3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)
Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.
Dabei auch der Audi A6.
Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
-----------------
Edit:
Die Spielregeln für diesen Thread:
Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:
Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.
Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.
Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.
Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
--------------------
Beste Antwort im Thema
Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...
MfG
7815 Antworten
Ich habe ein Angebot eines Prozesskostenfinanzierers.
Im Gegensatz zu der Aussage meines ADAC-RA kann ich bei denen den A6 verkaufen, aber sie wollen dann 50 % vom Ausgehandelten.
Bei Behalt 30 %. Vorab gibt es 1.000 Euro, die man auf jeden Fall behalten kann und die auch nicht aufgerechnet werden.
Hallo, ich hab diesen Thread bis ca. Seite 350 verfolgt, und weiß daher nicht, ob die Information schon kam.
Ich habe die letzten Tage einen Brief vom KBA bekommen mit einer freiwillligen Servicemaßnahme Aktionscode 23Z2 Welle 09. Betroffen ist mein AUDI A6 3.0TDI (ohne quattro) mit 218 PS EU6 Motorcode CTCC.
Interessant ist, dass mein Wagen nicht von der verpflichtenden Aktion 23x6 betroffen ist.
Zitat:
@slyman_rocky schrieb am 7. Dezember 2020 um 15:15:28 Uhr:
Hallo, ich hab diesen Thread bis ca. Seite 350 verfolgt, und weiß daher nicht, ob die Information schon kam.Ich habe die letzten Tage einen Brief vom KBA bekommen mit einer freiwillligen Servicemaßnahme Aktionscode 23Z2 Welle 09. Betroffen ist mein AUDI A6 3.0TDI (ohne quattro) mit 218 PS EU6 Motorcode CTCC.
Interessant ist, dass mein Wagen nicht von der verpflichtenden Aktion 23x6 betroffen ist.
Wenn sie nicht verpflichtend ist, würdest du bei einer Klage auch nichts bekommen, denn sie ist ja freiwillig. Oder um es so zu sagen, wenn sie freiwillig ist, dann war vorher rechtlich (gerade noch so) alles in Ordnung.
Wenn Sie freiwillig ist, dann würde ich es nicht machen lassen, denn besser wird es nicht.
Und bei jedem Audi Termin auf den Auftrag schreiben lassen das die Aktion nicht gemacht werden soll.
Ähnliche Themen
Ist da eigentlich was dran das der 320PS und der 326PS (346PS) nach dem Update die gleiche Motorsoftware hat?
Also das der Competition nach dem Update keine Boostfunktion mehr hat.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Dezember 2020 um 19:19:11 Uhr:
Die hatte er vorher schon nicht.
Das beantwortet aber nicht die Frage ob der Softwarestand nun gleich ist.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Dezember 2020 um 19:19:11 Uhr:
Die hatte er vorher schon nicht.
wenn es tatsächlich so wäre dann würde man hier im Forum das doch lesen ? Irgendjemand hat doch sicherlich mal den Competition "org" vor Update bzw. nach Update auf einem Leistungsprüfstand gehabt und geschaut ob der die 326PS bzw. 346PS macht ????
Der Boost ist ein Mysterium, und soweit ich weiß hat der Comp. die gleiche Software.
Audi-Marketing sieht das natürlich anders.
https://www.motor-talk.de/.../...is-boost-oder-frust-t5207781.html?...
Also gefühlt würde ich sagen dass der Competition-zumindest vor 23x6- beim Betätigen des Kickdown-Schalters und vorheriger Fahrstufe S nochmal einen kleinen Schub mehr hat. Aber wie gesagt nur über das Popometer. Mit der neuen SW ist eh der gesamte Fahrspass dahin.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Dezember 2020 um 19:42:58 Uhr:
Der Boost ist ein Mysterium, und soweit ich weiß hat der Comp. die gleiche Software.
Audi-Marketing sieht das natürlich anders.https://www.motor-talk.de/.../...is-boost-oder-frust-t5207781.html?...
Der Index ist ein anderer, die SW-Version ist dieselbe
Zitat:
@4f4f4f schrieb am 8. Dezember 2020 um 21:18:14 Uhr:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Dezember 2020 um 19:42:58 Uhr:
Der Boost ist ein Mysterium, und soweit ich weiß hat der Comp. die gleiche Software.
Audi-Marketing sieht das natürlich anders.https://www.motor-talk.de/.../...is-boost-oder-frust-t5207781.html?...
Der Index ist ein anderer, die SW-Version ist dieselbe
Kann man auch das vorstellen wie z.B. bei einer Teilenummer. Die Zahlen gleich, nur der Buchstabe am Ende anders. Wodurch es ein anderes Teil sein kann.
Zitat:
@Booster83 schrieb am 8. Dezember 2020 um 19:43:53 Uhr:
Also gefühlt würde ich sagen dass der Competition-zumindest vor 23x6- beim Betätigen des Kickdown-Schalters und vorheriger Fahrstufe S nochmal einen kleinen Schub mehr hat. Aber wie gesagt nur über das Popometer. Mit der neuen SW ist eh der gesamte Fahrspass dahin.
Der letzte Satz sagt meiner Meinung nach alles aus was zu dem Thema wichtig ist.
Grüße Spafa
Zitat:
@JagX308 schrieb am 8. Dezember 2020 um 21:28:33 Uhr:
Zitat:
@4f4f4f schrieb am 8. Dezember 2020 um 21:18:14 Uhr:
Der Index ist ein anderer, die SW-Version ist dieselbe
Kann man auch das vorstellen wie z.B. bei einer Teilenummer. Die Zahlen gleich, nur der Buchstabe am Ende anders. Wodurch es ein anderes Teil sein kann.
Ja, genau
Wenn es schon jemand gepostet hat sorry.
Wer seinen Audi erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft hat, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen VW. Der Konzern habe nach Auffliegen des Skandals nicht mehr sittenwidrig gehandelt, entschied der BGH.
Ein Autokäufer, der einen gebrauchten Audi erst nach Bekanntwerden des sogenannten Dieselskandals gekauft hat, bekommt kein Geld vom VW-Konzern. Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht, wie der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschied (Urt. v. 08.12.2020, Az. VI ZR 244/20).
In dem Fall ging es um einen im Mai 2016 gekauften Audi mit dem vom Abgasskandal betroffenen Dieselmotor des Typs EA189. Vor dem Erwerb des Fahrzeugs, am 22. September 2015, hatte VW Aktionäre und die Öffentlichkeit in einer Ad-hoc-Mitteilung über die Schummel-Software bei diesen Dieselmotoren informiert. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wertete die Programmierung als unzulässige Abschalteinrichtung und verpflichtete VW, die Vorschriftsmäßigkeit der betroffenen Fahrzeuge wiederherzustellen.
Das daraufhin von VW entwickelte Software-Update wurde im Januar 2017 bei dem Fahrzeug des Klägers aufgespielt. Der Autokäufer klagte und verlangte im Wesentlichen Ersatz des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises abzüglich gezogener Nutzungen nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das Landgericht (LG) Aurich wies seine Klage noch ab, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg bekam der Mann dann aber Recht.
Keine Sittenwidrigkeit nach September 2015
Die Revision von VW hatte in Karlsruhe nun Erfolg. Das Gericht verwies dabei auf zwei seiner zum VW-Skandal gefällten Urteile. Ende Juli hatte der BGH entschieden, dass dem Wolfsburger Autobauer für die Zeit ab dem 22. September 2015 kein sittenwidriges Verhalten mehr vorgeworfen werden kann. Ab diesem Datum seien wesentliche Elemente, die das Unwerturteil ihres bisherigen Verhaltens gegenüber bisherigen Käufern begründeten, "derart relativiert, dass der Vorwurf der Sittenwidrigkeit bezogen auf ihr Gesamtverhalten gerade gegenüber dem Kläger nicht mehr gerechtfertigt ist".
Auch er Umstand, dass es im Streitfall um einen Audi und nicht um ein VW-Fahrzeug ging, ändere daran nichts. "Die Beklagte hat ihre Verhaltensänderung nicht auf ihre Kernmarke Volkswagen beschränkt", entschied das Gericht. Dass der Mann beim Verkaufsgespräch eine im Hinblick auf die Abgasproblematik unzutreffende Auskunft ("Wir sind Audi und nicht VW"😉 erhielt könne laut BGH unter Umständen eine eigenständige Haftung des Autohauses begründen, sei aber nicht VW zuzurechnen