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320D Turboschaden nach 9865km

BMW 3er E90
Themenstarteram 7. Oktober 2012 um 8:50

Guten tag, heute wende ich mich an euch in einer rein rechtlichen sache

habe vor zwei monaten meinen bmw 320d gekauft, dieser hatte 114000km

jetzt fahr ich das gute stück knapp 10000 km und der turbo is mir verreckt

das auto wurde bei einen vw autohaus gekauft

jetzt ist die frage, deren gebrauchtwagengarantie sagt sie würde nur 40% zahlen da das fahrzeug ja schon über 100000 gelaufen ist,

aber es gibt ja noch sowas sie nen sachschadenmangel und die haftung dafür

wer kennt siech damit aus, was kann ich da bekommen..?

Beste Antwort im Thema

Hi, wenn das Auto länger als seit 6 Monaten in deinem Besitz ist greift die gesetzliche Gewehrleistung nicht da du nachweisen musst, dass es die Sachmängel vor dem Kauf bestünden (sogenannte Beweisumkehr) wenn nicht haftet zu 100% der Händler. Bitte unterscheiden zwischen gesetzliche Gewehrleistung, Gebrauchtwagengarantie und freiwillige Kulanz des Herstellers.

In deinem Fall ist der Händler gesetzlich verpflichtet die Schaden auf eigenen Kosten zu 100% zu beheben. Er versucht natürlich das ganze auf die Garantie zu schieben aber ist normal, lass dich nicht verarschen.

LG und viel Glück.

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Hi, wenn das Auto länger als seit 6 Monaten in deinem Besitz ist greift die gesetzliche Gewehrleistung nicht da du nachweisen musst, dass es die Sachmängel vor dem Kauf bestünden (sogenannte Beweisumkehr) wenn nicht haftet zu 100% der Händler. Bitte unterscheiden zwischen gesetzliche Gewehrleistung, Gebrauchtwagengarantie und freiwillige Kulanz des Herstellers.

In deinem Fall ist der Händler gesetzlich verpflichtet die Schaden auf eigenen Kosten zu 100% zu beheben. Er versucht natürlich das ganze auf die Garantie zu schieben aber ist normal, lass dich nicht verarschen.

LG und viel Glück.

Themenstarteram 7. Oktober 2012 um 9:08

das klingt ja schonmal sehr gut, jetzt ist die frage, bin ich dann verpflichtet, dass er das repariert oder er ne werkstatt wählen kann?

oder kann ich das?

Hast du das Auto als Privatperson gekauft? Dann hast du 12 Monate Sachmängelhaftung (bzw. mind. 6 Monate weil dann kommt die Beweislastumkehr). Bedeutet also bei dir, dass der Händler voll für den Schaden aufkommen muß. Diese windige Gebrauchtwagengarantie braucht dich gar nicht zu interessieren. Hast du den Händler schon kontaktiert oder woher weißt du das mit der Versicherung?

 

Edit: Ich war zu langsam ;)

 

Zu deiner 2. Frage: Der Händler hat das Nachbesserungsrecht und kann bestimmen wo die Reparatur stattfinden soll. Normalerweise macht er es selber.

Zitat:

Original geschrieben von TokK

das klingt ja schonmal sehr gut, jetzt ist die frage, bin ich dann verpflichtet, dass er das repariert oder er ne werkstatt wählen kann?

oder kann ich das?

Selber darfst du nichts reparieren, sonst bleibst du auf deinen Kosten sitzen. Lass den Händler reparieren oder die sollen für die Reparatur bei einem anderen Werkstatt schriftlich zustimmen.

LG

Themenstarteram 7. Oktober 2012 um 9:15

also das auto würde von mir als privatperson bei einem vw autohaus in halle an der saale gekauft, gerade steht der bmw am meinen stationierungsort in fürstenfeldbruck neben münchen.

das heißt jetzt ich muss erstmal mit den händler kontakt aufnehmen?

gestern konnte ich keinen erreichen, da hatte alles schon zu

scahden hat sich so dargestellt das bei tempo 140 mit tempomat das auto hell gepfiffen hat dann die geschwindigkeit auf 110 abgefallen ist n krachen stattgefunden hat und ne riesen rauchwolke aus dem auto kam, hab das auto dann sofort privat abschleppen lassen von einen kameraden.

danach hat sich das teil der adac angeschaut und meinte motor totalschaden:(

Zitat:

Original geschrieben von TokK

also das auto würde von mir als privatperson bei einem vw autohaus in halle an der saale gekauft, gerade steht der bmw am meinen stationierungsort in fürstenfeldbruck neben münchen.

das heißt jetzt ich muss erstmal mit den händler kontakt aufnehmen?

So schaut es aus.......

Themenstarteram 7. Oktober 2012 um 9:18

vielen dank schonmal, hat mir ne extrem schlaflose nacht gebracht das ganze :(

Kopf hoch, der Händler hat keine andere Wahl als Schaden zu beheben und das weis er auch, die versuchen das halt immer wieder, oft kennt sich der Kunde nicht aus und bezahlt. Ist ärgerlich sowas :mad:

Themenstarteram 7. Oktober 2012 um 9:24

ja darum lob ich mir das internet und gerade dieses forum hier...

danke nochmal =)

Äh moment, freut euch mal nicht zu früh. Der Turbo ist ein Verschleißteil, ich bin mir nicht sicher, ob das AH da IRGENDWAS Zahlen muss. Einfach mal Kontakt aufnehmen...

Hallo,

Vorsicht, ganz so einfach ist die Sache mit der Gewährleistung leider nicht. Die Gewährleistung gilt nicht, wenn der Defekt auf einen normalen Verschleiß zurückzuführen ist.

Wenn man z.B. ein 30 Jahre altes Fahrzeug, mit 500 tkm für 100,- € kauft, kann man also nicht erwarten, dass man einen Turbo, der nach 5 Monaten kaputt geht, bezahlt bekommt. Nun, dein Auto ist keine 30 Jahre alt und hat noch keine 500 tkm gelaufen, dennoch könnte das Autohaus argumentieren, dass ein defekter Turbo nach 114 tkm normaler Verschleiß ist und somit kein Gewährleistungsanspruch besteht.

Der ADAC hat eine Liste von Gerichturteilen zum Thema Mangel und Verschleiß herausgegeben: Link

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 7. Oktober 2012 um 10:18

oha:(

also auf der seite find ich nur das zum turbo

Turbolader

Turboladerschaden V 9 Jahre

Chrysler Voyager

191.000 km

Der schlagartige Defekt eines Dichtungsrings im Turbolader muss

nicht notwendigerweise auf einem Mangel beruhen. Angesichts des

hohen Alters des gebraucht gekauften Fahrzeugs von rund neun Jahren

und seiner großen Laufleistung von über 190.000 Kilometern liegt

insoweit vielmehr ein normaler Verschleiß nahe, der, sofern wie hier

keine besonderen Umstände gegeben sind.

BGH, Az. VIII ZR 43/05

DAR 2006 78

ADAJUR-Dok.Nr. 65764

 

was meint ihr könnte das für mich heißen?

mfg

mahlzeit... du gehst einfach zum chef... also kein mitarbeiter vom laden.... und sagst ihm folgendes......

"guten tag. ich habe dieses auto von IHNEN gekauft und mir ist der turbo/motor verreckt. da ich eine gewährleistung als privatperson habe, bestehe ich natürlich darauf. ich hoffe Sie kriegen das schnell im griff. da gewährleistung brauche ich die ersten 6 monate keinen cent dazu zahlen"

dann einfach tschö sagen und ab nach hause.... nach 2 tagen informieren wie weit die sind... ansonsten nur einen brief vom anwalt verfassen lassen und abschicken.... schon flutscht es

Themenstarteram 7. Oktober 2012 um 10:29

oh man ich hoffe das geht gut

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