3. Bremslicht ist doch pflicht und der hier lügt odeR?
macht man sich doch strafbar mit odeR?
37 Antworten
hi there!
naja, es bleibt ja noch ein drittes bremslicht übrig, halt in form des "schriftzuges" ... wird ja nur eine folie auf das bremslicht geklebt... aber ich bin mir sicher, wenn dich die rennleitung am haken hat, dann ist das ein teil mehr zum diskutieren ... und ich kann mir gut vorstellen, daß es untersagt ist, da das 3. bremslicht ja auch spezifiziert ist und zum allgemeinen betrieb und dessen erlaubnis gehört ... würde mich also nicht wundern, wenn dadurch die ABE erlischt und man sich strafbar macht ...
by the way, aber das ist mein geschmack: mir gefällt es absolut nicht - sieht meiner meinung nach wie baumarkt-tuning aus ...😉
cheers, jochen
Also wenn das legal wäre würde der nette Herr Verkäufer nicht so um den heissen Brei rumreden sondern einfach hinschreiben legal" 😁
Ich würde es nicht riskieren!
MFG
Korrigiert mich bitte, wenn's nicht stimmt, aber ist nicht bei ALLEN Autos ab Bj. 1996 das Dritte Pflicht?
Außerdem wird's ähnlich wie beim Airbag sein: Ist's ab Werk drin, darf man es auch nicht ausbauen.
Zitat:
Original geschrieben von hmbl
Korrigiert mich bitte, wenn's nicht stimmt, aber ist nicht bei ALLEN Autos ab Bj. 1996 das Dritte Pflicht?
Korrekt
Zitat:
Original geschrieben von hmbl
Außerdem wird's ähnlich wie beim Airbag sein: Ist's ab Werk drin, darf man es auch nicht ausbauen.
Falsch, beim G3 auf jeden Fall möglich.
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Zitat:
Original geschrieben von Soni04
Korrekt
Sicher? Mein POLO 6N war Baujahr 96 und hatte keine dritte Bremsleuchte!
Ich find das mit Folienabklebung zwar nen Schmarn und würds selber nie machen, aber als ich mir die Seite angeschaut hab sind mir gleich ein paar lustige Ideen gekommen was man sonst, noch so auf die Bremsleuchte drauf schreiben könnte um z.B. mit einem dicht auffahrenden Hinterman zu kommunizieren :-).
Gruß
ltz400
hi @ all!
ging es 1996 nicht darum, daß hersteller bei der modellzulassung sprich "produktionserlaubnis" (weiß nicht wie das wirklich heißt...) die 3. bremsleuchte haben müssen, also nicht für den endverbraucher? oder nur bei fahrzeug-neuzulassungen? ...
Hallo,
also die 3. Bremsleuchte wurde 1996 noch nicht zur Pflicht, dies ist erst Mitte 97 oder 98 gekommen!
Wer seine Bremsleuchte so modifiziert, sprich überhaupt modifiziert, verliert auf jeden Fall die BE sowie den Versicherungsschutz 😉
also ich hab es drauf mir gefällts, halt geschmackssache
apropos versicherungsschutz...
in welchen sinne also wie genau verliert man den denn? komplett oder was?
hab vorne blaue Standlichter drin und innenraumbeleuchtung sowie blaue fußraumbeleuchtung
sehr schlimm?
habe auch rote fuß und innenraum beleuchtung darfste nur anmachen wenn du stehst nicht während der fahrt
@sportfreund18
Sind es zugelassene blaue Birnen?
@uprocka
Stolz kannste auf deine Aussage aber net sein, wünsche dir schon mal viel Spass beim nächsten TÜV-Termin!
Eins sollte euch bewusst sein, wenn ihr mit solchen Sachen in einen Unfall verwickelt seit, sogar im einegntlichen Sinne unschuldig an dem Unfall seit, wird euch wegen soclhen Umbauten sogar mindest ne teilschuld auferlegt!
ich kann nur allen die einen Unfall verursacht haben empfehlen allein schon präventiv zu sagen, war wegen der Beleuchtungsanlage abgelenkt, dann wird diese genau angeschaut und wenn da was is was net sein darf, kommt ihr fast schadensfrei durch die Geschichte durch 😉
worauf soll ich denn stolz sein? habe ich mit irgendwas gepralt oder wie soll ich das verstehen? erkläre mal!
bezüglich des lichtes habe ich ja gesgat man darf es nur an machen und man steht !
Ich hab letztes Jahr mal einen Ford Focus gesehen, bei dem "Focus" auf der dritten Bremsleuchte stand. Sah aber nicht nach einem Aufkleber aus, sondern als wären die Leuchtdioten als Buchstaben angeordnet.
Gruß, Tim.