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3. Bremslicht ist doch pflicht und der hier lügt odeR?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

macht man sich doch strafbar mit odeR?

hier

37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von thommen


@VW-Heizer
klasse Kommentar, es geht nicht um die Lackfarben des Autos!!!

Mann kann es wirklich übertreiben.

Was z.B. echt gefährlich ist sind rote Standlichter oder so.

Aber ein Golf Aufkleber auf dem 3ten Bremslicht finde ich nicht gefährlich.
Wer davon so abgelenkt wird das er einen Unfall macht sollte wohl besser wieder Fahrrad fahren.

Der böse Blick und diese blenden für die Rückleuten verdecken auch ein Teil des Lichtes und sind erlaubt.

wieso sind Rote denn gefährlich? blaue die man kaum sieht auch?

hi again!

@sportfreund18: ich hoffe deine frage war ironisch gestellt! diverse farben haben im straßenverkehr eine definitive aussage und bedeutung! rot, weiß, orange, ... eigentlich sogar blau (rennleitungsbeleuchtung etc.), ....

falls nicht: rot und weiß haben sicherlich die wichtigste bedeutung und wenn niemals etwas erlaubt sein wird, dann sind das vorne rote leuchten oder hinten weiße leuchten (außer der rückfahrleuchte) !!!!

warum? anhand von rot oder weiß erkennst du, ob das teil vor dir auf dich zu kommt oder mit dir in eine richtung fährt und ob du daran im zweifelsfall rechts oder links vorbeifahren sollst ....

hier bei uns im alpenland sind auch die reflektoren am straßenrand links weiß und rechts rot. ich glaub in D ist es links ein punkt oder ein strich und rechts sind es 2 punkte...

und wnn man irgendwo plötzlich viele lichter sieht, dann sollte man immer zwischen weiß und rot in der mitte durch... daher sind auch einzelne rote nebelschlußleuchten rechts und einzelne weiße rückfahrscheinwerfer links - das hat shcon alles seinen sinn .....

und bitte jetzt keine diskussionen über "aber was ist wenn mit auf der autobahn in der mittelspur einer verkehrt entgegenkommt".... jetzt reicht's schön langsam...

entweder wir widmen uns ordentlich wieder dem topic - das an und für sich ja in ordnung ist - oder es wird hier bald die ruhe herrschen ....

ob etwas, das rechtlich abgedeckt ist nun gut ist oder nicht ist eine andere diskussion. wer etwas macht muß dies auch selber verantworten - ob erlaubt oder nicht.

meinungen äußern, themen in frage stellen, diskutioeren und akzeptieren... alles gut und schön. aufrufen zu unerlaubten ist untersagt und damit basta.... (ist keine anschuldigung an irgendwen, nur eine präventive feststellung)...

cheers, jochen

@sportfreund18
Du denkst mit dem Standlich in blau auch etwas zu kurtzsichtig, auch dieses kann zu einer gefahr werden und sehr ablenken!

Du schreibst, man könne das kaum erkennen, dies stimmt auch nur bedingt! das sogenannte Standlicht hat nicht nur die Funktion als parklicht zu dienen.

Das Standlicht hat noch eine 2. Funktion! Sollte das normale Fahrtlicht aus welchen Gründen auch immer ausfallen, dient das Standlicht immerhin noch dafür, dass erkannt werden kann, das es sich bei dem Fahrzeug um ein Auto handelt und nicht etwa um einen Motorradfahrer! Motorradfaher 1 Lich, Autofahrer 2 Lichter! Und wenn du in eine solche Situation kommst, dann leuchtet die eine Seite wie gewohnt weiss-weissgelblich und die andere Seite dann blau, so etwas kann sehr wohl andere Verkehrsteilnehmer stark irritieren...

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Zitat:

Original geschrieben von VW-Heizer


Der böse Blick und diese blenden für die Rückleuten verdecken auch ein Teil des Lichtes und sind erlaubt.

Das mit den Blenden für die Rückleuchten wäre mir neu, dass diese erlaubt sind!

Der von dir erwähnte böse Blick wird aber entweder eingetragen, oder es gibt eine ABE dazu, sprich damit ist es auch wieder legal, im gegensatz zu dem Aufkleber fürs Bremslicht....

hi there!

falls sowas gemeint ist, die gibt es schon mit diversen bescheinigungen etc.... aber die decken nichts anderes als "durchsichtiges rundherumplastik" ab, da wird das leuchtfeld etc. in keinster weise beeinträchtigt! das ist vielleicht auf dem bild auch gut zu erkennen - da wird eigentlich nix abgedeckt und nix am grundprinzipiellen verhalten geändert....

auch bei den "augenliedern" vorne ist es so, daß es da nur genehmigungnen geben kann, wenn sich an der originalen ausleuchtung etc. nichts ändert bzw. diverse grenzwerte nicht über- oder unterschritten werden.

ob es für die dinger nun gutachten, e-zeichen, unbedenklichkeitsbescheinigungen, betriebserlaubniszusätze, blablabla oder was auch immer gibt ..... das kommt halt dann auch immer auf den hersteller an - je namhafter desto wahrscheinlicher und auch um so teurer ....

cheers, jochen

Hi,
@jochen: die Teile am Heck verdecken aber doch eindeutig die in die Heckleuchten integrierten Reflektoren im unteren Bereich, das kann doch nicht so ohne weiteres erlaubt sein, oder?!

Stefan

hi @ all!

@styleminister: hab mir gerade deine bilder vom umbau genau angesehen und auch ich hab irgendwo ein bild von meinem, von der seite, wo hinten seitlich die reflektoren das blitzlicht super reflektiert wird ....

STIMMT! genau die dinger werden sogar super überdeckt ... hhmm... nun kann es sein, daß die reflektoren innerhalb der ringe die anforderungen der spezifikation erfüllen und die hinter der durchsichtigen abdeckung "zusätzlich nice to have" sind und deren abdeckung nix ausmacht ... oder genau das der grund ist, warum sie nicht freigegeben bzw. untersagt sind...

<edit>
wer lesen kann hat vorteile ... 🙂 ... der text unter der produktbeschreibung sagt ja eigentlich alles .... guck mal.... .... 😉
</edit>

cheers, jochen

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