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320D Turboschaden nach 9865km
Guten tag, heute wende ich mich an euch in einer rein rechtlichen sache
habe vor zwei monaten meinen bmw 320d gekauft, dieser hatte 114000km
jetzt fahr ich das gute stück knapp 10000 km und der turbo is mir verreckt
das auto wurde bei einen vw autohaus gekauft
jetzt ist die frage, deren gebrauchtwagengarantie sagt sie würde nur 40% zahlen da das fahrzeug ja schon über 100000 gelaufen ist,
aber es gibt ja noch sowas sie nen sachschadenmangel und die haftung dafür
wer kennt siech damit aus, was kann ich da bekommen..?
Beste Antwort im Thema
Hi, wenn das Auto länger als seit 6 Monaten in deinem Besitz ist greift die gesetzliche Gewehrleistung nicht da du nachweisen musst, dass es die Sachmängel vor dem Kauf bestünden (sogenannte Beweisumkehr) wenn nicht haftet zu 100% der Händler. Bitte unterscheiden zwischen gesetzliche Gewehrleistung, Gebrauchtwagengarantie und freiwillige Kulanz des Herstellers.
In deinem Fall ist der Händler gesetzlich verpflichtet die Schaden auf eigenen Kosten zu 100% zu beheben. Er versucht natürlich das ganze auf die Garantie zu schieben aber ist normal, lass dich nicht verarschen.
LG und viel Glück.
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30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von TokK
Turboladerschaden V 9 Jahre
Chrysler Voyager
191.000 km
Heisst das jetzt du hast nicht nur nen Turboschaden sondern auch Motorschaden davongetragen?
Bei den M47 Motoren sind die Laderschäden leider an der Tagesordnung aber 114 Tausend sollte noch in Mangel fallen. Kulanz sollte mit der Laufleistung auch noch mit 40-50% aufs Material gehen. Bringt dich aber bei deinem VW Autohaus leider erstmal nicht weiter.
Ich würde es freundlich versuchen wie schon beschrieben über Gewährleistung auszuhandeln. Letztlich würde ich es (dank Rechtsschutz) drauf ankommen lassen. Ein Richter, der bestimmt keinen alten kleinen anfälligen 20d Motor fährt, sieht da bestimmt einen Mangel und keinen Verschleiß, sollte es wirklich soweit kommen.
Seltsam dass es da nicht mehr Vergleichsurteile zu finden gibt, bist bestimmt kein Einzelfall.