2x Abwrackprämie: 2 neue Autos - 2 verschrotten
Hallo,
folgendes szenario:
person x besitzt 2 alte autos, die den richtlinien der abwrackprämie genügen.
auto1 und auto2 sind auf person x zugelassen.
auto2 wird von person y gefahren, auto1 von person x.
person x hat auto1 verschrotten lassen, ein neues auto gekauft und die prämie erhalten.
würde person x die abwrackprämie erneut bekommen, wenn sie auto2 verschrotten und ein neues für person y kaufen , das diese dann fahren würde?
kurz und knapp
kann man als besitzer von 2 abwrackfähigen autos 2 neue autos kaufen und 2 mal die prämie bekommen ?
mfg
343
Beste Antwort im Thema
Ich denke das sollte gehen.
Man muss halt darauf achten, dass sowohl auto 3 als auch auto 4 wieder auf person x zugelassen sind.
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von GT-I2006
Du meinst doch wohl nicht mich, wo habe ich das geschrieben???Zitat:
Original geschrieben von CronoBayashi
Hier geht es nicht um Spaß...
Leute, die wenig Ahnung haben, fragen hier nach und du schreibst, dass sie 3mal die VW-Prämie kassieren könnten, obwohl das nicht stimmt.
Hier geht es nicht um Spaß oder Witze, sondern um 5000 Euro!
Sorry, hatte eben angenommen du wärst derjenige gewesen, der das geschrieben hat.
Ich entschuldige mich dafür, dass ich dich gerade zu Unrecht angeblafft habe, aber in Ordnung ist es trotzdem nicht, wenn andere Leute schreiben, man könnte VW hintergehen, obwohl es nicht der Wahrheit entspricht...
Hatte übrigens mal einen ähnlichen Plan vor. Allerdings ist es nun für Bafa- UND Herstellerprämie schon zu spät, da man bei heutiger Bestellung die AB eh nicht bis 30.03. bekommt. Also bleibt nur die Herstellerprämie.
Fakt ist, dass man bei den Herstellern, die eine Hersteller-UP anbieten (VW, Skoda etc.) die gleichen Dokumente wie bei der BAFA einreichen muss. Lt. meinem Skoda-😁 soll man sogar den Bafa-Antrag in Kopie bei Skoda einreichen.
Der Knackpunkt ist aber, dass es nur 1 Original-Kfz-Brief gibt und den will ja die Bafa haben. So weit so gut - interessant wäre jetzt zu wissen, welche Anforderungen die Hersteller haben, wenn der Bafa-Topf leer ist? Dann werden die Hersteller kaum noch einen Bafa-Antrag haben wollen (wäre ja überflüssig). Wenn die sich dann aber immer noch mit einer Briefkopie zufrieden geben, könnte man theoretisch mehrere Neuwagen kaufen und jeweils die Herstellerprämie kassieren. Kann mir auch kaum vorstellen, dass KBA-seitig ein Datenabgleich der FGST-Nr. erfolgt!?
Ich könnte mir aber ebenso vorstellen, dass, wenn sich die ersten mediengeilen Betrüger bei "Akte 09" oder "Explosiv" melden, die Hersteller genauer hinschauen und dann ggf. auch den Originalbrief haben wollen.
Ich finde es auf jeden Fall sehr riskant (für mich ZU riskant), mehrere Neuwagen zu bestellen und auf diese Masche zu setzen.
Wenn man sieht, wieviel Wertverlust gerade zugelassene Neufahrzeuge haben, bekommt man Kurzzulassungen (z. B. VW-Werkswagen) mit ebenso dem gleichen Nachlass und ob ein Auto nun 0km oder 3000km runter hat und 3 Monate alt ist, macht für mich keinen Unterschied.
Zitat:
Original geschrieben von CronoBayashi
Sorry, hatte eben angenommen du wärst derjenige gewesen, der das geschrieben hat.Zitat:
Original geschrieben von GT-I2006
Du meinst doch wohl nicht mich, wo habe ich das geschrieben???
Ich entschuldige mich dafür, dass ich dich gerade zu Unrecht angeblafft habe, aber in Ordnung ist es trotzdem nicht, wenn andere Leute schreiben, man könnte VW hintergehen, obwohl es nicht der Wahrheit entspricht...
Ich habe nicht gesagt, dass man VW mit den Prämien hintergehen soll.
Ich habe zur Diskussion gestellt, ob es
formalmöglich ist, drei VW - Prämien mit einem Schrottfahrzeug abzugreifen. Das konnte bisher keiner sachlich widerlegen.
Ob es der Zielsetzung der VW-Prämie entspricht und ob man es tasächlich macht, ist ein ganz anderer Punkt.
O.
Zitat:
Original geschrieben von CronoBayashi
Er bekommt zwar 3mal die VW-Prämie, muss aber 2 Prämien bei Übergabe nachbezahlen, weil er nur ein verschrottetes Fahrzeug nachweisen kann (die VW-Prämie wird auf gut glauben vorgestreckt, muss aber nachbezahlt werden, wenn kein Altfahrzeug vorhanden ist).Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Von welchen Richtlinien leitest Du das ab?
Wenn Person x so vorgeht wie oben dargestellt, ab welchem Schritt geht es nicht mehr weiter? Wo scheitert er? Welche Dokumente fehlen?
O.
Da steht es doch. Das kann dir jeder VW-Händler auf Nachfrage sogar bestätigen.
Die Prämie wird ja von VW und nicht vom Händler gewährt. Spätestens beim Vergleich der Fahrgestellnummer fliegt der Betrug auf...
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Zitat:
Original geschrieben von CronoBayashi
"man könnte VW hintergehen"
"fliegt der Betrug auf..."
meingott
Wenn VW Fahrzeuge verkauft können die froh sein.
was haben die denn grossartig davon wenn nun 2 oder drei statt nur 1 PKW verschrottet wird?
Ok, es gibt ein paar sehr alte gebrauchte weniger in D-Land und deshalb werden ein paar mer weniger alte Gebrauchte gekauft und die gibt es dann ja weniger am Markt und deshalb kaufen sich dann zukünftig diejenigen die diese jungen Gebrauchen gekauft hätten (wenn sie noch verfügbar wären) eben einen Neuwagen.
Aber das ist doch nicht zwangsweise ein VW.
also da muss hier niemand glauben "im Sinne von VW" hier rumheulen zu müssen.
Laut VW Händler kein Problem.Die Abwrackprämie vom Staat gibt es pro abgemeldetem Fahrzeug natürlich vorausgesetzt über 9 Jahre alt und auf ein und dieselbe Person zugelassen.
Bei der BAFA sind schon etliche Anträge abgelehnt worden weil die Anträge nicht korrekt waren.
Ich gebe am 30.März einen unterschriebenen Kaufvertrag zur BAFA und bekomme sofort eine bestätigte Registrierungnummer.
So jedenfalls hat es Wirtschaftsminister zu Guttenberg gesagt.
Zitat:
Original geschrieben von grafatilla
Ich gebe am 30.März einen unterschriebenen Kaufvertrag zur BAFA und bekomme sofort eine bestätigte Registrierungnummer.
So jedenfalls hat es Wirtschaftsminister zu Guttenberg gesagt.
Ich denke, das kannste dir sparen. Ab 30.03. wird nur noch online beantragt. Glaube nicht, dass man da irgendwelche Formulare oder unterschriebene Kaufverträge etc. uploaden muss, um so ´ne olle Registrierungsnummer zu erhalten.
Zitat:
Original geschrieben von CronoBayashi
Da steht es doch. Das kann dir jeder VW-Händler auf Nachfrage sogar bestätigen.Zitat:
Original geschrieben von CronoBayashi
Er bekommt zwar 3mal die VW-Prämie, muss aber 2 Prämien bei Übergabe nachbezahlen, weil er nur ein verschrottetes Fahrzeug nachweisen kann (die VW-Prämie wird auf gut glauben vorgestreckt, muss aber nachbezahlt werden, wenn kein Altfahrzeug vorhanden ist).
Die Prämie wird ja von VW und nicht vom Händler gewährt. Spätestens beim Vergleich der Fahrgestellnummer fliegt der Betrug auf...
Dass VW die Fahrgestellnummern von den Autos, deren Verschrottung nachgewiesen wurde, auf Dubletten überprüft, bezweifele ich sehr.
O.
Zitat:
Original geschrieben von sva287
Ich denke, das kannste dir sparen. Ab 30.03. wird nur noch online beantragt. Glaube nicht, dass man da irgendwelche Formulare oder unterschriebene Kaufverträge etc. uploaden muss, um so ´ne olle Registrierungsnummer zu erhalten.Zitat:
Original geschrieben von grafatilla
Ich gebe am 30.März einen unterschriebenen Kaufvertrag zur BAFA und bekomme sofort eine bestätigte Registrierungnummer.
So jedenfalls hat es Wirtschaftsminister zu Guttenberg gesagt.
Online-Regestrierung wird es nicht geben, erst recht nicht ohne Beifügung eines Kaufvertrages. Habe mich schon mal detailliert darüber ausgelassen.
Google mal nach : "Digitales Gefälle"
O.
Zitat:
Original geschrieben von CronoBayashi
Sorry, hatte eben angenommen du wärst derjenige gewesen, der das geschrieben hat.Zitat:
Original geschrieben von GT-I2006
Du meinst doch wohl nicht mich, wo habe ich das geschrieben???
Ich entschuldige mich dafür, dass ich dich gerade zu Unrecht angeblafft habe, aber in Ordnung ist es trotzdem nicht, wenn andere Leute schreiben, man könnte VW hintergehen, obwohl es nicht der Wahrheit entspricht...
Danke, ist akzeptiert!!!
Natürlich hast du Recht, was du schreibst! Aufforderung zum Betrug nennt man sowas wohl...
Schönes WE an alle!!!
-u
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Dass VW die Fahrgestellnummern von den Autos, deren Verschrottung nachgewiesen wurde, auf Dubletten überprüft, bezweifele ich sehr.Zitat:
Original geschrieben von CronoBayashi
Da steht es doch. Das kann dir jeder VW-Händler auf Nachfrage sogar bestätigen.
Die Prämie wird ja von VW und nicht vom Händler gewährt. Spätestens beim Vergleich der Fahrgestellnummer fliegt der Betrug auf...O.
Ich schätze, dass die verschrotteten Autos in einer Datenbank registriert werden und wenn 2mal das gleiche Auto "prämiert" wurde, wird das Programm eine Warnung ausspucken und der
Betrug(ja, ich sehe so ein Hintergehen als Betrug an) fliegt auf...
manche dreschen auf VWs (angebliches) Heid(i)e-Design ein, und DU meinst VW davor schützen zu müssen dass sie Autos verkaufen?
Es geht hier nicht um die Staatliche AWP, das ist dir hoffentlich klar, da würde ich es auch als Betrug ansehen.
Es ist ja aber eher möglich auf die Verschrottung zu verzichten (und sich trotzdem einen VerwertungsNachweis zu besorgen) als 2x mit derselben FahrgestellNr. die Prämie zu erhalten.
Man braucht ja den orig. Brief und das nicht verschrottete Auto könnte man auch nicht mehr wirklich gut verwenden.
Also da wos fies wär gehts nicht und bei VW isses ja selbst in deren Sinne solange man nicht das absolute BasisModell ohne Extras nimmt.
Wieso Betrug?Zitat:
Original geschrieben von CronoBayashi
Ich schätze, dass die verschrotteten Autos in einer Datenbank registriert werden und wenn 2mal das gleiche Auto "prämiert" wurde, wird das Programm eine Warnung ausspucken und der Betrug (ja, ich sehe so ein Hintergehen als Betrug an) fliegt auf...Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Dass VW die Fahrgestellnummern von den Autos, deren Verschrottung nachgewiesen wurde, auf Dubletten überprüft, bezweifele ich sehr.
O.
Bei Betrug muss gegen eine bestehende Vorschrift verstossen werden.
Nenne bitte die Vorschrift, gegen die verstoßen wird.
Nur der Klarheit halber, ich kann allein deshalb nicht so verfahren, weil ich kein Altfahrzeug habe.
O.
Die Voraussetzungen der VW-Prämie sind dieselben der Bafa-Prämie (mit Ausnahme, dass die VW-Prämie nicht für Jahreswagen gilt). Für einen Neuwagen musst du eins verschrotten. Für 2 Neuwagen musst du auch 2 verschrotten, nicht eins. Darin besteht der Verstoß...
Zitat:
Original geschrieben von sva287
Ich denke, das kannste dir sparen. Ab 30.03. wird nur noch online beantragt. Glaube nicht, dass man da irgendwelche Formulare oder unterschriebene Kaufverträge etc. uploaden muss, um so ´ne olle Registrierungsnummer zu erhalten.Zitat:
Original geschrieben von grafatilla
Ich gebe am 30.März einen unterschriebenen Kaufvertrag zur BAFA und bekomme sofort eine bestätigte Registrierungnummer.
So jedenfalls hat es Wirtschaftsminister zu Guttenberg gesagt.
Heute am 21.März stand in der Rheinischen Post:
Verbraucher können das Formular für die AWP ab dem 30.März im Internet beantragen.Dafür müssen sie das ONLINE Formular ausfüllen und ein digitalisierte Fassung des Neuwagen-Kaufvertages anhängen sagte:
Holger Beutel Sprecher des zuständigen Bundesamtes BAFA.
Das ist doch mal eine Aussage.