3.0TDI Abgassoftware - Erfahrungen nach dem Update (Sammelthread)

Audi A6 C7/4G

Aktuell werden Besitzer der 3.0 TDI Modelle kontaktiert um eine Softwareaktualisierung (bzgl. Dieselskandal) durchführen zu lassen.

Mich würden eure Erfahrungen interessieren. Habt ihr seit dem Update Veränderungen festgestellt, welche Steuergeräte wurden modifiziert, wurden sonstige Arbeiten ausgeführt?
Bitte gebt auch euren Motor und das BJ mit an.

Zitat:

FÜR ALLE NEU BZW: ERSTLESER:

Wenn ihr bereits Erfahrungen mit einem entsprechenden Update beim A6 4G machen konntet und ihr die Erfahrungen auch Anderen zur Verfügung stellen möchtet, so könnt ihr hier im Thread gerne Beiträge verfassen, aber euch auch in eine von einem User des Forums erstellte Tabelle eintragen( @Ski_Andi ). Diese gibt es hier:

https://docs.google.com/.../edit?usp=sharing

Vielen Dank für euer Mitwirken!

Polmaster
MT-Moderation

20190218-074950
Beste Antwort im Thema

Ich hoffe, meine "Erfahrung nach dem DOWNGRADE" interessiert euch trotzdem, auch wenn oben im Titel Update steht.

Ich habe in einer freien KFZ-Werkstatt (nicht in Deutschland), welche u.a. über ODIS-Engineering verfügt, sowohl Motorsteuergerät als auch Getriebe erfolgreich downgraden lassen. Der Meister hat mir auf meinen Wunsch exakt die Versionen drübergebügelt, die vor dem skandalösen Schummelupdate drauf waren. Bei beiden Steuergeräten hätte es vor dem Schummelupdate auch noch neuere Versionen gegeben. Da ich aber nicht wusste, was darin verändert wurde, habe ich's bei den Originalversionen belassen.

A6 3.0 Bi-TDI Competition Modelljahr 2016
Motorsteuergerät: 4G0907589F 0008 --> 0001
Getriebesteuergerät: 4G0927158AK 1015 --> 1005

Versionskontrolle und EXPECTED-IDENTS mussten deaktiviert werden. ODIS-E war Version 9.0.6. Flashen dauerte beim Motorsteuergerät etwa 4 Minuten, Getriebesteuergerät ging etwas schneller. Empfehlung: Batterieladegerät an die entsprechenden Punkte im Motorraum klemmen und den Schlepptop mit Netzstrom betreiben. Nicht erschrecken, das ist scheinbar normal wenn es während dem Flashvorgang piept und ein Dutzend obskure Fehlermeldungen im Schalttafeleinsatz angezeigt werden. Wichtig: die Codierung beider Steuergeräte blieb erhalten (hatten wir uns natürlich trotzdem vorher aufgeschrieben für alle Fälle). Nach dem Flashvorgang liessen wir ODIS noch die Fehlerspeicher löschen.

Damit bin ich nun bis ca. Ende Jahr noch völlig legal unterwegs und kann im 2020 den Hobel jederzeit wieder mit der aktuellen Software in den Bereich der Emissionslegalität flashen lassen.

Den Unterschied empfinde ich als erheblich gegenüber vorher. Besseres Ansprechverhalten in allen Situationen, kein nervöses Hin- und Hergeschalte und endlich ist dieses sehr störende Dieselnageln wieder weg. Er brummt nun wieder auf sehr erträglichem Niveau - für einen Diesel! Genau so hatte ich ihn damals gekauft.

Übrigens, in Deutschland hätte ich den Hobel dank Rechtsschutzversicherung einfach an Audi zurückgegeben und auf den Downgrade verzichtet. Leider habe ich diese Option nicht. Die Gesetzgebung ist da wo ich herkomme weniger konsumentenfreundlich. Blöderweise hatte ich den Wagen damals bar bezahlt und kann ihn deswegen nicht einfach dem Händler nach Leasing-Ablauf auf den Hof stellen. Bei einem Verkauf müsste ich neben dem normalen Abschreiber noch zusätzlich den Dieselskandalabschlag selber tragen.

Bitte Danke drücken wenn dieser Beitrag für euch hilfreich war. Danke!

Und jetzt werde ich gleich noch mit dem Adaptionskanal für die AGR-Rate rumspielen, vor 0008 darf man da nämlich noch schreiben, ab 0008 ist der gesperrt.

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Was nützt dir das TÜV-Gutachten, wenn 23X6 entfernt wurde?

gibt es denn unter euch einen Competition-Fahrer ohne Update in der Umgebung München, der eine Vergleichsfahrt anbieten würde?

Wenn TÜV drauf ist werden die Abgas Daten denke ich wohl eingehalten. Sonst würden die ja kein TÜV bekommen. So habe ich es verstanden.

Zitat:

@Polmaster schrieb am 2. September 2020 um 14:03:52 Uhr:


Was nützt dir das TÜV-Gutachten, wenn 23X6 entfernt wurde?

Denkfehler. Ohne 23X6 keine Zulassung und Steuerhinterziehung. Wie kann dann Stage 1 TÜV bekommen? Richtig, entweder setzt es auf 23X6 auf .... oder ist ohne 23X6 TÜV zertifiziert worden.

Bist du wirklich der Meinung, nach dem Entfernen von 23X6 legal deinen Dicken im öffentl. Straßenverkehr (in D) zu bewegen?

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Habe nochmal gefragt

Screenshot-20200902

Ja klaaar.... 😉

Audi muss 23X6 auflegen, programmiert diesen Müll, legt Updates auf mit etwas weniger Müll. Mehr geht nicht, um Abgaskonform zu sein. Da kommt ein Tuner daher und sagt: Hold my beer...! 😁

Was soll er auch sagen? Ne der Wagen läuft dann schlechter?

Das TÜV Gutachten fällt denke ich nicht vom Himmel. Keine Ahnung. Er bürgt doch für die Unterlagen

Nicht falsch verstehen . Ich und viele andere hier würden sich freuen, wenn das alles legal zustande kommen könnte.

Ich kann es nur nicht glauben, das es letztendlich doch so easy sein soll...

Also einfach wäre es gewesen Audi hätte eine anständige Software gemacht ??so ist es teuer und zeitintensiv

Meiner Meinung nach muss genau dies (Konformität mit 23X6) im Gutachten stehen. Dann ist es feiiiin...

Zitat:

@andy84 schrieb am 2. September 2020 um 14:38:00 Uhr:


Also einfach wäre es gewesen Audi hätte eine anständige Software gemacht ??so ist es teuer und zeitintensiv

die Software Ingenieure haben über ein Jahr gebraucht um die SW gesetzteskonform anzupassen und das REsultat ist damit das KBA grünes Licht gibt, die Drehmomentschwäche mit einem GSG Update zu kaschieren. Weniger NOx mehr CO², weniger CO² mehr NOx. Der Kunde ist ja doof, er wird es nicht merken, dass der Motor ungesund läuft.

Die ehrlichen Tuner machen eine optimale Kennfeldeinstellung auf Basis von 23x6. Die Mogler flashen die alte SW mit der neuen SVN damit der TÜV es nicht merkt. Dann lieber selbts flashen.

Zitat:

@Polmaster schrieb am 2. September 2020 um 14:15:59 Uhr:


Denkfehler. Ohne 23X6 keine Zulassung und Steuerhinterziehung. Wie kann dann Stage 1 TÜV bekommen? Richtig, entweder setzt es auf 23X6 auf .... oder ist ohne 23X6 TÜV zertifiziert worden.

Bist du wirklich der Meinung, nach dem Entfernen von 23X6 legal deinen Dicken im öffentl. Straßenverkehr (in D) zu bewegen?

Mit 23X6 haben die meisten auch einen deutlichen Mehrverbrauch. Eigentlich müsste die KFZ-Steuer angepasst werden (mehr CO2). Also mit Update geduldete „Steuerhinterziehungen“.

Ich hatte es hier ja schon ein paar mal geschrieben. Unser Bitu hat basierend auf der 23X6 SW das SKN Stage 2 Tuning drauf bekomnen. SKN hat mir bestätigt dass das so legal ist und die CVN bestehen bleibt. Selbst wenn es nicht legal wäre es mir egal solange ich durch den TÜV komme. Zusätzlich habe ich die GSG SW auf 1005 zurück geflasht. Das ist wohl nicht legal und mir mittlerweile auch egal. Der Wagen läuft jetzt leistungsmässig wie früher. Einzig der Verbrauch ist messbar angestiegen, je nach Fahrweise plus 1l. Dafür möchte Audi noch mal danke sagen und um eine grosszügige Spende beim Gerichtstermin bitten??

Zitat:

@QuattroFan64 schrieb am 2. September 2020 um 14:50:21 Uhr:



Zitat:

@Polmaster schrieb am 2. September 2020 um 14:15:59 Uhr:


Denkfehler. Ohne 23X6 keine Zulassung und Steuerhinterziehung. Wie kann dann Stage 1 TÜV bekommen? Richtig, entweder setzt es auf 23X6 auf .... oder ist ohne 23X6 TÜV zertifiziert worden.

Bist du wirklich der Meinung, nach dem Entfernen von 23X6 legal deinen Dicken im öffentl. Straßenverkehr (in D) zu bewegen?

Mit 23X6 haben die meisten auch einen deutlichen Mehrverbrauch. Eigentlich müsste die KFZ-Steuer angepasst werden (mehr CO2). Also mit Update geduldete „Steuerhinterziehungen“.

Irrglaube. Selbst die Polizei sieht das so, wie du. Aber:

Die Feststellungen der Zulassungsbehörden über Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, andere Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Hauptzollämter bindend.

Je nach Fahrzeugart und Datum der Erstzulassung richtet sich die Höhe der Steuer nach den folgenden Bemessungsgrundlagen: Hubraum, Schadstoffemissionen in Form der Emissionsklassen (mitunter auch Geräuschklassen), Kohlendioxidemissionen in Form des Typprüfwerts und zulässiges Gesamtgewicht.

Die Besteuerung richtet sich dabei jedoch nicht nach den tatsächlichen Emissionswerten eines einzelnen Fahrzeugs, sondern nach den im Rahmen des jeweiligen verkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens festgestellten Prüfwerten. Nachträgliche individuelle technische Veränderungen und ggf. Manipulationen, die zu verändertem Emissionsverhalten eines Fahrzeugs führen, haben daher keinen unmittelbaren Einfluss auf die nach §§ 8 und 9 KraftStG festgesetzte Steuer.
(Offizielle Stellungsnahme des Hauptzollamtes Dortmund, da gings um Fahren ohne Kat)

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