3.0 TDI FL- Warum werden Nockenwellen getauscht?

Audi A6 C7/4G

Hallo liebe A6-Gemeinde,

ich beabsichtige mir einen 3.0TDI zu kaufen. Bei einer Besichtigung stellte sich heraus, dass am Motor im Rahmen einer (angeblichen) Audi-Service Aktion beide Nockenwellen getauscht wurden. Kann mir darüber jemand von Euch mehr berichten? Warum tauscht man mal eben beide Nockenwellen?

VG und vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Betroffene Motoren:

CRT 000001 BIS 073951
CZV 000001 BIS 003450

(für B9 A4 gilt auch CRT
Q7 auch CRT plus noch 3 andere Motorkennbuchstaben)

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Wie du schon schreibst, muss mind. 1 Jahr Gewährleistung geben. 🙁

GW Garantie (keine Nachweis Pflicht nach 6 Monaten seitens Käufer, dass der Mangel schon bei Kauf vorlag) hätte zusätzlich etwas gekostet...

Komme aus D

Zitat:

@Arni 1984 schrieb am 14. Juli 2020 um 12:51:45 Uhr:


Wieso hast du keine GW Garantie ? Ein Händler muss dir eine min 1Jährige Gewährleistung geben ( in DE zumindest).
Oder kommst du aus A oder CH ?

Auch bei uns in A gibt es GW Garantie 😉

Jetzt muss ich hier mal die Leute mit rechtlicher Basis befragen (ich mach nur die Technik 😉 )

Ein Händler ist doch verpflichtet einem Privatkäufer min 1 Jahr Garantie/ Gewährleistung zu geben

Ist es überhaupt zulässig für eine Garantie extra Geld vom Käufer zu verlangen ? Ich meine das ist nicht Rechtens

Er ist verpflichtet, in D mindestens 12 Monate GEWÄHRLEISTUNG zu geben (die gesetzliche Mindestfrist von 24 Monaten kann durch den Händler mittels Zusatzklausel im Kaufvertrag auf 1 Jahr begrenzt werden). Garantie ist freiwillig.

Einzige Ausnahme: Verkauf im Auftrag (keine Garantie oder Gewährleistung).

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Richtig Pohlmeister. Habe reduzierte Gewährleistung auf 12 Monate

Also hat man von 24Monaten, die auf 12 kastriert werden genaugenommen nur 6 Monate Ruhe..... danach muss man dem Händler den Beweis erbringen das x y z schon was hatte.

Richtig so ?

Ich wäre jetzt so chemisch gereinigt und würde mir von dem Händler schriftlich bestätigen lassen das nach der NW Reparatur ALLES in Ordnung ist...... 1000€ drauf das er das nicht macht

Ob 12 oder 24 Monate, die Beweislastumkehr nach 6 Monaten ist immer gleich. Also ja.

Zitat:

@Arni 1984 schrieb am 14. Juli 2020 um 14:32:06 Uhr:


Also hat man von 24Monaten, die auf 12 kastriert werden genaugenommen nur 6 Monate Ruhe..... danach muss man dem Händler den Beweis erbringen das x y z schon was hatte.

Richtig so ?

Andere Frage, wenn der Fehler erst nach Kauf Auftritt, aber innerhalb der Gewährleistungen nach 6 Monaten, ist dann der Händler noch in der Sachmängel Haftung?

NACH 6 Monaten bist du in der Beweispflicht, VOR 6 Monate NACH Kauf der Händler.

Ja, das bedeutet doch. Wenn jetzt nichts festgestellt wurde bspw. Beim Kettenspanner, dann wird die zukünftige Probleme damit innerhalb oder außerhalb der 6 Monaten nichts übernommen oder?

Etwas verwirrend....

Sollte der Kettenspanner innerhalb der ersten 6 Monate unauffällig sein und erst in den letzten 6 Monaten der Gewährleistung seinen Geist aufgeben, dann bekommst du dies i. d. R. nicht (mehr) bezahlt.

Guck mal hier, vielleicht ist das verständlicher für dich:
https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/beweislastumkehr/

@Gunnar85 hast ne PN

Hallo Zusammen,

habe letzte Woche einen 3,0 mit 272 PS erworben Bj 10/2017 könnt ihr mal bitte rein hören ob der auffällig klingt?
Hat jetzt 86000 km runter.

https://youtu.be/0R_2mFkzQcA

Schöne Grüße, Dani

Zitat:

@Dado1106 schrieb am 14. Juli 2020 um 15:52:37 Uhr:


Hallo Zusammen,

habe letzte Woche einen 3,0 mit 272 PS erworben Bj 10/2017 könnt ihr mal bitte rein hören ob der auffällig klingt?
Hat jetzt 86000 km runter.

https://youtu.be/0R_2mFkzQcA

Schöne Grüße, Dani

würde sagen: mindstens Beifahrerseite.

anbei noch mal eine Aufnahme vom 3.0 TDI 272 PS mit knapp 45.000 km.

Ich finde, das klingt nicht gut. Schreibe jetzt auch mal meine Werkstatt an.

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