27 km/h zu schnell außerhalb geschloßener Ortschaft

BMW 3er E46

Hallo,
heute morgen wurde ich auf einer Bundesstraße, 80 war erlaubt, mit 27 km/h zu schnell gemessen.
Die Polizei hat aus ihrem Fahrzeug heraus mit einer Laiserpistole gemessen! Ist das überhaupt genau?

Im Rückspielgel habe ich dann gesehen, das die Scheriffs die Verfolgung aufgenommen haben.
Von der Bundesstraße bin ich dann auf die Autobahn gefahren. Die Polizei, welche dann auf der AB Auffahrt hinter mir war (noch ohne Hinweis in Ihrem Display), ist dann auf der Beschleunigungsspur gleich mal ohne zu blinken 2 Spuren nach links rübergezogen (die haben sogar die durchgezogene Linie überfahren) und hat sich dann vor mich gesetzt und
ihr Reklameschild "Bitte folgen" eingeschaltet.

Kann ich ne Gegenanzeige machen? Schließlich haben die Brüder innerhalb weniger Sekunden mehr Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen als ich. Wenn ich jetzt auf der Fluch gewesen wäre würde ich ja sagen ok, aber wegen so einer Lapalie - ich weiß ja nicht.

3 Punkte gibt der Spaß - ich war zwar bis heute morgen Punktelos, aber da ich Vielfahrer bin, kann sowas ja doch schon mal passieren. Sollten die mich jetzt nochmal mit > 25 kmh erwischen bekomme ich ein Fahrverbot.

Hat jemand ne Idee wie ich gegen die Vergabe der Punkte vorgehen kann?

Danke und Gruß
André

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von RantanplanFX


Sollten die mich jetzt nochmal mit > 25 kmh erwischen bekomme ich ein Fahrverbot.

Dann ist ja wohl der beste Tipp sich einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten dann steht das gar nicht zur Frage...

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Zitat:

Original geschrieben von axel89


Also ich hätte mal zur Ermittlung mir Laserpistole eine Frage...Wie genau ist das und wie kann ein Polizist nachweisen mit welcher Geschwindigkeit man gefahren ist?
Ich meine er liest da was ab und sagt es einem Kollegen weiter....Aber wenn man als Autofaher dann sagt, dass er langsamer gefahren ist...was passiert dann?

Hallo,

die neuen sind leider sehr genau und es reichen wenige Sekunden zur Messung. Habe es da am eigen Leib erfahren müssen allerdings nicht mit dem Auto sondern mit dem Bike.
Ich bin dann gegen die Sache Gerichtlich vorgegangen weil es ungereimtheiten in der Geschwindigkeit gab. Erst waren es 116 km/h dann am nächten Tag 106 km/h und auf der Zahlkarte stand 111 km/h. Das Gericht hat ein Gutachter bestellt und der hat die  Richtigkeit der Messung bestätig. Das Gutachten hat mich auch noch 420 Euro gekostet.

Ok dann mal an alle die mich hier steinigen...
das ich zu schnell war kann und will ich nicht leugnen - das der entsprechende Abschnitt auf 80 km/h begrenzt ist, ist nochmal ne ganz andere Frage. Aber die Art und Weise wie sie einen anhalten finde ich etwas übertrieben. Auch die Tatsache das der Kollege nicht mal seine Sonnenbrille abnimmt wenn er mit mir spricht, finde ich absolut unhöflich.

Ja genau ich möchte auf so eine Art Vergleich oder änhnliches heraus, in welchem man Ihnen ein falsches Vorgehen vorwirft und somit die ganze Sache für ungültig erklärt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Bruce86



Zitat:

Original geschrieben von MondeoRider


Die Polizei darf (leider) gegen die STVO verstoßen, wenn sie einen Verkehrssünder (DICH !!!!!!!!!!!!) verfolgen bzw. anhalten wollen.
Nein die Polizei darf nicht gegen die STVO verstoßen nur mit Sonderrechten dürfen sie es und die haben sie wenn sie Martinshorn UND Blaulicht anhaben.

Aber ich würde es auch lassen gegen sie vorzugehn

Selten so einen Stuss gelesen.

Du gehörst wahrscheinlich auch zu denen, die Ihren Führerschein nicht aushändigen, sondern nur vorzeigen. Wenn er dann mal ausgehändigt wird, nur im Tausch gegen den Dienstausweis.

peso

Die Sache mit dem Vergleich kannst meines Erachtens nach vergessen. Selbst wenn die Polizei gegen Dienstvorschriften verstoßen haben sollte oder unfreundlich war (wieso sollten die auch die Sonnenbrille ausziehen? Wenn's sonnig war?), so würde das höchstens als getrenntes Verfahren (Disziplinarverfahren o.ä.) laufen.

Die dir vorgeworfene und durch Laserpistole zunächst nachgewiesene Ordnungswidrigkeit wird trotzdem weiter verfolgt. Das Eine hat mit dem Anderen nix zu tun.

Klar, du kannst versuchen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die beiden Beamten einlegen. Aber aus meiner eigenen Berufspraxis kann ich dir verraten: Bringt nix. Es gibt eine kurze Anhörung der beiden Beamten vor ihrem Vorgesetzten und fertig. Das war's. Schluss, fertig, aus.

Und wenn du Pech hast und einer von den beiden erwischt dich demnächst dann wieder bei irgendwas, dann haben die immer Mittel und Möglichkeiten dich eine ganze lange Weile aufzuhalten (Thema Überprüfung Erste Hilfe Kasten, Reifenprofilprüfung, Drogenkontrolle und was es an solchen Späßen sonst noch alles gibt...).

Mein Tip ähnlich wie von den meisten anderen hier: Zahl die Geldbuße, nimm die Punkte (die ja eh bald auch schon wieder verjähren) einfach hin und achte demnächst auf's Gaspedal. :-)

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Zitat:

Original geschrieben von RantanplanFX


Ja genau ich möchte auf so eine Art Vergleich oder änhnliches heraus, in welchem man Ihnen ein falsches Vorgehen vorwirft und somit die ganze Sache für ungültig erklärt wird.

Entschuldige, aber das meinst Du jetzt nicht wirklich ernst? Bezahlst Du im Supermarkt schon mit Geld oder läuft das bei Dir auch über Tauschgeschäfte?

Falsches Vorgehen kannst Du wohl nur bei der Art der Messung versuchen zu erreichen, aber sicherlich nicht bei der anschliessenden Stellung. Sind 2 verschiedene Dinge!!! Und das eine hat mit dem anderen wohl nichts zu tun!

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz



Zitat:

Original geschrieben von axel89


Also ich hätte mal zur Ermittlung mir Laserpistole eine Frage...Wie genau ist das und wie kann ein Polizist nachweisen mit welcher Geschwindigkeit man gefahren ist?
Ich meine er liest da was ab und sagt es einem Kollegen weiter....Aber wenn man als Autofaher dann sagt, dass er langsamer gefahren ist...was passiert dann?
Hallo,

die neuen sind leider sehr genau und es reichen wenige Sekunden zur Messung. Habe es da am eigen Leib erfahren müssen allerdings nicht mit dem Auto sondern mit dem Bike.
Ich bin dann gegen die Sache Gerichtlich vorgegangen weil es ungereimtheiten in der Geschwindigkeit gab. Erst waren es 116 km/h dann am nächten Tag 106 km/h und auf der Zahlkarte stand 111 km/h. Das Gericht hat ein Gutachter bestellt und der hat die  Richtigkeit der Messung bestätig. Das Gutachten hat mich auch noch 420 Euro gekostet.

Es gibt genügend Gutachten, das Laserpistolen die ungenaueste Geschwindigkeitsmessungen abliefern. Aber in diesem Staat zählt ja die "Aussage" eines fehlerhaften technischen Gerätes mehr als die Aussage zweier Polizeibeamten, die Kilometerweit hinter dir herfahren.

Radar und andere Geschwindigkeitsmethoden sind reine Abzockereien. Sie prüfen nur Sekundenbruchteile und können kaum zur "Raserermittlung" dienen.

Nur unser oberster Bundessheriff ist da anderer Meinung. In seinen Augen ist jeder, der etwas zu schnell fährt, ein notorischer Raser.

peso

Zitat:

Original geschrieben von RantanplanFX


Ok dann mal an alle die mich hier steinigen...
das ich zu schnell war kann und will ich nicht leugnen - das der entsprechende Abschnitt auf 80 km/h begrenzt ist, ist nochmal ne ganz andere Frage. Aber die Art und Weise wie sie einen anhalten finde ich etwas übertrieben. Auch die Tatsache das der Kollege nicht mal seine Sonnenbrille abnimmt wenn er mit mir spricht, finde ich absolut unhöflich.

Ja genau ich möchte auf so eine Art Vergleich oder änhnliches heraus, in welchem man Ihnen ein falsches Vorgehen vorwirft und somit die ganze Sache für ungültig erklärt wird.

Die Polizei hat das Recht und die Pflicht einen bestimmten Satz von Vollid.......... einzustellen. Davon hast Du leider welche getroffen.

peso

Zitat:

Original geschrieben von RantanplanFX


Ok dann mal an alle die mich hier steinigen...
das ich zu schnell war kann und will ich nicht leugnen - das der entsprechende Abschnitt auf 80 km/h begrenzt ist, ist nochmal ne ganz andere Frage. Aber die Art und Weise wie sie einen anhalten finde ich etwas übertrieben. Auch die Tatsache das der Kollege nicht mal seine Sonnenbrille abnimmt wenn er mit mir spricht, finde ich absolut unhöflich.

Ja genau ich möchte auf so eine Art Vergleich oder änhnliches heraus, in welchem man Ihnen ein falsches Vorgehen vorwirft und somit die ganze Sache für ungültig erklärt wird.

Lass dich von den ganzen Polizei Fanatikern hier nicht ärgern finde das schäußlich was hier manch einer von sich gibt. Und im übriegen wenn die Polizei es an Höflichkeit mangeln lässt mach dir ruhig den Spaß und entgegne ihnen mit überzogener Arroganz das ärgert die meißt maßlos. Und zu deiner Sache suche einen Anwalt auf wenn du die Punkte nicht gebrauchen kannst da ist noch längst nicht das letzte Wort gesprochen ein Anwalt kann in solchen Fällen fast immer noch etwas bewirken. Gruß -Anglophilie-

Zitat:

Original geschrieben von Mcruay


Die Sache mit dem Vergleich kannst meines Erachtens nach vergessen. Selbst wenn die Polizei gegen Dienstvorschriften verstoßen haben sollte oder unfreundlich war (wieso sollten die auch die Sonnenbrille ausziehen? Wenn's sonnig war?), so würde das höchstens als getrenntes Verfahren (Disziplinarverfahren o.ä.) laufen.

Die dir vorgeworfene und durch Laserpistole zunächst nachgewiesene Ordnungswidrigkeit wird trotzdem weiter verfolgt. Das Eine hat mit dem Anderen nix zu tun.

Klar, du kannst versuchen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die beiden Beamten einlegen. Aber aus meiner eigenen Berufspraxis kann ich dir verraten: Bringt nix. Es gibt eine kurze Anhörung der beiden Beamten vor ihrem Vorgesetzten und fertig. Das war's. Schluss, fertig, aus.

Und wenn du Pech hast und einer von den beiden erwischt dich demnächst dann wieder bei irgendwas, dann haben die immer Mittel und Möglichkeiten dich eine ganze lange Weile aufzuhalten (Thema Überprüfung Erste Hilfe Kasten, Reifenprofilprüfung, Drogenkontrolle und was es an solchen Späßen sonst noch alles gibt...).

Mein Tip ähnlich wie von den meisten anderen hier: Zahl die Geldbuße, nimm die Punkte (die ja eh bald auch schon wieder verjähren) einfach hin und achte demnächst auf's Gaspedal. :-)

Recht haste du ja, aber wieso soll man nicht versuchen dagegen vorzugehen. Ich wäre schließlich nicht der erste dem es gelungen ist aus der Nummer rauszukommen.

Zitat:

Original geschrieben von RantanplanFX


Aber die Art und Weise wie sie einen anhalten finde ich etwas übertrieben.

Häh ?

DU fährst viel zu schnell.

DU hättest anhalten können.

Was sollen die Beamten denn machen ?

Dir hinterherfahren bis Du Dich bequemst anzuhalten ?

Hallo ? Geht´s noch ?!

Zitat:

Original geschrieben von RantanplanFX


Auch die Tatsache das der Kollege nicht mal seine Sonnenbrille abnimmt wenn er mit mir spricht, finde ich absolut unhöflich.

Ach so.

Warum sagst Du es dem Beamten nicht freundlich aber höflich ins Gesicht sondern beschwerst Dich erst nun hier ?

Zitat:

Original geschrieben von RantanplanFX


Ja genau ich möchte auf so eine Art Vergleich oder änhnliches heraus, in welchem man Ihnen ein falsches Vorgehen vorwirft ...

Und das wäre ?

Sie müssen Dich zwecks Feststellung der Personalien anhalten.

Das sind Beamte eines Rechtsstaates mit einem staatlichen Auftrag, keine dahergelaufenen Mitreisenden auf der Kirmes.

Zitat:

Original geschrieben von RantanplanFX


... und somit die ganze Sache für ungültig erklärt wird.

Ja genau.

Mist bauen, nicht dazu stehen aber sobald es in die andere Richtung geht nach dem Rechtsstaat rufen.

Falls Dir mal die Karre zerkratzt wird, Dir ein Alki in die Karre fährt oder Dir einer ans Leder will, was ist dann ?

Eines kann ich Dir versprechen : Dann sind die Jungs auch da, bloß das Du dann froh bist sie zu sehen.

Zitat:

Original geschrieben von Bruce86


Nein die Polizei darf nicht gegen die STVO verstoßen nur mit Sonderrechten dürfen sie es und die haben sie wenn sie Martinshorn UND Blaulicht anhaben.

Bitte bitte erkundige dich doch mal - kleiner Tipp: § 35 StVO - Sonderrechte. Und noch ne Ergänzung: Das sind PERSONENGEBUNDENE Rechte. Polizeibeamte dürfen die mit jedem Fahrzeug nutzen, völlig egal ob mit Blaulicht oder ohne oder obs jetzt ein Zivilfahrzeug oder ein Dienstfahrzeug ist.

Was du meinst ist Wegerecht - § 38 StVO. Das wurde hier aber überhaupt nicht in Anspruch genommen.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Zitat:

Original geschrieben von Bruce86


Nein die Polizei darf nicht gegen die STVO verstoßen nur mit Sonderrechten dürfen sie es und die haben sie wenn sie Martinshorn UND Blaulicht anhaben.
Bitte bitte erkundige dich doch mal - kleiner Tipp: § 35 StVO - Sonderrechte. Und noch ne Ergänzung: Das sind PERSONENGEBUNDENE Rechte. Polizeibeamte dürfen die mit jedem Fahrzeug nutzen, völlig egal ob mit Blaulicht oder ohne oder obs jetzt ein Zivilfahrzeug oder ein Dienstfahrzeug ist.

Was du meinst ist Wegerecht - § 38 StVO. Das wurde hier aber überhaupt nicht in Anspruch genommen.

Sorry mein Fehler

Zitat:

Original geschrieben von RantanplanFX


Hat jemand ne Idee wie ich gegen die Vergabe der Punkte vorgehen kann?

LOOOL ...

... oh man - trag's doch wie ein Mann - Du hast Mist gebaut und nun steht gefälligst auch dazu!

Gruß, Frank

PS: ... dafür einen Thread zu erstellen wäre mir hochgradig peinlich 🙄

Wenn sich die Beamten nicht bequemen die Sonnenbrille abzunehmen, setz einfach Deine auf, verschränk lässig die Arme, setz ein böses Gesicht auf und beantworte ihre Fragen mit der Stimme von "der Pate" 😁....das sollte ihnen zu denken geben. Ich find sowas auch nicht gerade nett, wenn ich mich mit jemanden über etwas wichtiges unterhalte dann kann ich da nicht mit der Sonnenbrille rumstehen. Das lässt die persönliche Wertung dieser Person für mich gleich in den Keller fallen.

@rantanplan
trotz alledem, du bist zu schnell gefahren und da wirst wohl nicht um eine Geldstrafe herum kommen.

ich würd wegen sowas auch niemals nen Thread aufmachen

Greetz Silvio

Zitat:

Original geschrieben von lncognito



Zitat:

Original geschrieben von RantanplanFX


Hat jemand ne Idee wie ich gegen die Vergabe der Punkte vorgehen kann?
LOOOL ...

... oh man - trag's doch wie ein Mann - Du hast Mist gebaut und nun steht gefälligst auch dazu!

Gruß, Frank

PS: ... dafür einen Thread zu erstellen wäre mir hochgradig peinlich 🙄

wieso trägst du dann dein Teil dazu bei

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