecht einschalten - der kann auch das " eigenwi-
llige " (um es höflich zu formulieren) Verhalten des bisherigen Anwalts regeln
(wenn er will - und geht) - desweiteren könnte der Fach-Anwalt noch eine
Klage wegen Fahrerflucht ins Spiel bringen (spätestens jetzt sollte eine ange-
messene Reaktion des Schädigers erfolgen - ansonsten wird es sehr, sehr teu-
er - für den Schädiger - dann reichen selbst 2.000 €uro nicht mehr aus, wenn
er verlieren sollte) - beheben würde ich den Schaden auf KEINEN FALL, damit
dieser immer noch nachvollziehbar ist - der Fachanwalt wird auch einen Gutach-
ter einschalten, um den Schaden prüfen zu lassen - ein solch lapidares Vergeh-
en sollte binnen 4 Wochen so zu regeln sein, dass endlich etwas passiert ...
(und jeder Anwalt wird sich zuerst bei der Versicherung melden, ob die diese
Angelegenheit bezahlt, oder auch nicht - denn vorher arbeitet kein Anwalt)
good lack
Wenn die gegnerische HP Versicherung Deine Ansprüche komplett ablehnt, bleibt Dir nur die Klage. Ohne Rechtsschutzversicherung arbeiten die Anwälte nicht gerne, die Aussage das die gegnerische Haftpflicht die Kosten immer übernimmt, ist nicht richtig. Da die Sache jetzt auch schon über ein Jahr her ist macht es nicht einfacher.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 23. November 2018 um 23:00:27 Uhr:
Der Anwalt bekommt so gut wie immer sein Geld, egal von wem 😉
Wofür sollte man dann eine Rechtsschutzversicherung abschließen🙄 Der Anwalt bekommt nur dann sein Geld von der gegnerischen Versicherung wenn die Sachlage klar und Eindeutig ist, zum z.B bei Vorfahrtmissachtung usw. was in diesem Fall nicht so ist, sonst würde die Gegnerische Versicherung den Schaden nicht komplett ablehnen.
Ich habe schon einige Schäden gehabt unverschuldet und auch Verschuldet mit Schädigung vom Unfall Gegner, da ist immer alles Korrekt abgelaufen. In den meisten Fällen ohne Anwalt. Beim letzten Schaden (Parkdelle) hat die Gegnerische Versicherung mit dem unterschriebenen Schuldeingeständnis vom Unfallgegner ohne wenn und aber nach vorheriger Absprache einen Kostenvoranschlag von BMW akzeptiert und auch nach 3 Wochen gezahlt.
Mit einer Rechtsschutzversicherung ist man was die Kosten angeht auf der sicheren Seite. Ob man den Prozess letztendlich gewinnt hängt aber immer vom Richter und von den Zeugen ab.
Er meinte, dass der Anwalt immer sein Geld bekommt. Entweder von der Gegenseite oder vom eigenen Mandanten. Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts richtet sich immer zunächst gegen den eigenen Mandanten, der ihn ja auch schließlich beauftragt hat. Der Mandant hat aber u.U. einen Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite, welchen der Anwalt dann für ihn geltend macht. In der außgerichtlichen Tätigkeit normalerweise nur, wenn die Gegenseite zuvor in Verzug gesetzt worden ist. Bei Verkehrsunfällen bedarf es allerdings keines Verzuges, da die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten als direkte Schadensposition zählen. Die Gegenseite muss allerdings (und dazu zählt natürlich auch die gegnerische Haftpflichtversicherung gegen die man einen Direktanspruch aus §115 VVG hat) die Anwaltskosten nur zu der Quote erstatten, auf der reguliert wird. Den Rest kriegt der Anwalt dann von seinem eigenen Mandanten (und genau deshalb gibt es Rechtsschutzversicherungen). Im Falle einer gerichtlichen Außeinandersetzung gilt grds. das gleiche. Jeder muss dem Gegner die Anwaltskosten nur gemäß der ausgeurteilten Kostenquote erstatten; den Rest trägt der jeweilige eigene Mandant.
Relativ einprägsam ist folgendes Sprichtwort: „Der Anwalt arbeitet zwar oft vergeben, aber niemals umsonst.“